Kurt Jaggi - SODK
Kurt Jaggi - SODK
Kurt Jaggi - SODK
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Bericht an die<br />
Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen (<strong>SODK</strong>)<br />
Entwicklung von subjektorientierten<br />
Finanzierungssystemen im Behindertenbereich<br />
Materialen zur Umsetzung NFA in den Kantonen<br />
10. November 2008<br />
Die nachstehend zusammengestellten Materialien zur Subjektfinanzierung sind<br />
als Momentaufnahme und als Werkstattbericht zu verstehen. Vieles ist im Fluss<br />
und Weniges ist bereits definitiv. Erst die bevorstehenden Entwicklungsarbeiten in<br />
den nächsten Jahren werden zeigen, welche Elemente der Subjektfinanzierung<br />
sich durchsetzen und welche nicht. Die Materialien sollen die zahlreichen<br />
Diskussionen bereichern, die aktuell in den Kantonen geführt werden.<br />
<strong>Kurt</strong> <strong>Jaggi</strong><br />
Fürsprecher<br />
the move consulting ag<br />
Weidweg 31<br />
3032 Hinterkappelen<br />
www.moveconsulting.ch<br />
kurt.jaggi@moveconsulting.ch<br />
the move consulting ag, Weidweg 31, CH-3032 Hinterkappelen, Tel. +41 31 904 05 00, Mobile +41 79 271 95 48<br />
kurt.jaggi@moveconsulting.ch, www.moveconsulting.ch
Seite 2<br />
Inhalt<br />
1 Ausgangslage .................................................................................................................... 3<br />
2 Zielsetzungen .................................................................................................................... 3<br />
3 Vorgehen ........................................................................................................................... 3<br />
4 Grundlagen für die Analyse................................................................................................ 4<br />
4.1 Verwendete Definitionen.............................................................................................................. 4<br />
4.2 Geldflüsse .................................................................................................................................... 5<br />
4.3 Verhältnis von Assistenzbudget/-beitrag des Bundes und Subjektfinanzierung ........................ 7<br />
5 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 1 .................................................... 8<br />
6 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 2 .................................................... 9<br />
6.1 Orientierung am individuellen Bedarf .......................................................................................... 9<br />
6.2 Auflistung der Leistungen ..........................................................................................................10<br />
6.3 Stärkung von Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung .................................11<br />
6.4 Flexibilisierung der Angebote (stationär, teilstationär, ambulant)..............................................11<br />
6.5 Sicherung der Transparenz bezüglich Leistungserbringung .....................................................12<br />
6.6 Stärkung der Rolle der Menschen mit einer Behinderung .........................................................12<br />
6.7 Verbesserung der Effizienz der Leistungserbringung ...............................................................12<br />
6.8 Gewährleistung der Versorgungssicherheit...............................................................................12<br />
6.9 Planbarkeit und Steuerung ........................................................................................................13<br />
7 Entscheidungsprozess in den befragten Kantonen .......................................................... 13<br />
8 Schlussfolgerungen ......................................................................................................... 14<br />
9 Dank ................................................................................................................................ 15<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
1 Ausgangslage<br />
Seite 3<br />
Die Kantone übernehmen seit Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 3. Oktober 2003 zur<br />
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen<br />
am 1. Januar 2008 die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung an Anstalten, Werkstätten<br />
und Wohnheime. Art. 73 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung<br />
(IVG) wurde auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben und damit entfiel die bisherige<br />
Rechtsgrundlage für Betriebsbeiträge des Bundes.<br />
Zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung der kantonalen Finanzierung liegt u.a. ein im Auftrag<br />
der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen und der Eidgenössischen<br />
Finanzverwaltung (EFV) erstellter Bericht der Firma the move consulting ag, Hinterkappelen/BE,<br />
vom 18. Juni 2007 vor. An der Plenarversammlung 2007 wurde der Auftrag<br />
