2004. 09. 16 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Tagesordnung:<br />
1. Bürgerfragestunde;<br />
2. Berichte des Bürgermeisters;<br />
3. Wohnungsvergabe im Haus Schöneringer Straße 3, 1. Stock, (Größe der<br />
Wohnung: 67, 94 m²);<br />
4. Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses über die Prüfung am 23.6.2004;<br />
5. Abschluss eines Vertrages mit dem Ziviltechniker DI Eitler & Partner über die<br />
Bauleitung für die Erweiterung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage<br />
in Schönering;<br />
6. Ergänzung der Kanalordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> hinsichtlich der<br />
Einleitungsverbote in die öffentliche Kanalisation um den Zusatz: nicht eingeleitet<br />
werden dürfen: landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus Tierhaltung (Gülle,<br />
Jauche);<br />
7. Beschluss eines 5-Jahres-Planes für die Jahre 2004 – 2008 für geplante<br />
Anschaffungen für die Feuerwehren der <strong>Gemeinde</strong>;<br />
8. Beschluss eines Finanzierungsplanes für die Infrastrukturmaßnahmen in<br />
Schönering im Zusammenhang mit dem Bau des REHA Zentrums im Zuge der<br />
Gewährung einer Bedarfszuweisung;<br />
9. Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Güterwegbau 2002 (Winkeln und<br />
Thalham) im Zuge der Gewährung einer Bedarfszuweisung;<br />
10. Bebauungsplan Nr. 61 „Leitenweg“ – Grundsatzbeschluss zur Aufhebung;<br />
11. Bebauungsplan Nr. 100 „Kraft“ – 4. Änderung – Grundsatzbeschluss;<br />
12. Antrag der SPÖ Fraktion gem. § 46 Abs. 2 Oö.GemO 1990 zur Aufnahme<br />
folgenden Tagesordnungspunktes:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, eine Arbeitsgruppe aus allen im GR<br />
vertretenen Fraktionen zu bilden, mit dem Ziel, Voraussetzungen und<br />
Möglichkeiten zu erarbeiten, um an die Landesregierung einen Antrag zu stellen,<br />
in der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> eine Landesausstellung zu veranstalten;<br />
13. Allfälliges;<br />
14. 15 Minuten Bürgerfragestunde<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am Ende der Sitzung zwei Dringlichkeitsanträge<br />
zu behandeln sind.<br />
Punkt 1<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Punkt 2<br />
Berichte des Bürgermeisters<br />
‣ Bezüglich Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen im Internet wurde ein<br />
Voting auf der <strong>Gemeinde</strong>homepage geschaltet.<br />
Dieses Voting hat ergeben, dass rund 80 % von <strong>16</strong>3 abgegebenen<br />
Stimmen die Darstellung der Sitzungsprotokolle im Internet befürworten.
‣ Es wird berichtet, dass von der <strong>Gemeinde</strong> eine Bürgerportal-EDV-Lösung<br />
angekauft wurde. Es ist dies ein weiterer Schritt zur Verwirklichung zeitgemäßer<br />
E-Government-Lösungen.<br />
Eine Anmeldung bei diesem Portal bringt für die Bürger den Vorteil, direkt<br />
auf ihre Steuerkonten Einsicht nehmen zu können. Außerdem werden<br />
Vorschreibungen elektronisch zugestellt, es wird in nächster Zukunft auch<br />
die Bezahlung der Steuern direkt über Internet möglich sein, die<br />
Bekanntgabe des Wasserzählerstandes kann über ein eigenes Menü<br />
erfolgen und es werden auch zusätzliche Formulare angeboten.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> ist ein hoher Anmeldungsgrad mit einer nicht<br />
unerheblichen Kosteneinsparung verbunden. Die <strong>Gemeinde</strong>räte werden<br />
gebeten, dieses Service-Paket zu nutzen bzw. in ihrem Umfeld<br />
entsprechend dafür Werbung zu betreiben.<br />
‣ Von Studenten der Johannes-Kepler-Universität wird in <strong>Wilhering</strong> eine<br />
Umfrage zu verschiedenen Verwaltungsleistungen durchgeführt.<br />
Dieses Ergebnis soll dann mit anderen <strong>Gemeinde</strong>n verglichen werden. Das<br />
Projekt kostet € 560,00 und das Ergebnis wird natürlich der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wilhering</strong> zur Verfügung gestellt.<br />
‣ Schreiben von Regierungsmitgliedern:<br />
LH-Stv. DI Erich Haider:<br />
• Für die Schutzwegbeleuchtung bei der VS in Dörnbach werden<br />
................................................................................................ € 2.447,00<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
LR Josef Ackerl:<br />
• Gewährung von .................................................................... € 7.267,28<br />
zum Ausbau des Sportplatzkabinengebäudes der Union Mühlbach.<br />
• Gewährung von ..................................................................... € 7.881,00<br />
Kindergartenerweiterung Schönering.<br />
‣ Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> wurde eingeladen, an der Unterzeichnung<br />
des Vertrages „ Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und<br />
<strong>Gemeinde</strong>n“ teilzunehmen.<br />
‣ Die Resolution zur Errichtung eines Radweges zwischen <strong>Wilhering</strong> und<br />
Linz wurde, wie im <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, weitergeleitet.<br />
Das Land Oö. gibt nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag und die<br />
Finanzierung dieser Studie soll von den beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n<br />
übernommen werden. <strong>Wilhering</strong> hat demnach einen entsprechenden<br />
Beitrag von rund € 7.000,00 zu leisten. Die Machbarkeitsstudie ist<br />
notwendig, da die Projektkosten auf rund € 4 Mio. geschätzt werden.
