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12. Blendgutachten

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Seite 5 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />

Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />

10 Flimmereffekt<br />

In Fahrtrichtung Nordost kann Sonnenlicht nur unter größeren Blickwinkeln als 20°,<br />

die nach oben Gesagtem keine Rolle für die Bewertung der Blendwirkung spielen, und<br />

allenfalls außerhalb der Vegetationsperiode von der PV-Anlage zum Kraftfahrer reflektiert<br />

werden. Die Berechnungen ergeben für ein mit 60 km/h fahrendes Kfz eine Flimmerfrequenz<br />

von ca. 1,5 Hz bei einer Einwirkzeit von ca. 24,5 sec; die kritische Flimmerfrequenz<br />

von 4 Hz wird erst bei ca. 163 km/h überschritten, dann beträgt die Einwirkzeit<br />

nur noch ca. 9,5 sec. Da entweder die kritische Flimmerfrequenz oder die kritische<br />

Einwirkzeit unterschritten werden, ist eine Beeinträchtigung oder gar Gefährdung<br />

der Sicherheit des Verkehrs auf der Autobahn durch diesen Flimmereffekt nicht<br />

zu erwarten. In Fahrtrichtung Südwest kann selbst unter Blickwinkeln bis 90° kein<br />

Sonnenlicht zum Kraftfahrer reflektiert werden, ein Flimmereffekt kann nicht auftreten.<br />

Fazit: Bei einer Fahrt in beiden Fahrtrichtungen kann kein kritischer Flimmereffekt entstehen.<br />

11 Gesamtbewertung<br />

Eine Blendung der Nutzer der BAB A 48 und der BAB A 61 durch die PV-Anlage Bassenheim<br />

tritt nicht auf. Ein kritischer, die Verkehrssicherheit gefährdender Flimmereffekt<br />

kann ebenfalls nicht entstehen.<br />

Insgesamt kann eine Gefährdung des Verkehrs auf den genannten Autobahnen durch<br />

die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

ausgeschlossen werden. Von daher ist gegen die Errichtung der Anlage<br />

nichts einzuwenden.<br />

Dieses gutachterliche Stellungnahme wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.

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