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Sandro Gleave

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www.bundeskartellamt.de<br />

40. FIW-Seminar<br />

Der Tankstellenmarkt im Lichte<br />

der aktuellen Rechtsprechung<br />

Köln, 5. Juli 2012<br />

<strong>Sandro</strong> <strong>Gleave</strong><br />

Bundeskartellamt<br />

8. Beschlussabteilung


2<br />

� Der Fall Total/OMV<br />

Gliederung<br />

� Marktabgrenzung des Tankstellenmarktes<br />

� Einheitlicher Zusammenschluss<br />

� Oligopolbefund<br />

� Argumentation des BKartA<br />

� Argumentation des OLG Düsseldorf<br />

� Argumentation des BGH<br />

� Aktuelle Themen auf dem Tankstellenmarkt<br />

� Verfahren wegen unbilliger Behinderung freier Tankstellen<br />

� Geplante Markttransparenzstelle für Kraftstoffe


3<br />

Der Fall Total/OMV<br />

Sachverhalt<br />

� Total beabsichtigte, 59 Tankstellen in Ostdeutschland von<br />

OMV zu erwerben<br />

� BKartA hat am 29. April 2009 das<br />

Zusammenschlussvorhaben Total/OMV untersagt<br />

� OLG Düsseldorf hat am 4. August 2010 die<br />

Untersagungsverfügung des BKartA aufgehoben<br />

� BGH hat am 6. Dezember 2011 die Entscheidung des OLG<br />

Düsseldorf im Verfahren Total/OMV aufgehoben und den<br />

Fall an das OLG zurückverwiesen<br />

� Im Laufe des Beschwerdeverfahrens wurden die<br />

betroffenen Tankstellen von OMV an Orlen veräußert


4<br />

Der Fall Total/OMV<br />

Marktabgrenzung des Tankstellenmarktes<br />

� Sachlich: getrennte Märkte für OK und DK<br />

� aus Nachfragersicht nicht austauschbar; kein Raum für<br />

Sortimentsgedanke; unterschiedliche Preisentwicklung<br />

� aus Anbietersicht keine Umstellungsflexibilität<br />

� Räumlich: regionale Märkte<br />

� aus Nachfragersicht begrenzter Radius; Erreichbarkeitsmodell<br />

� aus Anbietersicht regionale Differenzierung<br />

� Rechtsprechung<br />

� vom OLG Düsseldorf und BGH i. S. Total/OMV bestätigt


5<br />

Der Fall Total/OMV<br />

Einheitlicher Zusammenschluss<br />

� Das Vorhaben Total/OMV umfasste den Erwerb von 59<br />

Tankstellen<br />

� Der Umsatz jeder einzelnen Tankstelle lag unter der<br />

zweiten Inlandsumsatzschwelle<br />

� Jedoch liegt ein einheitlicher Zusammenschluss vor, da die<br />

Tankstellen als Paket von einem Käufer erworben werden<br />

sollten<br />

�� Rechtsprechung<br />

� vom OLG Düsseldorf und BGH i. S. Total/OMV bestätigt


6<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des Bundeskartellamts<br />

� Gemeinsame Marktbeherrschung, sofern<br />

� zwischen Oligopolmitgliedern kein Binnenwettbewerb und<br />

� insgesamt marktbeherrschend gegenüber Außenwettbewerb<br />

� Kreis der Oligopolisten<br />

� vertikale Integration und deutschlandweites Tankstellennetz<br />

� BP (Aral), Shell, ExxonMobil (Esso), Total und ConocoPhillips (Jet)<br />

� Nachweiselemente<br />

� Strukturmerkmale lassen implizite Kollusion erwarten<br />

� Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen impliziert keinen<br />

funktionierenden Wettbewerb


7<br />

Oligopolbefund<br />

Strukturmerkmale<br />

� Kraftstoffe sind homogene Produkte mit geringem<br />

Innovationspotenzial<br />

� Sehr hohe Markttransparenz<br />

� Häufig wiederholte Interaktionen der Unternehmen<br />

� Wechselseitige Abhängigkeiten<br />

�� Hohe Markteintrittsschranken<br />

� Außenwettbewerb größtenteils ohne Wettbewerbspotenzial<br />

� Keine Nachfragemacht


8<br />

Oligopolbefund<br />

Strukturmerkmale<br />

� Strukturmerkmale sind ein Indiz für implizite Kollusion<br />

� Sehr hohe Markttransparenz ermöglicht die implizite<br />

Koordinierung der Preisstellung<br />

� Marktbeobachtung und schnelle Preisreaktionen<br />

ermöglichen wirksamen Abschreckungs- und<br />

Sanktionsmechanismus<br />

� Der Preis selbst stellt bereits ein wirksames<br />

Abschreckungsmittel dar


9<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen<br />

� Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen auf Tankstellen ist<br />