Punkt 3<br />
Wohnungsvergabe im Haus Schöneringer Straße 3, 1.Stock (Größe der<br />
Wohnung: 67,94 m²<br />
Der Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herr GV Anton Lehner,<br />
berichtet:<br />
Die Wohnung in der Schöneringer Straße 3 befindet sich im 1. Stock und besitzt<br />
67,94 m². Für die Wohnung gibt es insgesamt fünf Bewerber. In der Wohnungsausschusssitzung<br />
am Montag, 2. September 2004, wurde einstimmig vorgeschlagen, die<br />
Wohnung in der Schöneringer Straße 3 an<br />
Frau Ljiljana Trailovic, Schöneringer Straße 29, 4073 <strong>Wilhering</strong>,<br />
zu vergeben.<br />
Als Ersatz soll für die Wohnung Herr Reinhard Schram, Kürnbergstraße 5, 4073<br />
<strong>Wilhering</strong>, vorgesehen werden.<br />
Herr GV Lehner stellt den<br />
A n t r a g ,<br />
die Wohnung, wie oben angeführt, zu vergeben.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 4<br />
Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses über die Prüfung am 23.6.2004<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses, Herr GR Dkfm. Günter Narzt, bringt das<br />
Prüfungsergebnis den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates zur Kenntnis.<br />
Punkt 5<br />
Abschluss eines Vertrages mit dem Ziviltechniker DI Eitler&Partner über die<br />
Bauleitung für die Erweiterung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage<br />
in Schönering<br />
Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />
Das Ziviltechnikerbüro DI Eitler&Partner hat ein Angebot über die Abwasserbeseitigungs-<br />
und Wasserversorgungsanlage, „Detailprojekt Erweiterung Schönering 2004,<br />
Bauleitung, Planung und Baustellenkoordinator, koordinative Erfassung des<br />
Leitungsbestandes“ in Form eines Ziviltechnikerwerkvertrages vorgelegt. (Ziviltechnikerwerkvertrag<br />
siehe Beilage I)<br />
Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich, abzüglich eines Nachlasses von 15 %,<br />
auf rund .......................................................................................................€ 6.190,00.
Frau GR Eisenriegler möchte wissen, welche Anschlussgebühren die REHA Klinik<br />
<strong>Wilhering</strong> zu leisten hat.<br />
Diesbezüglich gibt es noch keine Berechnungen. Die Gebührenordnungen sehen<br />
allerdings für Sonderfälle auch Sonderregelungen vor.<br />
Herr GR Mag. Dr. Hochleitner ersucht den Bürgermeister, dass solche Angelegenheiten<br />
wie Verträge für Bauleitung rechtzeitig dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt werden. Die Baumaßnahmen in Schönering im Umfeld des REHA<br />
Zentrums sind bereits sehr weit fortgeschritten bzw. zum Teil sogar schon<br />
abgeschlossen. Die Vorgangsweise, dies jetzt im Nachhinein absegnen zu lassen, ist<br />
nach Meinung von Herrn GR Mag. Dr. Hochleitner nicht ganz in Ordnung.<br />
Inhaltlich gibt es aus seiner Sicht nichts gegen den Vertrag mit Herrn DI Eitler<br />
einzuwenden.<br />
Der Bürgermeister nimmt dies so zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass eine<br />
solche Vorgangsweise auch vielfach von seinen Vorgängern gewählt wurde. Auf<br />
Grund rascher Baufortschritte sind doch des Öfteren die weiteren Schritte nicht so<br />
konkret vorplanbar.<br />
Der Bürgermeister stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
den Ziviltechnikerwerkvertrag mit dem Ziviltechnikerbüro DI Eitler&Partner in<br />
vorgetragener Form zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 6<br />
Ergänzung der Kanalordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> hinsichtlich der<br />
Einleitungsverbote in die öffentliche Kanalisation um den Zusatz: nicht<br />
eingeleitet werden dürfen: landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus der<br />
Tierhaltung (Gülle, Jauche)<br />
Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2004 eine Kanalordnung<br />
beschlossen. Seitens des Landes wurde allerdings die Einfügung des Satzes in § 7<br />
dieser Kanalordnung – „landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus der<br />
Tierhaltung (Gülle, Jauche)“ – vergessen. Es ist daher dieser Satz in der<br />
Kanalordnung einzufügen.<br />
Der Bürgermeister verliest folgende Verordnung:
V E R O R D N U N G<br />
der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>16</strong>.<strong>09.</strong>2004 mit der eine Kanalordnung für das<br />
gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz erlassen wird.<br />
Aufgrund des § 11 Abs. 2 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl.Nr.27/2001,<br />
wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> verordnet::<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Diese Verordnung findet auf die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befindlichen Anschlüsse an das<br />
von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> betriebene öffentliche Kanalnetz (im Folgenden<br />
Kanalisation genannt) Anwendung.<br />
§ 2<br />
Einleitungsbedingungen<br />
(1) Die Bescheide über die wasserrechtliche Bewilligung der Ortskanalisation sind<br />
einzuhalten.<br />
(2) Von den anschlusspflichtigen Objekten sind sämtliche häusliche Abwässer<br />
(Fäkal-, Wasch-, Bade- und Küchenabwässer) und je nach Entwässerungssystem<br />
(§ 3 Abs. 5) die Niederschlagswässer in die öffentliche Kanalisation<br />
einzuleiten.<br />
(3) Allgemeine Grundsätze der Behandlung von Abwasser und Abwasserinhaltstoffen<br />
entsprechend der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung sind<br />
einzuhalten.<br />
In die öffentliche Kanalisation dürfen nur Abwässer eingeleitet werden,<br />
• die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht stören,<br />
• die das Personal bei der Wartung und Instandhaltung der Anlage nicht<br />
gefährden,<br />
• die die Abwasserbehandlung und die Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigen<br />
und<br />
• die die Gewässer nicht nachteilig beeinflussen.<br />
(4) Der Einsatz von Anlagen zur Zerkleinerung von Küchenabfällen und deren<br />
Einbringung in die Kanalisation ist verboten.<br />
(5) Die Abwässer sind in möglichst frischem Zustand, ohne Zwischenschaltung von<br />
Senkgruben oder Hauskläranlagen, in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.<br />
§ 3<br />
Vorschriften für die Anschlussleitungen<br />
(1) Die Errichtung des Hausanschlusskanals hat unter Einhaltung und Beachtung der<br />
zum gegebenen Zeitpunkt gültigen Normen (z.B.: ÖNORM B 2501<br />
"Entwässerungsanlage für Gebäude und Grundstücke", EN 752 1-7
"Entwässerungssystem außerhalb von Gebäuden", EN <strong>16</strong>10 "Verlegung und<br />
Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen") zu erfolgen.<br />
(2) Die Einbindung des Hausanschlusskanals in die öffentliche Kanalisation hat<br />
primär über ein Schachtbauwerk im Hauptkanal zu erfolgen, um die Zugänglichkeit<br />
für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Sollte die<br />
Einbindung in den Hauptkanal über einen Abzweiger erfolgen, so ist jedenfalls ein<br />
zugängiger Hausanschlussschacht im unmittelbaren Bereich der Grundstücksgrenze<br />
erforderlich.<br />
Die Einbindung hat in Fließrichtung und in Höhe des Wasserspiegels bei<br />
Trockenwetter zu erfolgen.<br />
(3) Der Hauskanalanschluss wird vom öffentlichen Hauptkanal bis zur Grundgrenze<br />
des anzuschließenden Objektes, jedoch nur auf öffentlichen Gut durch die<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hergestellt. Die Abzweigleitung vom Hauptkanal, auch<br />
wenn von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> errichtet, bleibt im Eigentum des<br />
Kanalbenützers.<br />
(4) Sollte aufgrund der Tiefenlage der öffentlichen Kanalisation ein Anschluss im<br />
freien Gefälle nicht möglich sein, so ist auf eigene Kosten eine<br />
Abwasserhebeanlage herzustellen.<br />
(5) Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> behält sich vor für den Anschluss an die öffentliche<br />
Kanalisation nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Recourcen entsprechende<br />
Retensionsmaßnahmen vorzuschreiben.<br />
(6) Eigentümer von zu entwässernden Objekten haben sich selbst gegen einen<br />
Abwasserrückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (z. B. durch die Errichtung von<br />
Rückstauverschlüssen) zu schützen.<br />
(7) Eine ausreichende Entlüftung der Abwasserleitungen im Objekt ist über Dach<br />
sicher zu stellen.<br />
(8) Die Reinwasserentwässerung der Grundstücke hat unter Berücksichtigung der<br />
Ausführung der öffentlichen Kanalisation zu erfolgen:<br />
Mischsystem:<br />
Drainagewässer, Brunnenüberwässer und sonstige Reinwässer dürfen nicht in<br />
die Mischwasserkanäle eingeleitet werden.<br />
Nicht oder nur gering verunreinigte Dachflächenwässer sind - soweit örtlich<br />
möglich - dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zu<br />
überlassen.<br />
Trennsystem:<br />
Drainagewässer, Brunnenüberwässer, sonstige Reinwässer und Niederschlagswässer<br />
dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.<br />
Nicht oder nur gering verunreinigtes Niederschlagswasser ist soweit wie möglich<br />
dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen.
