Lieber gleich zahlen - Horus.hans-boeckler-schule.de
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1. Wann ist eine Zahlung fällig?<br />
Leistungszeit: (siehe Buch!)<br />
Wenn nichts an<strong>de</strong>res bestimmt, dann sofort.<br />
Sonst, wie im Vertrag vereinbart:<br />
z. B. „14 Tage Zahlungsziel“ o<strong>de</strong>r „30 Tage netto“<br />
2. Was be<strong>de</strong>utet 30 Tage nach Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung?<br />
a) Hat <strong>de</strong>r Verkäufer <strong>de</strong>m Käufer z. B. 14 Tage Zahlungsziel gewährt, ist<br />
die Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises in 14 Tagen fällig.<br />
Zahlungsverzug tritt dann erst nach 44 Tage ein (14 Tage plus 30-Tage-<br />
Regel)<br />
Vorsicht: hier wur<strong>de</strong> nur vom Verkäufer ein Zahlungsziel gewährt.<br />
Das Zahlungsziel stand nicht im Kaufvertrag = kein kalen<strong>de</strong>rmäßig<br />
bestimmter Termin im Kaufvertrag - Eine Rechnung ist kein KV!<br />
b) Ist im Kaufvertrag ein Zahlungsziel fest vereinbart, ist die Zahlung an<br />
diesem bestimmten Kalen<strong>de</strong>rtag fällig.<br />
Dazu muss aber im Kaufvertrag ein Kalen<strong>de</strong>rtag vereinbart sein:<br />
Bsp: „innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum“ o<strong>de</strong>r „bis zum 15.02“.<br />
Hier entfällt die 30-Tage-Regelung, weil er ja genau wusste, wann er zu <strong>zahlen</strong> hat!<br />
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