insbesondere durch häufige Preisänderungen sowohl nach<br />

oben als auch nach unten geprägt<br />

� Bei genauerer Untersuchung lassen sich zwei Phänomen<br />

nachweisen:<br />

� Zyklische Preisentwicklungen<br />

� Wiederkehrende Preissetzungsmuster bei Preiserhöhungen<br />

� Zyklische Preisentwicklungen sind wettbewerblich neutral,<br />

d.h. sie können sowohl bei Wettbewerb als auch bei<br />

Kollusion auftreten<br />

� Wiederkehrende Preissetzungsmuster sind vor allem<br />

geeignet, das Koordinationsproblem bei zyklischen<br />

Preisentwicklungen zu überwinden


10<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen<br />

� Die zyklische Preisentwicklung wird häufig mit Edgeworth-<br />

Zyklen in Verbindung gebracht<br />

� Maskin/Tirole (1988) zeigen, dass zyklische<br />

Preisentwicklungen in einem dynamischen Modell mit<br />

sequentieller Preissetzung ein Gleichgewicht darstellen<br />

können<br />

� Es werden nur zwei Unternehmen betrachtet und die<br />

Preissetzung ist immer sequentiell<br />

� Das Unternehmen mit dem niedrigeren Preis zieht die<br />

gesamte Nachfrage auf sich<br />

� Preiserhöhungen ergeben sich als gemischte Strategien, d.h.<br />

letztendlich zufällig bei gegebener Verteilungsfunktion


11<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen<br />

Beispielhafte Preisentwicklung im Modell von Maskin/Tirole


12<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen<br />

� Zyklische Preisentwicklungen sind bezüglich des<br />

Funktionierens von Wettbewerb neutral<br />

� Aus den zyklischen Preisentwicklungen kann nicht gefolgert<br />

werden, dass es sich um funktionierenden Wettbewerb handelt<br />

� Bei Erweiterung des Maskin/Tirole-Modells für mehr als<br />

zwei Unternehmen tritt ein Koordinierungsproblem zu<br />

Beginn von Preiserhöhungsrunden auf<br />

� Preissetzungsmuster und Preisführerschaft können das<br />

Koordinierungsproblem lösen und ermöglichen somit die<br />

implizierte Koordinierung der Preiserhöhungen


13<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen<br />

� Bei größeren Mineralölunternehmen erfolgt die Preissetzung<br />

zentral durch die Pricingabteilung<br />

� Preiserhöhungen werden zumindest bei den Oligopolisten<br />

fast ausschließlich flächendeckend durchgeführt<br />

� Preissenkungen sind Reaktionen auf räumlich sehr<br />

begrenzten Märkten und kein flächendeckendes Phänomen<br />

� Auf eine größere Erhöhung folgen mehrere kleinere<br />

Senkungen<br />

� Auffällig sind vor allem die flächendeckenden<br />

Preiserhöhungen der großen Mineralölunternehmen


14<br />

1,46<br />

1,44<br />

1,42<br />

1,4<br />

1,38<br />

1,36<br />

1,34<br />

1,32<br />

1,3<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen


15<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen<br />

� Preiserhöhungsrunden laufen häufig nach einem<br />

wiederkehrenden Muster ab<br />

� Preiserhöhungsrunden initiieren entweder BP(Aral) oder Shell<br />

� Exakt drei Stunden nach Beginn der Preiserhöhungsrunde folgt das<br />

jeweils andere Unternehmen (in 90% aller Fälle)<br />

� Exakt drei oder dreieinhalb Stunden nach Beginn der<br />

Preiserhöhungsrunde folgt Total (in über 90% aller Fälle)<br />

� Fünf Stunden nach Beginn der Preiserhöhungsrunde folgt<br />

ConocoPhillips (Jet) (in knapp 70% aller Fälle)<br />

� ExxonMobil (Esso) reagiert in 70% der Fälle ebenfalls nach exaktem<br />

Stundenrythmus<br />

� Fast die Hälfte der Preiserhöhungsrunden beginnt von<br />

Montag bis Donnerstag um exakt 18.00 Uhr


16<br />

Oligopolbefund<br />

Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen<br />

� Es gibt typische Anfangszeitpunkte für Preiserhöhungsrunden<br />

und ausgeprägte Reaktionsmuster der marktbeherrschenden<br />

Anbieter<br />

� Aufgrund der hohen Markttransparenz und der<br />

systematischen Marktbeobachtung sind diese<br />

