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thermische sanierung betriebe - Kommunalkredit Public Consulting

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

Zielgruppe 3<br />

1. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine Förderung der<br />

„Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? .................................................. 3<br />

2. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ beantragen? ............................................................................................................. 3<br />

3. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle Einrichtungen eine<br />

Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? ........................ 3<br />

4. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ beantragen? ............................................................................................................. 3<br />

5. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />

beantragen? .................................................................................................................................... 3<br />

Förderungsfähigkeit des Objekts 4<br />

6. Was ist ein förderungsfähiges Objekt? ........................................................................................ 4<br />

7. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden? ......................................................... 4<br />

8. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird? ...................... 4<br />

9. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt werden,<br />

förderungsfähig? ............................................................................................................................ 4<br />

10. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ beantragt werden? ................................................................................................... 4<br />

11. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen? .......................... 4<br />

Antragsstellung und Abwicklung 5<br />

12. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen? ............................................................................ 5<br />

13. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen? ............................................. 5<br />

14. Was ist bei „denkmalgeschützten Gebäude“ zu beachten? ...................................................... 5<br />

15. Was ist bei der Teil<strong>sanierung</strong>: „Austausch Fenster und Türen“ zu beachten? ....................... 5<br />

Der Energieausweis 6<br />

16. Wer darf Energieausweise erstellen? ........................................................................................... 6<br />

17. Welche Gebäudekategorien gibt es? ............................................................................................ 6<br />

18. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen? ................................... 6<br />

19. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B. Büro und<br />

Produktionshalle)? ......................................................................................................................... 7<br />

20. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis? ................... 9<br />

21. Was ist bei Gebäudekategorie 13 zu beachten? .......................................................................11<br />

Berechnung der Förderung 13<br />

22. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei umfassender Sanierung?...................................13<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderungen für Gebäudekategorien 1-12 13<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderung für Gebäudekategorie 13 15<br />

23. Wie wird der LEK-Wert berechnet, wenn dieser im Energieausweis nicht sichtbar ist? ......16<br />

24. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei einer Teil<strong>sanierung</strong>? ...........................................17<br />

Förderungsberechnung bei Halbierung des Heizwärmebedarfs 17<br />

Fenster und Türentausch 17<br />

Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches 18<br />

25. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei denkmalgeschützten Gebäuden? .....................18<br />

26. Gibt es Zuschläge zur Förderung? .............................................................................................19<br />

27. Ist eine bestimmte Amortisationszeit einzuhalten? ..................................................................20


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 2/31<br />

Förderungsfähige Kosten 21<br />

28. Welche Maßnahmen werden gefördert? ....................................................................................21<br />

29. Welche Kosten müssen angegeben werden? ...........................................................................24<br />

30. Gibt es eine Förderobergrenze? .................................................................................................24<br />

31. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert? ....................................24<br />

32. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />

förderungsfähig? ..........................................................................................................................24<br />

33. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />

Förderungsantrages durchgeführt wurden? .............................................................................24<br />

Endabrechnung und Auszahlung 25<br />

34. Kann ich Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen? ..............................................25<br />

35. Kann ich Rechnungen auch bar bezahlen? ...............................................................................25<br />

36. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?...............................................................25<br />

37. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert? .................................25<br />

38. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt wurde? .....25<br />

39. Was ist zu beachten, wenn Eigenleistungen eingereicht werden? .........................................25<br />

40. Was ist beim technischen Datenblatt zur Endabrechnung zu beachten? ..............................26<br />

Der Systembonus 27<br />

41. Was ist ein Systembonus für Kombinationsprojekte? .............................................................27<br />

42. Wie hoch ist der Systembonus? .................................................................................................27<br />

43. Wann wird der Systembonus vergeben? ...................................................................................28<br />

Förderung durch das Land Salzburg 29<br />

Förderung durch das Land Tirol 30<br />

Kontakt 31<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />

<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />

Fax: 01/31 6 31-104, Email: umwelt@kommunalkredit.at<br />

Förderungen für Thermische Sanierung für Betriebe:<br />

Telefon: 01/31 6 31-712<br />

Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Heizungssystem, Solaranlagen,<br />

LED-Beleuchtung):<br />

Telefon: 01/31 6 31-714<br />

Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Energiesparen in Betrieben):<br />

Telefon: 01/31 6 31-723


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 3/31<br />

Zielgruppe<br />

Allgemeine Informationen finden Sie im Infoblatt Zielgruppen.<br />

Speziell für die <strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden sie hier:<br />

1. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine<br />

Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />

Ja. Bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Flächen besteht<br />

grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass<br />

Antragsteller und Rechnungsadressat ident sind, und somit der Vermieter die<br />

Sanierungskosten trägt.<br />

2. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen<br />

Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />

Grundsätzlich ja. Als Abgrenzung zur Wohnbauförderung müssen jedoch mindestens elf<br />

Betten (es zählen auch Zustellbetten) vermietet werden. Als Nachweis darüber ist eine<br />

Bestätigung der Gemeinde oder des Tourismusverbandes als pdf-Dokument bei der<br />

Antragsstellung hochzuladen.<br />

3. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle<br />

Einrichtungen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />

beantragen?<br />

Ja. Zusätzlich ist bekanntzugeben, ob es sich um eine Körperschaft, einen Verein oder<br />

konfessionelle Einrichtung gewerblicher Art handelt.<br />

4. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen<br />

Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />

Ja, sofern zumindest Teile des zu sanierenden Gebäudes betrieblich genutzt werden.<br />

Bitte beachten Sie, dass als Rechnungsadressat die Eigentümergemeinschaft aufscheinen<br />

und auch diese die Rechnungen bezahlen muss.<br />

5. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für<br />

Betriebe“ beantragen?<br />

Gemeinden selbst können im Zuge der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ nur<br />

dann als Antragsteller auftreten, wenn der von der Sanierung betroffene Betrieb (z. B.<br />

Mehrzweckhalle, Schwimmhalle) marktbestimmt geführt wird. Als Nachweis darüber ist der<br />

Gemeinderatsbeschluss als pdf-Dokument bei der Antragsstellung hochzuladen. Weiters<br />

besteht die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen, wenn das zu fördernde Objekt im<br />

Besitz einer ausgelagerten Immobilien-Gesellschaft ist und von dieser saniert wird.<br />

Informationen für die Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Klimaschutz für<br />

Gemeinden.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 4/31<br />

Förderungsfähigkeit des Objekts<br />

6. Was ist ein förderungsfähiges Objekt?<br />

Ein betrieblich genutztes Gebäude, dessen die Baubewilligung vor dem 01.01.1993 erteilt<br />

wurde.<br />

7. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden?<br />

Nein. Es können nur Sanierungsmaßnahmen an bestehenden und bisher beheizten<br />

Bauteilen gefördert werden. Kapazitätsausweitungen (Vergrößerung des beheizten<br />

Bruttoraumvolumens) werden proportional von den gesamten umweltrelevanten Kosten von<br />

der KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind jedoch die gesamten Sanierungskosten (z. B.<br />

inklusive Dämmung des Zubaus) anzugeben.<br />

8. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird?<br />

Ein Gebäude kann nur als „Thermische Sanierung“ gefördert werden, wenn mehr als 50 %<br />

vom Altbestand (statisch relevante Bauteile) bestehen bleibt und dieser auch thermisch saniert<br />

wird. Sollten 50 % oder mehr abgerissen und neu errichtet werden, gilt das gesamte<br />

