thermische sanierung betriebe - Kommunalkredit Public Consulting
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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
Zielgruppe 3<br />
1. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine Förderung der<br />
„Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? .................................................. 3<br />
2. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ beantragen? ............................................................................................................. 3<br />
3. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle Einrichtungen eine<br />
Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen? ........................ 3<br />
4. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ beantragen? ............................................................................................................. 3<br />
5. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />
beantragen? .................................................................................................................................... 3<br />
Förderungsfähigkeit des Objekts 4<br />
6. Was ist ein förderungsfähiges Objekt? ........................................................................................ 4<br />
7. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden? ......................................................... 4<br />
8. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird? ...................... 4<br />
9. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt werden,<br />
förderungsfähig? ............................................................................................................................ 4<br />
10. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ beantragt werden? ................................................................................................... 4<br />
11. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen? .......................... 4<br />
Antragsstellung und Abwicklung 5<br />
12. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen? ............................................................................ 5<br />
13. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen? ............................................. 5<br />
14. Was ist bei „denkmalgeschützten Gebäude“ zu beachten? ...................................................... 5<br />
15. Was ist bei der Teil<strong>sanierung</strong>: „Austausch Fenster und Türen“ zu beachten? ....................... 5<br />
Der Energieausweis 6<br />
16. Wer darf Energieausweise erstellen? ........................................................................................... 6<br />
17. Welche Gebäudekategorien gibt es? ............................................................................................ 6<br />
18. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen? ................................... 6<br />
19. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B. Büro und<br />
Produktionshalle)? ......................................................................................................................... 7<br />
20. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis? ................... 9<br />
21. Was ist bei Gebäudekategorie 13 zu beachten? .......................................................................11<br />
Berechnung der Förderung 13<br />
22. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei umfassender Sanierung?...................................13<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderungen für Gebäudekategorien 1-12 13<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderung für Gebäudekategorie 13 15<br />
23. Wie wird der LEK-Wert berechnet, wenn dieser im Energieausweis nicht sichtbar ist? ......16<br />
24. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei einer Teil<strong>sanierung</strong>? ...........................................17<br />
Förderungsberechnung bei Halbierung des Heizwärmebedarfs 17<br />
Fenster und Türentausch 17<br />
Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches 18<br />
25. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei denkmalgeschützten Gebäuden? .....................18<br />
26. Gibt es Zuschläge zur Förderung? .............................................................................................19<br />
27. Ist eine bestimmte Amortisationszeit einzuhalten? ..................................................................20
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 2/31<br />
Förderungsfähige Kosten 21<br />
28. Welche Maßnahmen werden gefördert? ....................................................................................21<br />
29. Welche Kosten müssen angegeben werden? ...........................................................................24<br />
30. Gibt es eine Förderobergrenze? .................................................................................................24<br />
31. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert? ....................................24<br />
32. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />
förderungsfähig? ..........................................................................................................................24<br />
33. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />
Förderungsantrages durchgeführt wurden? .............................................................................24<br />
Endabrechnung und Auszahlung 25<br />
34. Kann ich Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen? ..............................................25<br />
35. Kann ich Rechnungen auch bar bezahlen? ...............................................................................25<br />
36. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?...............................................................25<br />
37. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert? .................................25<br />
38. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt wurde? .....25<br />
39. Was ist zu beachten, wenn Eigenleistungen eingereicht werden? .........................................25<br />
40. Was ist beim technischen Datenblatt zur Endabrechnung zu beachten? ..............................26<br />
Der Systembonus 27<br />
41. Was ist ein Systembonus für Kombinationsprojekte? .............................................................27<br />
42. Wie hoch ist der Systembonus? .................................................................................................27<br />
43. Wann wird der Systembonus vergeben? ...................................................................................28<br />
Förderung durch das Land Salzburg 29<br />
Förderung durch das Land Tirol 30<br />
Kontakt 31<br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />
<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />
Fax: 01/31 6 31-104, Email: umwelt@kommunalkredit.at<br />
Förderungen für Thermische Sanierung für Betriebe:<br />
Telefon: 01/31 6 31-712<br />
Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Heizungssystem, Solaranlagen,<br />
LED-Beleuchtung):<br />
Telefon: 01/31 6 31-714<br />
Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Energiesparen in Betrieben):<br />
Telefon: 01/31 6 31-723
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 3/31<br />
Zielgruppe<br />
Allgemeine Informationen finden Sie im Infoblatt Zielgruppen.<br />
Speziell für die <strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden sie hier:<br />
1. Kann ich als Vermieter von Betriebsflächen (z.B. Büro, Gasthaus, etc.) eine<br />
Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />
Ja. Bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Flächen besteht<br />
grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass<br />
Antragsteller und Rechnungsadressat ident sind, und somit der Vermieter die<br />
Sanierungskosten trägt.<br />
2. Kann ich als Privatzimmervermieter eine Förderung der „Thermischen<br />
Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />
Grundsätzlich ja. Als Abgrenzung zur Wohnbauförderung müssen jedoch mindestens elf<br />
Betten (es zählen auch Zustellbetten) vermietet werden. Als Nachweis darüber ist eine<br />
Bestätigung der Gemeinde oder des Tourismusverbandes als pdf-Dokument bei der<br />
Antragsstellung hochzuladen.<br />
3. Können Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereine, konfessionelle<br />
Einrichtungen eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“<br />
beantragen?<br />
Ja. Zusätzlich ist bekanntzugeben, ob es sich um eine Körperschaft, einen Verein oder<br />
konfessionelle Einrichtung gewerblicher Art handelt.<br />
4. Können Eigentümergemeinschaften eine Förderung der „Thermischen<br />
Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragen?<br />
Ja, sofern zumindest Teile des zu sanierenden Gebäudes betrieblich genutzt werden.<br />
Bitte beachten Sie, dass als Rechnungsadressat die Eigentümergemeinschaft aufscheinen<br />
und auch diese die Rechnungen bezahlen muss.<br />
5. Kann eine Gemeinde eine Förderung der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für<br />
Betriebe“ beantragen?<br />
Gemeinden selbst können im Zuge der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ nur<br />
