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Kurt Jaggi - SODK

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Bericht an die<br />

Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen (<strong>SODK</strong>)<br />

Entwicklung von subjektorientierten<br />

Finanzierungssystemen im Behindertenbereich<br />

Materialen zur Umsetzung NFA in den Kantonen<br />

10. November 2008<br />

Die nachstehend zusammengestellten Materialien zur Subjektfinanzierung sind<br />

als Momentaufnahme und als Werkstattbericht zu verstehen. Vieles ist im Fluss<br />

und Weniges ist bereits definitiv. Erst die bevorstehenden Entwicklungsarbeiten in<br />

den nächsten Jahren werden zeigen, welche Elemente der Subjektfinanzierung<br />

sich durchsetzen und welche nicht. Die Materialien sollen die zahlreichen<br />

Diskussionen bereichern, die aktuell in den Kantonen geführt werden.<br />

<strong>Kurt</strong> <strong>Jaggi</strong><br />

Fürsprecher<br />

the move consulting ag<br />

Weidweg 31<br />

3032 Hinterkappelen<br />

www.moveconsulting.ch<br />

kurt.jaggi@moveconsulting.ch<br />

the move consulting ag, Weidweg 31, CH-3032 Hinterkappelen, Tel. +41 31 904 05 00, Mobile +41 79 271 95 48<br />

kurt.jaggi@moveconsulting.ch, www.moveconsulting.ch


Seite 2<br />

Inhalt<br />

1 Ausgangslage .................................................................................................................... 3<br />

2 Zielsetzungen .................................................................................................................... 3<br />

3 Vorgehen ........................................................................................................................... 3<br />

4 Grundlagen für die Analyse................................................................................................ 4<br />

4.1 Verwendete Definitionen.............................................................................................................. 4<br />

4.2 Geldflüsse .................................................................................................................................... 5<br />

4.3 Verhältnis von Assistenzbudget/-beitrag des Bundes und Subjektfinanzierung ........................ 7<br />

5 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 1 .................................................... 8<br />

6 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 2 .................................................... 9<br />

6.1 Orientierung am individuellen Bedarf .......................................................................................... 9<br />

6.2 Auflistung der Leistungen ..........................................................................................................10<br />

6.3 Stärkung von Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung .................................11<br />

6.4 Flexibilisierung der Angebote (stationär, teilstationär, ambulant)..............................................11<br />

6.5 Sicherung der Transparenz bezüglich Leistungserbringung .....................................................12<br />

6.6 Stärkung der Rolle der Menschen mit einer Behinderung .........................................................12<br />

6.7 Verbesserung der Effizienz der Leistungserbringung ...............................................................12<br />

6.8 Gewährleistung der Versorgungssicherheit...............................................................................12<br />

6.9 Planbarkeit und Steuerung ........................................................................................................13<br />

7 Entscheidungsprozess in den befragten Kantonen .......................................................... 13<br />

8 Schlussfolgerungen ......................................................................................................... 14<br />

9 Dank ................................................................................................................................ 15<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


1 Ausgangslage<br />

Seite 3<br />

Die Kantone übernehmen seit Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 3. Oktober 2003 zur<br />

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />

am 1. Januar 2008 die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung an Anstalten, Werkstätten<br />

und Wohnheime. Art. 73 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung<br />

(IVG) wurde auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben und damit entfiel die bisherige<br />

Rechtsgrundlage für Betriebsbeiträge des Bundes.<br />

Zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung der kantonalen Finanzierung liegt u.a. ein im Auftrag<br />

der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen und der Eidgenössischen<br />

Finanzverwaltung (EFV) erstellter Bericht der Firma the move consulting ag, Hinterkappelen/BE,<br />

vom 18. Juni 2007 vor. An der Plenarversammlung 2007 wurde der Auftrag<br />

an das Generalsekretariat <strong>SODK</strong> erteilt, in den Kantonen abzuklären, welche Bestrebungen<br />

hinsichtlich Einführung von Formen der Subjektfinanzierung bestehen.<br />

2 Zielsetzungen<br />

Die aktuelle Situation in den Kantonen im Zusammenhang mit der Umsetzung NFA soll -<br />

namentlich mit Blick auf die Möglichkeiten und Grenzen der Subjektfinanzierung - kurz erfasst<br />

und im Überblick dargestellt werden. Die zentralen Themen und Fragestellungen beim<br />

Aufbau einer kantonalen Finanzierung sollen aufgelistet sein.<br />

3 Vorgehen<br />

In einer ersten Projektphase wurden diejenigen Kantone erfasst, welche die Einführung von<br />

einzelnen subjektorientierten Elementen in ihr Finanzierungssystem einbauen möchten. Es<br />

wurde erhoben, welche Kantone sich schwergewichtig mit der Entwicklung von Modellen zur<br />

Subjektfinanzierung befassen. Zur Abklärung wurde ein Fragebogen eingesetzt, der in Abstimmung<br />

mit der Arbeitsgruppe NFA erstellt wurde (vgl. Beilage 1) und der den Kantonen<br />

zur Beantwortung zugestellt wurde. Erfreulicherweise haben fast alle Kantone den Fragebogen<br />

ausgefüllt retourniert.<br />

Anschliessend wurden in einer zweiten Phase mit denjenigen Kantonen Gespräche geführt,<br />

die Bestrebungen hinsichtlich Subjektfinanzierung aufgezeigt haben. Dies waren die Kantone<br />

