12. Blendgutachten
12. Blendgutachten
12. Blendgutachten
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 5 der gutachterlichen Stellungnahme G54/2012 vom 5. 10. 2012 zur Frage der evtl. Blend- und<br />
Störwirkung von Kraftfahrern durch eine neben der BAB A 48 bei Bassenheim geplante PV-Anlage<br />
10 Flimmereffekt<br />
In Fahrtrichtung Nordost kann Sonnenlicht nur unter größeren Blickwinkeln als 20°,<br />
die nach oben Gesagtem keine Rolle für die Bewertung der Blendwirkung spielen, und<br />
allenfalls außerhalb der Vegetationsperiode von der PV-Anlage zum Kraftfahrer reflektiert<br />
werden. Die Berechnungen ergeben für ein mit 60 km/h fahrendes Kfz eine Flimmerfrequenz<br />
von ca. 1,5 Hz bei einer Einwirkzeit von ca. 24,5 sec; die kritische Flimmerfrequenz<br />
von 4 Hz wird erst bei ca. 163 km/h überschritten, dann beträgt die Einwirkzeit<br />
nur noch ca. 9,5 sec. Da entweder die kritische Flimmerfrequenz oder die kritische<br />
Einwirkzeit unterschritten werden, ist eine Beeinträchtigung oder gar Gefährdung<br />
der Sicherheit des Verkehrs auf der Autobahn durch diesen Flimmereffekt nicht<br />
zu erwarten. In Fahrtrichtung Südwest kann selbst unter Blickwinkeln bis 90° kein<br />
Sonnenlicht zum Kraftfahrer reflektiert werden, ein Flimmereffekt kann nicht auftreten.<br />
Fazit: Bei einer Fahrt in beiden Fahrtrichtungen kann kein kritischer Flimmereffekt entstehen.<br />
11 Gesamtbewertung<br />
Eine Blendung der Nutzer der BAB A 48 und der BAB A 61 durch die PV-Anlage Bassenheim<br />
tritt nicht auf. Ein kritischer, die Verkehrssicherheit gefährdender Flimmereffekt<br />
kann ebenfalls nicht entstehen.<br />
Insgesamt kann eine Gefährdung des Verkehrs auf den genannten Autobahnen durch<br />
die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />
ausgeschlossen werden. Von daher ist gegen die Errichtung der Anlage<br />
nichts einzuwenden.<br />
Dieses gutachterliche Stellungnahme wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.