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Betreuungsvertrag - Gemeinde Much

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<strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

Zwischen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong>, Hauptstr. 57, 53804 <strong>Much</strong><br />

vertreten durch den Bürgermeister<br />

und<br />

den Erziehungsberechtigten _____________________________________________<br />

wohnhaft in 53804 <strong>Much</strong>, ______________________________<br />

über die Betreuung des Kindes _______________________<br />

in der „Nachmittagsbetreuung“ der Janusz-Korczak-Schule Marienfeld.<br />

1. Dauer<br />

Der <strong>Betreuungsvertrag</strong> wird erstmalig vom ______________ bis auf weiteres<br />

abgeschlossen, längstens jedoch bis zum Ende des Besuches der o.g. Grundschule.<br />

2. Umfang<br />

Mit diesem <strong>Betreuungsvertrag</strong> wird montags bis freitags in der Zeit von 13.30 Uhr bis<br />

15.00 Uhr eine kontinuierliche Betreuung der Kinder gewährleistet.<br />

In den Ferien erfolgt die Betreuung montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis<br />

15.00 Uhr, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien. Die Schließung<br />

des Betreuungsgruppe in den Sommerferien wird rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

An gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt.<br />

Die Betreuung erstreckt sich z.B. auf Anleitung zu spielerischen Aktivitäten,<br />

Kreativangebote u.ä. Die Kinder erhalten die Gelegenheit, ihre Hausaufgaben zu<br />

erledigen, Hilfestellungen bis hin zum Nachhilfeunterricht werden nicht geleistet.<br />

In den Ferien können u.U. Zusatzkosten für die Betreuung anfallen wie z.B.<br />

Inanspruchnahme des Ferienprogrammes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong>. Diese evtl.<br />

anfallenden Kosten sind zusätzlich zu tragen.<br />

Die Beförderung der Kinder zur Schule hin oder nach Hause ist außerhalb des<br />

regulären Schülerspezialverkehres von den Eltern selbst zu übernehmen. Dies gilt<br />

vor allem in den Ferien, in denen keine Schülerbeförderung stattfindet.<br />

3. Beitragsregelung<br />

Es handelt sich um einen Monatsbeitrag. Der Beitrag wird für 12 Monate erhoben.<br />

Die Beitragspflicht wird durch die Schließungszeiten, z.B. während der Ferien nicht<br />

berührt. Der Monatsbeitrag ist auch zu entrichten, wenn Kinder aus<br />

Krankheitsgründen nicht die Betreuungsgruppe besuchen.


4. Einzug der Elternbeiträge<br />

Mit der Aufnahmebestätigung wird Ihnen eine Mitteilung über die Höhe des von<br />

Ihnen zu zahlenden Elternbeitrages zugesandt. Der von Ihnen zu entrichtende<br />

Elternbeitrag ist zum 01. eines jeden Monats fällig. Die Elternbeiträge können<br />

ausschließlich im Rahmen der Einzugsermächtigung gezahlt werden. Hierzu erteilen<br />

Sie bitte die beigefügten Einzugsermächtigung.<br />

5. Verpflegung der Kinder<br />

Mittags wird das Essen von einer Fremdfirma geliefert und den Kindern zum Essen<br />

gereicht. Das hierfür zu zahlende Entgeld wird monatlich im Nachhinein abgerechnet.<br />

Wurde nicht rechtzeitig mitgeteilt, dass das Kind nicht am Essen teilnimmt, so ist das<br />

Essensgeld trotzdem zu zahlen.<br />

Das Essensgeld ist ebenfalls im Rahmen der Einzugsermächtigung zu zahlen. Es<br />

erfolgt keine gesonderte Mitteilung über die Höhe der Kosten.<br />

6. Kündigung des <strong>Betreuungsvertrag</strong>es<br />

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung ist<br />

schriftlich beim Schulverwaltungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong> einzureichen.<br />

Bei wiederholten groben Regelverstößen seitens des Kindes oder der<br />

Erziehungsberechtigten kann der Schulträger den <strong>Betreuungsvertrag</strong> fristlos<br />

kündigen.<br />

Die vorgenannten Vertragsbedingungen über den Besuch der Betreuungsgruppe<br />

meines/unseres Kindes erkenne ich/erkennen wir an.<br />

______________<br />

(Datum)<br />

__________________________________<br />

(Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)<br />

______________<br />

(Datum)<br />

__________________________________<br />

(Unterschrift <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong>)

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