Betreuungsvertrag - Gemeinde Much
Betreuungsvertrag - Gemeinde Much
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<strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
Zwischen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong>, Hauptstr. 57, 53804 <strong>Much</strong><br />
vertreten durch den Bürgermeister<br />
und<br />
den Erziehungsberechtigten _____________________________________________<br />
wohnhaft in 53804 <strong>Much</strong>, ______________________________<br />
über die Betreuung des Kindes _______________________<br />
in der „Nachmittagsbetreuung“ der Janusz-Korczak-Schule Marienfeld.<br />
1. Dauer<br />
Der <strong>Betreuungsvertrag</strong> wird erstmalig vom ______________ bis auf weiteres<br />
abgeschlossen, längstens jedoch bis zum Ende des Besuches der o.g. Grundschule.<br />
2. Umfang<br />
Mit diesem <strong>Betreuungsvertrag</strong> wird montags bis freitags in der Zeit von 13.30 Uhr bis<br />
15.00 Uhr eine kontinuierliche Betreuung der Kinder gewährleistet.<br />
In den Ferien erfolgt die Betreuung montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis<br />
15.00 Uhr, mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien. Die Schließung<br />
des Betreuungsgruppe in den Sommerferien wird rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
An gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt.<br />
Die Betreuung erstreckt sich z.B. auf Anleitung zu spielerischen Aktivitäten,<br />
Kreativangebote u.ä. Die Kinder erhalten die Gelegenheit, ihre Hausaufgaben zu<br />
erledigen, Hilfestellungen bis hin zum Nachhilfeunterricht werden nicht geleistet.<br />
In den Ferien können u.U. Zusatzkosten für die Betreuung anfallen wie z.B.<br />
Inanspruchnahme des Ferienprogrammes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong>. Diese evtl.<br />
anfallenden Kosten sind zusätzlich zu tragen.<br />
Die Beförderung der Kinder zur Schule hin oder nach Hause ist außerhalb des<br />
regulären Schülerspezialverkehres von den Eltern selbst zu übernehmen. Dies gilt<br />
vor allem in den Ferien, in denen keine Schülerbeförderung stattfindet.<br />
3. Beitragsregelung<br />
Es handelt sich um einen Monatsbeitrag. Der Beitrag wird für 12 Monate erhoben.<br />
Die Beitragspflicht wird durch die Schließungszeiten, z.B. während der Ferien nicht<br />
berührt. Der Monatsbeitrag ist auch zu entrichten, wenn Kinder aus<br />
Krankheitsgründen nicht die Betreuungsgruppe besuchen.
4. Einzug der Elternbeiträge<br />
Mit der Aufnahmebestätigung wird Ihnen eine Mitteilung über die Höhe des von<br />
Ihnen zu zahlenden Elternbeitrages zugesandt. Der von Ihnen zu entrichtende<br />
Elternbeitrag ist zum 01. eines jeden Monats fällig. Die Elternbeiträge können<br />
ausschließlich im Rahmen der Einzugsermächtigung gezahlt werden. Hierzu erteilen<br />
Sie bitte die beigefügten Einzugsermächtigung.<br />
5. Verpflegung der Kinder<br />
Mittags wird das Essen von einer Fremdfirma geliefert und den Kindern zum Essen<br />
gereicht. Das hierfür zu zahlende Entgeld wird monatlich im Nachhinein abgerechnet.<br />
Wurde nicht rechtzeitig mitgeteilt, dass das Kind nicht am Essen teilnimmt, so ist das<br />
Essensgeld trotzdem zu zahlen.<br />
Das Essensgeld ist ebenfalls im Rahmen der Einzugsermächtigung zu zahlen. Es<br />
erfolgt keine gesonderte Mitteilung über die Höhe der Kosten.<br />
6. Kündigung des <strong>Betreuungsvertrag</strong>es<br />
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende. Die Kündigung ist<br />
schriftlich beim Schulverwaltungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong> einzureichen.<br />
Bei wiederholten groben Regelverstößen seitens des Kindes oder der<br />
Erziehungsberechtigten kann der Schulträger den <strong>Betreuungsvertrag</strong> fristlos<br />
kündigen.<br />
Die vorgenannten Vertragsbedingungen über den Besuch der Betreuungsgruppe<br />
meines/unseres Kindes erkenne ich/erkennen wir an.<br />
______________<br />
(Datum)<br />
__________________________________<br />
(Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)<br />
______________<br />
(Datum)<br />
__________________________________<br />
(Unterschrift <strong>Gemeinde</strong> <strong>Much</strong>)