private placement solar energy | photovoltaik in oman - MEBS GmbH
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In die Prognoserechnung fl ießen verschiedene Variablen e<strong>in</strong>,<br />
z. B. Infl ationsrate, Z<strong>in</strong>ssätze von Darlehen und Anschlussfi<br />
nanzierungen, Guthabenz<strong>in</strong>ssätze, Mietentwicklung, Kosten<br />
z. B. für die Instandhaltung und die angenommenen<br />
Verkaufspreise und -zeitpunkte der Immobilien. Die <strong>in</strong> den<br />
Berechnungen zugrunde gelegten absoluten Größen dieser<br />
Variablen basieren auf Schätzungen, welchen unter anderem<br />
durchschnittliche historische Werte der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung zugrunde liegen. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass diese Werte im Rahmen e<strong>in</strong>er Langzeitbetrachtung<br />
auch zukünftig als Indikator herangezogen werden können.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs besteht vor dem H<strong>in</strong>tergrund der anhaltenden<br />
globalen F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise das Risiko, dass die<br />
künftige Entwicklung von den historischen Werten erheblich<br />
negativ abweichen könnte.<br />
4.3.16. Angaben von externen Dritten<br />
Im vorliegenden Verkaufsprospekt werden auch Angaben<br />
von externen Dritten, <strong>in</strong>sbesondere von den Beratern der<br />
Fondsgesellschaft und der Investmentberater<strong>in</strong>, wiedergegeben.<br />
E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Überprüfung dieser Angaben auf ihre<br />
Richtigkeit ist den Prospektverantwortlichen oder der Fondsgesellschaft<br />
vielfach nicht möglich. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass die von externen Dritten übernommenen und im<br />
Verkaufsprospekt korrekt wiedergegebenen Aussagen und<br />
Angaben <strong>in</strong>haltlich unrichtig, unvollständig oder aus ihrem<br />
Sachzusammenhang herausgelöst und dadurch missverständlich<br />
oder sogar irreführend s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Haftung der externen<br />
Dritten, deren Aussagen und Angaben übernommen<br />
wurden, ist nicht <strong>in</strong> jedem Fall oder nur mit E<strong>in</strong>schränkungen<br />
gegeben.<br />
4.3.17. Auszahlungen / Liquidation<br />
Höhe und Zeitpunkt von laufenden Auszahlungen an die<br />
Kommanditisten / Treugeber sowie die Auszahlung e<strong>in</strong>es<br />
möglichen Liquidationsergebnisses der Fondsgesellschaft<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere von der Realisierung der Veräußerungserlöse<br />
der Projektgesellschaften sowie gegebenenfalls von den<br />
Erträgen der Photovoltaikanlagen, soweit die Beteiligungen<br />
an den Projektgesellschaften nicht vor ihrer der Betriebsaufnahme<br />
veräußert werden, abhängig. Die Auszahlungen können<br />
daher auch ger<strong>in</strong>ger ausfallen als prognostiziert. Soweit<br />
die Beteiligungen an den Projektgesellschaften nicht vor der<br />
Betriebsaufnahme der jeweiligen Photovoltaikanlagen veräußert<br />
werden, können die Stromerträge von den laufenden<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der Projektgesellschaften oder der Solar<br />
Invest Bahra<strong>in</strong> vollständig aufgezehrt werden, so dass sie<br />
erst gar nicht bei der Fondsgesellschaft ankommen.<br />
4.3.18. Kosten und Aufwendungen<br />
Unter bestimmten Umständen hat der Anleger nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag und dem Treuhandvertrag Kosten und<br />
Aufwendungen zu erstatten oder selbst zu tragen, deren<br />
Höhe nicht im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> feststeht und die nicht oder nicht<br />
<strong>in</strong> der letztlich e<strong>in</strong>tretenden Höhe <strong>in</strong> die Prognoserechnung<br />
e<strong>in</strong>bezogen s<strong>in</strong>d. Dazu gehören unter anderem die Gründungskosten<br />
der Gesellschaft, die Kosten der Bestätigung<br />
der Bewertung e<strong>in</strong>er Beteiligung durch e<strong>in</strong>e Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
im Rahmen der Berechnung des Abfi<br />
ndungsanspruchs, die durch e<strong>in</strong>en Erbfall bed<strong>in</strong>gten Aufwendungen,<br />
die Kosten der Übertragung der Beteiligung<br />
auf e<strong>in</strong>en anderen, die Kosten der Umwandlung e<strong>in</strong>er Treugeber-<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Direktkommanditistenbeteiligung, die Kosten<br />
für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und die<br />
Kosten, die sich aus dem etwaigen Ausscheiden des Anlegers<br />
ergeben. Zudem können sich selbst <strong>in</strong> der Prognoserechnung<br />
enthaltene Kosten für Anleger nachteilig ändern,<br />
z.B. durch geänderte Besteuerung der Kosten oder unerwartete<br />
oder nicht vorhergesehene Erhöhungen der prognostizierten<br />
Kosten. Diese Änderungen gehen ebenfalls zu<br />
Lasten der Fondsgesellschaft und damit mittelbar auch zu<br />
Lasten der Anleger.<br />
4.3.19. Insolvenz der Fondsgesellschaft;<br />
ke<strong>in</strong>e Kapitalgarantie<br />
Die Anleger tragen das Risiko der Insolvenz der Fondsgesellschaft.<br />
Die Ansprüche der Kommanditisten oder der Treugeber<br />
(mittelbar über die Treuhand-Kommanditist<strong>in</strong>) gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft s<strong>in</strong>d nicht gesichert und <strong>in</strong> der<br />
Insolvenz gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger<br />
der Fondsgesellschaft nachrangig. Ansprüche der Anleger<br />
werden erst befriedigt, nachdem die Ansprüche der anderen<br />
Gläubiger beglichen wurden. Dadurch können sich die Auszahlungen<br />
an die Anleger verm<strong>in</strong>dern oder sogar entfallen.<br />
Für die Anlage <strong>in</strong> der Fondsgesellschaft und deren Anlage <strong>in</strong><br />
der Solar Invest Bahra<strong>in</strong> und mittelbar <strong>in</strong> den Projektgesellschaften<br />
gibt es ke<strong>in</strong>e Kapitalgarantie. Je nach E<strong>in</strong>tritt der jeweiligen<br />
Risiken kann es deshalb auch zu e<strong>in</strong>em Totalverlust<br />
des Anlagebetrags nebst Agio kommen.<br />
4.3.20. Risiken <strong>in</strong> Bezug auf die Treuhand-<br />
Kommanditist<strong>in</strong><br />
Die Treugeber halten ihre wirtschaftliche Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft auf Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
mittelbar durch die Treuhand-Kommanditist<strong>in</strong>.<br />
Dadurch s<strong>in</strong>d die Anleger dem Risiko der nicht erwartungsgemäßen<br />
Vertragserfüllung seitens der Treuhand-Kommanditist<strong>in</strong><br />
ausgesetzt, <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die weisungsgemäße<br />
Wahrnehmung der Treugeber<strong>in</strong>teressen <strong>in</strong><br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Für den Fall der Insolvenz der Treuhand-Kommanditist<strong>in</strong> oder<br />
von E<strong>in</strong>zelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen sie ist<br />
im Treuhand- und Verwaltungsvertrags vorgesehen, dass<br />
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