(9) Der Eigentümer der Hauskanalanlage hat die Fertigstellung - unter Nachweis der<br />
Dichtheit (Dichtheitsattest) - der Baubehörde zu melden.<br />
Hinsichtlich der Herstellung der Hauskanalanlage ist das Einvernehmen mit den<br />
Organen der <strong>Gemeinde</strong> anzustreben.<br />
(10) Hauskanalanlagen dürfen erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der<br />
kommunalen Abwasserreinigungsanlage (Kläranlage und Kanal) an die<br />
Kanalisation angeschlossen<br />
(11) Zur Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation und zur<br />
Tragung der Kosten des Anschlusses ist der Eigentümer des Objektes<br />
verpflichtet.<br />
§ 4<br />
Reinigung und Instandhaltung der Hauskanalanlagen und Senkgruben<br />
Der Eigentümer einer Hauskanalanlage oder einer Senkgrube hat für die<br />
ordnungsgemäße Instandhaltung (Dichtheit), Wartung und regelmäßige Reinigung<br />
der Anlage zu sorgen.<br />
§ 5<br />
Auflassung bestehender Hauskläranlagen und Senkgruben<br />
Mit dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation sind bestehende Reinigungs- und<br />
Sammelanlagen durch einen dauerhaften Verschluss der Abwasserzuleitung außer<br />
Betrieb zu nehmen. Die Anlagen sind zu entleeren, zu reinigen und mit nicht<br />
faulfähigem Material aufzufüllen. Eine Weiterverwendung bestehender Anlagen (z.B.<br />
Regenwasserspeicher) hat den bautechnischen Anforderungen sowie den<br />
Anforderungen des Umweltschutzes und der Hygiene zu entsprechen und darf<br />
insbesondere keine Gefährdung für Mensch und Tier darstellen.<br />
§ 6<br />
Überwachung<br />
Den Organen der <strong>Gemeinde</strong> ist der Zutritt zur Hauskanalanlage jederzeit und<br />
ungehindert zu gewähren.<br />
§ 7<br />
Einleitungsverbote in die öffentliche Kanalisation<br />
Nicht eingeleitet werden dürfen:<br />
• Chemikalien (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Medikamente, Gifte, Farben,<br />
Lacke,<br />
• Schädlingsbekämpfungsmittel, etc.),<br />
• Feststoffe (Textilien, Hygieneartikel, Verpackungsmaterial, Katzenstreu, etc.),<br />
• Ölhältige Substanzen (Speisefette, Mineralöle, Schmierstoffe, etc.),<br />
• Baureststoffe (Zementschlämme, Mörtel, Bauschutt, etc.),<br />
• Radioaktive Stoffe,<br />
• Landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus der Tierhaltung (Gülle; Jauche)
§ 8<br />
Unterbrechung der Entsorgung<br />
Die Entsorgungspflicht der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ruht, solange Umstände, die<br />
abzuwenden außerhalb der Macht der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> stehen, die<br />
Übernahme oder Reinigung der Abwässer ganz oder teilweise verhindern.<br />
Die Übernahme der Abwässer durch die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> kann zur<br />
Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Vermeidung einer drohenden<br />
Überlastung des öffentlichen Kanalisationssystems oder aus sonstigen betrieblichen<br />
Gründen eingeschränkt oder unterbrochen werden. Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
wird dafür Sorge tragen, dass solche Einschränkungen und Unterbrechungen<br />
möglichst vermieden bzw. kurz gehalten oder durch zumutbare Kompensationsmaßnahmen<br />
minimiert werden.<br />
Beabsichtigte Unterbrechungen der Entsorgung werden rechtzeitig in ortsüblicher<br />
Weise bekannt gegeben, es sei denn, Gefahr ist im Verzug.<br />
§ 9<br />
Entgelte<br />
Der Anschluss an das öffentliche Kanalisationssystem der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />
sowie die Übernahme und Reinigung der anfallenden Abwässer erfolgt zu den<br />
jeweils geltenden Anschluss- und Benützungsgebühren laut Kanalgebührenordnung<br />
der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> (Bemessungsgrundlagen, Abrechnungsmodus, Höhe<br />
der Entgelte u. dgl.).<br />
§ 10<br />
Strafbestimmungen<br />
Übertretungen von in dieser Verordnung ausgeführten Anordnungen nach dem Oö.<br />
Abwasserentsorgungsgesetz 2001 sind nach § 23 dieses Gesetzes von der<br />
Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 Euro zu bestrafen,<br />
sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden<br />
strafbaren Handlungen bildet.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
A n t r a g ,<br />
Der Bürgermeister:<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
die Kanalordnung wie vorgetragen Form zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.
Punkt 7<br />
Beschluss eines 5-Jahres-Planes für die Jahre 2004 – 2008 für geplante<br />
Anschaffungen für die Feuewehren der <strong>Gemeinde</strong><br />
Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />
Der Bürgermeister verliest den 5-Jahres-Plan 2004 – 2008 der Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong>Wilhering</strong> wie folgt: (5-Jahres-Plan siehe Beilage II)<br />
Frau GR Eisenriegler möchte wissen, ob der Bedarf an Einsatzmaterial und<br />
Ausstattung auch innerhalb der Feuerwehren koordiniert wird. Es sollte nicht so sein,<br />
dass verschiedene Geräte, die man in Gemeinschaft benutzen kann, für alle<br />
Feuerwehren angekauft werden.<br />
Dazu wird vom Bürgermeister und von den <strong>Gemeinde</strong>vorständen Anton Lehner und<br />
Kons. Josef Mittermair mitgeteilt, dass verschiedene Gerätschaften für jede<br />
Feuerwehr vorhanden sein müssen. Es gibt allerdings auch eine Vielzahl von<br />
Einsatzgeräten, die nur für eine Feuerwehr angekauft und bei einer Feuerwehr<br />
stationiert sind. Im Bedarfsfall werden dann diese Geräte in der ganzen <strong>Gemeinde</strong><br />
eingesetzt.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger hält noch fest, dass der 5-Jahres-Plan der<br />
Feuerwehren für ihn auch deswegen sehr akzeptabel ist, weil seitens der<br />
Verantwortlichen auf die finanzielle Situation der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> Rücksicht<br />
genommen wurde.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
A n t r a g ,<br />
den 5-Jahres-Plan der Freiwilligen Feuerwehren <strong>Wilhering</strong> 2004 – 2008 wie von ihm<br />
vorgetragen zu beschließen.<br />
Weiters soll das Globalbudget von derzeit € 5.600,00 jährlich um die Indexsteigerung<br />
erhöht werden.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 8<br />
Beschluss eines Finanzierungsplanes für die Infrastrukturmaßnahmen in<br />
Schönering im Zusammenhang mit dem Bau des REHA Zentrums im Zuge der<br />
Gewährung einer Bedarfszuweisung<br />
Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Finanzierungsplan zur Kenntnis:<br />
(Finanzierungsplan siehe Beilage III).
