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Urteil des EuGH vom 3. April 2008 C-346/06 - Hoffmann-gress.de

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Arbeitsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unternehmen und <strong>de</strong>m Arbeitnehmer besteht. Eine<br />

solche Situation ist im Ausgangsverfahren in <strong>de</strong>r Tat gegeben.<br />

20 Weiter kann, wie <strong>de</strong>r Generalanwalt in Nr. 64 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die bloße<br />

Tatsache, dass die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, wie das Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>vergabegesetz, nicht die<br />

Regelung <strong>de</strong>r Entsendung von Arbeitnehmern bezwecken, nicht zur Folge haben, dass eine Situation,<br />

wie sie im Ausgangsverfahren gegeben ist, nicht in <strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong>de</strong>r Richtlinie 96/71 fällt.<br />

21 Nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 erster und zweiter Gedankenstrich <strong>de</strong>r Richtlinie 96/71 sind bei <strong>de</strong>r<br />

staatenübergreifen<strong>de</strong>n Erbringung von Dienstleistungen im Bausektor <strong>de</strong>n entsandten<br />

Arbeitnehmern die Arbeits und Beschäftigungsbedingungen bezüglich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Buchst. a bis g<br />

dieser Bestimmung genannten Aspekte zu garantieren, zu <strong>de</strong>nen nach Buchst. c die<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tlohnsätze zählen. Diese Arbeits und Beschäftigungsbedingungen sind durch Rechts o<strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsvorschriften und/o<strong>de</strong>r durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge o<strong>de</strong>r<br />

Schiedssprüche festzulegen. Nach Abs. 8 Unterabs. 1 dieses Artikels han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>n<br />

Tarifverträgen o<strong>de</strong>r Schiedssprüchen im Sinne dieser Bestimmung um diejenigen, die von allen in <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen geografischen Bereich fallen<strong>de</strong>n und die betreffen<strong>de</strong> Tätigkeit o<strong>de</strong>r das betreffen<strong>de</strong><br />

Gewerbe ausüben<strong>de</strong>n Unternehmen einzuhalten sind.<br />

22 Nach Art. 3 Abs. 8 Unterabs. 2 <strong>de</strong>r Richtlinie 96/71 können die Mitgliedstaaten, wenn es kein<br />

System zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen o<strong>de</strong>r Schiedssprüchen gibt, auch die<br />

Tarifverträge o<strong>de</strong>r Schiedssprüche zugrun<strong>de</strong> legen, die für alle in <strong>de</strong>n jeweiligen geografischen<br />

Bereich fallen<strong>de</strong>n und die betreffen<strong>de</strong> Tätigkeit o<strong>de</strong>r das betreffen<strong>de</strong> Gewerbe ausüben<strong>de</strong>n<br />

gleichartigen Unternehmen allgemein wirksam sind, o<strong>de</strong>r diejenigen Tarifverträge, die von <strong>de</strong>n auf<br />

nationaler Ebene repräsentativsten Organisationen <strong>de</strong>r Tarifvertragsparteien geschlossen wer<strong>de</strong>n<br />

und innerhalb <strong><strong>de</strong>s</strong> gesamten nationalen Hoheitsgebiets zur Anwendung kommen.<br />

23 Es ist zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Lohnsatz, <strong>de</strong>n eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren fragliche<br />

vorschreibt, die in einer gesetzlichen Vorschrift <strong><strong>de</strong>s</strong> Lan<strong><strong>de</strong>s</strong> Nie<strong>de</strong>rsachsen über die Vergabe<br />

öffentlicher Aufträge besteht und darauf abzielt, einen diesen Lohnsatz vorsehen<strong>de</strong>n Tarifvertrag<br />

insbeson<strong>de</strong>re einem Unternehmen wie <strong>de</strong>m Nachunternehmen von Objekt und Bauregie gegenüber<br />

verbindlich zu machen, nach einer <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Randnrn. 21 und 22 dieses <strong>Urteil</strong>s beschriebenen<br />

Modalitäten festgelegt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

24 Erstens kann eine Gesetzesnorm wie das Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>vergabegesetz, die selbst keinen Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tlohnsatz<br />

festlegt, nicht als Rechtsvorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 erster Gedankenstrich <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 96/71, mit <strong>de</strong>r ein Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tlohnsatz wie <strong>de</strong>r in Buchst. c dieses Unterabsatzes vorgesehene<br />

festgelegt wor<strong>de</strong>n ist, angesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

25 Zweitens ist hinsichtlich <strong>de</strong>r Frage, ob ein Tarifvertrag wie <strong>de</strong>r, um <strong>de</strong>n es im Ausgangsverfahren<br />

geht, einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1<br />

zweiter Gedankenstrich in Verbindung mit Abs. 8 Unterabs. 1 <strong>de</strong>r Richtlinie 96/71 darstellt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />

Gerichtshof übersandten Akten zu entnehmen, dass das Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz, das die<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie 96/71 bezweckt, die Anwendung <strong>de</strong>r Bestimmungen über<br />

Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tlohnsätze in Tarifverträgen, die in Deutschland für allgemein verbindlich erklärt wur<strong>de</strong>n, auf<br />

in einem an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat ansässige Arbeitgeber erweitert, die ihre Arbeitnehmer nach<br />

Deutschland entsen<strong>de</strong>n.<br />

26 In Beantwortung einer schriftlichen Frage <strong><strong>de</strong>s</strong> Gerichtshofs hat das Land Nie<strong>de</strong>rsachsen allerdings<br />

bestätigt, dass <strong>de</strong>r Baugewerbe-Tarifvertrag kein für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag im<br />

Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetzes ist. Auch ist <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Gerichtshof übersandten Akten kein<br />

Hinweis darauf zu entnehmen, dass dieser Tarifvertrag trotz<strong>de</strong>m als im Sinne von Art. 3 Abs. 1<br />

Unterabs. 1 zweiter Gedankenstrich in Verbindung mit Abs. 8 Unterabs. 1 <strong>de</strong>r Richtlinie 96/71<br />

allgemein verbindlich erklärt angesehen wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

27 Was drittens Art. 3 Abs. 8 Unterabs. 2 <strong>de</strong>r Richtlinie 96/71 betrifft, geht schon aus <strong>de</strong>m Wortlaut<br />

dieser Bestimmung hervor, dass sie nur für <strong>de</strong>n Fall gilt, dass es kein System zur

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