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Programme 2014 - Lebenshilfe Sinsheim eV und Kraichgau ...

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Teilnahmebedingungen Freizeiten<br />

Kosten für Freizeiten _________________________________________________<br />

Der Preis für eine Freizeit/Urlaubsreise setzt sich zusammen aus Sachkosten <strong>und</strong> Assistenzkosten.<br />

Sachkosten<br />

Die Sachkosten sind gr<strong>und</strong>sätzlich vom Teilnehmer selbst zu tragen.<br />

In den Sachkosten sind in der Regel folgende Leistungen enthalten: Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung,<br />

Freizeitmaterial, Reisekosten, Fahrzeuge vor Ort, Versicherungen, Eintritte usw.<br />

Assistenzkosten<br />

Die Assistenzkosten können bei vorliegender Anspruchsberechtigung mit der Pflegekasse oder dem<br />

Sozialamt abgerechnet werden. Auch Personen mit festgestellter erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz (sog. Pflegestufe 0) haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die<br />

Assistenzkosten richten sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf. Bei Abrechnung mit der Pflegekasse<br />

oder einem möglichen anderen Kostenträger (z.B. Sozialamt bei PB) berechnen wir:<br />

bei Pflegestufe 0 <strong>und</strong> 1 einen Tagessatz von 80 € bzw.<br />

bei Pflegestufe 2 oder 3 einen Tagessatz von 95 €<br />

Regelung für Wohnheimbewohner der <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Sinsheim</strong><br />

Wohnheim- oder AWG-Bewohner der <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Sinsheim</strong>, die keinen Anspruch auf<br />

Pflegekassenleistung haben, bekommen einen 50% Zuschuss zu den Assistenzkosten. Sie bezahlen<br />

dann die Sachkosten plus 50% der Personalkosten.<br />

Bewohner anderer Wohnheime zahlen den vollen Reisepreis.<br />

Hausbesuche<br />

Müssen zur Freizeitvorbereitung Hausbesuche durchgeführt werden, rechnen wir diese als<br />

Einzelbetreuung über die nächste Offene-Hilfen-Rechnung ab.<br />

Pflege- <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />

Benötigte Pflegemittel (z.B. Windel, Lätzchen etc.) müssen auf die Freizeit mitgegeben werden.<br />

Hilfsmittel (wie z.B. Duschstuhl, Pflegebett) sind in einigen Häusern vorhanden. Falls aber Hilfsmittel<br />

über ein Sanitätshaus ausgeliehen werden müssen, werden entstehende Leihgebühren an den<br />

K<strong>und</strong>en weitergegeben.<br />

Nachtwache<br />

Die Offenen Hilfen sind nicht in der Lage, eine Nachtwache bereitzustellen!<br />

Rücktritt durch den Teilnehmer<br />

Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen. Bei Stornierung einer gebuchten Reise wird eine<br />

Bearbeitungsgebühr von 10,00€ in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt von einer gebuchten Freizeit/Reise<br />

bis 30 Tage vor Reisebeginn hat der Teilnehmer eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 5% der<br />

Sachkosten zu zahlen. Danach erhöht sich die Stornogebühr wie folgt:<br />

- Bei Rücktritt zwischen dem 29. <strong>und</strong> 22. Tag vor Reisebeginn auf 12% der Sachkosten.<br />

- Bei Rücktritt zwischen dem 21. <strong>und</strong> 15. Tag vor Reisbeginn auf 35% der Sackosten.<br />

- Bei Rücktritt zwischen dem 14. <strong>und</strong> 7. Tag vor Reisebeginn auf 60 % der Sachkosten.<br />

- Bei Rücktritt ab dem 6.Tag vor Reisebeginn auf 90 % der Sachkosten.<br />

ffene Hilfen<br />

<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Sinsheim</strong> e.V.<br />

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