dann als Antragsteller auftreten, wenn der von der Sanierung betroffene Betrieb (z. B.<br />
Mehrzweckhalle, Schwimmhalle) marktbestimmt geführt wird. Als Nachweis darüber ist der<br />
Gemeinderatsbeschluss als pdf-Dokument bei der Antragsstellung hochzuladen. Weiters<br />
besteht die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen, wenn das zu fördernde Objekt im<br />
Besitz einer ausgelagerten Immobilien-Gesellschaft ist und von dieser saniert wird.<br />
Informationen für die Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Klimaschutz für<br />
Gemeinden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 4/31<br />
Förderungsfähigkeit des Objekts<br />
6. Was ist ein förderungsfähiges Objekt?<br />
Ein betrieblich genutztes Gebäude, dessen die Baubewilligung vor dem 01.01.1993 erteilt<br />
wurde.<br />
7. Können Zubauten und Erweiterungen gefördert werden?<br />
Nein. Es können nur Sanierungsmaßnahmen an bestehenden und bisher beheizten<br />
Bauteilen gefördert werden. Kapazitätsausweitungen (Vergrößerung des beheizten<br />
Bruttoraumvolumens) werden proportional von den gesamten umweltrelevanten Kosten von<br />
der KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind jedoch die gesamten Sanierungskosten (z. B.<br />
inklusive Dämmung des Zubaus) anzugeben.<br />
8. Kann ein Gebäude gefördert werden, trotzdem es teilweise abgerissen wird?<br />
Ein Gebäude kann nur als „Thermische Sanierung“ gefördert werden, wenn mehr als 50 %<br />
vom Altbestand (statisch relevante Bauteile) bestehen bleibt und dieser auch thermisch saniert<br />
wird. Sollten 50 % oder mehr abgerissen und neu errichtet werden, gilt das gesamte<br />
Gebäude als Neubau.<br />
9. Sind Gebäude, welche sowohl zu Wohnzwecken als auch betrieblich genutzt<br />
werden, förderungsfähig?<br />
Ja. Jedoch sind Maßnahmen, die sowohl privat als auch gewerblich genutzte Objekte<br />
betreffen, nur im Ausmaß der gewerblichen Nutzung förderungsfähig. Die entstandenen<br />
Kosten für die als Wohnraum genutzten Gebäudeteile, werden proportional von den<br />
gesamten umweltrelevanten Kosten von der KPC in Abzug gebracht. Im Antrag sind die<br />
gesamten Kosten für den gewerblich und den privat genutzten Gebäudeteil anzugeben. Die<br />
notwendigen Energieausweise müssen für die jeweiligen Zonen (z. B. Büro und Wohnung)<br />
getrennt berechnet und können als pdf-Dokument beim Online-Antrag hochgeladen werden.<br />
10. Kann für vermietete Wohnflächen eine Förderung der „Thermischen<br />
Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ beantragt werden?<br />
Nein. Die <strong>thermische</strong> Sanierung von zur Wohnnutzung vermieteten Flächen ist im Rahmen<br />
der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe nicht förderungsfähig.<br />
11. Mein Objekt steht im Ausland. Kann ich hierfür auch einen Antrag stellen?<br />
Nein. Die Förderungsaktion „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong> für Betriebe“ gilt ausschließlich<br />
für betriebliche Objekte im Inland.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 5/31<br />
Antragsstellung und Abwicklung<br />
Allgemeine Informationen finden Sie in den Infoblättern Antragstellung sowie Rechtliche<br />
Grundlagen. Speziell für die <strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden<br />
sie hier:<br />
12. Wann kann ich mit der Maßnahme beginnen?<br />
Als Eingangsdatum des Förderungsantrages bei der KPC gilt der Tag der Übermittlung des<br />
Online-Antrags. Bei erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail nach<br />
welcher Sie sofort mit den Maßnahmen beginnen können.<br />
13. Kann ich andere Förderungen zusätzlich in Anspruch nehmen?<br />
Landesförderung können zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden. Informationen<br />
über Landesförderungen, die von der KPC abgewickelt werden, erhalten Sie unter<br />
www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.<br />
Weitere Bundesförderungen, z. B. von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank<br />
(ÖHT), dem ERP-Fonds, der Austrian Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder der<br />
Wohnbauförderung dürfen nicht zusätzlich beansprucht werden.<br />
14. Was ist bei „denkmalgeschützten Gebäude“ zu beachten?<br />
Für eine Förderung von denkmalgeschützten Gebäuden ist zuerst eine Abstimmung der Sanierungsmaßnahmen<br />
mit der jeweiligen Landesstelle des Bundesdenkmalamtes erforderlich.<br />
Das Bundesdenkmalamt bestätigt die Sanierungsmaßnahmen in einem Formblatt, das dem<br />
Förderungsantrag beigelegt werden muss. Das Formblatt ist nur in den Landesstellen des<br />
Bundesdenkmalamtes erhältlich.<br />
Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: Bundesdenkmalamt<br />
15. Was ist bei der Teil<strong>sanierung</strong>: „Austausch Fenster und Türen“ zu beachten?<br />
Wird bei der Sanierung ausschließlich der Tausch von Fenstern und Türen durchgeführt, so<br />
ist zu beachten, dass mehr als 50 % der Nettofenster- und Türflächen des gewerblich<br />
genutzten Gebäudes bzw. Gebäudeteils durch Fenster mit einem U w - Wert ≤ 1,1 W/m²K<br />
ersetzt werden müssen.<br />
Als Nettofensterfläche wird die Summe der Glasfläche, Rahmen und der nicht überdämmte<br />
Teil des Fensterstockes bezeichnet (s.h. ÖNORM B 8110-6). Die Berechnung des U w- Wertes<br />
erfolgt anhand der ÖNORM EN ISO 10077-1. U-Werte welche sich nur auf das Fensterglas<br />
oder auf das Prüfnormmaß beziehen, können nicht akzeptiert werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 6/31<br />
Der Energieausweis<br />
16. Wer darf Energieausweise erstellen?<br />
In den Erlässen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde festgelegt, welche<br />
Gruppe von Gewerbetreibenden dazu berechtigt ist einen Energieausweis zu erstellen. Dazu<br />
zählen beispielsweise Baumeister, Ziviltechniker, Architekten und Zivilingenieure. Weiters<br />
bieten viele Energieberater dieses Service an. Nützliche Informationen dazu finden Sie auf<br />
der Homepage der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.<br />
17. Welche Gebäudekategorien gibt es?<br />
Entsprechend der Zonierungsregeln der OIB-Richtlinie sind die entsprechenden<br />
Energieausweise zu berechnen und vollständig beim Online-Antrag hochzuladen. Hierbei<br />
wird unterschieden zwischen:<br />
Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (Kategorie 1-12): Diese werden erstellt für<br />
alle Bürogebäude, Kindergärten und Pflichtschulen, höhere Schulen und Hochschulen,<br />
Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, Gaststätten, Veranstaltungsstätten,<br />
Sportstätten, Verkaufsstätten und Hallenbäder.<br />
Energieausweis für sonstige konditionierte Gebäude (Kategorie 13): Diese werden<br />
erstellt für sonstige konditionierte Gebäude, die keine Norminnentemperatur von 20 °C<br />
aufweisen z.B. Produktionshallen, beheizte Lagerhallen und Werkstätten.<br />
Energieausweis für Wohngebäude: Wenn zusätzlich zur gewerblich genutzten Fläche<br />
ein Wohnbereich besteht, kann ein eigens für diesen Bereich erstellter Energieausweis<br />
vom Bestand und nach der Sanierung übermittelt werden.<br />
Diese Energieausweise müssen vom Aussteller unterschrieben sowie vollständig sein (inkl.<br />
Bauteilliste und U-Wertberechnung) und sind jeweils vor und nach der Sanierung des<br />
Gebäudes zu berechnen.<br />
18. Ist ein eigener Energieausweis für meinen Wohnbereich vorzulegen?<br />
Sollten Energieausweise für den privaten Wohnbereich des Gebäudes vorliegen, so können<br />
diese bei der Antragstellung übermittelt werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Da die<br />
Förderung pro jährlich reduzierter kWh Heizwärmebedarf begrenz ist, kann die Berücksichtigung<br />
des Heizwärmebedarfs des privaten Wohnteils unter Umständen zu einer höheren Förderung<br />
führen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 7/31<br />
19. Wie gehe ich vor, wenn ein Gebäude unterschiedliche Nutzungen aufweist (z. B.<br />
Büro und Produktionshalle)?<br />
Bei der Antragstellung sind separate Energieausweise jeweils für den Zustand des<br />
Gebäudes vor und nach der Sanierung erforderlich:<br />
für alle von einem Heizsystem versorgten und zur Sanierung vorgesehenen<br />
Gebäudezonen welche sich auf einem Grundstück befinden.<br />
für die komplette Zone innerhalb eines Gebäudes, auch wenn Teile dieser Zone nicht<br />
saniert werden. Ausgenommen sind nicht zur Sanierung vorgesehene thermisch<br />
getrennte Gebäudetrakte.<br />
Zubauten welche im Zuge der <strong>thermische</strong>n Gebäude<strong>sanierung</strong> errichtet werden, sind im<br />
Energieausweis zu berücksichtigen und der entsprechenden Zone zuzuordnen.<br />
Für ein auf dem Grünstück befindliches Gebäude, das zur Gänze nicht saniert wird und für<br />
welches daher auch keine Förderung beantragt wird, ist kein eigener Energieausweis<br />
erforderlich.<br />
Ebenso sind für jene Gebäudezonen, welche nicht im Besitz des Antragstellers sind bzw.<br />
welche nicht vom Antragsteller gemietet oder genutzt werden, keine Energieausweise<br />
erforderlich.<br />
Details zu den Zonierungsvorgaben für den Energieausweis können Sie der OIB-Richtlinie 6<br />
und dem Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ entnehmen<br />
(www.oib.or.at).