Basel-Landschaft, Bern, Genf und Solothurn. Der den Gesprächen zu Grunde gelegte Fragenraster<br />

befindet sich in der Beilage (vgl. Beilage 2). Ergänzend fanden mit Vertretungen<br />

diverser Kantone Kurzkontakte statt (Freiburg, St. Gallen, Tessin, Wallis), bei denen die Positionierung<br />

auf Grund der eingegangenen Antworten nicht völlig klar war. Schliesslich wurden<br />

weitere Hinweise aus der Phase 1 verarbeitet und kantonale Lösungsansätze auf den<br />

jeweiligen Homepages analysiert.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 4<br />

Von Seiten der <strong>SODK</strong> wurde die Firma the move consulting ag unterstützt durch Frau Carolle<br />

von Ins aus dem Fachbereich Behindertenpolitik, die auch an allen Interviews - ausser<br />

demjenigen mit dem Kanton Solothurn - persönlich teilnahm.<br />

4 Grundlagen für die Analyse<br />

4.1 Verwendete Definitionen<br />

Dieser Bericht stützt sich auf die Definitionen, wie sie in der Darstellung vom 18. Juni 2007<br />

verwendet wurden. Auf die dort verwendete Terminologie hat man sich in der Zwischenzeit<br />

weitgehend geeinigt.<br />

Die echte Objektfinanzierung spielt sich ab zwischen der finanzierenden Stelle (bisher Invalidenversicherung<br />

ergänzt durch Kantone, neu Kantone allein) und der Institution. Sie ist<br />

geprägt von einer Orientierung an den Kosten der Institution. Sie ist so ausgestaltet, dass die<br />

Institution - mit oder ohne Eigenleistungen - die entstehenden Kosten nach gewissen Kriterien<br />

gedeckt erhält. Die Ausgestaltung der Finanzierung orientiert sich nicht an einzelnen<br />

subjektiven Bedürfnissen (bzw. subjektivem Bedarf) der Nutzerinnen und Nutzer, sondern an<br />

den Kalkulationen oder dem Aufwand der Institution. Diese werden selbstverständlich durch<br />

qualitative Anforderungen oder spezielle Zielsetzungen beeinflusst.<br />

Die unechte Subjektfinanzierung spielt sich ebenfalls zwischen dem finanzierendem Kanton<br />

und der Institution ab. Anders als die Objektfinanzierung orientiert sie sich aber am individuellen<br />

Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer der Institution. Entschädigt wird nicht der<br />

Durchschnittsaufwand (Kosten) der Institution, sondern die Abgeltung richtet sich nach dem<br />

Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer und deckt den von dieser/diesem nicht finanzierbaren<br />

Anteil ab. Dieser entspricht der Differenz zwischen den Kosten für die individuelle Bedarfsdeckung<br />

und den finanziellen Möglichkeiten der Nutzerinnen oder der Nutzer.<br />

Die echte Subjektfinanzierung stattet die Nutzerinnen und Nutzer mit denjenigen Geldmitteln<br />

aus, die diese für den Einkauf der benötigten, ihrem Bedarf entsprechenden Leistungen<br />

brauchen. Es bestehen zwei Rechtsverhältnisse: einerseits eines zwischen dem finanzierenden<br />

Kanton und den Menschen mit einer Behinderung, andererseits eines zwischen den<br />

Menschen mit einer Behinderung (Nutzerinnen und Nutzern) und der leistungserbringenden<br />

Institution.<br />

In der Praxis werden sich auch Mischformen etablieren, indem der Kanton beispielsweise<br />

zwar einen Teil des Bedarfs subjektorientiert abgilt (z.B. via EL), aber andere Bereiche objektbezogen<br />

finanziert (z.B. Investitionen). Es kann davon ausgegangen werden, dass<br />

Mischformen die am meisten verwendete Finanzierungsmodelle der Zukunft sein werden.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


4.2 Geldflüsse<br />

Die Unterschiede zwischen der Objekt- und der Subjektfinanzierung können anhand der<br />

Geldflüsse wie folgt dargestellt werden:<br />

Seite 5<br />

Bei der Objektfinanzierung fliesst das Geld vom Kanton zur leistungserbringenden Institution<br />

und diese stellt die Leistung für den Menschen mit einer Behinderung bereit. Die Höhe<br />

der finanziellen Leistung wird in einem Aushandlungsprozess zwischen dem Kanton und der<br />

leistungserbringenden Institution festgelegt und in der Regel in einem Leistungsvertrag verankert.<br />

Objektfinanzierung<br />

Menschen mit einer Behinderung<br />

(Bezüger und Bezügerinnen bedarfsgerechter Leistungen)<br />

Leistungserbringende<br />

Geld<br />

Kanton<br />

Bei der unechten Subjektfinanzierung fliesst das Geld wie bei der Objektfinanzierung vom<br />

Kanton zur leistungserbringenden Institution und diese stellt die Leistung für den Menschen<br />

mit einer Behinderung bereit. Die Höhe der finanziellen Leistung wird auf der Basis des Bedarfs<br />

des Menschen mit einer Behinderung festgelegt. Auch diesem Modell liegt in der Regel<br />

ein Leistungsvertrag zwischen dem Kanton und der leistungserbringenden Institution zu<br />

Grunde.<br />

Leistung<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 6<br />

Bei der echten Subjektfinanzierung fliesst das Geld im 1. Schritt vom Kanton zum Menschen<br />

mit einer Behinderung und dieser kauft im 2. Schritt die Leistung von der leistungserbringenden<br />