Gebäude als Neubau.<br />

9. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt<br />

werden, förderungsfähig?<br />

Ja. Jedoch sind Maßnahmen, die sowohl privat als auch gewerblich genutzte Objekte<br />

betreffen, nur im Ausmaß der gewerblichen Nutzung förderungsfähig. Die entstandenen<br />

Kosten für die als Wohnraum genutzten Gebäudeteile, werden proportional von den<br />

gesamten umweltrelevanten Kosten von der KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind die<br />

gesamten Kosten für den gewerblich und den privat genutzten Gebäudeteil anzugeben. Die<br />

notwendigen Energieausweise müssen für die jeweiligen Zonen (z. B. Büro und Wohnung)<br />

getrennt berechnet und können als pdf-Dokument beim Online-Antrag hochgeladen werden.<br />

10. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen<br />

Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragt werden?<br />

Nein. Die <strong>thermische</strong> Sanierung von zur Wohnnutzung vermieteten Flächen ist im Rahmen<br />

der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe nicht förderungsfähig.<br />

11. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen?<br />

Nein. Die Förderungsaktion „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ gilt ausschließlich<br />

für betriebliche Objekte im Inland.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 5/31<br />

Antragsstellung und Abwicklung<br />

Allgemeine Informationen finden Sie in den Infoblättern Antragstellung sowie Rechtliche<br />

Grundlagen. Speziell für die <strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden<br />

sie hier:<br />

12. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen?<br />

Als Eingangsdatum des Förderungsantrages bei der KPC gilt der Tag der Übermittlung des<br />

Online-Antrags. Bei erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail nach<br />

welcher Sie sofort mit den Maßnahmen beginnen können.<br />

13. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen?<br />

Landesförderung können zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden. Informationen<br />

über Landesförderungen, die von der KPC abgewickelt werden, erhalten Sie unter<br />

www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.<br />

Weitere Bundesförderungen, z. B. von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank<br />

(ÖHT), dem ERP-Fonds, der Austrian Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder der<br />

Wohnbauförderung dürfen nicht zusätzlich beansprucht werden.<br />

14. Was ist bei „denkmalgeschützten Gebäude“ zu beachten?<br />

Für eine Förderung von denkmalgeschützten Gebäuden ist zuerst eine Abstimmung der Sanierungsmaßnahmen<br />

mit der jeweiligen Landesstelle des Bundesdenkmalamtes erforderlich.<br />

Das Bundesdenkmalamt bestätigt die Sanierungsmaßnahmen in einem Formblatt, das dem<br />

Förderungsantrag beigelegt werden muss. Das Formblatt ist nur in den Landesstellen des<br />

Bundesdenkmalamtes erhältlich.<br />

Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: Bundesdenkmalamt<br />

15. Was ist bei der Teil<strong>sanierung</strong>: „Austausch Fenster und Türen“ zu beachten?<br />

Wird bei der Sanierung ausschließlich der Tausch von Fenstern und Türen durchgeführt, so<br />

ist zu beachten, dass mehr als 50 % der Nettofenster- und Türflächen des gewerblich<br />

genutzten Gebäudes bzw. Gebäudeteils durch Fenster mit einem U w - Wert ≤ 1,1 W/m²K<br />

ersetzt werden müssen.<br />

Als Nettofensterfläche wird die Summe der Glasfläche, Rahmen und der nicht überdämmte<br />

Teil des Fensterstockes bezeichnet (s.h. ÖNORM B 8110-6). Die Berechnung des U w- Wertes<br />

erfolgt anhand der ÖNORM EN ISO 10077-1. U-Werte welche sich nur auf das Fensterglas<br />

oder auf das Prüfnormmaß beziehen, können nicht akzeptiert werden.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 6/31<br />

Der Energieausweis<br />

16. Wer darf Energieausweise erstellen?<br />

In den Erlässen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde festgelegt, welche<br />

Gruppe von Gewerbetreibenden dazu berechtigt ist einen Energieausweis zu erstellen. Dazu<br />

zählen beispielsweise Baumeister, Ziviltechniker, Architekten und Zivilingenieure. Weiters<br />

bieten viele Energieberater dieses Service an. Nützliche Informationen dazu finden Sie auf<br />

der Homepage der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />

17. Welche Gebäudekategorien gibt es?<br />

Entsprechend der Zonierungsregeln der OIB-Richtlinie sind die entsprechenden<br />

Energieausweise zu berechnen und vollständig beim Online-Antrag hochzuladen. Hierbei<br />

wird unterschieden zwischen:<br />

Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (Kategorie 1-12): Diese werden erstellt für<br />

alle Bürogebäude, Kindergärten und Pflichtschulen, höhere Schulen und Hochschulen,<br />

Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, Gaststätten, Veranstaltungsstätten,<br />

Sportstätten, Verkaufsstätten und Hallenbäder.<br />

Energieausweis für sonstige konditionierte Gebäude (Kategorie 13): Diese werden<br />

erstellt für sonstige konditionierte Gebäude, die keine Norminnentemperatur von 20 °C<br />

aufweisen z.B. Produktionshallen, beheizte Lagerhallen und Werkstätten.<br />

Energieausweis für Wohngebäude: Wenn zusätzlich zur gewerblich genutzten Fläche<br />

ein Wohnbereich besteht, kann ein eigens für diesen Bereich erstellter Energieausweis<br />

vom Bestand und nach der Sanierung übermittelt werden.<br />

Diese Energieausweise müssen vom Aussteller unterschrieben sowie vollständig sein (inkl.<br />

Bauteilliste und U-Wertberechnung) und sind jeweils vor und nach der Sanierung des<br />

Gebäudes zu berechnen.<br />

18. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?<br />

Sollten Energieausweise für den privaten Wohnbereich des Gebäudes vorliegen, so können<br />

diese bei der Antragstellung übermittelt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Da die<br />

Förderung pro jährlich reduzierter kWh Heizwärmebedarf begrenz ist, kann die Berücksichtigung<br />

des Heizwärmebedarfs des privaten Wohnteils unter Umständen zu einer höheren Förderung<br />

führen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 7/31<br />

19. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B.<br />

Büro und Produktionshalle)?<br />

Bei der Antragstellung sind separate Energieausweise jeweils für den Zustand des<br />

Gebäudes vor und nach der Sanierung erforderlich:<br />

für alle von einem Heizsystem versorgten und zur Sanierung vorgesehenen<br />

Gebäudezonen welche sich auf einem Grundstück befinden.<br />

für die komplette Zone innerhalb eines Gebäudes, auch wenn Teile dieser Zone nicht<br />

saniert werden. Ausgenommen sind nicht zur Sanierung vorgesehene thermisch<br />

getrennte Gebäudetrakte.<br />

Zubauten welche im Zuge der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> errichtet werden, sind im<br />

Energieausweis zu berücksichtigen und der entsprechenden Zone zuzuordnen.<br />

Für ein auf dem Grünstück befindliches Gebäude, das zur Gänze nicht saniert wird und für<br />

welches daher auch keine Förderung beantragt wird, ist kein eigener Energieausweis<br />

erforderlich.<br />

Ebenso sind für jene Gebäudezonen, welche nicht im Besitz des Antragstellers sind bzw.<br />

welche nicht vom Antragsteller gemietet oder genutzt werden, keine Energieausweise<br />

erforderlich.<br />

Details zu den Zonierungsvorgaben für den Energieausweis können Sie der OIB-Richtlinie 6<br />

und dem Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ entnehmen<br />

(www.oib.or.at).