an das Generalsekretariat <strong>SODK</strong> erteilt, in den Kantonen abzuklären, welche Bestrebungen<br />
hinsichtlich Einführung von Formen der Subjektfinanzierung bestehen.<br />
2 Zielsetzungen<br />
Die aktuelle Situation in den Kantonen im Zusammenhang mit der Umsetzung NFA soll -<br />
namentlich mit Blick auf die Möglichkeiten und Grenzen der Subjektfinanzierung - kurz erfasst<br />
und im Überblick dargestellt werden. Die zentralen Themen und Fragestellungen beim<br />
Aufbau einer kantonalen Finanzierung sollen aufgelistet sein.<br />
3 Vorgehen<br />
In einer ersten Projektphase wurden diejenigen Kantone erfasst, welche die Einführung von<br />
einzelnen subjektorientierten Elementen in ihr Finanzierungssystem einbauen möchten. Es<br />
wurde erhoben, welche Kantone sich schwergewichtig mit der Entwicklung von Modellen zur<br />
Subjektfinanzierung befassen. Zur Abklärung wurde ein Fragebogen eingesetzt, der in Abstimmung<br />
mit der Arbeitsgruppe NFA erstellt wurde (vgl. Beilage 1) und der den Kantonen<br />
zur Beantwortung zugestellt wurde. Erfreulicherweise haben fast alle Kantone den Fragebogen<br />
ausgefüllt retourniert.<br />
Anschliessend wurden in einer zweiten Phase mit denjenigen Kantonen Gespräche geführt,<br />
die Bestrebungen hinsichtlich Subjektfinanzierung aufgezeigt haben. Dies waren die Kantone<br />
Basel-Landschaft, Bern, Genf und Solothurn. Der den Gesprächen zu Grunde gelegte Fragenraster<br />
befindet sich in der Beilage (vgl. Beilage 2). Ergänzend fanden mit Vertretungen<br />
diverser Kantone Kurzkontakte statt (Freiburg, St. Gallen, Tessin, Wallis), bei denen die Positionierung<br />
auf Grund der eingegangenen Antworten nicht völlig klar war. Schliesslich wurden<br />
weitere Hinweise aus der Phase 1 verarbeitet und kantonale Lösungsansätze auf den<br />
jeweiligen Homepages analysiert.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 4<br />
Von Seiten der <strong>SODK</strong> wurde die Firma the move consulting ag unterstützt durch Frau Carolle<br />
von Ins aus dem Fachbereich Behindertenpolitik, die auch an allen Interviews - ausser<br />
demjenigen mit dem Kanton Solothurn - persönlich teilnahm.<br />
4 Grundlagen für die Analyse<br />
4.1 Verwendete Definitionen<br />
Dieser Bericht stützt sich auf die Definitionen, wie sie in der Darstellung vom 18. Juni 2007<br />
verwendet wurden. Auf die dort verwendete Terminologie hat man sich in der Zwischenzeit<br />
weitgehend geeinigt.<br />
Die echte Objektfinanzierung spielt sich ab zwischen der finanzierenden Stelle (bisher Invalidenversicherung<br />
ergänzt durch Kantone, neu Kantone allein) und der Institution. Sie ist<br />
geprägt von einer Orientierung an den Kosten der Institution. Sie ist so ausgestaltet, dass die<br />
Institution - mit oder ohne Eigenleistungen - die entstehenden Kosten nach gewissen Kriterien<br />
gedeckt erhält. Die Ausgestaltung der Finanzierung orientiert sich nicht an einzelnen<br />
subjektiven Bedürfnissen (bzw. subjektivem Bedarf) der Nutzerinnen und Nutzer, sondern an<br />
den Kalkulationen oder dem Aufwand der Institution. Diese werden selbstverständlich durch<br />
qualitative Anforderungen oder spezielle Zielsetzungen beeinflusst.<br />
Die unechte Subjektfinanzierung spielt sich ebenfalls zwischen dem finanzierendem Kanton<br />
und der Institution ab. Anders als die Objektfinanzierung orientiert sie sich aber am individuellen<br />
Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer der Institution. Entschädigt wird nicht der<br />
Durchschnittsaufwand (Kosten) der Institution, sondern die Abgeltung richtet sich nach dem<br />
Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer und deckt den von dieser/diesem nicht finanzierbaren<br />
Anteil ab. Dieser entspricht der Differenz zwischen den Kosten für die individuelle Bedarfsdeckung<br />
und den finanziellen Möglichkeiten der Nutzerinnen oder der Nutzer.<br />
Die echte Subjektfinanzierung stattet die Nutzerinnen und Nutzer mit denjenigen Geldmitteln<br />
aus, die diese für den Einkauf der benötigten, ihrem Bedarf entsprechenden Leistungen<br />
brauchen. Es bestehen zwei Rechtsverhältnisse: einerseits eines zwischen dem finanzierenden<br />
Kanton und den Menschen mit einer Behinderung, andererseits eines zwischen den<br />
Menschen mit einer Behinderung (Nutzerinnen und Nutzern) und der leistungserbringenden<br />
Institution.<br />
In der Praxis werden sich auch Mischformen etablieren, indem der Kanton beispielsweise<br />
zwar einen Teil des Bedarfs subjektorientiert abgilt (z.B. via EL), aber andere Bereiche objektbezogen<br />
finanziert (z.B. Investitionen). Es kann davon ausgegangen werden, dass<br />
Mischformen die am meisten verwendete Finanzierungsmodelle der Zukunft sein werden.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
4.2 Geldflüsse<br />
Die Unterschiede zwischen der Objekt- und der Subjektfinanzierung können anhand der<br />
Geldflüsse wie folgt dargestellt werden:<br />
Seite 5<br />
