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lIVIng lIgHt VerkAuFspreIslIste de 15.04.2012 - Milano

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AllgemeIne lIeFer- und gescHäFtsbedIngungen<br />

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AllgemeIne lIeFer- und<br />

gescHäFtsbedIngungen<br />

<strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH <strong>15.04.2012</strong><br />

§ 1 diese lieferbedingungen regeln <strong>de</strong>n gesamten geschäftsverkehr<br />

zwischen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH und <strong>de</strong>m<br />

besteller. Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n Allgemeine geschäftsbedingungen<br />

<strong>de</strong>s bestellers nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig<br />

davon, ob sie gegenüber diesen lieferbedingungen<br />

abweichen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> Vorschriften enthalten.<br />

§ 2 1. umfang und bedingungen <strong>de</strong>s Auftrages ergeben<br />

sich aus <strong>de</strong>r schriftlichen Auftragsbestätigung <strong>de</strong>r k.b. FOrm<br />

gmbH. die Angebote <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH sind grundsätzlich<br />

freibleibend. Hat die k.b. FOrm gmbH ausnahmsweise ein<br />

verbindliches, schriftliches Angebot abgegeben und ist dieses<br />

vom besteller fristgerecht angenommen, ist gleichfalls die<br />

schriftliche Auftragsbestätigung <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH maßgebend,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r besteller hat ihr innerhalb von 4 werktagen<br />

nach erhalt wi<strong>de</strong>rsprochen. 2. die k.b. FOrm gmbH<br />

ist zu än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r konstruktion o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r ware<br />

berechtigt, soweit sie <strong>de</strong>m besteller unter berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH zumutbar sind. maßstab<br />

für die Zumutbarkeit sind auf seiten <strong>de</strong>s bestellers die Auswirkungen<br />

auf <strong>de</strong>n wert und die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r ware,<br />

auf seiten <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH technische, insbeson<strong>de</strong>re<br />

produktionstechnische erfor<strong>de</strong>rnisse. 3. die <strong>de</strong>m Angebot<br />

beigefügten unterlagen, wie z. b. Abbildungen, Zeichnungen,<br />

maß- und gewichtsangaben, sind nur maßgebend, soweit sie<br />

ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wur<strong>de</strong>n.<br />

§ 3 1. <strong>de</strong>r besteller ist verpflichtet, sich vor einsatz gelieferter<br />

ware über die maßgeben<strong>de</strong>n technischen bestimmungen<br />

zu informieren. die k.b. FOrm gmbH trifft insoweit keine Informationspflicht.<br />

2. soweit es sich um ware han<strong>de</strong>lt, für<br />

die <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH prüfbescheinigungen zur Verfügung<br />

stehen, stellt sie diese <strong>de</strong>m besteller auf Anfor<strong>de</strong>rung voll-<br />

ständig o<strong>de</strong>r auszugsweise zur Verfügung. Für die einhaltung<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n prüfbescheinigungen gemachten Auflagen ist <strong>de</strong>r<br />

besteller selbst verantwortlich. eine Haftung <strong>de</strong>r k.b. FOrm<br />

gmbH ist insoweit ausgeschlossen.<br />

§ 4 1. Angaben über die lieferfrist sind unverbindlich, soweit<br />

nicht ausnahmsweise <strong>de</strong>r liefertermin schriftlich verbindlich<br />

zugesagt wur<strong>de</strong>. 2. Ist ausnahmsweise eine verbindliche<br />

lieferfrist vereinbart wor<strong>de</strong>n, beginnt sie mit <strong>de</strong>m tag <strong>de</strong>r<br />

Auftragsbestätigung. Ihr beginn ist jedoch hinausgeschoben,<br />

solange noch nicht alle einzelheiten <strong>de</strong>s Auftrages geklärt o<strong>de</strong>r<br />

nicht alle liefervoraussetzungen erfüllt sind, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />

besteller noch nicht eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung<br />

geleistet hat. die k.b. FOrm gmbH ist an die lieferfrist nur gebun<strong>de</strong>n,<br />

wenn <strong>de</strong>r besteller seinerseits seine Vertragspflichten<br />

erfüllt. sie ist eingehalten, wenn die ware bis zu ihrem Ablauf<br />

versandt o<strong>de</strong>r die Versandbereitschaft <strong>de</strong>m besteller mitgeteilt<br />

ist. 3. die lieferfrist beginnt ferner erst mit <strong>de</strong>r erfüllung<br />

aller fälligen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH gegen <strong>de</strong>n<br />

besteller zu laufen, wenn die k.b. FOrm gmbH die erfüllung<br />

ausdrücklich verlangt. 4. wird die k.b. FOrm gmbH durch<br />

höhere gewalt an <strong>de</strong>r lieferung gehin<strong>de</strong>rt, verlängert sich <strong>de</strong>r<br />

liefertermin ohne weiteres um die dauer <strong>de</strong>r einwirkung <strong>de</strong>r<br />

höheren gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />

<strong>de</strong>r höheren gewalt stehen unvorhersehbare und von <strong>de</strong>r k.b.<br />