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 8/31<br />

Beispiel:<br />

Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Wie in der Grafik ersichtlich, besteht das<br />

erste Gebäude aus drei Zonen, das zweite Gebäude ist eine Lagerhalle.<br />

Szenario 1:Wenn Gebäude 1 und 2 saniert werden, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />

getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Das bedeutet:<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />

Gebäude 2 / Gebäudezone „Lagerhalle“: Energieausweise für sonstige konditionierte<br />

Gebäude Gebäudekategorie 13 vor und nach der Sanierung<br />

Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 18)<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />

der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />

proportional in Abzug gebracht).<br />

Szenario 2: Wenn nur Gebäude 1 saniert wird, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />

getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Für Gebäude 2 ist<br />

kein Energieausweis notwendig, da es sich hier um eine thermisch getrennte Zone (kein<br />

freier Wärmestrom zwischen den Zonen möglich) handelt und Gebäude 2 nicht saniert wird.<br />

Das bedeutet:<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />

Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />

Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 18)<br />

Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />

der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />

proportional in Abzug gebracht).


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 9/31<br />

20. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis?<br />

Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 12:<br />

Seite 1 des Energieausweises<br />

Art des Energieausweises<br />

(wichtig: gemäß ÖNORM H5055<br />

„Nicht-Wohngebäude“)<br />

Baujahr<br />

Gebäudeart / -kategorie


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 10/31<br />

Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 12:<br />

Seite 2 des Energieausweises<br />

Beheiztes Bruttovolumen (wichtig bei<br />

Kapazitätsausweitung)<br />

Charakteristische Länge (l C )<br />

Spezifischer Heizwärmebedarf<br />

HWB* [kWh/(m³a)]<br />

Heizwärmebedarf für diesen Standort<br />

[kWh/a]<br />

Spezifischer Kühlbedarf<br />

KB* [kWh/(m³a)]<br />

Kühlbedarf für diesen Standort [kWh/a]<br />

Ersteller des Energieausweises<br />

Unterschrift des<br />

Erstellers des Energieausweises


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 11/31<br />

21. Was ist bei Gebäudekategorie 13 zu beachten?<br />

Im Energieausweis der Gebäudekategorie 13 muss entgegen der OIB-Richtlinie auch weiterhin<br />

die Gebäudegeometrie erfasst werden. Eine Übermittlung der reinen U-Wert-<br />

Aufstellung ist nicht ausreichend. Daher sind folgende Angaben zur Förderungsberechnung<br />

zu übermitteln:<br />

• LEK-Wert<br />

• Charakteristische Länge l C<br />

• solare Wärmegewinne Q s<br />

• Transmissionswärmeverluste Q T<br />

• Ausnutzungsgrad für Gewinne im Heizfall (leicht, mittel oder schwere Bauweise)<br />

• Tatsächliche interne Gewinne Q i<br />

• Tatsächliche Lüftungswärmeverluste Q V<br />

Falls die verwendete Software im Energieausweis der Kategorie 13 keine solaren Wärmegewinne<br />

und Transmissionswärmeverluste ausweist, kann folgendermaßen vorgegangen<br />

werden:<br />

Die Berechnung der solaren Wärmegewinne und Transmissionswärmeverluste kann über eine<br />

andere Gebäudekategorie (die der tatsächlichen am ehesten entspricht) erfolgen. Allerdings<br />

ist es dann erforderlich die Innentemperatur sowie alle anderen Berechnungsparameter<br />

(Nutzungsdauer, Luftwechselraten, etc.) den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen<br />

(freie Eingabe).<br />

Die Berechnung der internen Gewinne und Lüftungswärmeverluste muss weiterhin separat<br />

erfolgen (siehe dazu nächster Absatz).<br />

Berechnung der internen Gewinne und Lüftungswärmeverluste<br />

Für Bauwerke der Gebäudekategorie 13 (gemäß OIB Richtlinie 6) sind keine standardisierten<br />

Werte (Defaultwerte) zulässig. Wesentliche Einflussfaktoren des Heizwärmebedarfs sind<br />

die internen Gewinne und die Lüftungswärmeverluste. Folgende Berechnungen sind daher<br />

zusätzlich zum Energieausweis vom Energieberater oder Ziviltechniker durchzuführen und<br />

als eigenständiges PDF über die Online-Plattform hochzuladen:<br />

• Ausnutzungsgrad für Gewinne im Heizfall (leicht 0,9; mittel 0,98 oder schwere Bauweise<br />

1,0)<br />

• Tatsächliche interne Gewinne Q i<br />

• Tatsächliche Lüftungswärmeverluste Q V<br />

Die tatsächlich nutzbaren internen Gewinne innerhalb der Heizperiode (HT Heiztage) sind<br />

von der Nutzung des Gebäudes abhängig (z. B. Anzahl der Personen, Art und Volllaststunden<br />

der Maschinen).<br />

Es sind ausschließlich die Volllaststunden innerhalb einer Heizperiode, sowie die tatsächliche<br />

Abwärme (nicht Leistung) zur Berechnung heranzuziehen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 12/31<br />

Beispiele für die Berechnung der internen Gewinne:<br />

2 x Drehbank Wärmeabgabe je 10 kW 1.500 h/ Heizperiode => 30.000 kWh/a<br />

40x Leuchtstoffröhren Wärmeabgabe je 10 W 1.800 h/ Heizperiode => 720 kWh/a<br />

5 Personen (leichte Arbeit) Wärmeabgabe je 320 W 1.500 h/ Heizperiode => 2.400 kWh/a<br />

Summe nutzbare interne Gewinne:<br />

33.120 kWh/ Heizperiode<br />

Die tatsächlichen Lüftungswärmeverluste innerhalb der Heizperiode sind von der Nutzung<br />

des Gebäudes abhängig (z.B. Art und Volllaststunden der Entlüftung, Dichtheit der Fenster).<br />

Beispiele für die Berechnung der Lüftungswärmeverluste:<br />

Lüftungswärmeverluste durch hygienischen Mindestluftwechsel:<br />

Lüftungswärmeverluste durch undichte Fenster und Türen:<br />

Lüftungswärmeverluste durch mechanische<br />

Lüftung ohne Wärmerückgewinnung:<br />

Gesamtlüftungswärmeverlust innerhalb der Heizperiode :<br />

26.816 kWh/ Heizperiode<br />

11.160 kWh/ Heizperiode<br />

22.848 kWh/ Heizperiode<br />

60.824 kWh/ Heizperiode<br />

Die solaren Gewinne sowie die Transmissionswärmeverluste sind von der Nutzung des Gebäudes<br />

unabhängig und werden dem Energieausweis entnommen.<br />

Der tatsächliche Heizwärmebedarf wird anhand dieser ermittelten Werte und der im Energieausweis<br />

angegeben Werte von Seiten der KPC berechnet.<br />

Zugrundeliegende Formel:<br />

Q h =(Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />

Q h<br />

Q T<br />

Q V<br />

η<br />

Q s<br />

Q i<br />

Heizwärmebedarf<br />

Transmissionswärmeverluste<br />

Lüftungswärmeverluste<br />

Ausnutzungsgrad<br />

leicht 0,9; mittel 0,98; schwer 1,0<br />

solare Wärmegewinne<br />

interne Wärmegewinne<br />

Ein Beispiel zur Förderungsberechnung für Gebäudekategorie 13 finden Sie unter Frage 22


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 13/31<br />

Berechnung der Förderung<br />

Allgemeine Informationen finden Sie im Infoblatt Förderungsberechnung. Speziell für die<br />

<strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden sie hier:<br />

22. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei umfassender Sanierung?<br />