Er gibt weiters bekannt, dass in den Bedarfszuweisungen für 2008/2009/2010 nicht<br />
nur Geldleistungen, sondern auch Arbeitsleistungen enthalten sind.<br />
Herr GR Mag. Dr. Hochleitner möchte wissen, ob seitens der Referenten des<br />
Verkehrs- und Straßenbauressorts des Landes Oö. auch schriftliche Bestätigungen<br />
dieser Mittel vorliegen.<br />
Vom Bürgermeister wird dies bejaht.<br />
Der Bürgermeister lässt über den Finanzierungsplan abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 9<br />
Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Güterwegbau 2002 (Winkeln und<br />
Thalham) im Zuge der Gewährung einer Bedarfszuweisung<br />
Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />
Der Bürgermeister bringt den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates folgenden<br />
Finanzierungsplan zur Kenntnis (Finanzierungsplan siehe Beilage IV).<br />
Er stellt den<br />
A n t r a g ,<br />
den Finanzierungsplan wie vorgetragen zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 10<br />
Bebauungsplan Nr. 61 „Leitenweg“ – Grundsatzbeschluss zur Aufhebung<br />
Herr GR Bodenski verläßt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />
Manfred Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 61 „H.<br />
Peherstorfer“ ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt beidseits des<br />
Leitenweges nördlich der Winkelnstraße in der Ortschaft Winkeln. Das<br />
Planungsgebiet umfasst 15 Bauparzellen, wovon bereits 13 verbaut sind. Die<br />
Straßengrundabtretung wurde bereits durchgeführt. Der Bebauungsplan stammt aus<br />
dem Jahre 1975 und entspricht nicht mehr einer zeitgemäßen Bebauung.<br />
Die rechtlichen Grundlagen sowie die Baugesinnung haben sich in den letzten 29<br />
Jahren massiv geändert. Der Bebauungsplan ist mit einer zeitgemäßen Bebauung<br />
nicht mehr vereinbar. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes gilt für die Bebauung<br />
die OÖ. Bauordnung samt Nebengesetzen.
Die Angelegenheit wurde am 6. September 2004 im Ausschuss für örtliche<br />
Raumplanung und Sport behandelt und wurde vorgeschlagen, den Bebauungsplan<br />
ersatzlos aufzuheben.<br />
Herr GV Winter stellt als Obmann des Ausschusses für Raumplanung den<br />
A n t r a g,<br />
den Grundsatzbeschluss zur Bebauungsplanaufhebung zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Herr GR Bodenski betritt wieder den Sitzungssaal.<br />
Punkt 11<br />
Bebauungsplan Nr. 100 „Kraft“ – 4. Änderung – Grundsatzbeschluss<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />
Manfred Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 100 abzuändern.<br />
Das Planungsgebiet liegt im Kreuzungsbereich Schöneringer Straße - Angerweg in<br />
der Ortschaft Schönering.<br />
Von Herrn Fischerlehner wurde die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ersucht, den Punkt 8<br />
der Legende des Bebauungsplanes abzuändern oder ersatzlos zu streichen. Der<br />
Punkt 8 der Legende enthält die Bestimmungen hinsichtlich der Errichtung von<br />
Nebengebäuden.<br />
Mit den Bebauungsplanänderungen Nr. 1 und 2 wurde in den Jahren 1988 und 1996<br />
der Punkt 8 der Legende bereits abgeändert und hinsichtlich der Nachbarabstände<br />
auf §95 OÖ. Bauverordnung verwiesen.<br />
Nachdem die Oö. Bauverordnung mit der OÖ. Bautechnikverordnung und dem Oö.<br />
Bautechnikgesetz ersetzt wurde und bei Bebauung der Grundstücke mit<br />
Nebengebäuden mit der geltenden Baugesetzgebung das Auslangen gefunden<br />
werden kann, wurde vom Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 6. September<br />
2004 vorgeschlagen den Punkt 8 der Legende ersatzlos zu streichen.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag ,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.