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 8/31<br />
Beispiel:<br />
Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Wie in der Grafik ersichtlich, besteht das<br />
erste Gebäude aus drei Zonen, das zweite Gebäude ist eine Lagerhalle.<br />
Szenario 1:Wenn Gebäude 1 und 2 saniert werden, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />
getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Das bedeutet:<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />
Gebäude 2 / Gebäudezone „Lagerhalle“: Energieausweise für sonstige konditionierte<br />
Gebäude Gebäudekategorie 13 vor und nach der Sanierung<br />
Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 18)<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />
der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />
proportional in Abzug gebracht).<br />
Szenario 2: Wenn nur Gebäude 1 saniert wird, sind für die Zonen 1, 2 und 3 jeweils<br />
getrennte Energieausweise vor und nach der Sanierung zu übermitteln. Für Gebäude 2 ist<br />
kein Energieausweis notwendig, da es sich hier um eine thermisch getrennte Zone (kein<br />
freier Wärmestrom zwischen den Zonen möglich) handelt und Gebäude 2 nicht saniert wird.<br />
Das bedeutet:<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Büro“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 1 für Bürogebäude vor und nach der Sanierung<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Verkauf“: Energieausweise für Nichtwohngebäude<br />
Gebäudekategorie 11 für Verkaufsstätten vor und nach der Sanierung<br />
Optional könnte ein Energieausweis für die Zone 4 vorgelegt werden (siehe Frage 18)<br />
Gebäude 1 / Gebäudezone „Wohnung“: Energieausweis für Wohngebäude vor und nach<br />
der Sanierung (die Kosten für die Sanierung der Wohnung werden von der KPC<br />
proportional in Abzug gebracht).
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 9/31<br />
20. Wo finde ich wichtige Angaben für den Förderungsantrag im Energieausweis?<br />
Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 12:<br />
Seite 1 des Energieausweises<br />
Art des Energieausweises<br />
(wichtig: gemäß ÖNORM H5055<br />
„Nicht-Wohngebäude“)<br />
Baujahr<br />
Gebäudeart / -kategorie
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 10/31<br />
Beispiel für Gebäudekategorie 1 – 12:<br />
Seite 2 des Energieausweises<br />
Beheiztes Bruttovolumen (wichtig bei<br />
Kapazitätsausweitung)<br />
Charakteristische Länge (l C )<br />
Spezifischer Heizwärmebedarf<br />
HWB* [kWh/(m³a)]<br />
Heizwärmebedarf für diesen Standort<br />
[kWh/a]<br />
Spezifischer Kühlbedarf<br />
KB* [kWh/(m³a)]<br />
Kühlbedarf für diesen Standort [kWh/a]<br />
Ersteller des Energieausweises<br />
Unterschrift des<br />
Erstellers des Energieausweises
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 11/31<br />
21. Was ist bei Gebäudekategorie 13 zu beachten?<br />
Im Energieausweis der Gebäudekategorie 13 muss entgegen der OIB-Richtlinie auch weiterhin<br />
die Gebäudegeometrie erfasst werden. Eine Übermittlung der reinen U-Wert-<br />
Aufstellung ist nicht ausreichend. Daher sind folgende Angaben zur Förderungsberechnung<br />
zu übermitteln:<br />
• LEK-Wert<br />
• Charakteristische Länge l C<br />
• solare Wärmegewinne Q s<br />
• Transmissionswärmeverluste Q T<br />
• Ausnutzungsgrad für Gewinne im Heizfall (leicht, mittel oder schwere Bauweise)<br />
• Tatsächliche interne Gewinne Q i<br />
• Tatsächliche Lüftungswärmeverluste Q V<br />
Falls die verwendete Software im Energieausweis der Kategorie 13 keine solaren Wärmegewinne<br />
und Transmissionswärmeverluste ausweist, kann folgendermaßen vorgegangen<br />
werden:<br />
Die Berechnung der solaren Wärmegewinne und Transmissionswärmeverluste kann über eine<br />
andere Gebäudekategorie (die der tatsächlichen am ehesten entspricht) erfolgen. Allerdings<br />
ist es dann erforderlich die Innentemperatur sowie alle anderen Berechnungsparameter<br />
(Nutzungsdauer, Luftwechselraten, etc.) den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen<br />
(freie Eingabe).<br />
Die Berechnung der internen Gewinne und Lüftungswärmeverluste muss weiterhin separat<br />
erfolgen (siehe dazu nächster Absatz).<br />
Berechnung der internen Gewinne und Lüftungswärmeverluste<br />
Für Bauwerke der Gebäudekategorie 13 (gemäß OIB Richtlinie 6) sind keine standardisierten<br />
Werte (Defaultwerte) zulässig. Wesentliche Einflussfaktoren des Heizwärmebedarfs sind<br />
die internen Gewinne und die Lüftungswärmeverluste. Folgende Berechnungen sind daher<br />
zusätzlich zum Energieausweis vom Energieberater oder Ziviltechniker durchzuführen und<br />
als eigenständiges PDF über die Online-Plattform hochzuladen:<br />
• Ausnutzungsgrad für Gewinne im Heizfall (leicht 0,9; mittel 0,98 oder schwere Bauweise<br />
1,0)<br />
• Tatsächliche interne Gewinne Q i<br />
• Tatsächliche Lüftungswärmeverluste Q V<br />
Die tatsächlich nutzbaren internen Gewinne innerhalb der Heizperiode (HT Heiztage) sind<br />
von der Nutzung des Gebäudes abhängig (z. B. Anzahl der Personen, Art und Volllaststunden<br />
der Maschinen).<br />
Es sind ausschließlich die Volllaststunden innerhalb einer Heizperiode, sowie die tatsächliche<br />
Abwärme (nicht Leistung) zur Berechnung heranzuziehen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 12/31<br />
Beispiele für die Berechnung der internen Gewinne:<br />
2 x Drehbank Wärmeabgabe je 10 kW 1.500 h/ Heizperiode => 30.000 kWh/a<br />
40x Leuchtstoffröhren Wärmeabgabe je 10 W 1.800 h/ Heizperiode => 720 kWh/a<br />
5 Personen (leichte Arbeit) Wärmeabgabe je 320 W 1.500 h/ Heizperiode => 2.400 kWh/a<br />
Summe nutzbare interne Gewinne:<br />
33.120 kWh/ Heizperiode<br />
Die tatsächlichen Lüftungswärmeverluste innerhalb der Heizperiode sind von der Nutzung<br />
des Gebäudes abhängig (z.B. Art und Volllaststunden der Entlüftung, Dichtheit der Fenster).<br />
Beispiele für die Berechnung der Lüftungswärmeverluste:<br />
Lüftungswärmeverluste durch hygienischen Mindestluftwechsel:<br />
Lüftungswärmeverluste durch undichte Fenster und Türen:<br />
Lüftungswärmeverluste durch mechanische<br />
Lüftung ohne Wärmerückgewinnung:<br />
Gesamtlüftungswärmeverlust innerhalb der Heizperiode :<br />
26.816 kWh/ Heizperiode<br />
11.160 kWh/ Heizperiode<br />
22.848 kWh/ Heizperiode<br />
60.824 kWh/ Heizperiode<br />
Die solaren Gewinne sowie die Transmissionswärmeverluste sind von der Nutzung des Gebäudes<br />
unabhängig und werden dem Energieausweis entnommen.<br />
Der tatsächliche Heizwärmebedarf wird anhand dieser ermittelten Werte und der im Energieausweis<br />
angegeben Werte von Seiten der KPC berechnet.<br />
Zugrundeliegende Formel:<br />
Q h =(Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />
Q h<br />
Q T<br />
Q V<br />
η<br />
Q s<br />
Q i<br />
Heizwärmebedarf<br />
Transmissionswärmeverluste<br />
Lüftungswärmeverluste<br />
Ausnutzungsgrad<br />
leicht 0,9; mittel 0,98; schwer 1,0<br />
solare Wärmegewinne<br />
interne Wärmegewinne<br />
