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Urteil des EuGH vom 3. April 2008 C-346/06 - Hoffmann-gress.de

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8 § 6 LVergabeG („Nachweise“) bestimmt:<br />

„(1) Ein Angebot ist von <strong>de</strong>r Wertung auszuschließen, wenn <strong>de</strong>r Bieter folgen<strong>de</strong> Unterlagen nicht<br />

beibringt:<br />

…<br />

<strong>3.</strong> eine Tariftreueerklärung nach § <strong>3.</strong><br />

…<br />

(2) Soll die Ausführung eines Teils <strong><strong>de</strong>s</strong> Auftrags einem Nachunternehmer übertragen wer<strong>de</strong>n, so sind<br />

bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung auch die auf <strong>de</strong>n Nachunternehmer lauten<strong>de</strong>n Nachweise gemäß Absatz 1<br />

vorzulegen.“<br />

9 § 8 LVergabeG („Sanktionen“) bestimmt:<br />

„(1) Um die Einhaltung <strong>de</strong>r Verpflichtungen gemäß <strong>de</strong>n §§ 3, 4 und 7 Abs. 2 zu sichern, haben die<br />

öffentlichen Auftraggeber für je<strong>de</strong>n schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 <strong>vom</strong><br />

Hun<strong>de</strong>rt, bei mehreren Verstößen bis zu 10 <strong>vom</strong> Hun<strong>de</strong>rt <strong><strong>de</strong>s</strong> Auftragswertes mit <strong>de</strong>m<br />

Auftragnehmer zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1<br />

auch für <strong>de</strong>n Fall zu verpflichten, dass <strong>de</strong>r Verstoß durch einen von ihm eingesetzten<br />

Nachunternehmer o<strong>de</strong>r einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Verstoß we<strong>de</strong>r kannte noch kennen musste. Ist die verwirkte<br />

Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie <strong>vom</strong> Auftraggeber auf Antrag <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Auftragnehmers auf <strong>de</strong>n angemessenen Betrag herabgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die öffentlichen Auftraggeber vereinbaren mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer, dass die Nichterfüllung <strong>de</strong>r in<br />

§ 3 genannten Anfor<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer o<strong>de</strong>r seine Nachunternehmer sowie grob<br />

fahrlässige o<strong>de</strong>r mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen <strong>de</strong>r §§ 4 und 7 Abs. 2 <strong>de</strong>n<br />

öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen.<br />

(3) Hat ein Unternehmen nachweislich min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens grob fahrlässig o<strong>de</strong>r mehrfach gegen<br />

Verpflichtungen dieses Gesetzes verstoßen, so können es die öffentlichen Auftraggeber jeweils für<br />

ihren Zuständigkeitsbereich von <strong>de</strong>r öffentlichen Auftragsvergabe für die Dauer von bis zu einem Jahr<br />

ausschließen.<br />

…“<br />

Ausgangsverfahren und Vorlagefrage<br />

10 Der Vorlageentscheidung zufolge erteilte das Land Nie<strong>de</strong>rsachsen im Herbst 2003 Objekt und<br />

Bauregie nach öffentlicher Ausschreibung einen Auftrag für Rohbauarbeiten beim Bau <strong>de</strong>r<br />

Justizvollzugsanstalt Göttingen-Rosdorf. Die Auftragssumme betrug 8 493 331 Euro zuzüglich<br />

Mehrwertsteuer. Der Vertrag enthielt die Verpflichtung zur Einhaltung <strong>de</strong>r Tarifverträge,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Verpflichtung, <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Baustelle eingesetzten Arbeitnehmern min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens das<br />

am Ort <strong>de</strong>r Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt nach <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Liste <strong>de</strong>r<br />

repräsentativen Tarifverträge unter Nr. 01 „Baugewerbe“ genannten Tarifvertrag (im Folgen<strong>de</strong>n:<br />

Baugewerbe-Tarifvertrag) zu zahlen.<br />

11 Objekt und Bauregie setzte ein in Polen ansässiges Unternehmen als Nachunternehmer ein. Im<br />

Sommer 2004 geriet dieses Unternehmen in Verdacht, bei <strong>de</strong>m Bauvorhaben Arbeiter zu einem Lohn<br />

beschäftigt zu haben, <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m im Baugewerbe-Tarifvertrag vorgesehenen Lohn lag. Nach<br />

Beginn <strong>de</strong>r Ermittlungen kündigten sowohl Objekt und Bauregie als auch das Land Nie<strong>de</strong>rsachsen <strong>de</strong>n<br />

zwischen ihnen geschlossenen Werkvertrag. Das Land stützte die Kündigung u. a. darauf, dass Objekt<br />

und Bauregie gegen die vereinbarte Tariftreuepflicht verstoßen habe. Gegen <strong>de</strong>n<br />

Hauptverantwortlichen <strong><strong>de</strong>s</strong> in Polen ansässigen Unternehmens erging ein Strafbefehl, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Vorwurf enthielt, <strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Baustelle eingesetzten 53 Arbeitnehmern nur 46,57 % <strong><strong>de</strong>s</strong> gesetzlich<br />

vorgesehenen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tlohns ausgezahlt zu haben.

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