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2004. 09. 16 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Tagesordnung:<br />

1. Bürgerfragestunde;<br />

2. Berichte des Bürgermeisters;<br />

3. Wohnungsvergabe im Haus Schöneringer Straße 3, 1. Stock, (Größe der<br />

Wohnung: 67, 94 m²);<br />

4. Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses über die Prüfung am 23.6.2004;<br />

5. Abschluss eines Vertrages mit dem Ziviltechniker DI Eitler & Partner über die<br />

Bauleitung für die Erweiterung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage<br />

in Schönering;<br />

6. Ergänzung der Kanalordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> hinsichtlich der<br />

Einleitungsverbote in die öffentliche Kanalisation um den Zusatz: nicht eingeleitet<br />

werden dürfen: landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus Tierhaltung (Gülle,<br />

Jauche);<br />

7. Beschluss eines 5-Jahres-Planes für die Jahre 2004 – 2008 für geplante<br />

Anschaffungen für die Feuerwehren der <strong>Gemeinde</strong>;<br />

8. Beschluss eines Finanzierungsplanes für die Infrastrukturmaßnahmen in<br />

Schönering im Zusammenhang mit dem Bau des REHA Zentrums im Zuge der<br />

Gewährung einer Bedarfszuweisung;<br />

9. Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Güterwegbau 2002 (Winkeln und<br />

Thalham) im Zuge der Gewährung einer Bedarfszuweisung;<br />

10. Bebauungsplan Nr. 61 „Leitenweg“ – Grundsatzbeschluss zur Aufhebung;<br />

11. Bebauungsplan Nr. 100 „Kraft“ – 4. Änderung – Grundsatzbeschluss;<br />

12. Antrag der SPÖ Fraktion gem. § 46 Abs. 2 Oö.GemO 1990 zur Aufnahme<br />

folgenden Tagesordnungspunktes:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, eine Arbeitsgruppe aus allen im GR<br />

vertretenen Fraktionen zu bilden, mit dem Ziel, Voraussetzungen und<br />

Möglichkeiten zu erarbeiten, um an die Landesregierung einen Antrag zu stellen,<br />

in der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> eine Landesausstellung zu veranstalten;<br />

13. Allfälliges;<br />

14. 15 Minuten Bürgerfragestunde<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am Ende der Sitzung zwei Dringlichkeitsanträge<br />

zu behandeln sind.<br />

Punkt 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Punkt 2<br />

Berichte des Bürgermeisters<br />

‣ Bezüglich Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen im Internet wurde ein<br />

Voting auf der <strong>Gemeinde</strong>homepage geschaltet.<br />

Dieses Voting hat ergeben, dass rund 80 % von <strong>16</strong>3 abgegebenen<br />

Stimmen die Darstellung der Sitzungsprotokolle im Internet befürworten.


‣ Es wird berichtet, dass von der <strong>Gemeinde</strong> eine Bürgerportal-EDV-Lösung<br />

angekauft wurde. Es ist dies ein weiterer Schritt zur Verwirklichung zeitgemäßer<br />

E-Government-Lösungen.<br />

Eine Anmeldung bei diesem Portal bringt für die Bürger den Vorteil, direkt<br />

auf ihre Steuerkonten Einsicht nehmen zu können. Außerdem werden<br />

Vorschreibungen elektronisch zugestellt, es wird in nächster Zukunft auch<br />

die Bezahlung der Steuern direkt über Internet möglich sein, die<br />

Bekanntgabe des Wasserzählerstandes kann über ein eigenes Menü<br />

erfolgen und es werden auch zusätzliche Formulare angeboten.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> ist ein hoher Anmeldungsgrad mit einer nicht<br />

unerheblichen Kosteneinsparung verbunden. Die <strong>Gemeinde</strong>räte werden<br />

gebeten, dieses Service-Paket zu nutzen bzw. in ihrem Umfeld<br />

entsprechend dafür Werbung zu betreiben.<br />

‣ Von Studenten der Johannes-Kepler-Universität wird in <strong>Wilhering</strong> eine<br />