Bei der Objektfinanzierung fliesst das Geld vom Kanton zur leistungserbringenden Institution<br />
und diese stellt die Leistung für den Menschen mit einer Behinderung bereit. Die Höhe<br />
der finanziellen Leistung wird in einem Aushandlungsprozess zwischen dem Kanton und der<br />
leistungserbringenden Institution festgelegt und in der Regel in einem Leistungsvertrag verankert.<br />
Objektfinanzierung<br />
Menschen mit einer Behinderung<br />
(Bezüger und Bezügerinnen bedarfsgerechter Leistungen)<br />
Leistungserbringende<br />
Geld<br />
Kanton<br />
Bei der unechten Subjektfinanzierung fliesst das Geld wie bei der Objektfinanzierung vom<br />
Kanton zur leistungserbringenden Institution und diese stellt die Leistung für den Menschen<br />
mit einer Behinderung bereit. Die Höhe der finanziellen Leistung wird auf der Basis des Bedarfs<br />
des Menschen mit einer Behinderung festgelegt. Auch diesem Modell liegt in der Regel<br />
ein Leistungsvertrag zwischen dem Kanton und der leistungserbringenden Institution zu<br />
Grunde.<br />
Leistung<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 6<br />
Bei der echten Subjektfinanzierung fliesst das Geld im 1. Schritt vom Kanton zum Menschen<br />
mit einer Behinderung und dieser kauft im 2. Schritt die Leistung von der leistungserbringenden<br />
Institution ein. Die Höhe der finanziellen Leistung an den Menschen mit einer<br />
Behinderung wird auf der Basis von dessen Bedarf festgelegt. In diesem Modell braucht es<br />
im Prinzip keinen Leistungsvertrag zwischen dem Kanton und der leistungserbringenden<br />
Institution.<br />
Bei den Mischformen finden sich Elemente der Objektfinanzierung wie auch solche der unechten<br />
oder der echten Subjektfinanzierung.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
4.3 Verhältnis von Assistenzbudget/-beitrag des Bundes 1 und Subjektfinanzierung<br />
Seite 7<br />
Seit dem 1. Januar 2006 und bis zum 31. Dezember 2009 wird vom Bund in den Kantonen<br />
Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis ein Pilotversuch Assistenzbudget durchgeführt, der den<br />
Ansprüchen der echten Subjektfinanzierung für die einbezogenen Zielgruppen in weiten Bereichen<br />
entspricht. Mit dem Assistenzbudget erhalten Menschen mit einer Behinderung zusätzliche<br />
finanzielle Mittel um Personen anzustellen, die sie in der Alltagsbewältigung unterstützen.<br />
Die Evaluation des Pilotversuchs hat den hohen Nutzen für die Personen mit Behinderung<br />
bestätigt. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie gesellschaftliche Integration<br />
erhöhen sich deutlich und Angehörige werden entlastet. Als Folge der besseren Versorgung<br />
mit Hilfeleistungen zu Hause werden Heimaustritte ermöglicht sowie Heimeintritte vermieden<br />
oder verzögert. Allerdings wurde die Erwartung, wonach das im Pilotversuch getestete Assistenzmodell<br />
insgesamt kostenneutral eingeführt werden könne, bei weitem nicht erfüllt.<br />
Nach Ablauf des befristeten Pilotversuchs soll eine definitive Regelung getroffen werden. Der<br />
Bundesrat will die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen<br />
mit einer Behinderung fördern und dazu in der Invalidenversicherung einen Assistenzbeitrag<br />
einführen. Der Assistenzbeitrag baut auf den Erfahrungen aus dem Pilotversuch Assistenzbudget<br />
auf, ist aber so ausgestaltet, dass er für die Invalidenversicherung kostenneutral eingeführt<br />
werden kann.<br />
Mit dem geplanten Assistenzbeitrag werden zahlreiche positive Aspekte des Pilotversuchs<br />
übernommen. Das Modell wird aber beschränkt. So wird die Zielgruppe auf mündige erwachsene<br />
Versicherte eingegrenzt, welche bereits in einem gewissen Mass selbständig sind<br />
und die mit dem Assistenzbeitrag verbundene Eigenverantwortung übernehmen können.<br />
Zudem wird nur an Assistenzleistungen, die durch direkt angestellte Personen erbracht werden,<br />
ein Beitrag entrichtet. Assistenzleistungen von Angehörigen oder von Organisationen<br />
werden im Rahmen des Assistenzbeitrags nicht entschädigt. Der neue Assistenzbeitrag, der<br />
in Ergänzung zur Hilflosenentschädigung ausgerichtet wird, beläuft sich im Durchschnitt auf<br />
20'000 Franken pro Jahr und Person. Es wird mittelfristig mit rund 4'000 Personen gerechnet,<br />
die einen Assistenzbeitrag in Anspruch nehmen werden.<br />
Die Vernehmlassung zu diesem Vorschlag des Bundes wird erst im Jahr 2009 stattfinden.<br />
Diese und der darauf folgende Gesetzgebungsprozess werden aufzeigen, wie die neue Finanzierung<br />
im Detail aussehen wird.<br />
1<br />
Formulierung in Anlehnung an die Projektbeschreibung auf der Homepage des BSV<br />
(http://www.bsv.admin.ch/themen/iv/00023/00372/index.html?lang=de)<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
5 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 1<br />
Seite 8<br />
In vielen Kantonen besteht Einigkeit darüber, dass man gegenüber der früheren Bundesfinanzierung<br />
Verbesserungen erreichen möchte. In diesen Kantonen ist unbestritten, dass<br />