Institution ein. Die Höhe der finanziellen Leistung an den Menschen mit einer<br />

Behinderung wird auf der Basis von dessen Bedarf festgelegt. In diesem Modell braucht es<br />

im Prinzip keinen Leistungsvertrag zwischen dem Kanton und der leistungserbringenden<br />

Institution.<br />

Bei den Mischformen finden sich Elemente der Objektfinanzierung wie auch solche der unechten<br />

oder der echten Subjektfinanzierung.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


4.3 Verhältnis von Assistenzbudget/-beitrag des Bundes 1 und Subjektfinanzierung<br />

Seite 7<br />

Seit dem 1. Januar 2006 und bis zum 31. Dezember 2009 wird vom Bund in den Kantonen<br />

Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis ein Pilotversuch Assistenzbudget durchgeführt, der den<br />

Ansprüchen der echten Subjektfinanzierung für die einbezogenen Zielgruppen in weiten Bereichen<br />

entspricht. Mit dem Assistenzbudget erhalten Menschen mit einer Behinderung zusätzliche<br />

finanzielle Mittel um Personen anzustellen, die sie in der Alltagsbewältigung unterstützen.<br />

Die Evaluation des Pilotversuchs hat den hohen Nutzen für die Personen mit Behinderung<br />

bestätigt. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie gesellschaftliche Integration<br />

erhöhen sich deutlich und Angehörige werden entlastet. Als Folge der besseren Versorgung<br />

mit Hilfeleistungen zu Hause werden Heimaustritte ermöglicht sowie Heimeintritte vermieden<br />

oder verzögert. Allerdings wurde die Erwartung, wonach das im Pilotversuch getestete Assistenzmodell<br />

insgesamt kostenneutral eingeführt werden könne, bei weitem nicht erfüllt.<br />

Nach Ablauf des befristeten Pilotversuchs soll eine definitive Regelung getroffen werden. Der<br />

Bundesrat will die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen<br />

mit einer Behinderung fördern und dazu in der Invalidenversicherung einen Assistenzbeitrag<br />

einführen. Der Assistenzbeitrag baut auf den Erfahrungen aus dem Pilotversuch Assistenzbudget<br />

auf, ist aber so ausgestaltet, dass er für die Invalidenversicherung kostenneutral eingeführt<br />

werden kann.<br />

Mit dem geplanten Assistenzbeitrag werden zahlreiche positive Aspekte des Pilotversuchs<br />

übernommen. Das Modell wird aber beschränkt. So wird die Zielgruppe auf mündige erwachsene<br />

Versicherte eingegrenzt, welche bereits in einem gewissen Mass selbständig sind<br />

und die mit dem Assistenzbeitrag verbundene Eigenverantwortung übernehmen können.<br />

Zudem wird nur an Assistenzleistungen, die durch direkt angestellte Personen erbracht werden,<br />

ein Beitrag entrichtet. Assistenzleistungen von Angehörigen oder von Organisationen<br />

werden im Rahmen des Assistenzbeitrags nicht entschädigt. Der neue Assistenzbeitrag, der<br />

in Ergänzung zur Hilflosenentschädigung ausgerichtet wird, beläuft sich im Durchschnitt auf<br />

20'000 Franken pro Jahr und Person. Es wird mittelfristig mit rund 4'000 Personen gerechnet,<br />

die einen Assistenzbeitrag in Anspruch nehmen werden.<br />

Die Vernehmlassung zu diesem Vorschlag des Bundes wird erst im Jahr 2009 stattfinden.<br />

Diese und der darauf folgende Gesetzgebungsprozess werden aufzeigen, wie die neue Finanzierung<br />

im Detail aussehen wird.<br />

1<br />

Formulierung in Anlehnung an die Projektbeschreibung auf der Homepage des BSV<br />

(http://www.bsv.admin.ch/themen/iv/00023/00372/index.html?lang=de)<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


5 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 1<br />

Seite 8<br />

In vielen Kantonen besteht Einigkeit darüber, dass man gegenüber der früheren Bundesfinanzierung<br />

Verbesserungen erreichen möchte. In diesen Kantonen ist unbestritten, dass<br />

differenzierte Finanzierungsmodelle zur Anwendung kommen sollen, welche verstärkt auf<br />

den Bedarf und die Abgeltung von Leistungen abzielen. In der Regel wird davon ausgegangen,<br />

dass mit den leistungserbringenden Institutionen Leistungsverträge (oder Leistungsvereinbarungen)<br />

abgeschlossen werden.<br />

Gegenüber ausgeprägten Ansätzen in Richtung echter oder unechter Subjektfinanzierung<br />

hingegen ist Zurückhaltung spürbar. Zu viele Unsicherheiten bestehen bei den skeptischen<br />

Kantonen hinsichtlich<br />

• Kostenentwicklung bzw. -explosion<br />

• Erfolgen und Weiterentwicklungen im Bereich des Projektes Assistenzbudget bzw. Assistenzbeitrag<br />

• Aufwand für Entwicklung, Umsetzung und Anwendung von neuen Lösungen<br />

• Instrumenten zur Bedarfsabklärung und Einstufungen im Behindertenbereich als Grundlage<br />

für Formen der Subjektfinanzierung<br />

• Möglichkeiten zur Auflistung der Leistungen<br />

• Infragestellung der Anwendbarkeit von subjektorientierten Lösungen auf den Bereich<br />

