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Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung: Entwicklung ... - Altmeppen

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3 Finanzierungsangebot für Immobilien Seite 14<br />

desto niedriger ist die von <strong>der</strong> Bank verlangte Risikoprämie, die ein Bestandteil des Zinses ist.<br />

Gut besicherte Kredite können daher zu günstigeren Konditionen an die Kreditnehmer<br />

herausgegeben werden als schlecht o<strong>der</strong> unbesicherte Kredite.<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Immobilienfinanzierung</strong> teilen Banken das Finanzierungsvolumen in drei Bereiche<br />

auf, für die sie verschiedene Kredite herausgeben. Die Bereiche werden durch festgesetzte<br />

Beleihungsgrenzen, die vom Beleihungswert abhängen, voneinan<strong>der</strong> getrennt. Der Beleihungswert<br />

58 ist ein dauerhafter Wert, <strong>der</strong> bei einem kurzfristigen Verkauf o<strong>der</strong> einer Versteigerung<br />

mindestens erzielt wird. 59 Bis zu einem Betrag von 60 % des Beleihungswertes<br />

vergeben Banken Realkredite. 60 Realkredite können wegen des geringen Ausfallrisikos zu<br />

günstigen Zinsen an die Kreditnehmer herausgegeben werden. 61 Kredite, die oberhalb <strong>der</strong><br />

Realkreditgrenze 62 den Bereich von 60 bis 80 % des Beleihungswertes abdecken, werden als<br />

dinglich besicherte Personalkredite bezeichnet. 63 Alle Kredite, die nicht in diesem<br />

Besicherungsbereich liegen, werden als Personal- o<strong>der</strong> Blankokredite bezeichnet. Sie sind<br />

überhaupt nicht o<strong>der</strong> nicht ausreichend gut besichert. Die vollständige Tilgung ist nur bei ausreichen<strong>der</strong><br />

Bonität 64 des Kreditnehmers gewährleistet, so dass das Ausfallrisiko von Personalkrediten<br />

höher ist als das von besicherten Krediten. 65 Durch das erhöhte Ausfallrisiko erhöht<br />

sich auch <strong>der</strong> Zinsanspruch <strong>der</strong> Banken. Eine schlechte Bonitätseinstufung des Kreditnehmers<br />

hebt den Zins für einen Personalkredit weiter an, sofern <strong>der</strong> Kredit dann überhaupt gewährt<br />

wird.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass <strong>der</strong> Kredit und das Darlehen die wichtigsten Produkte<br />

aus dem Bereich Feste Inanspruchnahme sind. Durch die Variation <strong>der</strong> Konditionen<br />

und die daraus resultierenden Kombinationsmöglichkeiten ergibt sich ein breites Angebot, das<br />

58 Der Begriff des Beleihungswertes wird in § 12 HBG (i.d.F. vom 22.08.2002) beschrieben. Der Beleihungswert<br />

wird von den Banken auf <strong>der</strong> Grundlage von Wertermittlungsanweisungen festgelegt, die von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />

genehmigt werden müssen. Vgl. hierzu § 13 HBG (i.d.F. vom 22.08.2002)<br />

59 Vgl. Murfeld (2002), S. 576<br />

60 Vgl. Kleiber/Simon/Weyers (2002), S. 2388 f. Tz. 91<br />

61 Für die Jahre 1988 bis 1998 wurde über die Verluste im Kreditgeschäft eine Erhebung durchgeführt. Die Auswertung<br />

ergab, dass die Verlustrate aus Wohnungswirtschaftlichen Realkrediten 0,04 % betrug. Vgl. hierzu<br />

Hagen (2003), S. 14<br />

62 Die Realkreditgrenze von 60 % des Beleihungswertes ist für Hypothekenbanken gesetzlich festgeschrieben in<br />

§ 11 HBG (i.d.F. vom 22.08.2002)<br />

63 Vgl. Rode (1993), S. 27<br />

64 Die Bonität bezeichnet die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen eines Kreditnehmers<br />

65 Für den Zeitraum von 1988 bis 1998 betrug die Verlustrate für nicht grundpfandrechtlich gesicherte Kredite<br />

0,26 %. Vgl. hierzu Hagen (2003), S. 14

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