Die Förderberechnung ist abhängig von den jeweiligen Gebäudekategorien, Erläuterungen<br />

dazu finden Sie unter Frage 17.<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderungen für Gebäudekategorien 1-12<br />

Im Zuge der Endabrechnung ist eine Bestätigung des Energieausweiserstellers über die<br />

tatsächliche Ausführung des Projekts zu erbringen. Anstelle des Energieausweiserstellers<br />

(Ersteller des Energieausweises im Zuge der Einreichung), ist auch die Unterschrift einer<br />

anderen für die Erstellung eines Energieausweises befugten Person möglich.<br />

Beispiel:<br />

Der Heizwärmebedarf (HWB*) kann für Ihr Gebäude anhand der Formel:<br />

8,5*(1+2,5 / l c )<br />

errechnet werden. Liegt beispielsweise die charakteristische Länge (l c ) nach der<br />

Sanierung bei 1,9 dann errechnet sich anhand der Formel für Ihr Gebäude<br />

8,5*(1+2,5 / 1,9) ein Wert von 19,68 kWh/m³a.<br />

Der Kühlbedarf (KB*) liegt laut OIB-Richtlinie für jedes Gebäude bei 2 kWh/m³a.<br />

Dem Fallbeispiel folgend bedeutet dies:<br />

Variante 1: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 45 %<br />

HWB* ≤ 10,82 kWh/m³a und KB* ≤ 1,4 kWh/m³a = 35 % Förderungssatz<br />

Variante 2: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 25 %<br />

HWB* ≤ 14,76 kWh/m³a und KB* ≤ 1,6 kWh/m³a = 30 % Förderungssatz<br />

Variante 3: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 15 %<br />

HWB* ≤ 16,72 kWh/m³a und KB* ≤ 1,8 kWh/m³a = 20 % Förderungssatz<br />

Wenn Sie nun anhand der Formel 8,5*(1+2,5 / l c ) die OIB–Anforderung für Ihr Gebäude errechnet<br />

haben, können Sie prüfen um wie viel Prozent der HWB* nach Sanierung (laut Energieausweis)<br />

die OIB–Anforderung unterschreitet. Wo die wichtigsten Angaben im Energieausweis<br />

zu finden sind, kann den grafischen Darstellungen im Absatz Der Energieausweis<br />

entnommen werden.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 14/31<br />

Vereinfacht können Sie den möglichen Förderungssatz zudem anhand nachfolgender Grafik<br />

ermitteln: Mit der charakteristischen Länge und dem HWB* (laut Energieausweis nach Sanierung)<br />

können Sie rasch Ihren Förderungssatz ablesen. Wird zum Beispiel wieder 1,9 l c angenommen<br />

liegt Ihr Projekt, wie im Beispiel erkennbar, im Bereich der 30 %-igen Förderung.<br />

Bitte beachten Sie auch die Einhaltung der Amortisationszeit als Fördervoraussetzung. Siehe<br />

dazu Frage 27.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 15/31<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderung für Gebäudekategorie 13<br />

Die entsprechenden Nachweise zur Erreichung der Förderungsbedingungen sind einerseits<br />

durch Vorlage eines Energieausweises und andererseits durch separate Berechnung der internen<br />

Gewinne und Lüftungswärmeverluste zu erbringen (siehe dazu Frage 21).<br />

Beispiel einer Förderungsberechnung bei Unterschreitung der OIB - Anforderungen<br />

Transmissionswärmeverluste (Q T ) lt. Energieausweis:<br />

tats. Lüftungsverluste (Q V ) laut Berechnung:<br />

Ausnutzungsgrad (η) = 1<br />

Solare Wärmegewinne (Q s ) lt. Energieausweis:<br />

tats. interne Gewinne (Q i ) laut Berechnung:<br />

Q hvor = (Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />

632.926,00 kWh/a<br />

60.824,00 kWh/a<br />

11.148,58 kWh/a<br />

33.120,00 kWh/a<br />

Q hvor = (632.926,00 + 60.824,00) - 1*(11.148,58 + 33.120,00) = 649.481,00 kWh/a<br />

Transmissionswärmeverluste (Q T ) lt. Energieausweis: 353.984,00 kWh/a<br />

tats. Lüftungsverluste (Q V ) lt. Berechnung:<br />

30.900,00 kWh/a<br />

Ausnutzungsgrad (η) = 1<br />

Solare Wärmegewinne (Q s ) lt. Energieausweis:<br />

14.575,60 kWh/a<br />

tats. interne Gewinne (Q i ) lt. Berechnung:<br />

33.120,00 kWh/a<br />

Q hnach = (Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />

Q hnach = (353.984,00 + 30.900,00) - 1*(14.575,60 + 33.120,00) = 337.188,00 kWh/a<br />

Q red = Q hvor – Q hnach =<br />

förderfähige Projektkosten<br />

312.293,02 kWh/a<br />

850.000,00 Euro<br />

LEK Wert nach der Sanierung lt. Energieausweis 26<br />

Fördersatz bei LEK Wert von 26 30%<br />

Förderung mit 30 % Fördersatz<br />

Maximal mögliche Förderung = Q red *0,88<br />

Daher beträgt die Förderung<br />

255.000,00 Euro<br />

274.817,86 Euro<br />

255.000,00 Euro<br />

Im Zuge der Endabrechnung ist eine Bestätigung des Energieausweiserstellers über die<br />

tatsächliche Ausführung des Projekts zu erbringen. Anstelle des Energieausweiserstellers<br />

(Ersteller des Energieausweises im Zuge der Einreichung), ist auch die Unterschrift einer<br />

anderen für die Erstellung eines Energieausweises befugten Person möglich.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 16/31<br />

23. Wie wird der LEK-Wert berechnet, wenn dieser im Energieausweis nicht sichtbar<br />

ist?<br />

Der LEK-Wert ("Linie europäischer Kriterien", ÖNORM B8110 und H 5055) kennzeichnet den<br />

Wärmeschutz der Gebäudehülle unter Bedachtnahme auf die Geometrie des Gebäudes und<br />

wird wie folgt ermittelt:<br />

LEK = 300 * (U m / (2 + l c ))<br />

U m -<br />

l c -<br />

mittlerer U-Wert der Gebäudehülle<br />

charakteristische Länge<br />

Beispielauszug aus einem Energieausweis der Gebäudekategorie 13:<br />

Berechnung für dieses Beispiel: LEK = 300 * (0,53 / (2+2,33)) = 36,72<br />

Berechnung des mittleren U-Wertes U m , wenn der Energieausweis diesen nicht auswirft:<br />

U m -<br />

A w -<br />

A f -<br />

U w -<br />

U f -<br />

A ges -<br />

mittlerer U-Wert<br />

Fläche der Wand (ohne Fenster)<br />

Fläche des Fensters<br />

U-Wert der Wand<br />

U-Wert des Fensters<br />

Gesamte Gebäudehüllfläche (Wände + Fenster)


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 17/31<br />

24. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei einer Teil<strong>sanierung</strong>?<br />

Förderungsberechnung bei Halbierung des Heizwärmebedarfs<br />

Ein Fördersatz von 15 % kann gewährt werden, wenn mindestens eine Halbierung des ursprünglichen<br />

spezifischen Heizwärmebedarfs (HWB*) durch die Sanierung erreicht wird,<br />

bzw. wenn bei einem Gebäude der Kategorie 13 der LEK – Wert halbiert wird.<br />

Beispiele:<br />

HWB* 70 kWh/m³a vor Sanierung - HWB* 35 kWh/m³a nach Sanierung = 15 % Förderung.<br />