Arbeit und Beschäftigung, wo echte Subjektfinanzierung zum Teil als widersinnig wahrgenommen<br />

wird (selber einen Betrag zahlen für die Bereitstellung eines Arbeits- oder<br />

Beschäftigungsplatzes, um nachher weniger als das Bezahlte zu verdienen).<br />

Vielerorts ist die Haltung im Moment allerdings auch primär abwartend. Die Übergangsphase<br />

2008 bis 2011 schafft bereits zusätzliche Aufgaben für die Kantone, indem sie den Bund in<br />

der Aufgabenerfüllung im Behindertenbereich zu ersetzen haben.<br />

Allerdings äussern auch zahlreiche Kantone Interesse an Instrumenten zur Bedarfserfassung<br />

oder Leistungsfinanzierungen. Darunter fallen mehr oder weniger deutlich die folgenden<br />

Kantone: AG, AI, FR, GE, GR, LU, NE, SG, TI, UR, VD, VS, ZH. Für andere war der Zeitpunkt<br />

der Umfrage zu früh, um sich zu den Fragestellungen äussern zu können, ohne damit<br />

gewisse Entwicklungen von vorneherein auszuschliessen.<br />

Mit den Kantonen BE, SO, GS und BL 2 wurden die eingegangenen Antworten im Rahmen<br />

von Interviews vertieft, weil die Antworten aus diesen Kantonen die deutlichsten Hinweise<br />

auf Elemente der Subjektfinanzierung gaben (vergleiche Kap.6). Damit ist selbstverständlich<br />

nicht ausgeschlossen, dass auch in anderen Kantonen über entsprechende Elemente nachgedacht<br />

wird. Zusätzlich gilt es festzuhalten, dass auch die anderen Kantone gewisse Beiträge<br />

der Menschen mit einer Behinderung in ihr Finanzierungssystem einbeziehen und damit<br />

de facto Mischformen der Finanzierung zur Anwendung kommen, wie das bereits vor<br />

NFA der Fall war.<br />

2<br />

BS und BL gehen vorläufig in dieselbe Richtung. Da nur mit BL ein Interview geführt wurde, wird<br />

im Folgenden in der Regel nur BL erwähnt. BS müsste bei den meisten dieser Aussagen ebenfalls<br />

erwähnt werden.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


6 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 2<br />

Seite 9<br />

Bei den Interviews im Rahmen von Phase 2 zeigte sich deutlich, dass die Einführung von<br />

Subjektfinanzierung oder Elementen einer solchen Finanzierung ein aufwändiger Prozess ist,<br />

der auch zeitlich nicht unter zu grossem Druck vorangetrieben werden darf.<br />

Bis heute hat noch kein Kanton ein fertiges Modell für eine Subjektfinanzierung entwickelt. In<br />

den Kantonen BE, SO, GE und BL wird aber an der Entwicklung von solchen Modellen gearbeitet.<br />

Die Ausgangslage in den vier Kantonen ist unterschiedlich. BE hat sich in Umsetzung bereits<br />

erteilter politischer Aufträge daran gemacht hat, ein echtes Subjektfinanzierungsmodell zu<br />

entwickeln. Ähnliche Absichten bestehen in BL.<br />

Demgegenüber löst SO die Finanzierungsfragen insofern subjektorientiert, als er Ergänzungsleistungen<br />

an die Menschen mit einer Behinderung ausrichtet, mit denen diese als Benutzerinnen<br />

und Benutzer die in Leistungsverträgen ausgehandelten Pauschalen der Institutionen<br />

bezahlen. Von den Geldflüssen her ist das eine echte Subjektfinanzierung. Da aber<br />

der Kanton mit den Institutionen Leistungsverträge abschliesst und Tarife festlegt, handelt es<br />

sich eher um eine Mischform. Diese Aussage ist auch von daher gerechtfertigt, als das Modell<br />

jedenfalls im Moment noch stark auf den institutionellen Bereich ausgerichtet ist und die<br />

Wahl von ambulanten Lösungen nicht gleichwertig unterstütz wird.<br />

Damit hat der Kanton SO ein Modell, das sich von der Abwicklung her als ein echte Subjektfinanzierung<br />

präsentiert, ohne dabei gewisse Elemente wie Wahlfreiheit zentral zu positionieren.<br />

Schliesslich hat der Kanton GE eine „Commission d’indication“ eingesetzt, die auf der Basis<br />

eines Antrags des behinderten Menschen und gestützt auf Abklärungen des Kommissionssekretariats<br />

versucht, den einzelnen behinderten Menschen individuelle und bedarfsgerechte<br />

Lösungen vorzuschlagen. Diese Form der Abklärung des individuellen Bedarfs ist im Zusammenhang<br />

mit der Diskussion rund um die verschiedenen Finanzierungen von grossem<br />

Interesse, da sie einen neuartigen Lösungsansatz zur Bedarfserhebung und -festlegung darstellt,<br />

was in allen Modellen der Subjektfinanzierung ein zentrales Thema ist. Eine weiter<br />

gehende Neugestaltung der Finanzierung ist im Kanton GE im Moment nicht vorgesehen.<br />

Die nachstehenden Bereiche sind für die Umsetzung einer echten Subjektfinanzierung von<br />

zentraler Bedeutung. Allerdings ist es wichtig festzuhalten, dass auch in Mischformen einige<br />

der Punkte eine wichtige Rolle spielen.<br />

6.1 Orientierung am individuellen Bedarf<br />

Subjektorientierte Finanzierungssysteme stellen den individuellen Bedarf der Menschen mit<br />

einer Behinderung ins Zentrum. Sie sind darauf ausgerichtet, den behinderungsbedingten<br />

