thermische sanierung betriebe - Kommunalkredit Public Consulting
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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />
THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />
FAQ 27/31<br />
Der Systembonus<br />
41. Was ist ein Systembonus für Kombinationsprojekte?<br />
Für nachfolgend aufgelistete Förderungsschwerpunkte ist zusätzlich ein Systembonus möglich,<br />
sofern entweder gleichzeitig eine „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>“ realisiert wird, oder<br />
das Projekt in einem Gebäude mit sehr gutem <strong>thermische</strong>n Standard umgesetzt wird. Nähere<br />
Informationen finden Sie im Infoblatt www.umweltfoerderung.at/systembonus<br />
Energiesparen<br />
- Energiesparen in Betrieben<br />
- LED-Beleuchtungssysteme<br />
- Wärmerückgewinnungen < 100 kW bei Kälte- und Lüftungsanlagen<br />
Heizungsumstellung<br />
- Holzheizungen<br />
- Thermische Solaranlagen<br />
- Fernwärmeanschluss<br />
- Wärmepumpe<br />
Für die oben aufgelisteten Förderschwerpunkte kann im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />
für Betriebe“ ein Systembonus vergeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllt ist:<br />
Das Projekt wird im Zuge einer <strong>thermische</strong>n Sanierung ODER<br />
Das Projekt wird in einem Haus mit „guter <strong>thermische</strong>n Qualität“ umgesetzt.<br />
Das bedeutet, dass mindestens die Anforderungen für den 20 %-Förderungssatz erfüllt sein<br />
müssen (siehe auch Informationsblatt <strong>thermische</strong> Gebäude<strong>sanierung</strong> Antragsstellung )<br />
Ergänzend zu den Unterlagen, die für Projekte der korrespondierenden Förderungsbereiche<br />
der Umweltförderung im Inland erforderlich sind, ist den Anträgen ein gültiger<br />
Energieausweis zum Nachweis der „guten <strong>thermische</strong>n Qualität“ des Gebäudes beizulegen.<br />
42. Wie hoch ist der Systembonus?<br />
Für Projekte laut Auflistung in Frage 41 (Systembonus) wird zusätzlich zu Ihrer Förderung<br />
ein Systembonus bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewährt:<br />
bis zu 20 % für Kleinunternehmen (lt. EU-KMU-Definition),<br />
bis zu 10 % für Mittlere Unternehmen (lt. EU-KMU-Definition).