lIVIng lIgHt VerkAuFspreIslIste de 15.04.2012 - Milano
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AllgemeIne lIeFer- und gescHäFtsbedIngungen<br />
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AllgemeIne lIeFer- und<br />
gescHäFtsbedIngungen<br />
<strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH <strong>15.04.2012</strong><br />
§ 1 diese lieferbedingungen regeln <strong>de</strong>n gesamten geschäftsverkehr<br />
zwischen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH und <strong>de</strong>m<br />
besteller. Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n Allgemeine geschäftsbedingungen<br />
<strong>de</strong>s bestellers nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig<br />
davon, ob sie gegenüber diesen lieferbedingungen<br />
abweichen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> Vorschriften enthalten.<br />
§ 2 1. umfang und bedingungen <strong>de</strong>s Auftrages ergeben<br />
sich aus <strong>de</strong>r schriftlichen Auftragsbestätigung <strong>de</strong>r k.b. FOrm<br />
gmbH. die Angebote <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH sind grundsätzlich<br />
freibleibend. Hat die k.b. FOrm gmbH ausnahmsweise ein<br />
verbindliches, schriftliches Angebot abgegeben und ist dieses<br />
vom besteller fristgerecht angenommen, ist gleichfalls die<br />
schriftliche Auftragsbestätigung <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH maßgebend,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r besteller hat ihr innerhalb von 4 werktagen<br />
nach erhalt wi<strong>de</strong>rsprochen. 2. die k.b. FOrm gmbH<br />
ist zu än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r konstruktion o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r ware<br />
berechtigt, soweit sie <strong>de</strong>m besteller unter berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH zumutbar sind. maßstab<br />
für die Zumutbarkeit sind auf seiten <strong>de</strong>s bestellers die Auswirkungen<br />
auf <strong>de</strong>n wert und die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r ware,<br />
auf seiten <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH technische, insbeson<strong>de</strong>re<br />
produktionstechnische erfor<strong>de</strong>rnisse. 3. die <strong>de</strong>m Angebot<br />
beigefügten unterlagen, wie z. b. Abbildungen, Zeichnungen,<br />
maß- und gewichtsangaben, sind nur maßgebend, soweit sie<br />
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wur<strong>de</strong>n.<br />
§ 3 1. <strong>de</strong>r besteller ist verpflichtet, sich vor einsatz gelieferter<br />
ware über die maßgeben<strong>de</strong>n technischen bestimmungen<br />
zu informieren. die k.b. FOrm gmbH trifft insoweit keine Informationspflicht.<br />
2. soweit es sich um ware han<strong>de</strong>lt, für<br />
die <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH prüfbescheinigungen zur Verfügung<br />
stehen, stellt sie diese <strong>de</strong>m besteller auf Anfor<strong>de</strong>rung voll-<br />
ständig o<strong>de</strong>r auszugsweise zur Verfügung. Für die einhaltung<br />
<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n prüfbescheinigungen gemachten Auflagen ist <strong>de</strong>r<br />
besteller selbst verantwortlich. eine Haftung <strong>de</strong>r k.b. FOrm<br />
gmbH ist insoweit ausgeschlossen.<br />
§ 4 1. Angaben über die lieferfrist sind unverbindlich, soweit<br />
nicht ausnahmsweise <strong>de</strong>r liefertermin schriftlich verbindlich<br />
zugesagt wur<strong>de</strong>. 2. Ist ausnahmsweise eine verbindliche<br />
lieferfrist vereinbart wor<strong>de</strong>n, beginnt sie mit <strong>de</strong>m tag <strong>de</strong>r<br />
Auftragsbestätigung. Ihr beginn ist jedoch hinausgeschoben,<br />
solange noch nicht alle einzelheiten <strong>de</strong>s Auftrages geklärt o<strong>de</strong>r<br />
nicht alle liefervoraussetzungen erfüllt sind, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />
besteller noch nicht eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung<br />
geleistet hat. die k.b. FOrm gmbH ist an die lieferfrist nur gebun<strong>de</strong>n,<br />
wenn <strong>de</strong>r besteller seinerseits seine Vertragspflichten<br />
erfüllt. sie ist eingehalten, wenn die ware bis zu ihrem Ablauf<br />
versandt o<strong>de</strong>r die Versandbereitschaft <strong>de</strong>m besteller mitgeteilt<br />
ist. 3. die lieferfrist beginnt ferner erst mit <strong>de</strong>r erfüllung<br />
aller fälligen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH gegen <strong>de</strong>n<br />
besteller zu laufen, wenn die k.b. FOrm gmbH die erfüllung<br />