FOrm gmbH nicht zu vertreten<strong>de</strong> umstän<strong>de</strong> gleich, welche<br />

<strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH die lieferung unzumutbar erschweren<br />

o<strong>de</strong>r unmöglich machen. beispiele dafür sind lieferverzögerungen<br />

bei <strong>de</strong>n vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf,<br />

behördliche maßnahmen, rohmaterial- o<strong>de</strong>r energiemangel,<br />

wesentliche betriebsstörungen, gravieren<strong>de</strong> transportstörungen<br />

und Fahrverbote. 5. dauern diese umstän<strong>de</strong> mehr<br />

als vier monate an, so hat die k.b. FOrm gmbH das recht,<br />

vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen <strong>de</strong>s bestellers hat<br />

die k.b. FOrm gmbH zu erklären, ob sie zurücktreten o<strong>de</strong>r<br />

innerhalb einer von ihm zu bestimmen<strong>de</strong>n angemessenen Frist<br />

liefern wer<strong>de</strong>. scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s bestellers sind<br />

insoweit ausgeschlossen. 6. Ist die überschreitung einer<br />

angemessenen lieferfrist von <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH zu vertreten,<br />

kommt sie erst in Verzug, wenn ihr <strong>de</strong>r besteller schriftlich<br />

eine angemessene nachfrist, die wenigstens einen monat betragen<br />

muß, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.<br />

Anschließend kann <strong>de</strong>r besteller vom Vertrag zurücktreten.<br />

scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s bestellers sind ausgeschlossen,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH fällt Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />

Fahrlässigkeit zur last. 7. die k.b. FOrm gmbH ist auch<br />

zu teillieferungen berechtigt. Für die teillieferungen kann sie<br />

teilrechnungen ausstellen.<br />

§ 5 1. die lieferung erfolgt, soweit nichts an<strong>de</strong>res vereinbart<br />

ist, per nachnahme. 2. <strong>de</strong>r besteller hat <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Auftragsbestätigung und in <strong>de</strong>r rechnung genannten preis bei<br />

Anlieferung <strong>de</strong>r ware zuzüglich <strong>de</strong>r nachnahmegebühr zu bezahlen.<br />

wird eine übersendung an<strong>de</strong>rs als per nachnahme vereinbart<br />

, kann Zahlung nur, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist,<br />

in bar, per Or<strong>de</strong>rscheck o<strong>de</strong>r durch banküberweisung erfolgen.<br />

3. das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht stehen <strong>de</strong>m<br />

besteller nur für For<strong>de</strong>rungen zu, die entwe<strong>de</strong>r unbestritten<br />

o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt sind.<br />

§ 6 1. nimmt <strong>de</strong>r besteller die bestellte ware nicht zum<br />

vereinbarten Zeitpunkt entgegen, ist die k.b. FOrm gmbH<br />

berechtigt, die ware auf kosten und gefahr <strong>de</strong>s bestellers zu<br />

lagern und die Zahlung <strong>de</strong>s kaufpreises zu verlangen o<strong>de</strong>r nach<br />

Ablauf einer angemessenen nachfrist die erfüllung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

abzulehnen und scha<strong>de</strong>nsersatz statt <strong>de</strong>r leistung zu<br />

for<strong>de</strong>rn.<br />

§ 7 1. die Verpackung wird bei Inlandsverkäufen <strong>de</strong>m besteller<br />

zum selbstkostenpreis berechnet. die Art <strong>de</strong>r Verpackung<br />

bestimmt die k.b. FOrm gmbH. wird vom besteller eine beson<strong>de</strong>re<br />

Verpackung gewünscht, so gehen die mehrkosten zu seinen<br />

lasten. 2. scha<strong>de</strong>nersatzansprüche wegen mangelhafter<br />

Verpackung <strong>de</strong>r ware o<strong>de</strong>r wegen nichtbeachtung einer Verpackungsanweisung<br />

sind ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r k.b.<br />

FOrm gmbH fällt Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit zur last.<br />

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K.B. FORM GMBH / IndustrIestr. 8b / 25462 rellIngen / teleFOn +49.4101.5999.0 / FAX .55 / InFO@kbFOrm.cOm / www.kbFOrm.cOm<br />

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