Ein Beispiel zur Förderungsberechnung für Gebäudekategorie 13 finden Sie unter Frage 22
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 13/31<br />
Berechnung der Förderung<br />
Allgemeine Informationen finden Sie im Infoblatt Förderungsberechnung. Speziell für die<br />
<strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden sie hier:<br />
22. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei umfassender Sanierung?<br />
Die Förderberechnung ist abhängig von den jeweiligen Gebäudekategorien, Erläuterungen<br />
dazu finden Sie unter Frage 17.<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderungen für Gebäudekategorien 1-12<br />
Im Zuge der Endabrechnung ist eine Bestätigung des Energieausweiserstellers über die<br />
tatsächliche Ausführung des Projekts zu erbringen. Anstelle des Energieausweiserstellers<br />
(Ersteller des Energieausweises im Zuge der Einreichung), ist auch die Unterschrift einer<br />
anderen für die Erstellung eines Energieausweises befugten Person möglich.<br />
Beispiel:<br />
Der Heizwärmebedarf (HWB*) kann für Ihr Gebäude anhand der Formel:<br />
8,5*(1+2,5 / l c )<br />
errechnet werden. Liegt beispielsweise die charakteristische Länge (l c ) nach der<br />
Sanierung bei 1,9 dann errechnet sich anhand der Formel für Ihr Gebäude<br />
8,5*(1+2,5 / 1,9) ein Wert von 19,68 kWh/m³a.<br />
Der Kühlbedarf (KB*) liegt laut OIB-Richtlinie für jedes Gebäude bei 2 kWh/m³a.<br />
Dem Fallbeispiel folgend bedeutet dies:<br />
Variante 1: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 45 %<br />
HWB* ≤ 10,82 kWh/m³a und KB* ≤ 1,4 kWh/m³a = 35 % Förderungssatz<br />
Variante 2: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 25 %<br />
HWB* ≤ 14,76 kWh/m³a und KB* ≤ 1,6 kWh/m³a = 30 % Förderungssatz<br />
Variante 3: Unterschreitung HWB* laut OIB-Anforderungen um 15 %<br />
HWB* ≤ 16,72 kWh/m³a und KB* ≤ 1,8 kWh/m³a = 20 % Förderungssatz<br />
Wenn Sie nun anhand der Formel 8,5*(1+2,5 / l c ) die OIB–Anforderung für Ihr Gebäude errechnet<br />
haben, können Sie prüfen um wie viel Prozent der HWB* nach Sanierung (laut Energieausweis)<br />
die OIB–Anforderung unterschreitet. Wo die wichtigsten Angaben im Energieausweis<br />
zu finden sind, kann den grafischen Darstellungen im Absatz Der Energieausweis<br />
entnommen werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 14/31<br />
Vereinfacht können Sie den möglichen Förderungssatz zudem anhand nachfolgender Grafik<br />
ermitteln: Mit der charakteristischen Länge und dem HWB* (laut Energieausweis nach Sanierung)<br />
können Sie rasch Ihren Förderungssatz ablesen. Wird zum Beispiel wieder 1,9 l c angenommen<br />
liegt Ihr Projekt, wie im Beispiel erkennbar, im Bereich der 30 %-igen Förderung.<br />
Bitte beachten Sie auch die Einhaltung der Amortisationszeit als Fördervoraussetzung. Siehe<br />
dazu Frage 27.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 15/31<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderung für Gebäudekategorie 13<br />
Die entsprechenden Nachweise zur Erreichung der Förderungsbedingungen sind einerseits<br />
durch Vorlage eines Energieausweises und andererseits durch separate Berechnung der internen<br />
Gewinne und Lüftungswärmeverluste zu erbringen (siehe dazu Frage 21).<br />
Beispiel einer Förderungsberechnung bei Unterschreitung der OIB - Anforderungen<br />
Transmissionswärmeverluste (Q T ) lt. Energieausweis:<br />
tats. Lüftungsverluste (Q V ) laut Berechnung:<br />
Ausnutzungsgrad (η) = 1<br />
Solare Wärmegewinne (Q s ) lt. Energieausweis:<br />
tats. interne Gewinne (Q i ) laut Berechnung:<br />
Q hvor = (Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />
632.926,00 kWh/a<br />
60.824,00 kWh/a<br />
11.148,58 kWh/a<br />
33.120,00 kWh/a<br />
Q hvor = (632.926,00 + 60.824,00) - 1*(11.148,58 + 33.120,00) = 649.481,00 kWh/a<br />
Transmissionswärmeverluste (Q T ) lt. Energieausweis: 353.984,00 kWh/a<br />
tats. Lüftungsverluste (Q V ) lt. Berechnung:<br />
30.900,00 kWh/a<br />
Ausnutzungsgrad (η) = 1<br />
Solare Wärmegewinne (Q s ) lt. Energieausweis:<br />
14.575,60 kWh/a<br />
tats. interne Gewinne (Q i ) lt. Berechnung:<br />
33.120,00 kWh/a<br />
Q hnach = (Q T +Q V )-η*(Q s +Q i )<br />
Q hnach = (353.984,00 + 30.900,00) - 1*(14.575,60 + 33.120,00) = 337.188,00 kWh/a<br />
Q red = Q hvor – Q hnach =<br />
förderfähige Projektkosten<br />
312.293,02 kWh/a<br />
850.000,00 Euro<br />
LEK Wert nach der Sanierung lt. Energieausweis 26<br />
Fördersatz bei LEK Wert von 26 30%<br />
Förderung mit 30 % Fördersatz<br />
Maximal mögliche Förderung = Q red *0,88<br />
Daher beträgt die Förderung<br />
255.000,00 Euro<br />
274.817,86 Euro<br />
255.000,00 Euro<br />
Im Zuge der Endabrechnung ist eine Bestätigung des Energieausweiserstellers über die<br />
tatsächliche Ausführung des Projekts zu erbringen. Anstelle des Energieausweiserstellers<br />
(Ersteller des Energieausweises im Zuge der Einreichung), ist auch die Unterschrift einer<br />
anderen für die Erstellung eines Energieausweises befugten Person möglich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 16/31<br />
23. Wie wird der LEK-Wert berechnet, wenn dieser im Energieausweis nicht sichtbar<br />
ist?<br />
Der LEK-Wert ("Linie europäischer Kriterien", ÖNORM B8110 und H 5055) kennzeichnet den<br />
Wärmeschutz der Gebäudehülle unter Bedachtnahme auf die Geometrie des Gebäudes und<br />
wird wie folgt ermittelt:<br />
LEK = 300 * (U m / (2 + l c ))<br />
U m -<br />
l c -<br />
mittlerer U-Wert der Gebäudehülle<br />
charakteristische Länge<br />
Beispielauszug aus einem Energieausweis der Gebäudekategorie 13:<br />
Berechnung für dieses Beispiel: LEK = 300 * (0,53 / (2+2,33)) = 36,72<br />
Berechnung des mittleren U-Wertes U m , wenn der Energieausweis diesen nicht auswirft:<br />
U m -<br />
A w -<br />
A f -<br />
U w -<br />
U f -<br />
A ges -<br />
mittlerer U-Wert<br />
Fläche der Wand (ohne Fenster)<br />
Fläche des Fensters<br />
U-Wert der Wand<br />
U-Wert des Fensters<br />
Gesamte Gebäudehüllfläche (Wände + Fenster)
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 17/31<br />
24. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei einer Teil<strong>sanierung</strong>?<br />
Förderungsberechnung bei Halbierung des Heizwärmebedarfs<br />
Ein Fördersatz von 15 % kann gewährt werden, wenn mindestens eine Halbierung des ursprünglichen<br />
spezifischen Heizwärmebedarfs (HWB*) durch die Sanierung erreicht wird,<br />
bzw. wenn bei einem Gebäude der Kategorie 13 der LEK – Wert halbiert wird.<br />
Beispiele:<br />
HWB* 70 kWh/m³a vor Sanierung - HWB* 35 kWh/m³a nach Sanierung = 15 % Förderung.<br />
LEK – Wert 84 vor der Sanierung – LEK – Wert 42 nach der Sanierung = 15 % Förderung.<br />
Fenster und Türentausch<br />
Ein Fördersatz von 10 % kann gewährt werden, wenn nach der Sanierung mindestens 50 %<br />
der Gesamtnettofenster- und Türflächen einen Uw- Wert ≤ 1,1 W/m²K aufweisen. Wird eine<br />
thermisch getrennte Zone saniert (s.h. Frage 19), so ist es ausreichend, mindestens 50 %<br />