differenzierte Finanzierungsmodelle zur Anwendung kommen sollen, welche verstärkt auf<br />
den Bedarf und die Abgeltung von Leistungen abzielen. In der Regel wird davon ausgegangen,<br />
dass mit den leistungserbringenden Institutionen Leistungsverträge (oder Leistungsvereinbarungen)<br />
abgeschlossen werden.<br />
Gegenüber ausgeprägten Ansätzen in Richtung echter oder unechter Subjektfinanzierung<br />
hingegen ist Zurückhaltung spürbar. Zu viele Unsicherheiten bestehen bei den skeptischen<br />
Kantonen hinsichtlich<br />
• Kostenentwicklung bzw. -explosion<br />
• Erfolgen und Weiterentwicklungen im Bereich des Projektes Assistenzbudget bzw. Assistenzbeitrag<br />
• Aufwand für Entwicklung, Umsetzung und Anwendung von neuen Lösungen<br />
• Instrumenten zur Bedarfsabklärung und Einstufungen im Behindertenbereich als Grundlage<br />
für Formen der Subjektfinanzierung<br />
• Möglichkeiten zur Auflistung der Leistungen<br />
• Infragestellung der Anwendbarkeit von subjektorientierten Lösungen auf den Bereich<br />
Arbeit und Beschäftigung, wo echte Subjektfinanzierung zum Teil als widersinnig wahrgenommen<br />
wird (selber einen Betrag zahlen für die Bereitstellung eines Arbeits- oder<br />
Beschäftigungsplatzes, um nachher weniger als das Bezahlte zu verdienen).<br />
Vielerorts ist die Haltung im Moment allerdings auch primär abwartend. Die Übergangsphase<br />
2008 bis 2011 schafft bereits zusätzliche Aufgaben für die Kantone, indem sie den Bund in<br />
der Aufgabenerfüllung im Behindertenbereich zu ersetzen haben.<br />
Allerdings äussern auch zahlreiche Kantone Interesse an Instrumenten zur Bedarfserfassung<br />
oder Leistungsfinanzierungen. Darunter fallen mehr oder weniger deutlich die folgenden<br />
Kantone: AG, AI, FR, GE, GR, LU, NE, SG, TI, UR, VD, VS, ZH. Für andere war der Zeitpunkt<br />
der Umfrage zu früh, um sich zu den Fragestellungen äussern zu können, ohne damit<br />
gewisse Entwicklungen von vorneherein auszuschliessen.<br />
Mit den Kantonen BE, SO, GS und BL 2 wurden die eingegangenen Antworten im Rahmen<br />
von Interviews vertieft, weil die Antworten aus diesen Kantonen die deutlichsten Hinweise<br />
auf Elemente der Subjektfinanzierung gaben (vergleiche Kap.6). Damit ist selbstverständlich<br />
nicht ausgeschlossen, dass auch in anderen Kantonen über entsprechende Elemente nachgedacht<br />
wird. Zusätzlich gilt es festzuhalten, dass auch die anderen Kantone gewisse Beiträge<br />
der Menschen mit einer Behinderung in ihr Finanzierungssystem einbeziehen und damit<br />
de facto Mischformen der Finanzierung zur Anwendung kommen, wie das bereits vor<br />
NFA der Fall war.<br />
2<br />
BS und BL gehen vorläufig in dieselbe Richtung. Da nur mit BL ein Interview geführt wurde, wird<br />
im Folgenden in der Regel nur BL erwähnt. BS müsste bei den meisten dieser Aussagen ebenfalls<br />
erwähnt werden.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
6 Zusammenfassung der Ergebnisse von Projektphase 2<br />
Seite 9<br />
Bei den Interviews im Rahmen von Phase 2 zeigte sich deutlich, dass die Einführung von<br />
Subjektfinanzierung oder Elementen einer solchen Finanzierung ein aufwändiger Prozess ist,<br />
der auch zeitlich nicht unter zu grossem Druck vorangetrieben werden darf.<br />
Bis heute hat noch kein Kanton ein fertiges Modell für eine Subjektfinanzierung entwickelt. In<br />
den Kantonen BE, SO, GE und BL wird aber an der Entwicklung von solchen Modellen gearbeitet.<br />
Die Ausgangslage in den vier Kantonen ist unterschiedlich. BE hat sich in Umsetzung bereits<br />
erteilter politischer Aufträge daran gemacht hat, ein echtes Subjektfinanzierungsmodell zu<br />
entwickeln. Ähnliche Absichten bestehen in BL.<br />
Demgegenüber löst SO die Finanzierungsfragen insofern subjektorientiert, als er Ergänzungsleistungen<br />
an die Menschen mit einer Behinderung ausrichtet, mit denen diese als Benutzerinnen<br />
und Benutzer die in Leistungsverträgen ausgehandelten Pauschalen der Institutionen<br />
bezahlen. Von den Geldflüssen her ist das eine echte Subjektfinanzierung. Da aber<br />
der Kanton mit den Institutionen Leistungsverträge abschliesst und Tarife festlegt, handelt es<br />
sich eher um eine Mischform. Diese Aussage ist auch von daher gerechtfertigt, als das Modell<br />
jedenfalls im Moment noch stark auf den institutionellen Bereich ausgerichtet ist und die<br />
Wahl von ambulanten Lösungen nicht gleichwertig unterstütz wird.<br />
Damit hat der Kanton SO ein Modell, das sich von der Abwicklung her als ein echte Subjektfinanzierung<br />
präsentiert, ohne dabei gewisse Elemente wie Wahlfreiheit zentral zu positionieren.<br />
Schliesslich hat der Kanton GE eine „Commission d’indication“ eingesetzt, die auf der Basis<br />
eines Antrags des behinderten Menschen und gestützt auf Abklärungen des Kommissionssekretariats<br />
versucht, den einzelnen behinderten Menschen individuelle und bedarfsgerechte<br />
Lösungen vorzuschlagen. Diese Form der Abklärung des individuellen Bedarfs ist im Zusammenhang<br />