Bedarf festzulegen, den es zu finanzieren gilt. Für die Erhebung des individuellen Bedarfs<br />

fehlen heute praxiserprobte Instrumente. Dies ist eigentlich erstaunlich, weil doch eigentlich<br />

davon ausgegangen werden könnte, dass bereits bisher von den Institutionen bedarfsgerechte<br />

Leistungen bereitgestellt wurden, was konsequenterweise zumindest ungefähre Einschätzungen<br />

des individuellen Bedarfs bedingen würde.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 10<br />

In BE und BL werden zurzeit verschiedene Modelle zur Festlegung des individuellen Bedarfs<br />

diskutiert. Wichtig werden für diese Kantone tragfähige Lösungen sein, die ohne übermässigen<br />

bürokratischen Aufwand umsetzbar sind. Die Diskussionen zeigen, dass bestehende<br />

Modelle aus dem Gesundheitsbereich kaum auf die Komplexität im Behindertenbereich übertragbar<br />

sind (ROES, BESA). SO setzt auf das Modell GBM 3 (Gestaltung der Betreuung von<br />

Menschen mit Behinderungen), das laut eigenen Aussagen Wohnheimen, Tagesstätten (Beschäftigung)<br />

und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ihre Kernaufgaben besser zu<br />

erfüllen. 4<br />

Es zeichnet sich ab, dass man, wie zum Beispiel beim GBM, bei der Erhebung des Bedarfs<br />

nicht um die Prüfung von Möglichkeiten herumkommen wird, Menschen mit einer Behinderung,<br />

die einen vergleichbaren Bedarf haben, in Fallgruppen zusammenzufassen. Falls entsprechende<br />

Modelle entwickelt werden, so könnten diese gegebenenfalls die Bedarfserhebung<br />

deutlich vereinfachen.<br />

Der Prozess zur Erhebung des individuellen Bedarfs ist unterschiedlich ausgestaltet beziehungsweise<br />

geplant. In GE bearbeitet das Sekretariat der „Commission d’indication“ die Fragestellung<br />

zuhanden der Kommission. SO überlässt zwar das Ausfüllen der Formulare den<br />

Institutionen, überprüft aber die Einstufungen stichprobenweise. In BE ist der Prozess als<br />

juristischer Ablauf geplant mit der Möglichkeit, gegen die Entscheide den Beschwerdeweg zu<br />

beschreiten.<br />

Die einzelnen Lösungen der vier Kantone zur Bedarfsbestimmung sind unterschiedlich. Gemeinsam<br />

ist ihnen aber das Bestreben, von Seiten des Kantons Einfluss zu nehmen auf die<br />

Festlegung des Bedarfs und diese Aufgabe nicht mehr wir bisher den Institutionen zu überlassen,<br />

die als Leistungserbringer in diesem Punkt auch eigene Interessen verfolgen könnten.<br />

Da die Leistungen immer in einem engen Verhältnis zum Bedarf stehen, stellt sie die Bedarfsfrage<br />

nicht nur für die Kantone, die eine Subjektfinanzierung anstreben. Auch die anderen<br />

Kantone können es sich nicht leisten, nicht bedarfskonforme Leistungen zu finanzieren.<br />

Unterschiedlich wird allerdings - je nach Systemwahl - die Zuständigkeit für die Abklärung<br />

sein.<br />

6.2 Auflistung der Leistungen<br />

Alle Modelle der Subjektfinanzierung bedingen die Auflistung der nach dem System finanzierten<br />

Leistungen. Die Gruppierung der Leistungen muss entwickelt werden. Es gibt keine<br />

gängigen Modelle, auf die zurückgegriffen werden kann. BE plant die Erfassung auf verschiedenen<br />

Ebenen und versucht, eine übermässige und damit nicht mehr praktikable Detaillierung<br />

zu verhindern. In SO gehen die Überlegungen in eine ähnliche Richtung.<br />

3<br />

4<br />

Das GBM ist ein EDV-unterstütztes Verfahren, das den Bedarf mit einem differenzierten, ICFkompatiblen<br />

Erhebungsinstrument abbildet. Seine präzisen Leistungsbeschreibungen erlauben<br />

eine umsichtige Planung und Organisation der Institution.<br />

http://www.gbm-schweiz.ch/index.php<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 11<br />

Für BL ist es ein zentrales Thema, das Angebot von stationären Leistungen qualitativ zu<br />

entwickeln. Die Einrichtungen sollen - im Sinne von Verbundsystemen - für Menschen mit<br />

Behinderung unterschiedliche Formen der Leistungserbringung anbieten. Dabei sollen sie<br />

die ambulanten Leistungen, insbesondere die Begleitung von zu Hause lebenden Menschen,<br />

zu Lasten der stationären Angebote ausbauen.<br />

Letzten Endes werden sich die meisten Kantone im Bereich der Leistungserfassung auf<br />

neue Modelle festlegen müssen, weil diese auch die Basis von Leistungsverträgen darstellen,<br />

die fast überall angestrebt werden. Das Thema ist also unabhängig von einem Entscheid<br />

bezüglich Subjektfinanzierung aktuell.<br />

6.3 Stärkung von Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung<br />

Alle Modelle der Subjektfinanzierung stellen die drei Elemente Wahlfreiheit, Eigenverantwortung<br />

und Selbstbestimmung ins Zentrum der Überlegungen und messen die Lösungen an<br />

der Erfüllung dieser Grundsätze. Die interviewten Kantone gehen davon aus, dass ihre Modelle<br />

diese Aspekte stützen. BE setzt auf eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes im<br />