LEK – Wert 84 vor der Sanierung – LEK – Wert 42 nach der Sanierung = 15 % Förderung.<br />

Fenster und Türentausch<br />

Ein Fördersatz von 10 % kann gewährt werden, wenn nach der Sanierung mindestens 50 %<br />

der Gesamtnettofenster- und Türflächen einen Uw- Wert ≤ 1,1 W/m²K aufweisen. Wird eine<br />

thermisch getrennte Zone saniert (s.h. Frage 19), so ist es ausreichend, mindestens 50 %<br />

der Nettofenster- und Türflächen dieser Zone auf einen U w –Wert ≤ 1,1 W/m²K zu sanieren.<br />

Als Nettofensterfläche wird die Summe der Glasfläche, Rahmen und der nicht überdämmte<br />

Teil des Fensterstockes bezeichnet (s.h. ÖNORM B 8110-6). Die Berechnung des U w -<br />

Wertes erfolgt anhand der ÖNORM EN ISO 10077-1. U-Werte welche sich nur auf das<br />

Fensterglas oder auf das Prüfnormmaß beziehen, können nicht akzeptiert werden.<br />

Zur Einreichung eines Förderantrages sind auch bei einer Teil<strong>sanierung</strong> der<br />

Bestandsenergieausweis sowie der Energieausweis nach Sanierung notwendig.<br />

Zu den förderungsfähigen Kosten zählen Fenster, Türen, sowie deren Einbau, Verschattung<br />

und Regelung, Baustellengemeinkosten und Planungsleistungen. Wird mehr als diese eine<br />

Maßnahme durchgeführt, so sind die Förderungsvoraussetzungen für eine umfassende<br />

Sanierung oder die Halbierung des Heizwärmebedarfs einzuhalten.<br />

Es kann jeweils nur eine Teil<strong>sanierung</strong> (Fenstertausch oder Sanierung oberste<br />

Geschoßdecke/Dach) pro Jahr eingereicht werden. Wird mehr als diese eine Maßnahme<br />

durchgeführt, so sind die Förderungsvoraussetzungen für eine umfassende Sanierung oder<br />

die Halbierung des Heizwärmebedarfs einzuhalten.<br />

Wenn Ihr Gebäude bereits gut saniert ist, so beachten Sie bitte auch die Fördersätze bei<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderung.<br />

Weiters weisen wir auf die Einhaltung der Amortisationszeit als Fördervoraussetzung hin.<br />

Siehe dazu Frage 27.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 18/31<br />

Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches<br />

Zur Einreichung eines Förderantrages sind auch bei einer Teil<strong>sanierung</strong> der<br />

Bestandsenergieausweis sowie ein Energieausweis nach Sanierung notwendig.<br />

Ein Fördersatz von 10 % kann gewährt werden, wenn nach der Sanierung der U-Wert der<br />

obersten Geschoßdecke bzw. des Daches (oberhalb einer beheizten Räumlichkeit) eines<br />

Gebäudes maximal 0,2 W/m²K beträgt.<br />

Beispiel Dachdämmung:<br />

U - Wert des Daches nach Sanierung 0,18 W/m²K = 10 % Förderung<br />

Zu den förderungsfähigen Kosten zählen die Dämmung, sowie deren Anbringung,<br />

Baustellengemeinkosten und Planungsleistungen.<br />

Es kann jeweils nur eine Teil<strong>sanierung</strong> (Fenstertausch oder Sanierung oberste<br />

Geschoßdecke/Dach) pro Jahr eingereicht werden. Wird mehr als diese eine Maßnahme<br />

durchgeführt, so sind die Förderungsvoraussetzungen für eine umfassende Sanierung oder<br />

die Halbierung des Heizwärmebedarfs einzuhalten.<br />

Wenn Ihr Gebäude bereits gut saniert ist, so beachten Sie bitte auch die Fördersätze bei<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderung.<br />

Weiters weisen wir auf die Einhaltung der Amortisationszeit als Fördervoraussetzung hin.<br />

Siehe dazu Frage 27.<br />

25. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei denkmalgeschützten Gebäuden?<br />

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Förderungsvoraussetzungen.<br />

Die durchgeführten Maßnahmen müssen aus denkmalpflegerischer Sicht für das Bauwerk<br />

“vertretbar“ sein. Um dies nachzuweisen, ist gemeinsam mit dem Förderungsantrag die Bestätigung<br />

des Bundesdenkmalamtes (Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsoffensive 2013“)<br />

über die geplanten Maßnahmen zu übermitteln.<br />

Ein Fördersatz von 15 % kann gewährt werden, wenn bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />

der ursprüngliche spezifische Heizwärmebedarfs (HWB*) mindestens um 25 % reduziert<br />

wird, bzw. wenn bei einem Gebäude der Kategorie 13 der LEK – Wert um mindestens 25 %<br />

reduziert wird.<br />

Beispiele:<br />

HWB* 100 kWh/m³a vor Sanierung - HWB* 75 kWh/m³a nach Sanierung = 15 % Förderung.<br />

LEK – Wert 96 vor der Sanierung – LEK – Wert 72 nach der Sanierung = 15 % Förderung.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 19/31<br />

26. Gibt es Zuschläge zur Förderung?<br />

Ja. Es gibt drei Möglichkeiten um einen Zuschlag zur Förderung zu erhalten:<br />

Zuschlag für das österreichische Umweltzeichen<br />

Werden bei mehr als 25 % der gedämmten Flächen (signifikant) Dämmstoffe verwendet, die<br />

mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind, wird ein Zuschlag von 5 % auf<br />

den Förderungssatz, bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Der Nachweis<br />

darüber ist bei der Endabrechnung durch die Übermittlung des Umweltzeichens Zertifikats zu<br />

erbringen.<br />

Dämmstoffe, die mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind, finden Sie<br />

unter folgendem Link: www.umweltzeichen.at<br />

Falls im Zuge der Endabrechnung keine Übermittlung des österreichischen Umweltzeichenzertifikates<br />

von den verwendeten Dämmstoffen erfolgt, so wird der vorher gewährte Zuschlag<br />

nachträglich gestrichen.<br />

Zuschlag für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

Werden bei mehr als 25 % der gedämmten Flächen (signifikant) Dämmstoffe aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen verwendet, wird ein Zuschlag von 10 % auf den Förderungssatz, bis zu<br />

den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Zu den Dämmstoffen aus nachwachsenden<br />

Rohstoffen zählen Dämmstoffe aus:<br />

Flachs<br />

Hanf<br />

Schafwolle<br />

Holzfasern (Holzfaserdämmplatten sowie Einblas- und Schüttdämmstoffe aus Holzfasern)<br />

Holzschnitzel- und Späne (Einblas- und Schüttdämmstoffe)<br />

Baumwolle<br />

Kokosfaser<br />

Stroh- und Wiesengras<br />

Schilfrohr<br />

Getreidegranulat<br />

Kork<br />

Zellulose<br />

Der Nachweis für den überwiegenden Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen ist bei der<br />

Endabrechnung zu erbringen.<br />

Falls im Zuge der Endabrechnung keine Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in<br />

den Rechnungen ersichtlich sind, so wird der vorher gewährte Zuschlag nachträglich gestrichen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 20/31<br />

