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thermische sanierung betriebe - Kommunalkredit Public Consulting

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FAQ – Häufig gestellte Fragen<br />

THERMISCHE SANIERUNG BETRIEBE<br />

FAQ 27/31<br />

Der Systembonus<br />

41. Was ist ein Systembonus für Kombinationsprojekte?<br />

Für nachfolgend aufgelistete Förderungsschwerpunkte ist zusätzlich ein Systembonus möglich,<br />

sofern entweder gleichzeitig eine „Thermische Gebäude<strong>sanierung</strong>“ realisiert wird, oder<br />

das Projekt in einem Gebäude mit sehr gutem <strong>thermische</strong>n Standard umgesetzt wird. Nähere<br />

Informationen finden Sie im Infoblatt www.umweltfoerderung.at/systembonus<br />

Energiesparen<br />

- Energiesparen in Betrieben<br />

- LED-Beleuchtungssysteme<br />

- Wärmerückgewinnungen < 100 kW bei Kälte- und Lüftungsanlagen<br />

Heizungsumstellung<br />

- Holzheizungen<br />

- Thermische Solaranlagen<br />

- Fernwärmeanschluss<br />

- Wärmepumpe<br />

Für die oben aufgelisteten Förderschwerpunkte kann im Rahmen der „Thermischen Gebäude<strong>sanierung</strong><br />

für Betriebe“ ein Systembonus vergeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt ist:<br />

Das Projekt wird im Zuge einer <strong>thermische</strong>n Sanierung ODER<br />

Das Projekt wird in einem Haus mit „guter <strong>thermische</strong>n Qualität“ umgesetzt.<br />

Das bedeutet, dass mindestens die Anforderungen für den 20 %-Förderungssatz erfüllt sein<br />

müssen (siehe auch Informationsblatt <strong>thermische</strong> Gebäude<strong>sanierung</strong> Antragsstellung )<br />

Ergänzend zu den Unterlagen, die für Projekte der korrespondierenden Förderungsbereiche<br />

der Umweltförderung im Inland erforderlich sind, ist den Anträgen ein gültiger<br />

Energieausweis zum Nachweis der „guten <strong>thermische</strong>n Qualität“ des Gebäudes beizulegen.<br />

42. Wie hoch ist der Systembonus?<br />

Für Projekte laut Auflistung in Frage 41 (Systembonus) wird zusätzlich zu Ihrer Förderung<br />

ein Systembonus bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewährt:<br />

bis zu 20 % für Kleinunternehmen (lt. EU-KMU-Definition),<br />

bis zu 10 % für Mittlere Unternehmen (lt. EU-KMU-Definition).

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