Lieber gleich zahlen - Horus.hans-boeckler-schule.de
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<strong>Lieber</strong> <strong>gleich</strong> <strong>zahlen</strong><br />
Jetzt sind Verzugszinsen auch ohne Mahnung fällig<br />
Rechnungen dürfen nicht mehr so<br />
lange unbezahlt liegen bleiben. Wer 30<br />
Tage nach Fälligkeit mit <strong>de</strong>r Be<strong>gleich</strong>ung<br />
hinterher hinkt, sieht schlechten Zeiten<br />
entgegen.<br />
Beson<strong>de</strong>rs streng sind die neuen<br />
gesetzlichen Regelungen für Geschäfte<br />
unter Kaufleuten (zweiseitiger<br />
Han<strong>de</strong>lskauf).<br />
Der Gläubiger, kann nach <strong>de</strong>r 30-Tage-<br />
Regelung auch ohne Mahnung min<strong>de</strong>stens<br />
acht Prozent Zinsen auf die geschul<strong>de</strong>te<br />
Summe verlangen. Das bisherige<br />
langwierige Mahn-verfahren fällt weg.<br />
Ein „Kuckuck“ kann daher auch schneller<br />
ins Haus flattern, als so manchem lieb sein<br />
dürfte, wie jetzt auch die Stiftung<br />
Warentest im Finanztest warnt.<br />
Für <strong>de</strong>n Verbrauchsgüterkauf<br />
(einseitiger Han<strong>de</strong>lskauf) gilt, dass in <strong>de</strong>r<br />
Rechnung beson<strong>de</strong>rs auf die 30-Tage-<br />
Regelung hingewiesen wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Sonst gilt für <strong>de</strong>n privaten Käufer immer<br />
noch das Prinzip: „Ab <strong>de</strong>r Mahnung<br />
wird’s teuer!“. Hier kann <strong>de</strong>r Gläubiger<br />
fünf Prozent über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>r<br />
EZB verlangen.<br />
Ergebnis: Unterschei<strong>de</strong> beim Zahlungsverzug<br />
a) zweiseitiger Han<strong>de</strong>lskauf<br />
30 Tage n a c h F ä l l i g k e i t <strong>de</strong>r Rechnung<br />
a c h t Prozent Zinsen über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>r EZB<br />
o<strong>de</strong>r<br />
b) einseitiger Han<strong>de</strong>lskauf!<br />
beson<strong>de</strong>rer Hinweis auf die 30- T a g e - Regelung in <strong>de</strong>r R e c h n u n g<br />
f ü n f Prozent über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>r EZB<br />
1. Wann ist eine Zahlung fällig?<br />
2. Was be<strong>de</strong>utet 30 Tage nach Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung?<br />
E:\Eigene Webs\HORUS\Rechnungswesen\Zahlungsverzug\Dateien ZahlVerzugAufgabe\Zahlungsverzug<strong>Lieber</strong><strong>gleich</strong><strong>zahlen</strong>.doc
1. Wann ist eine Zahlung fällig?<br />
Leistungszeit: (siehe Buch!)<br />
Wenn nichts an<strong>de</strong>res bestimmt, dann sofort.<br />
Sonst, wie im Vertrag vereinbart:<br />
z. B. „14 Tage Zahlungsziel“ o<strong>de</strong>r „30 Tage netto“<br />
2. Was be<strong>de</strong>utet 30 Tage nach Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung?<br />
a) Hat <strong>de</strong>r Verkäufer <strong>de</strong>m Käufer z. B. 14 Tage Zahlungsziel gewährt, ist<br />
die Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises in 14 Tagen fällig.<br />
Zahlungsverzug tritt dann erst nach 44 Tage ein (14 Tage plus 30-Tage-<br />
Regel)<br />
Vorsicht: hier wur<strong>de</strong> nur vom Verkäufer ein Zahlungsziel gewährt.<br />
Das Zahlungsziel stand nicht im Kaufvertrag = kein kalen<strong>de</strong>rmäßig<br />
bestimmter Termin im Kaufvertrag - Eine Rechnung ist kein KV!<br />
b) Ist im Kaufvertrag ein Zahlungsziel fest vereinbart, ist die Zahlung an<br />
diesem bestimmten Kalen<strong>de</strong>rtag fällig.<br />
Dazu muss aber im Kaufvertrag ein Kalen<strong>de</strong>rtag vereinbart sein:<br />
Bsp: „innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum“ o<strong>de</strong>r „bis zum 15.02“.<br />
Hier entfällt die 30-Tage-Regelung, weil er ja genau wusste, wann er zu <strong>zahlen</strong> hat!<br />
E:\Eigene Webs\HORUS\Rechnungswesen\Zahlungsverzug\Dateien ZahlVerzugAufgabe\Zahlungsverzug<strong>Lieber</strong><strong>gleich</strong><strong>zahlen</strong>.doc
Zusammenfassung:<br />
Prüfung <strong>de</strong>s Zahlungsverzugs:<br />
a) zweiseitiger Han<strong>de</strong>lskauf<br />
1. Nichtzahlung<br />
+<br />
2. Fälligkeit:<br />
Leistungszeit: sofort o<strong>de</strong>r vereinbarter Termin.<br />
+<br />
3. Zahlungsverzug:<br />
1. Zahlungstermin ist kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmt: sofort.<br />
2. wenn nicht kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmter Termin vereinbart wur<strong>de</strong>:<br />
a) nach Zugang einer Mahnung (i.d.R. vor <strong>de</strong>n 30 Tagen zugesandt!)<br />
b) 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung o<strong>de</strong>r<br />
3. bei Selbstinverzugsetzung (wenn schon vor <strong>de</strong>n 30 Tagen ausgesprochen)<br />
b) einseitiger Han<strong>de</strong>lskauf!<br />
1. Nichtzahlung<br />
+<br />
2. Fälligkeit:<br />
Leistungszeit: sofort o<strong>de</strong>r vereinbarter Termin.<br />
3. wie oben, allerdings generell:<br />
1. Zahlungstermin ist kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmt: sofort.<br />
2. nicht kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmter Termin:<br />
a) nach Mahnung<br />
b) Son<strong>de</strong>rfall „30-Tage-Regelung“, wenn auf <strong>de</strong>r Rechnung steht:<br />
„Zahlungsverzug: 30 Tage nach Zustellung dieser Rechnung“.<br />
3. bei Selbstinverzugsetzung<br />
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