Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung: Entwicklung ... - Altmeppen
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3 Finanzierungsangebot für Immobilien Seite 14<br />
desto niedriger ist die von <strong>der</strong> Bank verlangte Risikoprämie, die ein Bestandteil des Zinses ist.<br />
Gut besicherte Kredite können daher zu günstigeren Konditionen an die Kreditnehmer<br />
herausgegeben werden als schlecht o<strong>der</strong> unbesicherte Kredite.<br />
Bei <strong>der</strong> <strong>Immobilienfinanzierung</strong> teilen Banken das Finanzierungsvolumen in drei Bereiche<br />
auf, für die sie verschiedene Kredite herausgeben. Die Bereiche werden durch festgesetzte<br />
Beleihungsgrenzen, die vom Beleihungswert abhängen, voneinan<strong>der</strong> getrennt. Der Beleihungswert<br />
58 ist ein dauerhafter Wert, <strong>der</strong> bei einem kurzfristigen Verkauf o<strong>der</strong> einer Versteigerung<br />
mindestens erzielt wird. 59 Bis zu einem Betrag von 60 % des Beleihungswertes<br />
vergeben Banken Realkredite. 60 Realkredite können wegen des geringen Ausfallrisikos zu<br />
günstigen Zinsen an die Kreditnehmer herausgegeben werden. 61 Kredite, die oberhalb <strong>der</strong><br />
Realkreditgrenze 62 den Bereich von 60 bis 80 % des Beleihungswertes abdecken, werden als<br />
dinglich besicherte Personalkredite bezeichnet. 63 Alle Kredite, die nicht in diesem<br />
Besicherungsbereich liegen, werden als Personal- o<strong>der</strong> Blankokredite bezeichnet. Sie sind<br />
überhaupt nicht o<strong>der</strong> nicht ausreichend gut besichert. Die vollständige Tilgung ist nur bei ausreichen<strong>der</strong><br />
Bonität 64 des Kreditnehmers gewährleistet, so dass das Ausfallrisiko von Personalkrediten<br />
höher ist als das von besicherten Krediten. 65 Durch das erhöhte Ausfallrisiko erhöht<br />
sich auch <strong>der</strong> Zinsanspruch <strong>der</strong> Banken. Eine schlechte Bonitätseinstufung des Kreditnehmers<br />
hebt den Zins für einen Personalkredit weiter an, sofern <strong>der</strong> Kredit dann überhaupt gewährt<br />
wird.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass <strong>der</strong> Kredit und das Darlehen die wichtigsten Produkte<br />
aus dem Bereich Feste Inanspruchnahme sind. Durch die Variation <strong>der</strong> Konditionen<br />
und die daraus resultierenden Kombinationsmöglichkeiten ergibt sich ein breites Angebot, das<br />
58 Der Begriff des Beleihungswertes wird in § 12 HBG (i.d.F. vom 22.08.2002) beschrieben. Der Beleihungswert<br />
wird von den Banken auf <strong>der</strong> Grundlage von Wertermittlungsanweisungen festgelegt, die von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />
genehmigt werden müssen. Vgl. hierzu § 13 HBG (i.d.F. vom 22.08.2002)<br />
59 Vgl. Murfeld (2002), S. 576<br />
60 Vgl. Kleiber/Simon/Weyers (2002), S. 2388 f. Tz. 91<br />
61 Für die Jahre 1988 bis 1998 wurde über die Verluste im Kreditgeschäft eine Erhebung durchgeführt. Die Auswertung<br />
ergab, dass die Verlustrate aus Wohnungswirtschaftlichen Realkrediten 0,04 % betrug. Vgl. hierzu<br />
Hagen (2003), S. 14<br />
62 Die Realkreditgrenze von 60 % des Beleihungswertes ist für Hypothekenbanken gesetzlich festgeschrieben in<br />
§ 11 HBG (i.d.F. vom 22.08.2002)<br />
63 Vgl. Rode (1993), S. 27<br />
64 Die Bonität bezeichnet die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen eines Kreditnehmers<br />
65 Für den Zeitraum von 1988 bis 1998 betrug die Verlustrate für nicht grundpfandrechtlich gesicherte Kredite<br />
0,26 %. Vgl. hierzu Hagen (2003), S. 14