Umfrage zu verschiedenen Verwaltungsleistungen durchgeführt.<br />

Dieses Ergebnis soll dann mit anderen <strong>Gemeinde</strong>n verglichen werden. Das<br />

Projekt kostet € 560,00 und das Ergebnis wird natürlich der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wilhering</strong> zur Verfügung gestellt.<br />

‣ Schreiben von Regierungsmitgliedern:<br />

LH-Stv. DI Erich Haider:<br />

• Für die Schutzwegbeleuchtung bei der VS in Dörnbach werden<br />

................................................................................................ € 2.447,00<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

LR Josef Ackerl:<br />

• Gewährung von .................................................................... € 7.267,28<br />

zum Ausbau des Sportplatzkabinengebäudes der Union Mühlbach.<br />

• Gewährung von ..................................................................... € 7.881,00<br />

Kindergartenerweiterung Schönering.<br />

‣ Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> wurde eingeladen, an der Unterzeichnung<br />

des Vertrages „ Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und<br />

<strong>Gemeinde</strong>n“ teilzunehmen.<br />

‣ Die Resolution zur Errichtung eines Radweges zwischen <strong>Wilhering</strong> und<br />

Linz wurde, wie im <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, weitergeleitet.<br />

Das Land Oö. gibt nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag und die<br />

Finanzierung dieser Studie soll von den beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n<br />

übernommen werden. <strong>Wilhering</strong> hat demnach einen entsprechenden<br />

Beitrag von rund € 7.000,00 zu leisten. Die Machbarkeitsstudie ist<br />

notwendig, da die Projektkosten auf rund € 4 Mio. geschätzt werden.


Punkt 3<br />

Wohnungsvergabe im Haus Schöneringer Straße 3, 1.Stock (Größe der<br />

Wohnung: 67,94 m²<br />

Der Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herr GV Anton Lehner,<br />

berichtet:<br />

Die Wohnung in der Schöneringer Straße 3 befindet sich im 1. Stock und besitzt<br />

67,94 m². Für die Wohnung gibt es insgesamt fünf Bewerber. In der Wohnungsausschusssitzung<br />

am Montag, 2. September 2004, wurde einstimmig vorgeschlagen, die<br />

Wohnung in der Schöneringer Straße 3 an<br />

Frau Ljiljana Trailovic, Schöneringer Straße 29, 4073 <strong>Wilhering</strong>,<br />

zu vergeben.<br />

Als Ersatz soll für die Wohnung Herr Reinhard Schram, Kürnbergstraße 5, 4073<br />

<strong>Wilhering</strong>, vorgesehen werden.<br />

Herr GV Lehner stellt den<br />

A n t r a g ,<br />

die Wohnung, wie oben angeführt, zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 4<br />

Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses über die Prüfung am 23.6.2004<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses, Herr GR Dkfm. Günter Narzt, bringt das<br />

Prüfungsergebnis den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates zur Kenntnis.<br />

Punkt 5<br />

Abschluss eines Vertrages mit dem Ziviltechniker DI Eitler&Partner über die<br />

Bauleitung für die Erweiterung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage<br />

in Schönering<br />

Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />

Das Ziviltechnikerbüro DI Eitler&Partner hat ein Angebot über die Abwasserbeseitigungs-<br />

und Wasserversorgungsanlage, „Detailprojekt Erweiterung Schönering 2004,<br />

Bauleitung, Planung und Baustellenkoordinator, koordinative Erfassung des<br />

Leitungsbestandes“ in Form eines Ziviltechnikerwerkvertrages vorgelegt. (Ziviltechnikerwerkvertrag<br />

siehe Beilage I)<br />

Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich, abzüglich eines Nachlasses von 15 %,<br />

auf rund .......................................................................................................€ 6.190,00.


