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Lieber gleich zahlen - Horus.hans-boeckler-schule.de

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<strong>Lieber</strong> <strong>gleich</strong> <strong>zahlen</strong><br />

Jetzt sind Verzugszinsen auch ohne Mahnung fällig<br />

Rechnungen dürfen nicht mehr so<br />

lange unbezahlt liegen bleiben. Wer 30<br />

Tage nach Fälligkeit mit <strong>de</strong>r Be<strong>gleich</strong>ung<br />

hinterher hinkt, sieht schlechten Zeiten<br />

entgegen.<br />

Beson<strong>de</strong>rs streng sind die neuen<br />

gesetzlichen Regelungen für Geschäfte<br />

unter Kaufleuten (zweiseitiger<br />

Han<strong>de</strong>lskauf).<br />

Der Gläubiger, kann nach <strong>de</strong>r 30-Tage-<br />

Regelung auch ohne Mahnung min<strong>de</strong>stens<br />

acht Prozent Zinsen auf die geschul<strong>de</strong>te<br />

Summe verlangen. Das bisherige<br />

langwierige Mahn-verfahren fällt weg.<br />

Ein „Kuckuck“ kann daher auch schneller<br />

ins Haus flattern, als so manchem lieb sein<br />

dürfte, wie jetzt auch die Stiftung<br />

Warentest im Finanztest warnt.<br />

Für <strong>de</strong>n Verbrauchsgüterkauf<br />

(einseitiger Han<strong>de</strong>lskauf) gilt, dass in <strong>de</strong>r<br />

Rechnung beson<strong>de</strong>rs auf die 30-Tage-<br />

Regelung hingewiesen wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Sonst gilt für <strong>de</strong>n privaten Käufer immer<br />

noch das Prinzip: „Ab <strong>de</strong>r Mahnung<br />

wird’s teuer!“. Hier kann <strong>de</strong>r Gläubiger<br />

fünf Prozent über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>r<br />

EZB verlangen.<br />

Ergebnis: Unterschei<strong>de</strong> beim Zahlungsverzug<br />

a) zweiseitiger Han<strong>de</strong>lskauf<br />

30 Tage n a c h F ä l l i g k e i t <strong>de</strong>r Rechnung<br />

a c h t Prozent Zinsen über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>r EZB<br />

o<strong>de</strong>r<br />

b) einseitiger Han<strong>de</strong>lskauf!<br />

beson<strong>de</strong>rer Hinweis auf die 30- T a g e - Regelung in <strong>de</strong>r R e c h n u n g<br />

f ü n f Prozent über <strong>de</strong>m Basiszinssatz <strong>de</strong>r EZB<br />

1. Wann ist eine Zahlung fällig?<br />

2. Was be<strong>de</strong>utet 30 Tage nach Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung?<br />

E:\Eigene Webs\HORUS\Rechnungswesen\Zahlungsverzug\Dateien ZahlVerzugAufgabe\Zahlungsverzug<strong>Lieber</strong><strong>gleich</strong><strong>zahlen</strong>.doc


1. Wann ist eine Zahlung fällig?<br />

Leistungszeit: (siehe Buch!)<br />

Wenn nichts an<strong>de</strong>res bestimmt, dann sofort.<br />

Sonst, wie im Vertrag vereinbart:<br />

z. B. „14 Tage Zahlungsziel“ o<strong>de</strong>r „30 Tage netto“<br />

2. Was be<strong>de</strong>utet 30 Tage nach Fälligkeit <strong>de</strong>r Rechnung?<br />

a) Hat <strong>de</strong>r Verkäufer <strong>de</strong>m Käufer z. B. 14 Tage Zahlungsziel gewährt, ist<br />

die Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises in 14 Tagen fällig.<br />

Zahlungsverzug tritt dann erst nach 44 Tage ein (14 Tage plus 30-Tage-<br />

Regel)<br />

Vorsicht: hier wur<strong>de</strong> nur vom Verkäufer ein Zahlungsziel gewährt.<br />

Das Zahlungsziel stand nicht im Kaufvertrag = kein kalen<strong>de</strong>rmäßig<br />

bestimmter Termin im Kaufvertrag - Eine Rechnung ist kein KV!<br />

b) Ist im Kaufvertrag ein Zahlungsziel fest vereinbart, ist die Zahlung an<br />

diesem bestimmten Kalen<strong>de</strong>rtag fällig.<br />

Dazu muss aber im Kaufvertrag ein Kalen<strong>de</strong>rtag vereinbart sein:<br />

Bsp: „innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum“ o<strong>de</strong>r „bis zum 15.02“.<br />

Hier entfällt die 30-Tage-Regelung, weil er ja genau wusste, wann er zu <strong>zahlen</strong> hat!<br />

E:\Eigene Webs\HORUS\Rechnungswesen\Zahlungsverzug\Dateien ZahlVerzugAufgabe\Zahlungsverzug<strong>Lieber</strong><strong>gleich</strong><strong>zahlen</strong>.doc


Zusammenfassung:<br />

Prüfung <strong>de</strong>s Zahlungsverzugs:<br />

a) zweiseitiger Han<strong>de</strong>lskauf<br />

1. Nichtzahlung<br />

+<br />

2. Fälligkeit:<br />

Leistungszeit: sofort o<strong>de</strong>r vereinbarter Termin.<br />

+<br />

3. Zahlungsverzug:<br />

1. Zahlungstermin ist kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmt: sofort.<br />

2. wenn nicht kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmter Termin vereinbart wur<strong>de</strong>:<br />

a) nach Zugang einer Mahnung (i.d.R. vor <strong>de</strong>n 30 Tagen zugesandt!)<br />

b) 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung o<strong>de</strong>r<br />

3. bei Selbstinverzugsetzung (wenn schon vor <strong>de</strong>n 30 Tagen ausgesprochen)<br />

b) einseitiger Han<strong>de</strong>lskauf!<br />

1. Nichtzahlung<br />

+<br />

2. Fälligkeit:<br />

Leistungszeit: sofort o<strong>de</strong>r vereinbarter Termin.<br />

3. wie oben, allerdings generell:<br />

1. Zahlungstermin ist kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmt: sofort.<br />

2. nicht kalen<strong>de</strong>rmäßig bestimmter Termin:<br />

a) nach Mahnung<br />

b) Son<strong>de</strong>rfall „30-Tage-Regelung“, wenn auf <strong>de</strong>r Rechnung steht:<br />

„Zahlungsverzug: 30 Tage nach Zustellung dieser Rechnung“.<br />

3. bei Selbstinverzugsetzung<br />

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