mit der Diskussion rund um die verschiedenen Finanzierungen von grossem<br />
Interesse, da sie einen neuartigen Lösungsansatz zur Bedarfserhebung und -festlegung darstellt,<br />
was in allen Modellen der Subjektfinanzierung ein zentrales Thema ist. Eine weiter<br />
gehende Neugestaltung der Finanzierung ist im Kanton GE im Moment nicht vorgesehen.<br />
Die nachstehenden Bereiche sind für die Umsetzung einer echten Subjektfinanzierung von<br />
zentraler Bedeutung. Allerdings ist es wichtig festzuhalten, dass auch in Mischformen einige<br />
der Punkte eine wichtige Rolle spielen.<br />
6.1 Orientierung am individuellen Bedarf<br />
Subjektorientierte Finanzierungssysteme stellen den individuellen Bedarf der Menschen mit<br />
einer Behinderung ins Zentrum. Sie sind darauf ausgerichtet, den behinderungsbedingten<br />
Bedarf festzulegen, den es zu finanzieren gilt. Für die Erhebung des individuellen Bedarfs<br />
fehlen heute praxiserprobte Instrumente. Dies ist eigentlich erstaunlich, weil doch eigentlich<br />
davon ausgegangen werden könnte, dass bereits bisher von den Institutionen bedarfsgerechte<br />
Leistungen bereitgestellt wurden, was konsequenterweise zumindest ungefähre Einschätzungen<br />
des individuellen Bedarfs bedingen würde.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 10<br />
In BE und BL werden zurzeit verschiedene Modelle zur Festlegung des individuellen Bedarfs<br />
diskutiert. Wichtig werden für diese Kantone tragfähige Lösungen sein, die ohne übermässigen<br />
bürokratischen Aufwand umsetzbar sind. Die Diskussionen zeigen, dass bestehende<br />
Modelle aus dem Gesundheitsbereich kaum auf die Komplexität im Behindertenbereich übertragbar<br />
sind (ROES, BESA). SO setzt auf das Modell GBM 3 (Gestaltung der Betreuung von<br />
Menschen mit Behinderungen), das laut eigenen Aussagen Wohnheimen, Tagesstätten (Beschäftigung)<br />
und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ihre Kernaufgaben besser zu<br />
erfüllen. 4<br />
Es zeichnet sich ab, dass man, wie zum Beispiel beim GBM, bei der Erhebung des Bedarfs<br />
nicht um die Prüfung von Möglichkeiten herumkommen wird, Menschen mit einer Behinderung,<br />
die einen vergleichbaren Bedarf haben, in Fallgruppen zusammenzufassen. Falls entsprechende<br />
Modelle entwickelt werden, so könnten diese gegebenenfalls die Bedarfserhebung<br />
deutlich vereinfachen.<br />
Der Prozess zur Erhebung des individuellen Bedarfs ist unterschiedlich ausgestaltet beziehungsweise<br />
geplant. In GE bearbeitet das Sekretariat der „Commission d’indication“ die Fragestellung<br />
zuhanden der Kommission. SO überlässt zwar das Ausfüllen der Formulare den<br />
Institutionen, überprüft aber die Einstufungen stichprobenweise. In BE ist der Prozess als<br />
juristischer Ablauf geplant mit der Möglichkeit, gegen die Entscheide den Beschwerdeweg zu<br />
beschreiten.<br />
Die einzelnen Lösungen der vier Kantone zur Bedarfsbestimmung sind unterschiedlich. Gemeinsam<br />
ist ihnen aber das Bestreben, von Seiten des Kantons Einfluss zu nehmen auf die<br />
Festlegung des Bedarfs und diese Aufgabe nicht mehr wir bisher den Institutionen zu überlassen,<br />
die als Leistungserbringer in diesem Punkt auch eigene Interessen verfolgen könnten.<br />
Da die Leistungen immer in einem engen Verhältnis zum Bedarf stehen, stellt sie die Bedarfsfrage<br />
nicht nur für die Kantone, die eine Subjektfinanzierung anstreben. Auch die anderen<br />
Kantone können es sich nicht leisten, nicht bedarfskonforme Leistungen zu finanzieren.<br />
Unterschiedlich wird allerdings - je nach Systemwahl - die Zuständigkeit für die Abklärung<br />
sein.<br />
6.2 Auflistung der Leistungen<br />
Alle Modelle der Subjektfinanzierung bedingen die Auflistung der nach dem System finanzierten<br />
Leistungen. Die Gruppierung der Leistungen muss entwickelt werden. Es gibt keine<br />
gängigen Modelle, auf die zurückgegriffen werden kann. BE plant die Erfassung auf verschiedenen<br />
Ebenen und versucht, eine übermässige und damit nicht mehr praktikable Detaillierung<br />
zu verhindern. In SO gehen die Überlegungen in eine ähnliche Richtung.<br />
3<br />
4<br />
Das GBM ist ein EDV-unterstütztes Verfahren, das den Bedarf mit einem differenzierten, ICFkompatiblen<br />
Erhebungsinstrument abbildet. Seine präzisen Leistungsbeschreibungen erlauben<br />
eine umsichtige Planung und Organisation der Institution.<br />
http://www.gbm-schweiz.ch/index.php<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 11<br />
Für BL ist es ein zentrales Thema, das Angebot von stationären Leistungen qualitativ zu<br />
entwickeln. Die Einrichtungen sollen - im Sinne von Verbundsystemen - für Menschen mit<br />
Behinderung unterschiedliche Formen der Leistungserbringung anbieten. Dabei sollen sie<br />
die ambulanten Leistungen, insbesondere die Begleitung von zu Hause lebenden Menschen,<br />
zu Lasten der stationären Angebote ausbauen.<br />