Frau GR Eisenriegler möchte wissen, welche Anschlussgebühren die REHA Klinik<br />

<strong>Wilhering</strong> zu leisten hat.<br />

Diesbezüglich gibt es noch keine Berechnungen. Die Gebührenordnungen sehen<br />

allerdings für Sonderfälle auch Sonderregelungen vor.<br />

Herr GR Mag. Dr. Hochleitner ersucht den Bürgermeister, dass solche Angelegenheiten<br />

wie Verträge für Bauleitung rechtzeitig dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt werden. Die Baumaßnahmen in Schönering im Umfeld des REHA<br />

Zentrums sind bereits sehr weit fortgeschritten bzw. zum Teil sogar schon<br />

abgeschlossen. Die Vorgangsweise, dies jetzt im Nachhinein absegnen zu lassen, ist<br />

nach Meinung von Herrn GR Mag. Dr. Hochleitner nicht ganz in Ordnung.<br />

Inhaltlich gibt es aus seiner Sicht nichts gegen den Vertrag mit Herrn DI Eitler<br />

einzuwenden.<br />

Der Bürgermeister nimmt dies so zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass eine<br />

solche Vorgangsweise auch vielfach von seinen Vorgängern gewählt wurde. Auf<br />

Grund rascher Baufortschritte sind doch des Öfteren die weiteren Schritte nicht so<br />

konkret vorplanbar.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den<br />

A n t r a g ,<br />

den Ziviltechnikerwerkvertrag mit dem Ziviltechnikerbüro DI Eitler&Partner in<br />

vorgetragener Form zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 6<br />

Ergänzung der Kanalordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> hinsichtlich der<br />

Einleitungsverbote in die öffentliche Kanalisation um den Zusatz: nicht<br />

eingeleitet werden dürfen: landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus der<br />

Tierhaltung (Gülle, Jauche)<br />

Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2004 eine Kanalordnung<br />

beschlossen. Seitens des Landes wurde allerdings die Einfügung des Satzes in § 7<br />

dieser Kanalordnung – „landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus der<br />

Tierhaltung (Gülle, Jauche)“ – vergessen. Es ist daher dieser Satz in der<br />

Kanalordnung einzufügen.<br />

Der Bürgermeister verliest folgende Verordnung:


V E R O R D N U N G<br />

der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>16</strong>.<strong>09.</strong>2004 mit der eine Kanalordnung für das<br />

gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz erlassen wird.<br />

Aufgrund des § 11 Abs. 2 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl.Nr.27/2001,<br />

wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> verordnet::<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Verordnung findet auf die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befindlichen Anschlüsse an das<br />

von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> betriebene öffentliche Kanalnetz (im Folgenden<br />

Kanalisation genannt) Anwendung.<br />

§ 2<br />

Einleitungsbedingungen<br />

(1) Die Bescheide über die wasserrechtliche Bewilligung der Ortskanalisation sind<br />

einzuhalten.<br />

(2) Von den anschlusspflichtigen Objekten sind sämtliche häusliche Abwässer<br />

(Fäkal-, Wasch-, Bade- und Küchenabwässer) und je nach Entwässerungssystem<br />

(§ 3 Abs. 5) die Niederschlagswässer in die öffentliche Kanalisation<br />

einzuleiten.<br />

(3) Allgemeine Grundsätze der Behandlung von Abwasser und Abwasserinhaltstoffen<br />

entsprechend der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung sind<br />

einzuhalten.<br />

In die öffentliche Kanalisation dürfen nur Abwässer eingeleitet werden,<br />

• die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht stören,<br />

• die das Personal bei der Wartung und Instandhaltung der Anlage nicht<br />

gefährden,<br />

• die die Abwasserbehandlung und die Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigen<br />

und<br />

• die die Gewässer nicht nachteilig beeinflussen.<br />

(4) Der Einsatz von Anlagen zur Zerkleinerung von Küchenabfällen und deren<br />

Einbringung in die Kanalisation ist verboten.<br />

(5) Die Abwässer sind in möglichst frischem Zustand, ohne Zwischenschaltung von<br />