der Nettofenster- und Türflächen dieser Zone auf einen U w –Wert ≤ 1,1 W/m²K zu sanieren.<br />
Als Nettofensterfläche wird die Summe der Glasfläche, Rahmen und der nicht überdämmte<br />
Teil des Fensterstockes bezeichnet (s.h. ÖNORM B 8110-6). Die Berechnung des U w -<br />
Wertes erfolgt anhand der ÖNORM EN ISO 10077-1. U-Werte welche sich nur auf das<br />
Fensterglas oder auf das Prüfnormmaß beziehen, können nicht akzeptiert werden.<br />
Zur Einreichung eines Förderantrages sind auch bei einer Teil<strong>sanierung</strong> der<br />
Bestandsenergieausweis sowie der Energieausweis nach Sanierung notwendig.<br />
Zu den förderungsfähigen Kosten zählen Fenster, Türen, sowie deren Einbau, Verschattung<br />
und Regelung, Baustellengemeinkosten und Planungsleistungen. Wird mehr als diese eine<br />
Maßnahme durchgeführt, so sind die Förderungsvoraussetzungen für eine umfassende<br />
Sanierung oder die Halbierung des Heizwärmebedarfs einzuhalten.<br />
Es kann jeweils nur eine Teil<strong>sanierung</strong> (Fenstertausch oder Sanierung oberste<br />
Geschoßdecke/Dach) pro Jahr eingereicht werden. Wird mehr als diese eine Maßnahme<br />
durchgeführt, so sind die Förderungsvoraussetzungen für eine umfassende Sanierung oder<br />
die Halbierung des Heizwärmebedarfs einzuhalten.<br />
Wenn Ihr Gebäude bereits gut saniert ist, so beachten Sie bitte auch die Fördersätze bei<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderung.<br />
Weiters weisen wir auf die Einhaltung der Amortisationszeit als Fördervoraussetzung hin.<br />
Siehe dazu Frage 27.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 18/31<br />
Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches<br />
Zur Einreichung eines Förderantrages sind auch bei einer Teil<strong>sanierung</strong> der<br />
Bestandsenergieausweis sowie ein Energieausweis nach Sanierung notwendig.<br />
Ein Fördersatz von 10 % kann gewährt werden, wenn nach der Sanierung der U-Wert der<br />
obersten Geschoßdecke bzw. des Daches (oberhalb einer beheizten Räumlichkeit) eines<br />
Gebäudes maximal 0,2 W/m²K beträgt.<br />
Beispiel Dachdämmung:<br />
U - Wert des Daches nach Sanierung 0,18 W/m²K = 10 % Förderung<br />
Zu den förderungsfähigen Kosten zählen die Dämmung, sowie deren Anbringung,<br />
Baustellengemeinkosten und Planungsleistungen.<br />
Es kann jeweils nur eine Teil<strong>sanierung</strong> (Fenstertausch oder Sanierung oberste<br />
Geschoßdecke/Dach) pro Jahr eingereicht werden. Wird mehr als diese eine Maßnahme<br />
durchgeführt, so sind die Förderungsvoraussetzungen für eine umfassende Sanierung oder<br />
die Halbierung des Heizwärmebedarfs einzuhalten.<br />
Wenn Ihr Gebäude bereits gut saniert ist, so beachten Sie bitte auch die Fördersätze bei<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderung.<br />
Weiters weisen wir auf die Einhaltung der Amortisationszeit als Fördervoraussetzung hin.<br />
Siehe dazu Frage 27.<br />
25. Wie erfolgt die Förderungsberechnung bei denkmalgeschützten Gebäuden?<br />
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Förderungsvoraussetzungen.<br />
Die durchgeführten Maßnahmen müssen aus denkmalpflegerischer Sicht für das Bauwerk<br />
“vertretbar“ sein. Um dies nachzuweisen, ist gemeinsam mit dem Förderungsantrag die Bestätigung<br />
des Bundesdenkmalamtes (Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsoffensive 2013“)<br />
über die geplanten Maßnahmen zu übermitteln.<br />
Ein Fördersatz von 15 % kann gewährt werden, wenn bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />
der ursprüngliche spezifische Heizwärmebedarfs (HWB*) mindestens um 25 % reduziert<br />
wird, bzw. wenn bei einem Gebäude der Kategorie 13 der LEK – Wert um mindestens 25 %<br />
reduziert wird.<br />
Beispiele:<br />
HWB* 100 kWh/m³a vor Sanierung - HWB* 75 kWh/m³a nach Sanierung = 15 % Förderung.<br />
LEK – Wert 96 vor der Sanierung – LEK – Wert 72 nach der Sanierung = 15 % Förderung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 19/31<br />
26. Gibt es Zuschläge zur Förderung?<br />
Ja. Es gibt drei Möglichkeiten um einen Zuschlag zur Förderung zu erhalten:<br />
Zuschlag für das österreichische Umweltzeichen<br />
Werden bei mehr als 25 % der gedämmten Flächen (signifikant) Dämmstoffe verwendet, die<br />
mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind, wird ein Zuschlag von 5 % auf<br />
den Förderungssatz, bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Der Nachweis<br />
darüber ist bei der Endabrechnung durch die Übermittlung des Umweltzeichens Zertifikats zu<br />
erbringen.<br />
Dämmstoffe, die mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind, finden Sie<br />
unter folgendem Link: www.umweltzeichen.at<br />
Falls im Zuge der Endabrechnung keine Übermittlung des österreichischen Umweltzeichenzertifikates<br />
von den verwendeten Dämmstoffen erfolgt, so wird der vorher gewährte Zuschlag<br />
nachträglich gestrichen.<br />
Zuschlag für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen<br />
Werden bei mehr als 25 % der gedämmten Flächen (signifikant) Dämmstoffe aus nachwachsenden<br />
Rohstoffen verwendet, wird ein Zuschlag von 10 % auf den Förderungssatz, bis zu<br />
den beihilferechtlichen Höchstgrenzen vergeben. Zu den Dämmstoffen aus nachwachsenden<br />
Rohstoffen zählen Dämmstoffe aus:<br />
Flachs<br />
Hanf<br />
Schafwolle<br />
Holzfasern (Holzfaserdämmplatten sowie Einblas- und Schüttdämmstoffe aus Holzfasern)<br />
Holzschnitzel- und Späne (Einblas- und Schüttdämmstoffe)<br />
Baumwolle<br />
Kokosfaser<br />
Stroh- und Wiesengras<br />
Schilfrohr<br />
Getreidegranulat<br />
Kork<br />
Zellulose<br />
Der Nachweis für den überwiegenden Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen ist bei der<br />
Endabrechnung zu erbringen.<br />
Falls im Zuge der Endabrechnung keine Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen in<br />
den Rechnungen ersichtlich sind, so wird der vorher gewährte Zuschlag nachträglich gestrichen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 20/31<br />
Zuschlag für Holzfenster<br />
Bei einem umfassendem Einsatz von Holzfenstern (mindestens 75 % der Fensterflächen)<br />
wird ein Zuschlag von 5 % auf den Förderungssatz, bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen<br />
vergeben. Holzfenster sind Fenster deren Rahmen, Fensterstock und Fensterflügel<br />
aus Holz gefertigt wurden.<br />
Sektionaltore können bei der Ermittlung der Fensterflächen für den Holzfensterzuschlag unberücksichtigt<br />
bleiben. Balkontüren sind jedenfalls zur Fensterfläche dazuzuzählen.<br />
Für die Verwendung von Holz bei Glasfassaden in Holzriegelkonstruktion kann kein Holzfensterzuschlag<br />
gewährt werden, da die Holzpfosten vorrangig der statischen Konstruktion<br />
dienen.<br />
27. Ist eine bestimmte Amortisationszeit einzuhalten?<br />
Eine wesentliche Förderungsvoraussetzung ist, dass die beantragte Maßnahme ohne<br />
Förderung nicht ausreichend rentabel ist. Für die Umweltförderung im Inland wurde daher<br />
eine Amortisationszeit von drei Jahren als Untergrenze definiert.<br />