Rahmen der echten Subjektfinanzierung, indem der Mensch mit einer Behinderung die notwendigen<br />

finanziellen Mittel erhalten soll, um eine möglichst freie Wahl unter unterschiedlichen<br />

Angeboten treffen zu können. Die Lösung in BL soll ähnlichen Ansprüchen genügen. In<br />

GE macht die „Commission d’indication“ mehrere Vorschläge für Lösungen und kreiert somit<br />

zumindest eine gewisse Wahlfreiheit, insbesondere weil die Institutionen Aufnahmen nicht<br />

grundlos ablehnen können.<br />

6.4 Flexibilisierung der Angebote (stationär, teilstationär, ambulant)<br />

Subjektfinanzierung will bewusst nicht nur die Wahl zwischen stationären Angeboten verbessern,<br />

sondern sie zielt darauf ab, auch einen Entscheid für teilstationäre oder ambulante Angebote<br />

zu ermöglichen. Dementsprechend sind die Modelle in BE und BL stark auch auf<br />

diese Form von Flexibilisierung ausgerichtet. Die Ausgestaltung der Modelle soll so erfolgen,<br />

dass der Mensch mit einer Behinderung die Möglichkeit erhält, frei zwischen stationären,<br />

teilstationären oder ambulanten Angeboten zur Deckung seines Bedarfs zu wählen beziehungsweise<br />

dieser Entscheid nicht durch Finanzierungsmodelle gesteuert wird, die eine dieser<br />

Möglichkeiten bevorzugen. BL geht dabei zusammen mit BS bewusst über den IFEG<br />

Auftrag hinaus und fördert gezielt ambulante Angebote, vor allem im Bereich der Begleitung.<br />

BL hat zu diesem Zweck die Limiten der Krankheits- und Behandlungskosten im kantonalen<br />

EL-Gesetz geöffnet.<br />

In SO ist dieser Flexibilisierungsaspekt ebenfalls erkannt und soll später angegangen werden.<br />

In GE kann die „Commission d’indication“ ausser stationären auch ambulante Lösungen<br />

vorschlagen.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


6.5 Sicherung der Transparenz bezüglich Leistungserbringung<br />

Seite 12<br />

Ohne Transparenz über das Angebot wird es nicht möglich sein, die Grundsätze der Subjektfinanzierung<br />

vollends zum Tragen zu bringen. Nur Transparenz macht Wahlfreiheit tatsächlich<br />

möglich. Die behinderten Menschen müssen wissen, aus welchen Angebotsmöglichkeiten<br />

sie eine Wahl treffen können. In GE ist das Angebot angesichts der Kantonsgrösse und -<br />

struktur relativ einfach überblickbar. Die anderen im Thema Subjektfinanzierung engagierten<br />

Kantone klären die Möglichkeiten, die Angebotsübersicht zum Beispiel via Internet zu<br />

verbessern.<br />

6.6 Stärkung der Rolle der Menschen mit einer Behinderung<br />

BE, BL und SO stärken die Menschen mit einer Behinderung, indem sie diese mit unterschiedlichen<br />

Mitteln in die Rolle der Leistungseinkäufer versetzen. SO finanziert allerdings<br />

via EL den Betrag, den das Heim beanspruchen darf. Der Entscheidungsspielraum des<br />

Menschen mit einer Behinderung ist daher nicht übermässig gross, da die EL praktisch<br />

zweckgebunden für die Leistungen des ausgewählten Heims eingesetzt werden muss und<br />

sich die Höhe nach den Grundlagen des Leistungsvertrags zwischen der Institution und dem<br />

Kanton bemisst. BE und BL prüfen die Umsetzung von Modellen mit mehr Handlungsspielraum,<br />

wobei auch diese Kantone den bedarfskonformen Mitteleinsatz im Auge haben.<br />

6.7 Verbesserung der Effizienz der Leistungserbringung<br />

BE, BL und SO setzen mit ihren Systemen darauf, mit die Leistungserbringer zu effizienter<br />

Leistungserbringung zu motivieren. Sie gehen davon aus, dass so neue Anreize geschaffen<br />

werden, welche die bisherige Steuerung und Kontrolle teilweise ersetzen. Wenn sich die<br />

Menschen mit einer Behinderung in der Kundenrolle befinden, dann hat das positive Auswirkungen<br />

auf die Leistungserbringung.<br />

6.8 Gewährleistung der Versorgungssicherheit<br />

Es wird ein entscheidender Faktor sein, dass den Menschen mit einer Behinderung klar zugesichert<br />

werden kann, dass sie nicht Opfer von Experimenten werden und notwendige Leistungen<br />

nicht mehr erhalten. Der Kanton BE plant aus diesem Grund die Entwicklung von<br />

Monitoring- und Interventionsinstrumenten, die ein allfälliges Versagen des Systems rechtzeitig<br />

erkennen lassen und die Möglichkeiten zur Korrektur schaffen. Der Kanton setzt also<br />

nicht auf blinde Marktgläubigkeit, sondern geht von einem klar regulierten Markt aus. BL positioniert<br />

sich ähnlich. SO und GE nehmen mit ihren Modellen auf die Angebote im Kanton<br />

unmittelbar Einfluss, indem sie das Angebot über Leistungsverträge steuern und direkt (GE)<br />

oder indirekt (SO) finanzieren.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