Senkgruben oder Hauskläranlagen, in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.<br />

§ 3<br />

Vorschriften für die Anschlussleitungen<br />

(1) Die Errichtung des Hausanschlusskanals hat unter Einhaltung und Beachtung der<br />

zum gegebenen Zeitpunkt gültigen Normen (z.B.: ÖNORM B 2501<br />

"Entwässerungsanlage für Gebäude und Grundstücke", EN 752 1-7


"Entwässerungssystem außerhalb von Gebäuden", EN <strong>16</strong>10 "Verlegung und<br />

Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen") zu erfolgen.<br />

(2) Die Einbindung des Hausanschlusskanals in die öffentliche Kanalisation hat<br />

primär über ein Schachtbauwerk im Hauptkanal zu erfolgen, um die Zugänglichkeit<br />

für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Sollte die<br />

Einbindung in den Hauptkanal über einen Abzweiger erfolgen, so ist jedenfalls ein<br />

zugängiger Hausanschlussschacht im unmittelbaren Bereich der Grundstücksgrenze<br />

erforderlich.<br />

Die Einbindung hat in Fließrichtung und in Höhe des Wasserspiegels bei<br />

Trockenwetter zu erfolgen.<br />

(3) Der Hauskanalanschluss wird vom öffentlichen Hauptkanal bis zur Grundgrenze<br />

des anzuschließenden Objektes, jedoch nur auf öffentlichen Gut durch die<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hergestellt. Die Abzweigleitung vom Hauptkanal, auch<br />

wenn von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> errichtet, bleibt im Eigentum des<br />

Kanalbenützers.<br />

(4) Sollte aufgrund der Tiefenlage der öffentlichen Kanalisation ein Anschluss im<br />

freien Gefälle nicht möglich sein, so ist auf eigene Kosten eine<br />

Abwasserhebeanlage herzustellen.<br />

(5) Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> behält sich vor für den Anschluss an die öffentliche<br />

Kanalisation nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Recourcen entsprechende<br />

Retensionsmaßnahmen vorzuschreiben.<br />

(6) Eigentümer von zu entwässernden Objekten haben sich selbst gegen einen<br />

Abwasserrückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (z. B. durch die Errichtung von<br />

Rückstauverschlüssen) zu schützen.<br />

(7) Eine ausreichende Entlüftung der Abwasserleitungen im Objekt ist über Dach<br />

sicher zu stellen.<br />

(8) Die Reinwasserentwässerung der Grundstücke hat unter Berücksichtigung der<br />

Ausführung der öffentlichen Kanalisation zu erfolgen:<br />

Mischsystem:<br />

Drainagewässer, Brunnenüberwässer und sonstige Reinwässer dürfen nicht in<br />

die Mischwasserkanäle eingeleitet werden.<br />

Nicht oder nur gering verunreinigte Dachflächenwässer sind - soweit örtlich<br />

möglich - dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zu<br />

überlassen.<br />

Trennsystem:<br />

Drainagewässer, Brunnenüberwässer, sonstige Reinwässer und Niederschlagswässer<br />

dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.<br />

Nicht oder nur gering verunreinigtes Niederschlagswasser ist soweit wie möglich<br />

dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen.


(9) Der Eigentümer der Hauskanalanlage hat die Fertigstellung - unter Nachweis der<br />

Dichtheit (Dichtheitsattest) - der Baubehörde zu melden.<br />

Hinsichtlich der Herstellung der Hauskanalanlage ist das Einvernehmen mit den<br />