Punkt 12<br />
Antrag der SPÖ Fraktion gem. § 46 Abs. 2 Oö.GemO 1990 zur Aufnahme<br />
folgenden Tagesordnungspunktes:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, eine Arbeitsgruppe aus allen im GR<br />
vertretenen Fraktionen zu bilden, mit dem Ziel, Voraussetzungen und<br />
Möglichkeiten zu erarbeiten, um an die Landesregierung einen Antrag zu<br />
stellen, in der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> eine Landesausstellung zu<br />
veranstalten<br />
Der Bürgermeister verliest den Antrag wie in Beilage V dargestellt.<br />
Herr GR August Huemer ergänzt, dass eine Landesausstellung wichtige Impulse im<br />
kulturellen Bereich setzen würde. Es könnte eine Vielzahl von Veranstaltungen nach<br />
<strong>Wilhering</strong> geholt werden, mit denen nicht nur ideelle, sondern auch finanzielle<br />
Vorteile verbunden wären. Im <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat sitzen doch einige namhafte<br />
und einflussreiche Persönlichkeiten, und wenn diese an einem Strang ziehen, wäre<br />
ein solches Projekt sicher machbar. Es wäre dies auch eine Chance für den<br />
Kulturausschuss, entsprechende Akzente zu setzen.<br />
Herr GR Habermann ergänzt die Wortmeldung von Herrn GR Huemer durch einen<br />
Z u s a t z a n t r a g ,<br />
der wie folgt lautet:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge diese Angelegenheit dem Kulturausschuss zur weiteren<br />
Behandlung zuweisen, und die Arbeitsgruppe soll nicht nur aus Vertretern aller im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionen bestehen, sondern auch aus interessierten<br />
Bürgern aus der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Frau GR Eisenriegler stellt die Frage, ob ein derartiges Ansinnen bereits mit dem<br />
Stift <strong>Wilhering</strong> abgesprochen wurde. Das Stift <strong>Wilhering</strong> müsste ihrem Verständnis<br />
nach der zentrale Punkt dieser Landesausstellung sein.<br />
Mit dem Stift wurde über dieses Ansinnen noch nicht gesprochen, es wäre also<br />
Aufgabe der Arbeitsgruppe, hier entsprechende Gespräche zu führen.<br />
Herr GV Konsulent Mittermair erinnert daran, dass bereits unter Bürgermeister<br />
Schütz eine Landesausstellung im Gespräch war. Damals sollte natürlich auch das<br />
Stift <strong>Wilhering</strong> Zentrum dieser Landesausstellung sein, man konnte aber<br />
verschiedene Auflagen und Notwendigkeiten nicht erfüllen. Man müsste daher nach<br />
Meinung von Herrn GV Kons. Mittermair grundsätzlich im Vorfeld abklären, ob das<br />
Stift <strong>Wilhering</strong> heute diese Auflagen erfüllen könnte bzw. ob das Stift hier mitziehen<br />
würde. Grundsätzlich steht er aber einer Landesausstellung in <strong>Wilhering</strong> sehr positiv<br />
gegenüber.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger findet die allgemeine Zustimmung zu diesem Projekt<br />
sehr positiv. Er gibt zu bedenken, dass die Veranstaltung einer Landesausstellung<br />
selbstverständlich im Moment nur als Vision im Raum steht. Die angesprochene<br />
Arbeitsgruppe im Kreise des Kulturausschusses soll daher nach Vorstellung der
SPÖ-Fraktion alle Eventualitäten im Vorfeld klären. Welche Räumlichkeiten stehen<br />
grundsätzlich zur Verfügung? Wie werden die Römerausgrabungen in <strong>Wilhering</strong> mit<br />
eingebunden? Welche Infrastrukturmaßnahmen sind notwendig? usw.<br />
Es folgt eine Reihe von Wortmeldungen, die den vorliegenden Antrag unterstützen.<br />
Herr GR Mag. Dr. Hochleitner stellt abschließend fest, dass es den Rahmen dieser<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung sprengen würde, wenn man die Diskussionen zu diesem<br />
Thema weiterführen würde. Er findet es sinnvoll und richtig, dass der<br />
Kulturausschuss mit dieser Angelegenheit befasst wird. Contraproduktiv wäre es<br />
seiner Meinung nach, wenn neben diesem demokratisch gewählten Organ noch eine<br />
Entscheidungsschiene eingerichtet werden würde. Im Kulturausschuss kann man<br />
ohnedies nach eigenen Überlegungen Experten beiziehen.<br />
Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag der SPÖ-Fraktion und den<br />
Zusatzantrag des Herrn Fraktionsobmannes Habermann abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 13<br />
Allfälliges<br />
Dringlichkeitsantrag<br />
„Das unterfertigte Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3. OÖ. GemO.<br />
1990 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand<br />
Grundsatzbeschluss zur Bauträgerfindung und Baubegleitung für Musikschule<br />
<strong>Wilhering</strong> durch die Firma LAWOG<br />
in die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>16</strong>. September 2004<br />
aufzunehmen und begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:<br />
Da in den nächsten Wochen und Monaten wichtige Entscheidungen bei der<br />
Musikschule <strong>Wilhering</strong> anstehen (Bauverhandlung 19.10.2004) soll keine weitere<br />
Zeitverzögerung in Richtung Bauträgerfindung eintreten.<br />
Mario Mühlböck eh.<br />
Mittermair Josef eh.“<br />
Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Die Firma LAWOG hat ein Angebot betreffend Projektmanagement Musikschule<br />
<strong>Wilhering</strong> vorgelegt. Nachstehende Leistungen sind darin enthalten:
Leistungskatalog Projektmanagement zur Errichtung der Musikschule<br />
<strong>Wilhering</strong><br />
1.) Bauträgerfindung im „Verhandlungsverfahren mit vorheriger<br />
Bekanntmachung“ gemäß Bundesvergabegesetz<br />
Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden,<br />
nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Bietern (Bauträgern) öffentlich<br />
zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte<br />
Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.<br />
Danach kann über den gesamten Auftrag verhandelt werden.<br />
Mit der Wahl dieses Verfahrens werden ein geringerer Aufwand und<br />
kürzere Fristen erwirkt und können allfällige Wünsche berücksichtigt<br />
werden.<br />
• Bekanntmachung im Amtlicher Linzer Zeitung nach gemeinsam<br />
vereinbarten Auswahlkriterien<br />
• Begleitung der Angebotsphase (Erteilung von Auskünften, udgl.)<br />
• Annahme der Teilnahmeanträge<br />
• Auswahl der ausgewählten Bewerber in einer Jury, deren<br />
Mitglieder gemeinsam fixiert werden<br />
• Annahme und Prüfung der Angebote inkl. aller erf. Niederschriften<br />
• Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung<br />
• Bearbeitung von eventuellen Einsprüchen bzw. Nachprüfungsanträgen<br />
• Auftragserteilung<br />
2.) Beratende Tätigkeit im Zuge der Bauabwicklung für den Bauherrn<br />
• Bauherrnberatung bei Planung, Ausschreibungen und Beauftragungen<br />
• Baustellenbegehungen zur Feststellung der Einhaltung von<br />
Terminen und Vertragsleistungen in gemeinsam zu vereinbarenden<br />
Intervallen<br />
• Unterstützung bei Begehungen und Terminen mit Organen<br />
des Landes Oö. udgl. im Bedarfsfall<br />
• Prüfung der vom Bauträger erstellten Kostenberechnungsgrundlage<br />
und des Finanzierungsplanes<br />
• Prüfung des vom Bauträger erstellten Bautermin- und Baufinanzplanes<br />
• Beratung bei der Endabrechnung<br />
Für die LAWOG wäre diese Tätigkeit ein Pilotprojekt und daher ist auch das Honorar<br />
von brutto € 30.000,00 relativ niedrig gehalten.