6.9 Planbarkeit und Steuerung<br />

Seite 13<br />

BE und BL gehen davon aus, dass Modelle der Subjektfinanzierung die Planbarkeit und<br />

Steuerung der Angebote verändern. Dies weil sich nicht nur der Kanton um das richtige und<br />

bedarfsgerechte Angebot bemühen muss, sondern die vorgesehene Rolle der Menschen mit<br />

einer Behinderung ebenfalls eine wichtige Steuerungsfunktion entwickeln wird. Durch ihre<br />

verstärkte Rolle als Kundinnen und Kunden und durch ihre Wahlentscheide werden sie die<br />

Entwicklung des Angebots eigenständig beeinflussen und sie sind damit nicht mehr so stark<br />

wie bisher von planerischen Annahmen und Entscheidungen der Kantone abhängig. Die<br />

Leistungsanbieter ihrerseits werden sich mit ihren Angeboten verstärkt kundengerecht verhalten.<br />

7 Entscheidungsprozess in den befragten Kantonen<br />

Der Entscheid über das Finanzierungssystem muss gar nicht unbedingt zu Beginn des Umsetzungsprozesses<br />

bzw. der Erarbeitung des Behindertenkonzeptes gefällt werden. Das<br />

kann zwar so sein, muss es aber nicht. BE hat entschieden, ein Subjektfinanzierungsmodell<br />

zu entwickeln und ist in diesem Prozess durch entsprechende parlamentarische Aufträge<br />

legitimiert. Andere Kantone entwickeln neue Ideen auf der Basis von Situationsanalysen und<br />

zum Teil generell gültigen Grundsätzen für die kantonale Steuerung, die vielerorts den Abschluss<br />

von Leistungsverträgen vorsieht.<br />

Vor diesem Hintergrund sind - unabhängig vom Thema Subjektfinanzierung - in verschiedenen<br />

Kantonen Bemühungen zentral, als verbesserte Basis für Leistungsverträge Instrumente<br />

zur Bedarfserhebung und Leistungsabgeltung zu entwickeln. Aus dieser Sicht sind die Kantone<br />

viel stärker mit vergleichbaren Fragestellungen konfrontiert, als man auf den ersten<br />

Blick annehmen könnte. Das schliesst aber natürlich nicht aus, dass die Gangart, die gesetzten<br />

Fristen, die Ausgestaltung der Projekte, der Einbezug von Partnern usw. sehr unterschiedlich<br />

ausgestaltet sind.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 14<br />

8 Schlussfolgerungen<br />

Aktuell steht die Bedarfsplanung im Vordergrund bei der Lösungssuche (vergleiche Kapitel<br />

5). Das ist für viele Kantone bedeutungsvoller als die Diskussion über Subjektfinanzierung.<br />

Aus dem Projekt resultiert daher die wichtige Erkenntnis, dass die Themen Bedarf und Leistungen<br />

in vielen anderen Kantonen zentrale Bedeutung haben und Grundlagen in diesen<br />

Bereichen diskutiert oder entwickelt werden. Die Unterstützung der <strong>SODK</strong> und der Meinungsaustausch<br />

könnte sich auch dieser Sicht in nächster Zeit sinnvollerweise auf diese<br />

beiden Bereiche konzentrieren. Allfällige Entscheide zur Subjektfinanzierung oder Elementen<br />

davon können auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.<br />

Insgesamt wurde die Untersuchung zu einem eher frühen Zeitpunkt durchgeführt. Es ist zum<br />

heutigen Zeitpunkt nicht möglich, gültige Systeme einer echten Subjektfinanzierung abzubilden.<br />

Verschiedene Elemente werden diskutiert, aber die erforderlichen strategischen und<br />

operativen Weichenstellungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In diesem<br />

Sinne sind die dargestellten Aspekte in diesem Bericht als Werkstattbeitrag zur weiteren<br />

Entwicklung der verschiedenen Modelle zu verstehen.<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


9 Dank<br />

Seite 15<br />

Wir danken den Kantonsverantwortlichen, allen Interviewpartnern und -partnerinnen und der<br />

Vertretung der <strong>SODK</strong> für die Unterstützung und die offenen Gespräche bei der Erarbeitung<br />

des Berichts.<br />

the move consulting ag<br />

<strong>Kurt</strong> <strong>Jaggi</strong>, Fürsprecher<br />

Beilagen<br />

• Fragebogen Kantone (Projektphase 1, Beilage 1)<br />

• Fragenraster Interviews (Projektphase 2, Beilage 2)<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 16<br />

Fragebogen<br />

Beilage 1<br />

Finanzierung von Pflege, Betreuung und Assistenz im Behindertenbereich<br />

nach Inkrafttreten der NFA<br />

Bitte per Mail zurücksenden an carolle.vonins@sodk.ch bis 25. Juli 2008, 18 Uhr<br />