Letzten Endes werden sich die meisten Kantone im Bereich der Leistungserfassung auf<br />
neue Modelle festlegen müssen, weil diese auch die Basis von Leistungsverträgen darstellen,<br />
die fast überall angestrebt werden. Das Thema ist also unabhängig von einem Entscheid<br />
bezüglich Subjektfinanzierung aktuell.<br />
6.3 Stärkung von Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung<br />
Alle Modelle der Subjektfinanzierung stellen die drei Elemente Wahlfreiheit, Eigenverantwortung<br />
und Selbstbestimmung ins Zentrum der Überlegungen und messen die Lösungen an<br />
der Erfüllung dieser Grundsätze. Die interviewten Kantone gehen davon aus, dass ihre Modelle<br />
diese Aspekte stützen. BE setzt auf eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes im<br />
Rahmen der echten Subjektfinanzierung, indem der Mensch mit einer Behinderung die notwendigen<br />
finanziellen Mittel erhalten soll, um eine möglichst freie Wahl unter unterschiedlichen<br />
Angeboten treffen zu können. Die Lösung in BL soll ähnlichen Ansprüchen genügen. In<br />
GE macht die „Commission d’indication“ mehrere Vorschläge für Lösungen und kreiert somit<br />
zumindest eine gewisse Wahlfreiheit, insbesondere weil die Institutionen Aufnahmen nicht<br />
grundlos ablehnen können.<br />
6.4 Flexibilisierung der Angebote (stationär, teilstationär, ambulant)<br />
Subjektfinanzierung will bewusst nicht nur die Wahl zwischen stationären Angeboten verbessern,<br />
sondern sie zielt darauf ab, auch einen Entscheid für teilstationäre oder ambulante Angebote<br />
zu ermöglichen. Dementsprechend sind die Modelle in BE und BL stark auch auf<br />
diese Form von Flexibilisierung ausgerichtet. Die Ausgestaltung der Modelle soll so erfolgen,<br />
dass der Mensch mit einer Behinderung die Möglichkeit erhält, frei zwischen stationären,<br />
teilstationären oder ambulanten Angeboten zur Deckung seines Bedarfs zu wählen beziehungsweise<br />
dieser Entscheid nicht durch Finanzierungsmodelle gesteuert wird, die eine dieser<br />
Möglichkeiten bevorzugen. BL geht dabei zusammen mit BS bewusst über den IFEG<br />
Auftrag hinaus und fördert gezielt ambulante Angebote, vor allem im Bereich der Begleitung.<br />
BL hat zu diesem Zweck die Limiten der Krankheits- und Behandlungskosten im kantonalen<br />
EL-Gesetz geöffnet.<br />
In SO ist dieser Flexibilisierungsaspekt ebenfalls erkannt und soll später angegangen werden.<br />
In GE kann die „Commission d’indication“ ausser stationären auch ambulante Lösungen<br />
vorschlagen.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
6.5 Sicherung der Transparenz bezüglich Leistungserbringung<br />
Seite 12<br />
Ohne Transparenz über das Angebot wird es nicht möglich sein, die Grundsätze der Subjektfinanzierung<br />
vollends zum Tragen zu bringen. Nur Transparenz macht Wahlfreiheit tatsächlich<br />
möglich. Die behinderten Menschen müssen wissen, aus welchen Angebotsmöglichkeiten<br />
sie eine Wahl treffen können. In GE ist das Angebot angesichts der Kantonsgrösse und -<br />
struktur relativ einfach überblickbar. Die anderen im Thema Subjektfinanzierung engagierten<br />
Kantone klären die Möglichkeiten, die Angebotsübersicht zum Beispiel via Internet zu<br />
verbessern.<br />
6.6 Stärkung der Rolle der Menschen mit einer Behinderung<br />
BE, BL und SO stärken die Menschen mit einer Behinderung, indem sie diese mit unterschiedlichen<br />
Mitteln in die Rolle der Leistungseinkäufer versetzen. SO finanziert allerdings<br />
via EL den Betrag, den das Heim beanspruchen darf. Der Entscheidungsspielraum des<br />
Menschen mit einer Behinderung ist daher nicht übermässig gross, da die EL praktisch<br />
zweckgebunden für die Leistungen des ausgewählten Heims eingesetzt werden muss und<br />
sich die Höhe nach den Grundlagen des Leistungsvertrags zwischen der Institution und dem<br />
Kanton bemisst. BE und BL prüfen die Umsetzung von Modellen mit mehr Handlungsspielraum,<br />
wobei auch diese Kantone den bedarfskonformen Mitteleinsatz im Auge haben.<br />
6.7 Verbesserung der Effizienz der Leistungserbringung<br />
BE, BL und SO setzen mit ihren Systemen darauf, mit die Leistungserbringer zu effizienter<br />
Leistungserbringung zu motivieren. Sie gehen davon aus, dass so neue Anreize geschaffen<br />
werden, welche die bisherige Steuerung und Kontrolle teilweise ersetzen. Wenn sich die<br />
Menschen mit einer Behinderung in der Kundenrolle befinden, dann hat das positive Auswirkungen<br />
auf die Leistungserbringung.<br />
6.8 Gewährleistung der Versorgungssicherheit<br />
Es wird ein entscheidender Faktor sein, dass den Menschen mit einer Behinderung klar zugesichert<br />
werden kann, dass sie nicht Opfer von Experimenten werden und notwendige Leistungen<br />
nicht mehr erhalten. Der Kanton BE plant aus diesem Grund die Entwicklung von<br />
Monitoring- und Interventionsinstrumenten, die ein allfälliges Versagen des Systems rechtzeitig<br />
erkennen lassen und die Möglichkeiten zur Korrektur schaffen. Der Kanton setzt also<br />