‣ Herr GV Konsulent Mittermair sagt in seiner Wortmeldung, dass er den<br />
Preis angesichts des Leistungsumfanges als sehr moderat empfindet.<br />
‣ Herr GR Dkfm. Narzt möchte wissen, ob es Angebote von Bauträgern gibt,<br />
die bereits Erfahrung im Umbau Historischer Gebäude haben.<br />
Der Bürgermeister sagt dazu, dass hier Kriterien, welche Firmen bei<br />
historischen Gebäuden entsprechende Erfahrungswerte haben, sehr<br />
schwer definierbar sind. Im konkreten Fall geht es aber auch nicht um die<br />
Sanierung des Hofrichterhauses, sondern um die begleitenden<br />
Maßnahmen durch die Firma LAWOG. Die Firma LAWOG wird selbst<br />
keine Ausführungsarbeiten an dem Gebäude durchführen.<br />
‣ Herr GR Mag. Dr. Hochleitner findet es als sehr wichtig, dass man sich<br />
seitens der <strong>Gemeinde</strong> zum gegebenen Zeitpunkt einer professionellen<br />
Baubegleitung bedient. Diese begleitende Leistung wird nun von der Firma<br />
LAWOG angeboten. Die Firma LAWOG wird natürlich darauf schauen,<br />
dass die Generalunternehmen Erfahrung im Bereich der Renovierung<br />
historischer Gebäude haben. Aus den eigenen Ressourcen heraus wird die<br />
<strong>Gemeinde</strong> sicherlich nicht in der Lage sein, hier eine entsprechende<br />
Ausschreibung bzw. fortführend dann Bauüberwachung zu übernehmen.<br />
Es ist daher diese Vorgangsweise sehr sinnvoll.<br />
Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag, die oben angeführten Leistungen zu<br />
einem Preis von brutto € 30.000,00 an die LAWOG zu vergeben, abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Dringlichkeitsantrag<br />
„Das unterfertigte Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3. OÖ. GemO.<br />
1990 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand<br />
Beitritt zur „Europäischen Kampagne zukunftsbeständiger Städte und<br />
<strong>Gemeinde</strong>n“<br />
in die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>16</strong>. September 2004<br />
aufzunehmen und begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:<br />
Das Land Oö. hat seinen Beitritt in der Regierungssitzung am 9.8.2004 beschlossen.<br />
Lokale Agenda 21 Vorreitergemeinden wie Steinbach/Steyr, <strong>Wilhering</strong> und Schlägl<br />
sind ebenfalls aufgefordert, ihre Vorreiterrolle bei den Lokale Agenda 21 Prozessen<br />
durch einen Beitritt herauszustreichen.<br />
Mario Mühlböck eh“.<br />
Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.