Kanton:<br />

Datum:<br />

Kontaktperson:<br />

Email:<br />

Telefon:<br />

Fragen<br />

In welcher Form wird der Bereich Wohnen<br />

für eine Person mit Behinderung in<br />

einer Einrichtung finanziert (Taxe, Pauschale,<br />

EL usw.)?<br />

In welcher Form wird der Bereich Tagesstruktur<br />

(geschützter Werkstattplatz,<br />

Tagesstätte, Beschäftigung) für eine Person<br />

mit Behinderung in einer Einrichtung<br />

finanziert (Pauschale, Betriebsbeiträge,<br />

über die EL usw.)?<br />

In welcher Form werden Neubauten,<br />

Sanierung von Bauten (Immobilien)<br />

finanziert (Pauschale, prozentualer Anteil<br />

an die anrechenbaren Kosten usw.)?<br />

In welcher Form werden Anschaffungen<br />

(Mobilien) finanziert?<br />

Welche wesentlichen Abweichungen<br />

sind gegenüber dem bisherigen Finanzierungssystem<br />

des Bundes vorgesehen?<br />

Werden Pflege, Betreuung oder Assistenz<br />

von Menschen mit einer Behinderung<br />

ganz oder teilweise gestützt auf<br />

den individuell festgelegten Bedarf<br />

finanziert (z.B. Analog EL, HE)?<br />

Heute:<br />

Heute:<br />

Heute:<br />

Heute:<br />

Heute:<br />

Heute:<br />

Antworten<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 17<br />

Fragen<br />

Werden die Leistungen für Menschen mit<br />

einer Behinderung garantiert, wenn sie<br />

Pflege, Betreuung oder Assistenz ausserhalb<br />

einer Institution beziehen<br />

möchten? Wenn ja, wie?<br />

Verfügen die Menschen mit einer Behinderung<br />

über die Freiheit zu wählen, welche<br />

Dienste (z.B. Spitex, Pro Infirmis<br />

usw.) oder Personen sie im Falle eines<br />

Wohnens ausserhalb von Heimstrukturen<br />

für die Pflege, Betreuung und Assistenz<br />

beanspruchen wollen?<br />

Heute:<br />

Heute:<br />

Antworten<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Ab 2011 oder später:<br />

Haben Sie weitere Bemerkungen?<br />

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 18<br />

Interviews im Bereich der Finanzierung von Pflege, Betreuung und Assistenz<br />

im Behindertenbereich nach Inkrafttreten der NFA<br />

Beilage 2<br />

Ziel des Interviews<br />

Grundlegende Informationen über neue Finanzierungsmodalitäten im Behindertenbereich<br />

gewinnen.<br />

Anschliessend werden in einem zweiten Schritt die gesammelten Informationen für alle Kantone<br />

zugänglich gemacht und dadurch der interkantonale Erfahrungsaustausch gefördert.<br />

Fragen<br />

1. In wieweit stimmen folgenden Hypothesen mit den Finanzierungsmodalitäten von Pflege,<br />

Betreuung und Assistenz im Behindertenbereich nach Inkrafttreten der NFA in Ihrem<br />

Kanton überein?<br />

• Die Wahlfreiheit der Menschen mit einer Behinderung hat zentrale Bedeutung. Menschen<br />

mit einer Behinderung können Entscheidungen über die Art und Qualität der<br />

Pflege, Betreuung und Assistent, welche sie beanspruchen möchten, in eigener Verantwortung<br />

treffen (wenn nötig unterstützt durch Angehörige, Vormundschaft, Beratungsstellen<br />

usw.). Sie können die Wahl treffen zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

• Der individuelle Bedarf der Person mit einer Behinderung bildet einen wichtigen<br />

Eckpfeiler des gesamten Finanzierungsystems.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

• Die Transparenz betreffend Art und Qualität der Leistung des jeweiligen Leistungserbringers<br />

gegenüber der Person mit einer Behinderung ist gewährleistet.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

• Die Leistungserbringer verfügen über unternehmerische Freiheit und Flexibilität, um<br />

auf die Bedürfnisse Ihrer Klientel einzugehen.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

• Die Anforderungen des Kantons gegenüber den Leistungserbringern und die<br />

Finanzierungsmodalitäten sind für die Leistungserbringer transparent.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

• Der Kanton verfügt über die notwendigen Instrumente, um das Gesamtangebot zu<br />

planen und zu steuern.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

• Der Kanton verfügt über ein praktikables und effizientes Finanzierungssystem.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

Bericht<br />

the move consulting ag


Seite 19<br />

• Der Kanton verfügt über „Controllingsinstrumente“.<br />

JA/NEIN/TEILWEISE<br />

2. Wie wird der berechtigte Anspruch auf Leistungen im Behindertenbereich definiert<br />

und finanziert (z.B. Ansprüche aufgrund eines Leistungskatalogs analog zur Krankenversicherung,<br />

aufgrund eines vordefinierten Behinderungsgrades usw.)?<br />

3. Wer ist zusammen mit der Person mit einer Behinderung für die „Verwaltung“ des gewährten<br />

Betrages zuständig (z.B. für das Einteilen des Betrages, Schaffung von Reserven)?<br />

4. In wieweit stehen die Leistungserbringer in Konkurrenz zueinander?<br />

5. Welche Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind festgelegt?<br />

6. Qualifizieren Sie die Menschen mit einer Behinderung in diesem Prozess als „Kunde“?<br />

7. Inwiefern werden die Leistungserbringer als „Unternehmer“ verstanden?<br />

8. Welche Rolle wird vom Kanton wahrgenommen?<br />

9. Wie regelt der Kanton die Anspruchsberechtigung (z.B. IV-Rentenberechtigte, weitere)?<br />

10. Wie bemisst der Kanton den individuellen Bedarf?<br />

11. Wie gestaltet der Kanton die Wahlfreiheit?<br />

12. Gibt es weitere, bisher nicht diskutierte Eigenheiten Ihres Finanzierungssystems?<br />

__________________<br />

Bericht<br />

the move consulting ag

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