nicht auf blinde Marktgläubigkeit, sondern geht von einem klar regulierten Markt aus. BL positioniert<br />
sich ähnlich. SO und GE nehmen mit ihren Modellen auf die Angebote im Kanton<br />
unmittelbar Einfluss, indem sie das Angebot über Leistungsverträge steuern und direkt (GE)<br />
oder indirekt (SO) finanzieren.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
6.9 Planbarkeit und Steuerung<br />
Seite 13<br />
BE und BL gehen davon aus, dass Modelle der Subjektfinanzierung die Planbarkeit und<br />
Steuerung der Angebote verändern. Dies weil sich nicht nur der Kanton um das richtige und<br />
bedarfsgerechte Angebot bemühen muss, sondern die vorgesehene Rolle der Menschen mit<br />
einer Behinderung ebenfalls eine wichtige Steuerungsfunktion entwickeln wird. Durch ihre<br />
verstärkte Rolle als Kundinnen und Kunden und durch ihre Wahlentscheide werden sie die<br />
Entwicklung des Angebots eigenständig beeinflussen und sie sind damit nicht mehr so stark<br />
wie bisher von planerischen Annahmen und Entscheidungen der Kantone abhängig. Die<br />
Leistungsanbieter ihrerseits werden sich mit ihren Angeboten verstärkt kundengerecht verhalten.<br />
7 Entscheidungsprozess in den befragten Kantonen<br />
Der Entscheid über das Finanzierungssystem muss gar nicht unbedingt zu Beginn des Umsetzungsprozesses<br />
bzw. der Erarbeitung des Behindertenkonzeptes gefällt werden. Das<br />
kann zwar so sein, muss es aber nicht. BE hat entschieden, ein Subjektfinanzierungsmodell<br />
zu entwickeln und ist in diesem Prozess durch entsprechende parlamentarische Aufträge<br />
legitimiert. Andere Kantone entwickeln neue Ideen auf der Basis von Situationsanalysen und<br />
zum Teil generell gültigen Grundsätzen für die kantonale Steuerung, die vielerorts den Abschluss<br />
von Leistungsverträgen vorsieht.<br />
Vor diesem Hintergrund sind - unabhängig vom Thema Subjektfinanzierung - in verschiedenen<br />
Kantonen Bemühungen zentral, als verbesserte Basis für Leistungsverträge Instrumente<br />
zur Bedarfserhebung und Leistungsabgeltung zu entwickeln. Aus dieser Sicht sind die Kantone<br />
viel stärker mit vergleichbaren Fragestellungen konfrontiert, als man auf den ersten<br />
Blick annehmen könnte. Das schliesst aber natürlich nicht aus, dass die Gangart, die gesetzten<br />
Fristen, die Ausgestaltung der Projekte, der Einbezug von Partnern usw. sehr unterschiedlich<br />
ausgestaltet sind.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 14<br />
8 Schlussfolgerungen<br />
Aktuell steht die Bedarfsplanung im Vordergrund bei der Lösungssuche (vergleiche Kapitel<br />
5). Das ist für viele Kantone bedeutungsvoller als die Diskussion über Subjektfinanzierung.<br />
Aus dem Projekt resultiert daher die wichtige Erkenntnis, dass die Themen Bedarf und Leistungen<br />
in vielen anderen Kantonen zentrale Bedeutung haben und Grundlagen in diesen<br />
Bereichen diskutiert oder entwickelt werden. Die Unterstützung der <strong>SODK</strong> und der Meinungsaustausch<br />
könnte sich auch dieser Sicht in nächster Zeit sinnvollerweise auf diese<br />
beiden Bereiche konzentrieren. Allfällige Entscheide zur Subjektfinanzierung oder Elementen<br />
davon können auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.<br />
Insgesamt wurde die Untersuchung zu einem eher frühen Zeitpunkt durchgeführt. Es ist zum<br />
heutigen Zeitpunkt nicht möglich, gültige Systeme einer echten Subjektfinanzierung abzubilden.<br />
Verschiedene Elemente werden diskutiert, aber die erforderlichen strategischen und<br />
operativen Weichenstellungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In diesem<br />
Sinne sind die dargestellten Aspekte in diesem Bericht als Werkstattbeitrag zur weiteren<br />
Entwicklung der verschiedenen Modelle zu verstehen.<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
9 Dank<br />
Seite 15<br />
Wir danken den Kantonsverantwortlichen, allen Interviewpartnern und -partnerinnen und der<br />
Vertretung der <strong>SODK</strong> für die Unterstützung und die offenen Gespräche bei der Erarbeitung<br />
des Berichts.<br />
the move consulting ag<br />
<strong>Kurt</strong> <strong>Jaggi</strong>, Fürsprecher<br />
Beilagen<br />
• Fragebogen Kantone (Projektphase 1, Beilage 1)<br />
• Fragenraster Interviews (Projektphase 2, Beilage 2)<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 16<br />
Fragebogen<br />
Beilage 1<br />
Finanzierung von Pflege, Betreuung und Assistenz im Behindertenbereich<br />
nach Inkrafttreten der NFA<br />
Bitte per Mail zurücksenden an carolle.vonins@sodk.ch bis 25. Juli 2008, 18 Uhr<br />
Kanton:<br />
Datum:<br />
Kontaktperson:<br />
Email:<br />
Telefon:<br />
Fragen<br />
In welcher Form wird der Bereich Wohnen<br />
für eine Person mit Behinderung in<br />
einer Einrichtung finanziert (Taxe, Pauschale,<br />
EL usw.)?<br />
In welcher Form wird der Bereich Tagesstruktur<br />
(geschützter Werkstattplatz,<br />
Tagesstätte, Beschäftigung) für eine Person<br />
mit Behinderung in einer Einrichtung<br />
finanziert (Pauschale, Betriebsbeiträge,<br />