ausdrücklich verlangt. 4. wird die k.b. FOrm gmbH durch<br />
höhere gewalt an <strong>de</strong>r lieferung gehin<strong>de</strong>rt, verlängert sich <strong>de</strong>r<br />
liefertermin ohne weiteres um die dauer <strong>de</strong>r einwirkung <strong>de</strong>r<br />
höheren gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />
<strong>de</strong>r höheren gewalt stehen unvorhersehbare und von <strong>de</strong>r k.b.<br />
FOrm gmbH nicht zu vertreten<strong>de</strong> umstän<strong>de</strong> gleich, welche<br />
<strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH die lieferung unzumutbar erschweren<br />
o<strong>de</strong>r unmöglich machen. beispiele dafür sind lieferverzögerungen<br />
bei <strong>de</strong>n vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf,<br />
behördliche maßnahmen, rohmaterial- o<strong>de</strong>r energiemangel,<br />
wesentliche betriebsstörungen, gravieren<strong>de</strong> transportstörungen<br />
und Fahrverbote. 5. dauern diese umstän<strong>de</strong> mehr<br />
als vier monate an, so hat die k.b. FOrm gmbH das recht,<br />
vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen <strong>de</strong>s bestellers hat<br />
die k.b. FOrm gmbH zu erklären, ob sie zurücktreten o<strong>de</strong>r<br />
innerhalb einer von ihm zu bestimmen<strong>de</strong>n angemessenen Frist<br />
liefern wer<strong>de</strong>. scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s bestellers sind<br />
insoweit ausgeschlossen. 6. Ist die überschreitung einer<br />
angemessenen lieferfrist von <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH zu vertreten,<br />
kommt sie erst in Verzug, wenn ihr <strong>de</strong>r besteller schriftlich<br />
eine angemessene nachfrist, die wenigstens einen monat betragen<br />
muß, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.<br />
Anschließend kann <strong>de</strong>r besteller vom Vertrag zurücktreten.<br />
scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s bestellers sind ausgeschlossen,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH fällt Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe<br />
Fahrlässigkeit zur last. 7. die k.b. FOrm gmbH ist auch<br />
zu teillieferungen berechtigt. Für die teillieferungen kann sie<br />
teilrechnungen ausstellen.<br />
§ 5 1. die lieferung erfolgt, soweit nichts an<strong>de</strong>res vereinbart<br />
ist, per nachnahme. 2. <strong>de</strong>r besteller hat <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
Auftragsbestätigung und in <strong>de</strong>r rechnung genannten preis bei<br />
Anlieferung <strong>de</strong>r ware zuzüglich <strong>de</strong>r nachnahmegebühr zu bezahlen.<br />
wird eine übersendung an<strong>de</strong>rs als per nachnahme vereinbart<br />
, kann Zahlung nur, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist,<br />
in bar, per Or<strong>de</strong>rscheck o<strong>de</strong>r durch banküberweisung erfolgen.<br />
3. das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht stehen <strong>de</strong>m<br />
besteller nur für For<strong>de</strong>rungen zu, die entwe<strong>de</strong>r unbestritten<br />
o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt sind.<br />
§ 6 1. nimmt <strong>de</strong>r besteller die bestellte ware nicht zum<br />
vereinbarten Zeitpunkt entgegen, ist die k.b. FOrm gmbH<br />
berechtigt, die ware auf kosten und gefahr <strong>de</strong>s bestellers zu<br />
lagern und die Zahlung <strong>de</strong>s kaufpreises zu verlangen o<strong>de</strong>r nach<br />
Ablauf einer angemessenen nachfrist die erfüllung <strong>de</strong>s Vertrages<br />
abzulehnen und scha<strong>de</strong>nsersatz statt <strong>de</strong>r leistung zu<br />
for<strong>de</strong>rn.<br />
§ 7 1. die Verpackung wird bei Inlandsverkäufen <strong>de</strong>m besteller<br />
zum selbstkostenpreis berechnet. die Art <strong>de</strong>r Verpackung<br />
bestimmt die k.b. FOrm gmbH. wird vom besteller eine beson<strong>de</strong>re<br />
Verpackung gewünscht, so gehen die mehrkosten zu seinen<br />
lasten. 2. scha<strong>de</strong>nersatzansprüche wegen mangelhafter<br />
Verpackung <strong>de</strong>r ware o<strong>de</strong>r wegen nichtbeachtung einer Verpackungsanweisung<br />
sind ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r k.b.<br />
FOrm gmbH fällt Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit zur last.<br />
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K.B. FORM GMBH / IndustrIestr. 8b / 25462 rellIngen / teleFOn +49.4101.5999.0 / FAX .55 / InFO@kbFOrm.cOm / www.kbFOrm.cOm<br />
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