Preissetzungsmuster allen Oligopolisten bekannt<br />

� Hierdurch ist es den Oligopolisten möglich, bevorstehende<br />

Preiserhöhungen der anderen Unternehmen zu antizipieren<br />

� Preisabsprachen sind nicht erforderlich<br />

� Aber: ausgeprägtes Parallelverhalten, das (zumindest<br />

temporär) zu überhöhten Preisen führen kann


17<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des Bundeskartellamts<br />

Gesamtbetrachtung<br />

Strukturmerkmale<br />

Implizite Kollusion<br />

Tatsächliches<br />

Wettbewerbsgeschehen


18<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des OLG Düsseldorf<br />

� OLG Düsseldorf hat i.S. Total/OMV den<br />

Marktbeherrschungsbefund abgelehnt<br />

� Zwar liegen ungünstige Strukturmerkmale vor<br />

� Aber es fehlt an wirksamen Abschreckungsmitteln<br />

� Dies zeigt sich daran, dass der Preis nicht nur steigt,<br />

sondern regelmäßig auch wieder sinkt<br />

� „In einem wettbewerbslosen Oligopol wäre vielmehr die<br />

dauerhafte Etablierung eines höheren Preisniveaus zu<br />

erwarten“ (OLG, Total/OMV)<br />

� Kein Anreiz zu Preissenkungen bei fallenden Rohstoffpreisen


19<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des OLG Düsseldorf<br />

� Zudem: Tatsächliches Wettbewerbsgeschehen zeigt, dass<br />

wesentlicher (Preis-)Wettbewerb besteht<br />

� Wirksamer Binnenwettbewerb insbesondere durch das<br />

Preissetzungsverhalten von ConocoPhillips/Jet<br />

� Niedrige Nettopreise im europäischen Vergleich<br />

� Wirksamer Außenwettbewerb, da in Einzelfällen ein<br />

regionaler Anbieter einen höheren Marktanteil auf dem<br />

Regionalmarkt hat


20<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des OLG Düsseldorf<br />

Gesamtbetrachtung<br />

Strukturmerkmale<br />

Implizite Kollusion<br />

Tatsächliches<br />

Wettbewerbsgeschehen


21<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des BGH<br />

� BGH hat die Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben<br />

und zurückverwiesen<br />

� Unter Berücksichtigung der ungünstigen Strukturmerkmale lässt<br />

das tatsächliche Wettbewerbsgeschehen nicht den Schluss zu, dass<br />

es an wirksamen Abschreckungsmitteln fehle<br />

� Gesamtbeurteilung des OLG Düsseldorf rechtfehlerhaft<br />

� „Maßgebend für die Prognose, ob die<br />

Wettbewerbsbedingungen keinen wesentlichen<br />

Binnenwettbewerb zwischen den Oligopolmitgliedern<br />

erwarten lassen, ist eine Gesamtbetrachtung aller<br />

relevanten Umstände. Dabei kommt im Rahmen der<br />

Zusammenschlusskontrolle den Marktstrukturmerkmalen<br />

besonderes Gewicht zu.“ (BGH, Total/OMV)


22<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des BGH<br />

� Bei Berücksichtigung der Marktstrukturen erweist sich der<br />

Schluss des OLG Düsseldorf, dass es keinen<br />

Sanktionsmechanismus gibt, als rechtsfehlerhaft<br />

� Auf Preisvorstöße eines Oligopolisten reagieren die anderen<br />

mit eigenen Preissenkungen<br />

� Insofern entspricht das beobachtete Verhalten dem<br />

erwarteten Verhalten bei gemeinsamer Marktbeherrschung<br />

�� Insbesondere bei fallenden Rohstoffpreisen kann auch für<br />

die Oligopolisten ein Anreiz zu Preissenkungen bestehen<br />

� Deswegen kann sich bei fallenden Rohstoffpreisen zwar ein<br />

niedrigerer Gleichgewichtspreis ergeben, der aber oberhalb<br />

des Preises bei funktionierendem Wettbewerb liegt


23<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des BGH<br />

� OLG Düsseldorf hat die Preisführerrolle von BP/Aral und<br />

Shell nicht angemessen berücksichtigt<br />

� Zyklische Preisentwicklungen können Ausdruck impliziter<br />

Kollusion sein, wenn dem Preiswettbewerb hierdurch<br />

Grenzen gesetzt sind<br />

� Hierdurch kann sich im Durchschnitt ein über dem<br />

Wettbewerbspreis liegender Preis ergeben


24<br />

� Verhalten von Jet:<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des BGH<br />

