Feuer, Wasser, Erde, Luft: Die 4 Elemente- ein starkes Team!
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4. Höchstzahl der auf <strong>ein</strong>em Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen<br />
und Bewerbern<br />
Auf jeden Wahlvorschlag <strong>ein</strong>er Partei oder Wählergruppe dürfen<br />
höchstens nachstehende Bewerberinnen oder Bewerber benannt<br />
werden:<br />
Samtgem<strong>ein</strong>derat 31 Bewerber/innen<br />
Stadtrat Freren 22 Bewerber/innen<br />
Gem<strong>ein</strong>derat Andervenne 14 Bewerber/innen<br />
Gem<strong>ein</strong>derat Beesten 16 Bewerber/innen<br />
Gem<strong>ein</strong>derat Messingen 16 Bewerber/innen<br />
Gem<strong>ein</strong>derat Thuine 16 Bewerber/innen<br />
5. Zahl der Unterstützungsunterschriften für die Wahlvorschläge<br />
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen<br />
Parteiorgan, von 3 Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der<br />
wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet s<strong>ein</strong>. Außerdem muss<br />
der Wahlvorschlag bei Gem<strong>ein</strong>den oder Samtgem<strong>ein</strong>den mit <strong>ein</strong>er<br />
Einwohnerzahl bis zu 2000 von mindestens 10, bei 2001 bis zu 20000<br />
von mindestens 20 Wahlberechtigen des Wahlbereiches persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet s<strong>ein</strong>. Bei Wahlvorschlägen folgender<br />
Parteien und Wählergruppen sind diese Unterschriften nicht erforderlich:<br />
� Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen<br />
(CDU)<br />
� Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />
� BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)<br />
� Freie Demokratische Partei (FDP)<br />
� DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)<br />
6. Wahlanzeige<br />
<strong>Die</strong> unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien, die nicht nach § 21<br />
Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG von dem Unterschriftenerfordernis befreit<br />
sind, werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. <strong>Die</strong><br />
Wahlanzeige ist nach der näheren Regelung der vorgenannten Bestimmung<br />
spätestens am 13. Juni 2011 beim Landeswahlleiter,<br />
Lavesallee 6, 30169 Hannover, <strong>ein</strong>zureichen.