Zuschlag für Holzfenster<br />

Bei einem umfassendem Einsatz von Holzfenstern (mindestens 75 % der Fensterflächen)<br />

wird ein Zuschlag von 5 % auf den Förderungssatz, bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen<br />

vergeben. Holzfenster sind Fenster deren Rahmen, Fensterstock und Fensterflügel<br />

aus Holz gefertigt wurden.<br />

Sektionaltore können bei der Ermittlung der Fensterflächen für den Holzfensterzuschlag unberücksichtigt<br />

bleiben. Balkontüren sind jedenfalls zur Fensterfläche dazuzuzählen.<br />

Für die Verwendung von Holz bei Glasfassaden in Holzriegelkonstruktion kann kein Holzfensterzuschlag<br />

gewährt werden, da die Holzpfosten vorrangig der statischen Konstruktion<br />

dienen.<br />

27. Ist eine bestimmte Amortisationszeit einzuhalten?<br />

Eine wesentliche Förderungsvoraussetzung ist, dass die beantragte Maßnahme ohne<br />

Förderung nicht ausreichend rentabel ist. Für die Umweltförderung im Inland wurde daher<br />

eine Amortisationszeit von drei Jahren als Untergrenze definiert.<br />

Zur Berechnung der Amortisationszeit werden die österreichweit gemittelten Energiepreise<br />

zum Einreichzeitpunkt herangezogen.<br />

Beträgt die Amortisationszeit Ihrer Maßnahme weniger als drei Jahre, so besteht leider<br />

keine Förderungsmöglichkeit.<br />

Beispiel für die Berechnung der Amortisationszeit:<br />

Eingereichte Projektkosten für „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>“: 55.000 Euro<br />

Energiekosten Erdgas: 0,57 Euro/ kWh<br />

Brennstoffkosten vor der Sanierung:<br />

Brennstoffkosten nach der Sanierung:<br />

Energiekosteneinsparung:<br />

7.000 Euro / Jahr<br />

800 Euro / Jahr<br />

6.200 Euro / Jahr<br />

In Relation zu den eingereichten Projektkosten errechnet sich eine Amortisationszeit von:<br />

55.000 Euro / 6.200 Euro/a = 8,87 Jahre


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 21/31<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

28. Welche Maßnahmen werden gefördert?<br />

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten<br />

Gebäuden, Verschattungen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung wie:<br />

Dämmung der Außenfassade<br />

förderungsfähig<br />

Dämmmaterial und Dämmarbeiten sowie<br />

Konstruktionen, die zur Anbringung des<br />

Dämmmaterials notwendig sind; Putzarbeiten,<br />

Fassadenreinigung, Malerarbeiten, kleine<br />

Maurerarbeiten (z.B. bei Fenstertausch),<br />

Holzriegelkonstruktionen mit Wärmedämmung,<br />

Fensterbleche, Fensterbänke, Fassadenanschlüsse,<br />

gedämmte Fassadenelemente<br />

(Sandwichpaneele), Gesimse/Fensterfaschen,<br />

Abschneiden von Balkonen,<br />

Dämmung von bestehenden Balkonen,<br />

De- und Widermontage von bereits vorhandenen<br />

Aufbauten (z.B. Solaranlangen),<br />

wenn dies zur Anbringung der Wärmedämmung<br />

erforderlich ist, Maßnahmen zur Vermeidung<br />

von Wärmebrücken (z. B.<br />

Überdämmung im Sockelbereich, etc.)<br />

Nicht förderungsfähig<br />

hinterlüftete Fassadenschalungen (z.B. Alu-,<br />

,Glas-, Holzfassaden), Beschriftungen,<br />

Kunstmalereien, Verzierungen, Putzausbesserungen<br />

und Malerarbeiten ohne Wärmedämmung,<br />

Spenglerarbeiten (Dachrinnen, -<br />

abläufe, o.ä.), Blitzschutz, Elektroinstallationen,<br />

umfangreiche Mauerarbeiten bei Zuoder<br />

Umbauten, Innenausbauten, Neukonstruktion<br />

von Balkonen<br />

Dämmung oberste bzw. unterste Geschossdecke<br />

förderungsfähig<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Estrich,<br />

Dampfbremsen<br />

Dämmungen und Estrich zwischen beheizten<br />

Geschossen, Trittschalldämmung, Bodenbelag,<br />

Unterbeton/tragende Decke, Rollierung,<br />

Fußbodenheizung


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 22/31<br />

Keller<br />

Förderungsfähig<br />

Perimeterdämmung, Grabungen für die Perimeterdämmung,<br />

innenliegende Wärmedämmung<br />

bei erdberührenden Wänden und<br />

Fußböden, Wärmedämmung zu unbeheizten<br />

Räumen<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Trockenlegung, Abdichtung, Kanalarbeiten<br />

Dämmung des Daches und oberste Geschossdecke<br />

Förderungsfähig<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Lattung,<br />

Sparrenaufdopplung zur Anbringung der<br />

Wärmedämmung, Schalungen (auch Innenund<br />

Dachschalung), Dampfbremsen, Dachpappe,<br />

Unterspannbahnen, Firstentlüftungen,<br />

bei Flachdächern der Aufbau ab tragender<br />

Decke (inkl. Abdichtungen, Dichtfolie,<br />

Bitumen, Schüttung), Hochzüge<br />

Dacheindeckung, Dachstuhlkonstruktion,<br />

Sparren, Spenglerarbeiten (außer Fassadenanschlüsse<br />

und Attikaverblechung),<br />

Windbretter, Stirnbretter, Bodenbelag bei<br />

Flachdächern (z.B. Waschbetonplatten,<br />

Gründach), Attikakonstruktionen, Dachgeschoßausbauten<br />

Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren<br />

Förderungsfähig<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Austausch von Fenstern und Außentüren,<br />

Sanierung und Tausch bestehender Verglasungen,<br />

Rahmen und Dichtungen, Fensterbänke,<br />

Fensteranschlüsse und damit verbundene<br />

Verblechungen, Verputzarbeiten,<br />

Malerarbeiten (auch innen, im Ausmaß des<br />

Fensterbereiches), Sanierung von bestehenden,<br />

beheizten Wintergärten, gedämmte<br />

Tore<br />

automatische Antriebe (Türschließer), Aufpreis<br />

für bruchsicheres Glas, Innentüren und<br />

Innenfenster, Neubau von Wintergärten, Tore<br />

von unbeheizten Räumen (Garagen, Lagerhallen)


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 23/31<br />

Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes<br />

Förderungsfähig<br />

Nicht förderungsfähig<br />

bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende<br />

Systeme, die zumindest 50 % der<br />

transparenten Flächen Richtung<br />

Süd/West/Ost verschatten, Außenjalousien,<br />

Rollläden, Markisen, Regelung der Verschattungssysteme<br />

innen liegende Verschattung (Jalousien,<br />

Gardinen, Rollos)<br />

Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der<br />

<strong>thermische</strong>n Sanierung des Gebäudes<br />

Förderungsfähig<br />

Nicht förderungsfähig<br />

Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung,<br />

Regelung der Lüftungsanlage<br />

Lüftungskanäle<br />

Allgemeinkosten<br />

Förderungsfähig<br />

Planungskosten (auch Energieberatung) jedoch<br />

bis maximal 10 % der Baukosten, Baustellengemeinkosten<br />

(Gerüst, Baustelleneinrichtung/-reinigung)<br />

Nicht förderungsfähig<br />

alle Maßnahmen die nicht die Gebäudehüllfläche<br />

betreffen (Außenanlagen, Bepflanzungen,<br />

Asphaltierungen), Entsorgungskosten,<br />

Drainagen / Trockenlegungen, Elektro-,<br />

Sanitär- und Heizungsinstallationen, Gebühren,<br />

Verbrauchsmaterial


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 24/31<br />

29. Welche Kosten müssen angegeben werden?<br />

Es ist wichtig, dass die Kosten für die gesamte <strong>thermische</strong> Sanierung (ggf. inklusive Zubau<br />

und Wohnung) angegeben werden. Die Kosten für Zubau und Wohnung werden von den gesamten<br />

umweltrelevanten Kosten von der KPC proportional in Abzug gebracht. Ein Trennen<br />

der Kostenpositionen z. B. in Wohnung und Gewerbe ist daher nicht erforderlich.<br />