Organen der <strong>Gemeinde</strong> anzustreben.<br />

(10) Hauskanalanlagen dürfen erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der<br />

kommunalen Abwasserreinigungsanlage (Kläranlage und Kanal) an die<br />

Kanalisation angeschlossen<br />

(11) Zur Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation und zur<br />

Tragung der Kosten des Anschlusses ist der Eigentümer des Objektes<br />

verpflichtet.<br />

§ 4<br />

Reinigung und Instandhaltung der Hauskanalanlagen und Senkgruben<br />

Der Eigentümer einer Hauskanalanlage oder einer Senkgrube hat für die<br />

ordnungsgemäße Instandhaltung (Dichtheit), Wartung und regelmäßige Reinigung<br />

der Anlage zu sorgen.<br />

§ 5<br />

Auflassung bestehender Hauskläranlagen und Senkgruben<br />

Mit dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation sind bestehende Reinigungs- und<br />

Sammelanlagen durch einen dauerhaften Verschluss der Abwasserzuleitung außer<br />

Betrieb zu nehmen. Die Anlagen sind zu entleeren, zu reinigen und mit nicht<br />

faulfähigem Material aufzufüllen. Eine Weiterverwendung bestehender Anlagen (z.B.<br />

Regenwasserspeicher) hat den bautechnischen Anforderungen sowie den<br />

Anforderungen des Umweltschutzes und der Hygiene zu entsprechen und darf<br />

insbesondere keine Gefährdung für Mensch und Tier darstellen.<br />

§ 6<br />

Überwachung<br />

Den Organen der <strong>Gemeinde</strong> ist der Zutritt zur Hauskanalanlage jederzeit und<br />

ungehindert zu gewähren.<br />

§ 7<br />

Einleitungsverbote in die öffentliche Kanalisation<br />

Nicht eingeleitet werden dürfen:<br />

• Chemikalien (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Medikamente, Gifte, Farben,<br />

Lacke,<br />

• Schädlingsbekämpfungsmittel, etc.),<br />

• Feststoffe (Textilien, Hygieneartikel, Verpackungsmaterial, Katzenstreu, etc.),<br />

• Ölhältige Substanzen (Speisefette, Mineralöle, Schmierstoffe, etc.),<br />

• Baureststoffe (Zementschlämme, Mörtel, Bauschutt, etc.),<br />

• Radioaktive Stoffe,<br />

• Landwirtschaftliche Abwässer und Abfälle aus der Tierhaltung (Gülle; Jauche)


§ 8<br />

Unterbrechung der Entsorgung<br />

Die Entsorgungspflicht der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ruht, solange Umstände, die<br />

abzuwenden außerhalb der Macht der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> stehen, die<br />

Übernahme oder Reinigung der Abwässer ganz oder teilweise verhindern.<br />

Die Übernahme der Abwässer durch die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> kann zur<br />

Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Vermeidung einer drohenden<br />

Überlastung des öffentlichen Kanalisationssystems oder aus sonstigen betrieblichen<br />

Gründen eingeschränkt oder unterbrochen werden. Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

wird dafür Sorge tragen, dass solche Einschränkungen und Unterbrechungen<br />

möglichst vermieden bzw. kurz gehalten oder durch zumutbare Kompensationsmaßnahmen<br />

minimiert werden.<br />

Beabsichtigte Unterbrechungen der Entsorgung werden rechtzeitig in ortsüblicher<br />

Weise bekannt gegeben, es sei denn, Gefahr ist im Verzug.<br />

§ 9<br />

Entgelte<br />

Der Anschluss an das öffentliche Kanalisationssystem der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

sowie die Übernahme und Reinigung der anfallenden Abwässer erfolgt zu den<br />

jeweils geltenden Anschluss- und Benützungsgebühren laut Kanalgebührenordnung<br />

der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> (Bemessungsgrundlagen, Abrechnungsmodus, Höhe<br />

der Entgelte u. dgl.).<br />

§ 10<br />

Strafbestimmungen<br />

Übertretungen von in dieser Verordnung ausgeführten Anordnungen nach dem Oö.<br />

Abwasserentsorgungsgesetz 2001 sind nach § 23 dieses Gesetzes von der<br />

Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 Euro zu bestrafen,<br />

sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden<br />

strafbaren Handlungen bildet.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

A n t r a g ,<br />

Der Bürgermeister:<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

die Kanalordnung wie vorgetragen Form zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.


