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Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada - Diario de Mallorca

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Zum Einstieg<br />

Der Gesetzgeber hatte eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2008 gewährt, in<br />

<strong>de</strong>r das Vermögen ohne Auflösung von stillen Reserven auf die Anteilseigner<br />

hätte übertragen wer<strong>de</strong>n können. Diese Frist wur<strong>de</strong> nur von sehr wenigen<br />

Steuerpflichtigen genutzt.<br />

Da die Vermögensteuer zu diesem Zeitpunkt wie<strong>de</strong>r abgeschafft wur<strong>de</strong>, waren<br />

die Belastungen nicht gravierend, sofern man die Immobilie nicht veräußern<br />

wollte.<br />

Da Spanien nunmehr die Vermögensteuer wie<strong>de</strong>r eingeführt hat und zu<strong>de</strong>m<br />

das DBA <strong>mit</strong> Deutschland verän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, besteht bei dieser Konstellation<br />

nur noch dann <strong>de</strong>r Schutz vor <strong>de</strong>m Anfall <strong>de</strong>r Vermögensteuer, wenn eine<br />

doppelstöckige Kapitalgesellschaft vorhan<strong>de</strong>n ist und bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen GmbH<br />

das Aktivvermögen zu weniger als 50 % aus <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>r spanischen Immobilie<br />

besteht.<br />

Gestaltungsmöglichkeit<br />

bis zum 31.12.2012<br />

Da bei beson<strong>de</strong>rs hochwertigen Immobilien<br />

<strong>de</strong>r Anfall <strong>de</strong>r Vermögensteuer<br />

zu <strong>einer</strong> signifikanten Belastung führen<br />

kann, wur<strong>de</strong> bei gut beraten<strong>de</strong>n Steuerpflichtigen<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2012<br />

noch unter <strong>de</strong>m Regelungen <strong>de</strong>s alten DBAs (keine Besteuerung in Spanien)<br />

die Anteile <strong>de</strong>r „patrimonialen SL“ gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten<br />

an <strong>de</strong>utsche GmbHs übertragen. Aufgrund <strong>de</strong>r Regelungen im <strong>de</strong>utschen<br />

Umwandlungssteuergesetz konnte dieser Vorgang auch in Deutschland ohne<br />

Auflösung von stillen Reserven vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Aus dieser Darstellung ist schon ein wenig die auch noch heute vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Sinnhaftigkeit <strong>de</strong>s Erwerbs über eine „patrimoniale SL“ erkennbar.<br />

Im Kapitel 24 „Fazit/Ratschläge“ beschreiben wir diese Gestaltungsmöglichkeit<br />

nochmals genauer. Getreu <strong>de</strong>m chinesischen Sprichwort, dass man nicht über<br />

Felsbrocken stolpert, son<strong>de</strong>rn über Kieselsteine, bedarf es aber vorher noch<br />

<strong>de</strong>r Erläuterung und Beschreibung <strong>einer</strong> Vielzahl von „Kieselsteinen“.<br />

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