Zur Berechnung der Amortisationszeit werden die österreichweit gemittelten Energiepreise<br />
zum Einreichzeitpunkt herangezogen.<br />
Beträgt die Amortisationszeit Ihrer Maßnahme weniger als drei Jahre, so besteht leider<br />
keine Förderungsmöglichkeit.<br />
Beispiel für die Berechnung der Amortisationszeit:<br />
Eingereichte Projektkosten für „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>“: 55.000 Euro<br />
Energiekosten Erdgas: 0,57 Euro/ kWh<br />
Brennstoffkosten vor der Sanierung:<br />
Brennstoffkosten nach der Sanierung:<br />
Energiekosteneinsparung:<br />
7.000 Euro / Jahr<br />
800 Euro / Jahr<br />
6.200 Euro / Jahr<br />
In Relation zu den eingereichten Projektkosten errechnet sich eine Amortisationszeit von:<br />
55.000 Euro / 6.200 Euro/a = 8,87 Jahre
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 21/31<br />
Förderungsfähige Kosten<br />
28. Welche Maßnahmen werden gefördert?<br />
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten<br />
Gebäuden, Verschattungen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung wie:<br />
Dämmung der Außenfassade<br />
förderungsfähig<br />
Dämmmaterial und Dämmarbeiten sowie<br />
Konstruktionen, die zur Anbringung des<br />
Dämmmaterials notwendig sind; Putzarbeiten,<br />
Fassadenreinigung, Malerarbeiten, kleine<br />
Maurerarbeiten (z.B. bei Fenstertausch),<br />
Holzriegelkonstruktionen mit Wärmedämmung,<br />
Fensterbleche, Fensterbänke, Fassadenanschlüsse,<br />
gedämmte Fassadenelemente<br />
(Sandwichpaneele), Gesimse/Fensterfaschen,<br />
Abschneiden von Balkonen,<br />
Dämmung von bestehenden Balkonen,<br />
De- und Widermontage von bereits vorhandenen<br />
Aufbauten (z.B. Solaranlangen),<br />
wenn dies zur Anbringung der Wärmedämmung<br />
erforderlich ist, Maßnahmen zur Vermeidung<br />
von Wärmebrücken (z. B.<br />
Überdämmung im Sockelbereich, etc.)<br />
Nicht förderungsfähig<br />
hinterlüftete Fassadenschalungen (z.B. Alu-,<br />
,Glas-, Holzfassaden), Beschriftungen,<br />
Kunstmalereien, Verzierungen, Putzausbesserungen<br />
und Malerarbeiten ohne Wärmedämmung,<br />
Spenglerarbeiten (Dachrinnen, -<br />
abläufe, o.ä.), Blitzschutz, Elektroinstallationen,<br />
umfangreiche Mauerarbeiten bei Zuoder<br />
Umbauten, Innenausbauten, Neukonstruktion<br />
von Balkonen<br />
Dämmung oberste bzw. unterste Geschossdecke<br />
förderungsfähig<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Estrich,<br />
Dampfbremsen<br />
Dämmungen und Estrich zwischen beheizten<br />
Geschossen, Trittschalldämmung, Bodenbelag,<br />
Unterbeton/tragende Decke, Rollierung,<br />
Fußbodenheizung
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 22/31<br />
Keller<br />
Förderungsfähig<br />
Perimeterdämmung, Grabungen für die Perimeterdämmung,<br />
innenliegende Wärmedämmung<br />
bei erdberührenden Wänden und<br />
Fußböden, Wärmedämmung zu unbeheizten<br />
Räumen<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Trockenlegung, Abdichtung, Kanalarbeiten<br />
Dämmung des Daches und oberste Geschossdecke<br />
Förderungsfähig<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Dämmmaterial und Dämmarbeiten, Lattung,<br />
Sparrenaufdopplung zur Anbringung der<br />
Wärmedämmung, Schalungen (auch Innenund<br />
Dachschalung), Dampfbremsen, Dachpappe,<br />
Unterspannbahnen, Firstentlüftungen,<br />
bei Flachdächern der Aufbau ab tragender<br />
Decke (inkl. Abdichtungen, Dichtfolie,<br />
Bitumen, Schüttung), Hochzüge<br />
Dacheindeckung, Dachstuhlkonstruktion,<br />
Sparren, Spenglerarbeiten (außer Fassadenanschlüsse<br />
und Attikaverblechung),<br />
Windbretter, Stirnbretter, Bodenbelag bei<br />
Flachdächern (z.B. Waschbetonplatten,<br />
Gründach), Attikakonstruktionen, Dachgeschoßausbauten<br />
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren<br />
Förderungsfähig<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Austausch von Fenstern und Außentüren,<br />
Sanierung und Tausch bestehender Verglasungen,<br />
Rahmen und Dichtungen, Fensterbänke,<br />
Fensteranschlüsse und damit verbundene<br />
Verblechungen, Verputzarbeiten,<br />
Malerarbeiten (auch innen, im Ausmaß des<br />
Fensterbereiches), Sanierung von bestehenden,<br />
beheizten Wintergärten, gedämmte<br />
Tore<br />
automatische Antriebe (Türschließer), Aufpreis<br />
für bruchsicheres Glas, Innentüren und<br />
Innenfenster, Neubau von Wintergärten, Tore<br />
von unbeheizten Räumen (Garagen, Lagerhallen)
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 23/31<br />
Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes<br />
Förderungsfähig<br />
Nicht förderungsfähig<br />
bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende<br />
Systeme, die zumindest 50 % der<br />
transparenten Flächen Richtung<br />
Süd/West/Ost verschatten, Außenjalousien,<br />
Rollläden, Markisen, Regelung der Verschattungssysteme<br />
innen liegende Verschattung (Jalousien,<br />
Gardinen, Rollos)<br />
Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der<br />
<strong>thermische</strong>n Sanierung des Gebäudes<br />
Förderungsfähig<br />
Nicht förderungsfähig<br />
Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung,<br />
Regelung der Lüftungsanlage<br />
Lüftungskanäle<br />
Allgemeinkosten<br />
Förderungsfähig<br />
Planungskosten (auch Energieberatung) jedoch<br />
bis maximal 10 % der Baukosten, Baustellengemeinkosten<br />
(Gerüst, Baustelleneinrichtung/-reinigung)<br />
Nicht förderungsfähig<br />
alle Maßnahmen die nicht die Gebäudehüllfläche<br />
betreffen (Außenanlagen, Bepflanzungen,<br />
Asphaltierungen), Entsorgungskosten,<br />
Drainagen / Trockenlegungen, Elektro-,<br />
Sanitär- und Heizungsinstallationen, Gebühren,<br />
Verbrauchsmaterial
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 24/31<br />
29. Welche Kosten müssen angegeben werden?<br />
Es ist wichtig, dass die Kosten für die gesamte <strong>thermische</strong> Sanierung (ggf. inklusive Zubau<br />
und Wohnung) angegeben werden. Die Kosten für Zubau und Wohnung werden von den gesamten<br />
umweltrelevanten Kosten von der KPC proportional in Abzug gebracht. Ein Trennen<br />
der Kostenpositionen z. B. in Wohnung und Gewerbe ist daher nicht erforderlich.<br />
Liegt der zu Wohnzwecken genutzte Anteil des Gebäudes über 50 % der Gesamtfläche und<br />
wird dieser Teil auch zur Förderung im Rahmen des Sanierungschecks 2013 beantragt,<br />
dann müssen die Kosten getrennt in Gewerbe- und Wohnnutzung angegeben werden (Der<br />
Privatanteil ist daher in der Onlineeinreichung mit 0 anzugeben). Bitte beachten Sie, dass<br />
auch bei der Endabrechnung diese Trennung beibehalten werden muss.<br />
30. Gibt es eine Förderobergrenze?<br />
Ja, die maximal mögliche Förderung ist abhängig von der Reduktion des Heizwärmebedarfs<br />
durch die Sanierung. Die Heizwärmeeinsparung wird anhand der Energieausweise ermittelt.<br />
Berechnen Sie dazu die Differenz der kWh/a des Standortklimas vor und nach der Sanierung.<br />
Wo Sie diesen Wert im Energieausweis finden, können Sie der Grafik unter Frage 20<br />