Liegt der zu Wohnzwecken genutzte Anteil des Gebäudes über 50 % der Gesamtfläche und<br />

wird dieser Teil auch zur Förderung im Rahmen des Sanierungschecks 2013 beantragt,<br />

dann müssen die Kosten getrennt in Gewerbe- und Wohnnutzung angegeben werden (Der<br />

Privatanteil ist daher in der Onlineeinreichung mit 0 anzugeben). Bitte beachten Sie, dass<br />

auch bei der Endabrechnung diese Trennung beibehalten werden muss.<br />

30. Gibt es eine Förderobergrenze?<br />

Ja, die maximal mögliche Förderung ist abhängig von der Reduktion des Heizwärmebedarfs<br />

durch die Sanierung. Die Heizwärmeeinsparung wird anhand der Energieausweise ermittelt.<br />

Berechnen Sie dazu die Differenz der kWh/a des Standortklimas vor und nach der Sanierung.<br />

Wo Sie diesen Wert im Energieausweis finden, können Sie der Grafik unter Frage 20<br />

entnehmen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 0,88 Euro pro eingesparter kWh Heizwärmebedarf<br />

im Jahr.<br />

31. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert?<br />

Die Kosten für den Energieausweis können wie alle anderen Planungsleistungen (immaterielle<br />

Leistungen) im Zusammenhang mit einer der angeführten Maßnahme gefördert werden.<br />

Planungsleistungen können bis zu einer Höhe von maximal 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten<br />

anerkannt werden.<br />

32. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />

förderungsfähig?<br />

Ja, die Sanierungsmaßnahmen können auch von einem Unternehmen durchgeführt werden,<br />

dessen Firmensitz sich im Ausland befindet. Der Standort des geförderten Objekts muss allerdings<br />

im Inland liegen. Die Rechnungen sind jedenfalls in deutscher Sprache vorzulegen.<br />

33. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />

Förderungsantrages durchgeführt wurden?<br />

Maßnahmen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages durchgeführt wurden, sind<br />

nur förderungsfähig, wenn es sich um immaterielle Leistungen für das Förderungsobjekt, wie<br />

z. B. die Erstellung des Energieausweises oder Planungsleistungen, handelt. Lieferungen<br />

und Leistungen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages getätigt wurden, können<br />

nicht gefördert werden. Ein Baubeginn vor Antragseingang führt zu einer Ablehnung.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 25/31<br />

Endabrechnung und Auszahlung<br />

Allgemeine Informationen finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung. Speziell für die<br />

<strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden sie hier:<br />

34. Kann ich Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen?<br />

Nein. Aus den Rechnungen müssen die detaillierten Kostenpositionen hervorgehen, damit<br />

deren Förderungsfähigkeit geprüft werden kann. Pauschalrechnungen (z. B von Generalunternehmern)<br />

können nicht anerkannt werden.<br />

35. Kann ich Rechnungen auch bar bezahlen?<br />

Bar bezahlte Rechnungen können nur bis zu 5.000 Euro pro Lieferant (Rechnungssteller)<br />

anerkannt werden. Bei EU-kofinanzierten Projekten können andere Grenzen gelten.<br />

36. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?<br />

Zur Sicherstellung der Einhaltung des dauerhaften Umwelteffekts werden stichprobenartige<br />

Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.<br />

37. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert?<br />

Sollte es sich um eine Verzögerung der Fertigstellung bis maximal zwölf Monate handeln, ist<br />

ein formloser Antrag auf Fristverlängerung bei der KPC zu stellen. Sollte eine längere Nachfrist<br />

notwendig sein, ist eine ausführliche Begründung der Verzögerung zu übermitteln. Der<br />

Antrag muss von der KPC erneut der Umweltförderungskommission zur Entscheidung vorgelegt<br />

werden.<br />

38. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt<br />

wurde?<br />

Wenn es bei der Umsetzung zu Abweichungen gekommen ist, so ist ein neuer Energieausweis<br />

basierend auf den tatsächlich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zu übermitteln. Die<br />

Änderungen sind im technischen Datenblatt zur Endabrechnung bekannt zu geben.<br />

Der Antrag muss von der KPC erneut der Umweltförderungskommission zur Entscheidung<br />

vorgelegt werden.<br />

39. Was ist zu beachten, wenn Eigenleistungen eingereicht werden?<br />

Voraussetzungen zur Förderung von Eigenleistungen sind:<br />

Die Erbringung der Leistung als Eigenleistung ist zweckmäßig<br />

Die Leistungen werden von befugten bzw. befähigten Personen durchgeführt<br />

die Kosten sind angemessen und marktüblich<br />

die Eigenleistungen werden aktiviert<br />

Weitere Informationen zur Endabrechnung, sowie ein Formular zur Erfassung der<br />

Eigenleistungen finden sie unter dem Punkt Auszahlung.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 26/31<br />

40. Was ist beim technischen Datenblatt zur Endabrechnung zu beachten?<br />

Mit der positiven Beurteilung wird dem Förderwerber gleichzeitig das technische Datenblatt<br />

zur Endabrechnung übersandt. Dieses gibt eine Übersicht über sämtliche für die <strong>thermische</strong><br />

Sanierung des Objekts eingereichten Maßnahmen. Im Zuge der Endabrechnung ist dieses<br />

Datenblatt zu vervollständigen und gleichzeitig mit der Endabrechnung zu übermitteln.<br />

Entspricht die tatsächliche Ausführung der <strong>thermische</strong>n Sanierung nicht den eingereichten<br />

Maßnahmen, so ist gleichzeitig mit der Endabrechnung ein neuer Energieausweis (basierend<br />

auf den tatsächlich ausgeführten Maßnahmen) zu übermitteln. Das vervollständigte technische<br />

Datenblatt ist ebenfalls (mit den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen) zu übermitteln.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 27/31<br />

Der Systembonus<br />

41. Was ist ein Systembonus für Kombinationsprojekte?<br />

Für nachfolgend aufgelistete Förderungsschwerpunkte ist zusätzlich ein Systembonus möglich,<br />

sofern entweder gleichzeitig eine „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>“ realisiert wird, oder<br />

das Projekt in einem Gebäude mit sehr gutem <strong>thermische</strong>n Standard umgesetzt wird. Nähere<br />

Informationen finden Sie im Infoblatt www.umweltfoerderung.at/systembonus<br />

Energiesparen<br />

- Energiesparen in Betrieben<br />

- LED-Beleuchtungssysteme<br />

- Wärmerückgewinnungen < 100 kW bei Kälte- und Lüftungsanlagen<br />

Heizungsumstellung<br />

- Holzheizungen<br />

- Thermische Solaranlagen<br />

- Fernwärmeanschluss<br />

- Wärmepumpe<br />

Für die oben aufgelisteten Förderschwerpunkte kann im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ ein Systembonus vergeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt ist:<br />

Das Projekt wird im Zuge einer <strong>thermische</strong>n Sanierung ODER<br />

Das Projekt wird in einem Haus mit „guter <strong>thermische</strong>n Qualität“ umgesetzt.<br />

Das bedeutet, dass mindestens die Anforderungen für den 20 %-Förderungssatz erfüllt sein<br />

müssen (siehe auch Informationsblatt <strong>thermische</strong> Gebäude<strong>sanierung</strong> Antragsstellung )<br />

Ergänzend zu den Unterlagen, die für Projekte der korrespondierenden Förderungsbereiche<br />

der Umweltförderung im Inland erforderlich sind, ist den Anträgen ein gültiger<br />

Energieausweis zum Nachweis der „guten <strong>thermische</strong>n Qualität“ des Gebäudes beizulegen.<br />

42. Wie hoch ist der Systembonus?<br />

Für Projekte laut Auflistung in Frage 41 (Systembonus) wird zusätzlich zu Ihrer Förderung<br />

ein Systembonus bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewährt:<br />

bis zu 20 % für Kleinunternehmen (lt. EU-KMU-Definition),<br />

bis zu 10 % für Mittlere Unternehmen (lt. EU-KMU-Definition).


