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Immobilienkauf mit einer Sociedad Limitada - Diario de Mallorca

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9.2.5 Analyse <strong>de</strong>s Gesetzestextes<br />

Im ersten Schritt gilt es zwei wichtige Punkte zu analysieren:<br />

►►<br />

Es wird festgelegt, dass “das Vermögen, das aus Aktien o<strong>de</strong>r<br />

Beteiligungen an <strong>einer</strong> Gesellschaft, <strong>de</strong>ren Anlagevermögen<br />

(Aktiva) zumin<strong>de</strong>st zu 50 Prozent aus Immobiliengütern besteht,<br />

die sich in einem Vertragsstaat (…) befin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Besteuerung in<br />

jenem Vertragsstaat unterworfen wer<strong>de</strong>n kann, in <strong>de</strong>m sich das<br />

Immobiliengut befin<strong>de</strong>t”. Hier haben wir alle Fundstellen recherchiert<br />

und bestätigt gefun<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Text <strong>de</strong>s Artikels nicht ausführt, ob<br />

die Aktien o<strong>de</strong>r Beteiligungen von <strong>einer</strong> Gesellschaft in einem o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Vertragsstaat sein müssen. Daher ist die Ansässigkeit<br />

<strong>de</strong>r Besitzgesellschaft <strong>de</strong>r in Spanien befindlichen Immobilien<br />

belanglos; es ist <strong>mit</strong>hin egal, ob sie ihren Sitz in Deutschland o<strong>de</strong>r<br />

in Spanien hat.<br />

►►<br />

Der Text legt fest, dass die Eigentümerschaft eines Anlagevermögens,<br />

welches zumin<strong>de</strong>st zu 50 Prozent aus Immobilien besteht, durch die<br />

Gesellschaft sowohl in direkter wie indirekter Form erlangt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Infolge<strong>de</strong>ssen gehen wir davon aus, dass die Inhaberschaft<br />

von in Spanien befindlichen Immobilien über verschie<strong>de</strong>ne<br />

zwischengeschaltete Gesellschaften (indirekte Besitzerschaft) dazu<br />

führt, dass diese ebenfalls <strong>de</strong>r Besteuerung in Spanien unterworfen<br />

wer<strong>de</strong>n kann. D.h. wenn eine spanische Vermögensgesellschaft<br />

von <strong>einer</strong> <strong>de</strong>utschen Gesellschaft gehalten wird, die am En<strong>de</strong> eine<br />

steuerlich in Deutschland ansässige natürliche Person als einzigen<br />

Gesellschafter hat, wür<strong>de</strong> dies be<strong>de</strong>uten, dass diese Person Inhaberin<br />

<strong>einer</strong> Beteiligung an <strong>einer</strong> Gesellschaft (in Deutschland) ist, <strong>de</strong>ren<br />

Anlagevermögen (Aktiva) indirekt über die an<strong>de</strong>re (spanische)<br />

Gesellschaft zumin<strong>de</strong>st zu 50 Prozent aus in Spanien belegenen<br />

Immobiliengütern besteht.<br />

Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn<br />

(Belgien, Norwegen, Frankreich, Luxemburg, usw.), die bereits eine<br />

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