entnehmen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 0,88 Euro pro eingesparter kWh Heizwärmebedarf<br />
im Jahr.<br />
31. Werden Kosten für die Erstellung des Energieausweises gefördert?<br />
Die Kosten für den Energieausweis können wie alle anderen Planungsleistungen (immaterielle<br />
Leistungen) im Zusammenhang mit einer der angeführten Maßnahme gefördert werden.<br />
Planungsleistungen können bis zu einer Höhe von maximal 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten<br />
anerkannt werden.<br />
32. Sind Maßnahmen, die durch ein ausländisches Unternehmen durchgeführt wurden,<br />
förderungsfähig?<br />
Ja, die Sanierungsmaßnahmen können auch von einem Unternehmen durchgeführt werden,<br />
dessen Firmensitz sich im Ausland befindet. Der Standort des geförderten Objekts muss allerdings<br />
im Inland liegen. Die Rechnungen sind jedenfalls in deutscher Sprache vorzulegen.<br />
33. Können Maßnahmen gefördert werden, welche vor dem Einlangen des<br />
Förderungsantrages durchgeführt wurden?<br />
Maßnahmen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages durchgeführt wurden, sind<br />
nur förderungsfähig, wenn es sich um immaterielle Leistungen für das Förderungsobjekt, wie<br />
z. B. die Erstellung des Energieausweises oder Planungsleistungen, handelt. Lieferungen<br />
und Leistungen, welche vor dem Einlangen des Förderungsantrages getätigt wurden, können<br />
nicht gefördert werden. Ein Baubeginn vor Antragseingang führt zu einer Ablehnung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 25/31<br />
Endabrechnung und Auszahlung<br />
Allgemeine Informationen finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung. Speziell für die<br />
<strong>thermische</strong> Sanierung relevante Fragen und Antworten finden sie hier:<br />
34. Kann ich Pauschalrechnungen zur Endabrechnung vorlegen?<br />
Nein. Aus den Rechnungen müssen die detaillierten Kostenpositionen hervorgehen, damit<br />
deren Förderungsfähigkeit geprüft werden kann. Pauschalrechnungen (z. B von Generalunternehmern)<br />
können nicht anerkannt werden.<br />
35. Kann ich Rechnungen auch bar bezahlen?<br />
Bar bezahlte Rechnungen können nur bis zu 5.000 Euro pro Lieferant (Rechnungssteller)<br />
anerkannt werden. Bei EU-kofinanzierten Projekten können andere Grenzen gelten.<br />
36. Findet eine Kontrolle des geförderten Objekts statt?<br />
Zur Sicherstellung der Einhaltung des dauerhaften Umwelteffekts werden stichprobenartige<br />
Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.<br />
37. Was ist zu tun, wenn sich die Fertigstellung des Projektes verzögert?<br />
Sollte es sich um eine Verzögerung der Fertigstellung bis maximal zwölf Monate handeln, ist<br />
ein formloser Antrag auf Fristverlängerung bei der KPC zu stellen. Sollte eine längere Nachfrist<br />
notwendig sein, ist eine ausführliche Begründung der Verzögerung zu übermitteln. Der<br />
Antrag muss von der KPC erneut der Umweltförderungskommission zur Entscheidung vorgelegt<br />
werden.<br />
38. Was ist zu tun, wenn die Sanierung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt<br />
wurde?<br />
Wenn es bei der Umsetzung zu Abweichungen gekommen ist, so ist ein neuer Energieausweis<br />
basierend auf den tatsächlich umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zu übermitteln. Die<br />
Änderungen sind im technischen Datenblatt zur Endabrechnung bekannt zu geben.<br />
Der Antrag muss von der KPC erneut der Umweltförderungskommission zur Entscheidung<br />
vorgelegt werden.<br />
39. Was ist zu beachten, wenn Eigenleistungen eingereicht werden?<br />
Voraussetzungen zur Förderung von Eigenleistungen sind:<br />
Die Erbringung der Leistung als Eigenleistung ist zweckmäßig<br />
Die Leistungen werden von befugten bzw. befähigten Personen durchgeführt<br />
die Kosten sind angemessen und marktüblich<br />
die Eigenleistungen werden aktiviert<br />
Weitere Informationen zur Endabrechnung, sowie ein Formular zur Erfassung der<br />
Eigenleistungen finden sie unter dem Punkt Auszahlung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 26/31<br />
40. Was ist beim technischen Datenblatt zur Endabrechnung zu beachten?<br />
Mit der positiven Beurteilung wird dem Förderwerber gleichzeitig das technische Datenblatt<br />
zur Endabrechnung übersandt. Dieses gibt eine Übersicht über sämtliche für die <strong>thermische</strong><br />
Sanierung des Objekts eingereichten Maßnahmen. Im Zuge der Endabrechnung ist dieses<br />
Datenblatt zu vervollständigen und gleichzeitig mit der Endabrechnung zu übermitteln.<br />
Entspricht die tatsächliche Ausführung der <strong>thermische</strong>n Sanierung nicht den eingereichten<br />
Maßnahmen, so ist gleichzeitig mit der Endabrechnung ein neuer Energieausweis (basierend<br />
auf den tatsächlich ausgeführten Maßnahmen) zu übermitteln. Das vervollständigte technische<br />
Datenblatt ist ebenfalls (mit den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen) zu übermitteln.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 27/31<br />
Der Systembonus<br />
41. Was ist ein Systembonus für Kombinationsprojekte?<br />
Für nachfolgend aufgelistete Förderungsschwerpunkte ist zusätzlich ein Systembonus möglich,<br />
sofern entweder gleichzeitig eine „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>“ realisiert wird, oder<br />
das Projekt in einem Gebäude mit sehr gutem <strong>thermische</strong>n Standard umgesetzt wird. Nähere<br />
Informationen finden Sie im Infoblatt www.umweltfoerderung.at/systembonus<br />
Energiesparen<br />
- Energiesparen in Betrieben<br />
- LED-Beleuchtungssysteme<br />
- Wärmerückgewinnungen < 100 kW bei Kälte- und Lüftungsanlagen<br />
Heizungsumstellung<br />
- Holzheizungen<br />
- Thermische Solaranlagen<br />
- Fernwärmeanschluss<br />
- Wärmepumpe<br />
Für die oben aufgelisteten Förderschwerpunkte kann im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ ein Systembonus vergeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllt ist:<br />
Das Projekt wird im Zuge einer <strong>thermische</strong>n Sanierung ODER<br />
Das Projekt wird in einem Haus mit „guter <strong>thermische</strong>n Qualität“ umgesetzt.<br />
Das bedeutet, dass mindestens die Anforderungen für den 20 %-Förderungssatz erfüllt sein<br />
müssen (siehe auch Informationsblatt <strong>thermische</strong> Gebäude<strong>sanierung</strong> Antragsstellung )<br />
Ergänzend zu den Unterlagen, die für Projekte der korrespondierenden Förderungsbereiche<br />
der Umweltförderung im Inland erforderlich sind, ist den Anträgen ein gültiger<br />
Energieausweis zum Nachweis der „guten <strong>thermische</strong>n Qualität“ des Gebäudes beizulegen.<br />
42. Wie hoch ist der Systembonus?<br />
Für Projekte laut Auflistung in Frage 41 (Systembonus) wird zusätzlich zu Ihrer Förderung<br />
ein Systembonus bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewährt:<br />
bis zu 20 % für Kleinunternehmen (lt. EU-KMU-Definition),<br />
bis zu 10 % für Mittlere Unternehmen (lt. EU-KMU-Definition).
