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Feuer, Wasser, Erde, Luft: Die 4 Elemente- ein starkes Team!

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4. Höchstzahl der auf <strong>ein</strong>em Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen<br />

und Bewerbern<br />

Auf jeden Wahlvorschlag <strong>ein</strong>er Partei oder Wählergruppe dürfen<br />

höchstens nachstehende Bewerberinnen oder Bewerber benannt<br />

werden:<br />

Samtgem<strong>ein</strong>derat 31 Bewerber/innen<br />

Stadtrat Freren 22 Bewerber/innen<br />

Gem<strong>ein</strong>derat Andervenne 14 Bewerber/innen<br />

Gem<strong>ein</strong>derat Beesten 16 Bewerber/innen<br />

Gem<strong>ein</strong>derat Messingen 16 Bewerber/innen<br />

Gem<strong>ein</strong>derat Thuine 16 Bewerber/innen<br />

5. Zahl der Unterstützungsunterschriften für die Wahlvorschläge<br />

Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen<br />

Parteiorgan, von 3 Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der<br />

wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet s<strong>ein</strong>. Außerdem muss<br />

der Wahlvorschlag bei Gem<strong>ein</strong>den oder Samtgem<strong>ein</strong>den mit <strong>ein</strong>er<br />

Einwohnerzahl bis zu 2000 von mindestens 10, bei 2001 bis zu 20000<br />

von mindestens 20 Wahlberechtigen des Wahlbereiches persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet s<strong>ein</strong>. Bei Wahlvorschlägen folgender<br />

Parteien und Wählergruppen sind diese Unterschriften nicht erforderlich:<br />

� Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen<br />

(CDU)<br />

� Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />

� BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)<br />

� Freie Demokratische Partei (FDP)<br />

� DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)<br />

6. Wahlanzeige<br />

<strong>Die</strong> unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien, die nicht nach § 21<br />

Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG von dem Unterschriftenerfordernis befreit<br />

sind, werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. <strong>Die</strong><br />

Wahlanzeige ist nach der näheren Regelung der vorgenannten Bestimmung<br />

spätestens am 13. Juni 2011 beim Landeswahlleiter,<br />

Lavesallee 6, 30169 Hannover, <strong>ein</strong>zureichen.

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