‣ Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger lädt am 25.9. zur Veranstaltung<br />
„Gesund bis in die Knochen“ im Rahmen der Gesunden <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wilhering</strong> ein.<br />
Herr GV Winter ergänzt, dass am selben Tag auch der Charity-Lauf in<br />
gemeinsamer Veranstaltung abgehalten wird.<br />
Weiters findet am 11.11. im Theaterstadl eine Vernissage statt. Veranstaltet<br />
wird sie vom „Kulturverein Querfeldein“ in Ergänzung mit dem<br />
Kulturausschuss.<br />
5 Künstlerinnen haben ihre Eindrücke von <strong>Wilhering</strong> in Bildern festgehalten<br />
und diese Bilder werden an besagtem Tag ausgestellt.<br />
‣ Herr GR Wolfschluckner dankt den Mitarbeitern des Bauhofes dafür, dass<br />
sie den Wasserleitungsrohrbruch in der vergangenen Woche so rasch und<br />
unkompliziert behoben haben.<br />
‣ Frau GV Mag. Karin Peticzka gibt bekannt, dass am 5.10. im Rahmen der<br />
Aktion Gesunde <strong>Gemeinde</strong> gemeinsam mit dem Lauftreff <strong>Wilhering</strong> ein<br />
Informationsabend über „Bewusste Ernährung“ im Gasthaus „Bründl im<br />
Fall“ abgehalten wird.<br />
‣ Frau GR Doris Eisenriegler möchte wissen, welche Maßnahmen nun auf<br />
Grund des Antrages der Fraktion GRÜNE „Gentechnikfreies <strong>Wilhering</strong>“<br />
gesetzt wurden.<br />
Frau Vzbgm. Kapl und Herr Bgm. Mühlböck antworten, dass die in diesem<br />
Antrag festgehaltenen Punkte abgearbeitet wurden und der gesamte<br />
Schriftverkehr in diesem Zusammenhang an Frau GR Eisenriegler<br />
übermittelt wird.<br />
‣ Da für Frau GR Eisenriegler die Vorsprache bei Herrn LR Sigl bezüglich<br />
des Waldkindergartens nicht das für sie gewünschte Ergebnis gebracht<br />
hat, möchte sie nun wissen, was die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> generell im<br />
Bezug auf den Waldkindergarten machen möchte.<br />
‣ Eine weitere Frage von Frau GR Eisenriegler bezieht sich darauf, was die<br />
<strong>Gemeinde</strong> zu tun gedenkt, weil Herr Jakob Moser alle Ausländerwohnungen<br />
kündigt.<br />
Weiters schlägt sie vor, für <strong>Gemeinde</strong>ankündigungen und auch politische<br />
Ankündigungen einheitliche Schautafeln zu verwenden.<br />
‣ Der Bürgermeister antwortet zum letzten Punkt, dass sich bisher immer die<br />
politischen Parteien darauf verständigt haben, welche Tafeln verwendet<br />
werden.<br />
‣ Zu den Wohnungen des Herrn Moser sagt der Bürgermeister, dass ihm<br />
dies auch zu Ohren gekommen ist, dass aber lediglich eine Familie beim<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt vorgesprochen hat. Herr Moser muss diese Kündigungen<br />
natürlich der <strong>Gemeinde</strong> nicht bekannt geben, sollten aber Personen<br />
vorsprechen, wird ihnen sicher die Liste der freien Wohnungen gegeben<br />
bzw. werden sie auf Wunsch in die Warteliste der <strong>Gemeinde</strong><br />
aufgenommen.
‣ Auch von Herrn GV Anton Lehner wird als Obmann des<br />
Wohnungsausschusses berichtet, dass gerade in einem Fall sehr intensiv<br />
versucht wurde, eine Wohnung zu finden. Man kann allerdings<br />
Privatvermieter nicht Zwangsverpflichten, jemanden aufzunehmen.<br />
Außerdem kann es auch nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein dann, wenn<br />
von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> eine Wohnung nicht zugewiesen wird, auf dem<br />
freien Wohnungsmarkt eine Wohnung für den Bewerber zu suchen.<br />
Selbstverständlich bekommen diese Personen alle Informationen über<br />
Wohnungen bzw. Unterstützungen, aber die Suche der Wohnung selbst<br />
kann nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein.<br />
‣ Zum Waldkindergarten wird vom Bürgermeister festgehalten, dass seitens<br />
der <strong>Gemeinde</strong> eine Förderung wie für alle anderen Kindergärten gegeben<br />
wird. Wenn nun das Land keine Subventionen gewährt, kann es auch<br />
wiederum nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein, diesen Kindergarten zu<br />
finanzieren. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> hat den Betreibern des<br />
Waldkindergartens gegenüber immer die Karten offen auf den Tisch gelegt<br />
und diese beiden jungen Leute haben gewusst, mit welchen Förderungen<br />
sie zu rechnen haben.<br />
Frau GR Eisenriegler ist klar, dass die <strong>Gemeinde</strong> die Finanzierung nicht<br />
übernehmen kann. Es stellt sich aber jetzt die Frage, was unternommen<br />
wird, denn mit den vorhandenen Geldmitteln können die beiden Betreiber<br />
den Waldkindergarten nicht weiterführen.<br />
Der Bürgermeister weist nun darauf hin, dass unter Punkt Allfälliges keine<br />
Diskussionen abzuhalten sind, er ist aber gerne bereit, dieses Thema in<br />
einer anderen Runde noch zu besprechen.<br />
‣ Herr GR DI Hauer lädt die Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates zum<br />
Musical des Stiftsgymnasiums <strong>Wilhering</strong> ein.<br />
‣ Herr GV Kons. Mittermair weist darauf hin, dass die Straße zur Donaufähre<br />
Ottensheim-<strong>Wilhering</strong> bereits seit längerem durch die Bauarbeiten<br />
unbefahrbar ist.<br />
Vom Bürgermeister wird dazu festgehalten, dass sich dort die Bauarbeiten<br />
für die Wohnhäuser schwieriger gestalten als ursprünglich geahnt und dass<br />
diese Straße gesperrt werden musste, weil sie sonst abgerissen wäre. Man<br />
wird aber so rasch als möglich den ursprünglichen Zustand wieder<br />
herstellen.<br />
‣ Herr GR Mag. Dr. Hochleitner lädt die Damen und Herren des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates im Namen der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Wilhering</strong> zum<br />
„Kellerfest“ ein.<br />
Punkt 14<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Ende der Sitzung: 20:40 Uhr