� Die Preispolitik von Jet ist für andere Marktteilnehmer vorhersehbar<br />

� Insofern ist das Verhalten nicht „preisaggressiv“<br />

� Europäischer Vergleich:<br />

� Unklar, ob Vergleichsmärkte überhaupt Wettbewerbsmärkte sind<br />

� Auch geringe Margen können über dem Niveau liegen, das sich bei<br />

Wettbewerb ergeben hätte<br />

� Außenwettbewerb:<br />

� Bedeutung der Strukturmerkmale wird nicht durch die<br />

unterdurchschnittliche Präsenz eines Oligopolisten auf einem<br />

Regionalmarkt beseitigt<br />

� Indiz für Außenwettbewerb wäre: Außenseiter haben dauerhaft<br />

Marktanteilszuwächse im Wettbewerb erzielt


25<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des BGH<br />

� „Die indizielle Bedeutung von Marktstrukturmerkmalen, die<br />

eine enge Reaktionsverbundenheit der Mitglieder eines<br />

Oligopols erwarten lassen, für eine gemeinsame<br />

Marktbeherrschung kann dadurch entkräftet werden, dass<br />

tatsächlich wesentlicher Wettbewerb stattfindet.“(BGH,<br />

Total/OMV)<br />

� „Die Bewertung des tatsächlichen Marktgeschehens muss<br />

aber die strukturellen Bedingungen beachten, unter denen<br />

es sich vollzieht und die seine ökonomische Beurteilung<br />

beeinflussen können.“ (BGH, Total/OMV)


26<br />

Oligopolbefund<br />

Die Sicht des BGH<br />

Gesamtbetrachtung<br />

Strukturmerkmale<br />

Implizite Kollusion<br />

Tatsächliches<br />

Wettbewerbsgeschehen


27<br />

Aktuelle Themen auf dem Tankstellenmarkt<br />

Verfahren wegen unbilliger Behinderung freier Tankstellen<br />

� BKartA erhält regelmäßig Beschwerden von freien<br />

Tankstellen wegen der Preisstellung der großen Anbieter<br />

� Auskunftsbeschlüsse im April 2012 gegen fünf<br />

Mineralölunternehmen mit überlegener Marktmacht<br />

(BP/Aral, ConocoPhillips/Jet, ExxonMobil/Esso, Shell, Total)<br />

� Preisstellung an 23 Tankstellen soll geprüft werden<br />

� Verdacht wegen unbilliger Behinderung freier Tankstellen<br />

nach § 20 Abs. 4 S. 1, S. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB<br />

� Preisscheren<br />

� Untereinstandspreisverkäufe<br />

� Untereinstandspreisverkäufe<br />

� Unbillige Behinderung durch „Kampfpreise“<br />

� ConocoPhillips/Jet hat Beschwerde gegen den<br />

Auskunftsbeschluss beim OLG Düsseldorf eingelegt


28<br />

Aktuelle Themen auf dem Tankstellenmarkt<br />

Geplante Markttransparenzstelle für Kraftstoffe<br />

� Durch die neue Regelung des § 47k GWB-E sollen<br />

Mineralölunternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet<br />

werden<br />

� Dies umfasst wöchentliche Preis- und Mengenmeldungen<br />

bezogen sowohl auf den Großhandel als auch auf den<br />

Einzelhandel mit Kraftstoffen<br />

� Der Entwurf sieht jedoch keine Veröffentlichung dieser<br />

Daten vor, vielmehr sollen die Daten zur Prüfung von<br />

Kartellrechtsverstößen genutzt werden<br />

�� Gleichwohl wird auch der Vorschlag diskutiert, zumindest<br />

die aktuellen Tankstellenpreise zu veröffentlichen<br />

� BKartA sieht in der Veröffentlichung von Tankstellenpreisen<br />

eine Möglichkeit, die Informationsasymmetrie zwischen<br />

Anbietern und Nachfragern abzubauen


40. FIW-Seminar<br />

Der Tankstellenmarkt im Lichte<br />

der aktuellen Rechtsprechung<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

<strong>Sandro</strong> <strong>Gleave</strong><br />

Bundeskartellamt<br />

8. Beschlussabteilung

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