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 28/31<br />
43. Wann wird der Systembonus vergeben?<br />
Um die Zuschläge beanspruchen zu können, muss eine der folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllt sein:<br />
<br />
<br />
Eines der oben aufgelisteten Projekte wird im Zuge einer <strong>thermische</strong>n Sanierung<br />
realisiert, oder<br />
das Projekt wird in einem Haus mit „guter <strong>thermische</strong>r Qualität“ umgesetzt.<br />
„Gute <strong>thermische</strong> Qualität“ ist durch folgende Mindestanforderungen definiert:<br />
Für Gebäude der Kategorie 1-12:<br />
Mindestanforderung für ein Gebäude mit „guter <strong>thermische</strong>r Qualität“:<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderungen für den spezifischen Heizwärmebedarf<br />
(HWB*) um mindestens 15 % und des spezifischen Kühlbedarfs (KB*) um 10 %.<br />
Für Gebäude der Kategorie 13:<br />
Mindestanforderung für ein Gebäude mit „guter <strong>thermische</strong>r Qualität“:<br />
LEK-Wert beträgt maximal 30,6.<br />
Der entsprechende Nachweis hat mittels Energieausweis zu erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür<br />
das Upload-Feld „weitere Unterlagen“ des Online-Antrags des jeweiligen Förderungsbereiches.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 29/31<br />
Förderung durch das Land Salzburg<br />
Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) umfassende<br />
Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>en von Betriebsbauten. Die KPC ist mit der Abwicklung dieser<br />
Förderung betraut. Wenn sich das zu sanierende Objekt im Land Salzburg befindet, so<br />
besteht die Möglichkeit, ergänzend zur Umweltförderung im Inland (UFI) eine Förderung des<br />
Landes Salzburg zu erhalten.<br />
Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen<br />
Hand und Gebietskörperschaften sowie Beherbergungs<strong>betriebe</strong> mit mehr als zehn Betten.<br />
Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die neben der Förderung im<br />
Rahmen von KLUP und UFI von anderen Förderungssystemen des Landes Salzburg, insbesondere<br />
der Wohnbauförderung, erfasst werden sowie Maßnahmen der Gemeinden, die<br />
entsprechende Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) erhalten.<br />
Gefördert werden umfassende energetische Sanierungen, das sind zeitlich zusammenhängende<br />
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit Projektstandort im Land Salzburg.<br />
Nicht förderungsfähig ist die Teil<strong>sanierung</strong> von Gebäuden durch Einzelmaßnahmen (nur<br />
durch Austausch der Außenfenster oder –türen oder nur durch Dämmung der obersten Geschoßdecke<br />
oder des Daches).<br />
Voraussetzung für eine Landesförderung ist die elektronische Antragstellung vor Baubeginn<br />
bzw. vor Liefertermin bei der KPC. Mit dem Online-Antrag wird gleichzeitig auch die Förderung<br />
aus dem Klima- und Umweltpakt beantragt und bearbeitet.<br />
Die Förderung wird abhängig von der jährlich erzielten Emissionsreduktion an CO 2 gemäß<br />
folgendem Pauschalförderungssatz ausbezahlt:<br />
<br />
300 Euro / Tonne CO 2 -Emissionsreduktion pro Jahr<br />
Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 20.000 Euro.<br />
Die CO 2 -Emissionsreduktion wird von der KPC ermittelt. Die Gesamtsumme aller für dieses<br />
Projekt erhaltenen Förderungen darf 60 % (und allfällige Zuschläge) der gemäß Allgemeiner<br />
Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EG Nr. 800/2008) ermittelten<br />
umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten nicht übersteigen.<br />
Details können dem Informationsblatt (KLUP) entnommen werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 30/31<br />
Förderung durch das Land Tirol<br />
Neben dem Management der Umweltförderungen des Bundes übernimmt die <strong>Kommunalkredit</strong><br />
<strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> 2013 auch das Förderungsmanagement für das Tiroler Wirtschaftsförderungsprogramm<br />
im Auftrag des Landes Tirol. Die Antragstellung der Tiroler Landesförderung<br />
erfolgt automatisch mit dem Antrag der Umweltförderung des Lebensministeriums.<br />
Die Förderung richtet sich an Kleine und Mittlere Unternehmen, die in Besitz einer aufrechten<br />
Gewerbeberechtigung sind, Betreiber touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen<br />
sowie Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten<br />
für Tirol und Vorarlberg mit Objektstandort in Tirol.<br />
Details können dem Informationsblatt entnommen werden.<br />
Voraussetzung für die Landesförderung ist die erzielte Sanierungsqualität, bzw. das Ausmaß<br />
der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-<br />
Richtlinie (Stand 2011) für die jeweilige Gebäudekategorie.<br />
Dabei müssen in der Gebäudekategorie 1-12 die Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie für<br />
den Heizwärmebedarf (HWB*) um mindestens 25 % und den Kühlbedarf um mindestens<br />
20 % unterschritten werden. Der Kühlbedarf (KB*) ist mit max. 2 kW/m³a begrenzt. Bei der<br />
Gebäudekategorie 13 muss der LEK-Wert um mindestens 25 % unterschritten werden.<br />
Dies entspricht den Voraussetzungen für einen Förderungssatz von 30 % in der Umwelt-<br />
Förderung, darüber hinaus gelten die Förderungsvoraussetzungen der Umweltförderung:<br />
www.umweltfoerderung.at/therm_Geb_Sanierung<br />
Bei Teil<strong>sanierung</strong>en, bei denen die OIB-Anforderungen nicht in ausreichendem Ausmaß unterschritten<br />
werden können, ist eine Landesförderung nur für jene Investitionen möglich, die<br />
Teil<strong>sanierung</strong>en im Sinne des Austausches eines überwiegenden Anteils der Außenfenster<br />
und -türen oder die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches ohne weitere<br />
Sanierungsmaßnahmen beinhalten.<br />
Die Landesförderung beträgt maximal 30 % der im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ gewährten Bundesförderung und wird als „De-minimis“-Förderung vergeben.
FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 31/31<br />
Kontakt<br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:<br />
<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien<br />
Fax: 01/31 6 31-104, Email: umwelt@kommunalkredit.at<br />
Förderungen zur Thermischen Sanierung für Betriebe:<br />
Telefon: 01/31 6 31-712<br />
Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Heizungssystem, Solaranlagen,<br />
LED-Beleuchtung):<br />
Telefon: 01/31 6 31-714<br />
Systembonus und Förderungen zu Kombinationsprojekten (Energiesparen in Betrieben):<br />
Telefon: 01/31 6 31-723<br />
Das Lebensministerium unterstützt Unternehmen und Institutionen durch zahlreiche Förderungen im Bereich<br />
Umwelt- und Klimaschutz – für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Umweltpolitik.<br />
Die KPC managed die Förderungen im Auftrag des Lebensministeriums.<br />
Version 10/2013