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 28/31<br />

43. Wann wird der Systembonus vergeben?<br />

Um die Zuschläge beanspruchen zu können, muss eine der folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt sein:<br />

<br />

<br />

Eines der oben aufgelisteten Projekte wird im Zuge einer <strong>thermische</strong>n Sanierung<br />

realisiert, oder<br />

das Projekt wird in einem Haus mit „guter <strong>thermische</strong>r Qualität“ umgesetzt.<br />

„Gute <strong>thermische</strong> Qualität“ ist durch folgende Mindestanforderungen definiert:<br />

Für Gebäude der Kategorie 1-12:<br />

Mindestanforderung für ein Gebäude mit „guter <strong>thermische</strong>r Qualität“:<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderungen für den spezifischen Heizwärmebedarf<br />

(HWB*) um mindestens 15 % und des spezifischen Kühlbedarfs (KB*) um 10 %.<br />

Für Gebäude der Kategorie 13:<br />

Mindestanforderung für ein Gebäude mit „guter <strong>thermische</strong>r Qualität“:<br />

LEK-Wert beträgt maximal 30,6.<br />

Der entsprechende Nachweis hat mittels Energieausweis zu erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür<br />

das Upload-Feld „weitere Unterlagen“ des Online-Antrags des jeweiligen Förderungsbereiches.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 29/31<br />

Förderung durch das Land Salzburg<br />

Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) umfassende<br />

Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>en von Betriebsbauten. Die KPC ist mit der Abwicklung dieser<br />

Förderung betraut. Wenn sich das zu sanierende Objekt im Land Salzburg befindet, so<br />

besteht die Möglichkeit, ergänzend zur Umweltförderung im Inland (UFI) eine Förderung des<br />

Landes Salzburg zu erhalten.<br />

Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen<br />

Hand und Gebietskörperschaften sowie Beherbergungs<strong>betriebe</strong> mit mehr als zehn Betten.<br />

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die neben der Förderung im<br />

Rahmen von KLUP und UFI von anderen Förderungssystemen des Landes Salzburg, insbesondere<br />

der Wohnbauförderung, erfasst werden sowie Maßnahmen der Gemeinden, die<br />

entsprechende Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) erhalten.<br />

Gefördert werden umfassende energetische Sanierungen, das sind zeitlich zusammenhängende<br />

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit Projektstandort im Land Salzburg.<br />

Nicht förderungsfähig ist die Teil<strong>sanierung</strong> von Gebäuden durch Einzelmaßnahmen (nur<br />

durch Austausch der Außenfenster oder –türen oder nur durch Dämmung der obersten Geschoßdecke<br />

oder des Daches).<br />

Voraussetzung für eine Landesförderung ist die elektronische Antragstellung vor Baubeginn<br />

bzw. vor Liefertermin bei der KPC. Mit dem Online-Antrag wird gleichzeitig auch die Förderung<br />

aus dem Klima- und Umweltpakt beantragt und bearbeitet.<br />

Die Förderung wird abhängig von der jährlich erzielten Emissionsreduktion an CO 2 gemäß<br />

folgendem Pauschalförderungssatz ausbezahlt:<br />

<br />

300 Euro / Tonne CO 2 -Emissionsreduktion pro Jahr<br />

Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 20.000 Euro.<br />

Die CO 2 -Emissionsreduktion wird von der KPC ermittelt. Die Gesamtsumme aller für dieses<br />

Projekt erhaltenen Förderungen darf 60 % (und allfällige Zuschläge) der gemäß Allgemeiner<br />

Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EG Nr. 800/2008) ermittelten<br />

umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten nicht übersteigen.<br />

Details können dem Informationsblatt (KLUP) entnommen werden.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 30/31<br />

Förderung durch das Land Tirol<br />

Neben dem Management der Umweltförderungen des Bundes übernimmt die <strong>Kommunalkredit</strong><br />

<strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> 2013 auch das Förderungsmanagement für das Tiroler Wirtschaftsförderungsprogramm<br />

im Auftrag des Landes Tirol. Die Antragstellung der Tiroler Landesförderung<br />

erfolgt automatisch mit dem Antrag der Umweltförderung des Lebensministeriums.<br />

Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, die in Besitz einer aufrechten<br />

Gewerbeberechtigung sind, Betreiber touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen<br />

sowie Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten<br />

für Tirol und Vorarlberg mit Objektstandort in Tirol.<br />

Details können dem Informationsblatt entnommen werden.<br />

Voraussetzung für die Landesförderung ist die erzielte Sanierungsqualität, bzw. das Ausmaß<br />

der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-<br />

Richtlinie (Stand 2011) für die jeweilige Gebäudekategorie.<br />

Dabei müssen in der Gebäudekategorie 1-12 die Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie für<br />

den Heizwärmebedarf (HWB*) um mindestens 25 % und den Kühlbedarf um mindestens<br />

20 % unterschritten werden. Der Kühlbedarf (KB*) ist mit max. 2 kW/m³a begrenzt. Bei der<br />

Gebäudekategorie 13 muss der LEK-Wert um mindestens 25 % unterschritten werden.<br />

Dies entspricht den Voraussetzungen für einen Förderungssatz von 30 % in der Umwelt-<br />

Förderung, darüber hinaus gelten die Förderungsvoraussetzungen der Umweltförderung:<br />

www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />

Bei Teil<strong>sanierung</strong>en, bei denen die OIB-Anforderungen nicht in ausreichendem Ausmaß unterschritten<br />

werden können, ist eine Landesförderung nur für jene Investitionen möglich, die<br />

Teil<strong>sanierung</strong>en im Sinne des Austausches eines überwiegenden Anteils der Außenfenster<br />

und -türen oder die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches ohne weitere<br />

Sanierungsmaßnahmen beinhalten.<br />

Die Landesförderung beträgt maximal 30 % der im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ gewährten Bundesförderung und wird als „De-minimis“-Förderung vergeben.


FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 31/31<br />

Kontakt<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />

<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />

Fax: 01/31 6 31-104, Email: umwelt@kommunalkredit.at<br />

Förderungen zur Thermischen Sanierung für Betriebe:<br />

Telefon: 01/31 6 31-712<br />

Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Heizungssystem, Solaranlagen,<br />

LED-Beleuchtung):<br />

Telefon: 01/31 6 31-714<br />

Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Energiesparen in Betrieben):<br />

Telefon: 01/31 6 31-723<br />

Das Lebensministerium unterstützt Unternehmen und Institutionen durch zahlreiche Förderungen im Bereich<br />

Umwelt- und Klimaschutz – für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Umweltpolitik.<br />

Die KPC managed die Förderungen im Auftrag des Lebensministeriums.<br />

Version 10/2013

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