über die EL usw.)?<br />
In welcher Form werden Neubauten,<br />
Sanierung von Bauten (Immobilien)<br />
finanziert (Pauschale, prozentualer Anteil<br />
an die anrechenbaren Kosten usw.)?<br />
In welcher Form werden Anschaffungen<br />
(Mobilien) finanziert?<br />
Welche wesentlichen Abweichungen<br />
sind gegenüber dem bisherigen Finanzierungssystem<br />
des Bundes vorgesehen?<br />
Werden Pflege, Betreuung oder Assistenz<br />
von Menschen mit einer Behinderung<br />
ganz oder teilweise gestützt auf<br />
den individuell festgelegten Bedarf<br />
finanziert (z.B. Analog EL, HE)?<br />
Heute:<br />
Heute:<br />
Heute:<br />
Heute:<br />
Heute:<br />
Heute:<br />
Antworten<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 17<br />
Fragen<br />
Werden die Leistungen für Menschen mit<br />
einer Behinderung garantiert, wenn sie<br />
Pflege, Betreuung oder Assistenz ausserhalb<br />
einer Institution beziehen<br />
möchten? Wenn ja, wie?<br />
Verfügen die Menschen mit einer Behinderung<br />
über die Freiheit zu wählen, welche<br />
Dienste (z.B. Spitex, Pro Infirmis<br />
usw.) oder Personen sie im Falle eines<br />
Wohnens ausserhalb von Heimstrukturen<br />
für die Pflege, Betreuung und Assistenz<br />
beanspruchen wollen?<br />
Heute:<br />
Heute:<br />
Antworten<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Ab 2011 oder später:<br />
Haben Sie weitere Bemerkungen?<br />
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 18<br />
Interviews im Bereich der Finanzierung von Pflege, Betreuung und Assistenz<br />
im Behindertenbereich nach Inkrafttreten der NFA<br />
Beilage 2<br />
Ziel des Interviews<br />
Grundlegende Informationen über neue Finanzierungsmodalitäten im Behindertenbereich<br />
gewinnen.<br />
Anschliessend werden in einem zweiten Schritt die gesammelten Informationen für alle Kantone<br />
zugänglich gemacht und dadurch der interkantonale Erfahrungsaustausch gefördert.<br />
Fragen<br />
1. In wieweit stimmen folgenden Hypothesen mit den Finanzierungsmodalitäten von Pflege,<br />
Betreuung und Assistenz im Behindertenbereich nach Inkrafttreten der NFA in Ihrem<br />
Kanton überein?<br />
• Die Wahlfreiheit der Menschen mit einer Behinderung hat zentrale Bedeutung. Menschen<br />
mit einer Behinderung können Entscheidungen über die Art und Qualität der<br />
Pflege, Betreuung und Assistent, welche sie beanspruchen möchten, in eigener Verantwortung<br />
treffen (wenn nötig unterstützt durch Angehörige, Vormundschaft, Beratungsstellen<br />
usw.). Sie können die Wahl treffen zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
• Der individuelle Bedarf der Person mit einer Behinderung bildet einen wichtigen<br />
Eckpfeiler des gesamten Finanzierungsystems.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
• Die Transparenz betreffend Art und Qualität der Leistung des jeweiligen Leistungserbringers<br />
gegenüber der Person mit einer Behinderung ist gewährleistet.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
• Die Leistungserbringer verfügen über unternehmerische Freiheit und Flexibilität, um<br />
auf die Bedürfnisse Ihrer Klientel einzugehen.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
• Die Anforderungen des Kantons gegenüber den Leistungserbringern und die<br />
Finanzierungsmodalitäten sind für die Leistungserbringer transparent.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
• Der Kanton verfügt über die notwendigen Instrumente, um das Gesamtangebot zu<br />
planen und zu steuern.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
• Der Kanton verfügt über ein praktikables und effizientes Finanzierungssystem.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
Bericht<br />
the move consulting ag
Seite 19<br />
• Der Kanton verfügt über „Controllingsinstrumente“.<br />
JA/NEIN/TEILWEISE<br />
2. Wie wird der berechtigte Anspruch auf Leistungen im Behindertenbereich definiert<br />
und finanziert (z.B. Ansprüche aufgrund eines Leistungskatalogs analog zur Krankenversicherung,<br />
aufgrund eines vordefinierten Behinderungsgrades usw.)?<br />
3. Wer ist zusammen mit der Person mit einer Behinderung für die „Verwaltung“ des gewährten<br />
Betrages zuständig (z.B. für das Einteilen des Betrages, Schaffung von Reserven)?<br />
4. In wieweit stehen die Leistungserbringer in Konkurrenz zueinander?<br />
5. Welche Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind festgelegt?<br />
6. Qualifizieren Sie die Menschen mit einer Behinderung in diesem Prozess als „Kunde“?<br />
7. Inwiefern werden die Leistungserbringer als „Unternehmer“ verstanden?<br />
8. Welche Rolle wird vom Kanton wahrgenommen?<br />
9. Wie regelt der Kanton die Anspruchsberechtigung (z.B. IV-Rentenberechtigte, weitere)?<br />
10. Wie bemisst der Kanton den individuellen Bedarf?<br />
11. Wie gestaltet der Kanton die Wahlfreiheit?<br />
12. Gibt es weitere, bisher nicht diskutierte Eigenheiten Ihres Finanzierungssystems?<br />
__________________<br />
Bericht<br />
the move consulting ag