Punkt 7<br />

Beschluss eines 5-Jahres-Planes für die Jahre 2004 – 2008 für geplante<br />

Anschaffungen für die Feuewehren der <strong>Gemeinde</strong><br />

Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />

Der Bürgermeister verliest den 5-Jahres-Plan 2004 – 2008 der Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>Wilhering</strong> wie folgt: (5-Jahres-Plan siehe Beilage II)<br />

Frau GR Eisenriegler möchte wissen, ob der Bedarf an Einsatzmaterial und<br />

Ausstattung auch innerhalb der Feuerwehren koordiniert wird. Es sollte nicht so sein,<br />

dass verschiedene Geräte, die man in Gemeinschaft benutzen kann, für alle<br />

Feuerwehren angekauft werden.<br />

Dazu wird vom Bürgermeister und von den <strong>Gemeinde</strong>vorständen Anton Lehner und<br />

Kons. Josef Mittermair mitgeteilt, dass verschiedene Gerätschaften für jede<br />

Feuerwehr vorhanden sein müssen. Es gibt allerdings auch eine Vielzahl von<br />

Einsatzgeräten, die nur für eine Feuerwehr angekauft und bei einer Feuerwehr<br />

stationiert sind. Im Bedarfsfall werden dann diese Geräte in der ganzen <strong>Gemeinde</strong><br />

eingesetzt.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Paschinger hält noch fest, dass der 5-Jahres-Plan der<br />

Feuerwehren für ihn auch deswegen sehr akzeptabel ist, weil seitens der<br />

Verantwortlichen auf die finanzielle Situation der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> Rücksicht<br />

genommen wurde.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

A n t r a g ,<br />

den 5-Jahres-Plan der Freiwilligen Feuerwehren <strong>Wilhering</strong> 2004 – 2008 wie von ihm<br />

vorgetragen zu beschließen.<br />

Weiters soll das Globalbudget von derzeit € 5.600,00 jährlich um die Indexsteigerung<br />

erhöht werden.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 8<br />

Beschluss eines Finanzierungsplanes für die Infrastrukturmaßnahmen in<br />

Schönering im Zusammenhang mit dem Bau des REHA Zentrums im Zuge der<br />

Gewährung einer Bedarfszuweisung<br />

Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Finanzierungsplan zur Kenntnis:<br />

(Finanzierungsplan siehe Beilage III).


Er gibt weiters bekannt, dass in den Bedarfszuweisungen für 2008/2009/2010 nicht<br />

nur Geldleistungen, sondern auch Arbeitsleistungen enthalten sind.<br />

Herr GR Mag. Dr. Hochleitner möchte wissen, ob seitens der Referenten des<br />

Verkehrs- und Straßenbauressorts des Landes Oö. auch schriftliche Bestätigungen<br />

dieser Mittel vorliegen.<br />

Vom Bürgermeister wird dies bejaht.<br />

Der Bürgermeister lässt über den Finanzierungsplan abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 9<br />

Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Güterwegbau 2002 (Winkeln und<br />

Thalham) im Zuge der Gewährung einer Bedarfszuweisung<br />

Bericht durch den Bürgermeister, Herrn LAbg. Mario Mühlböck:<br />

Der Bürgermeister bringt den Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates folgenden<br />

Finanzierungsplan zur Kenntnis (Finanzierungsplan siehe Beilage IV).<br />

Er stellt den<br />

A n t r a g ,<br />

den Finanzierungsplan wie vorgetragen zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 10<br />

Bebauungsplan Nr. 61 „Leitenweg“ – Grundsatzbeschluss zur Aufhebung<br />

Herr GR Bodenski verläßt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />

Manfred Winter:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 61 „H.<br />

Peherstorfer“ ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt beidseits des<br />

Leitenweges nördlich der Winkelnstraße in der Ortschaft Winkeln. Das<br />

Planungsgebiet umfasst 15 Bauparzellen, wovon bereits 13 verbaut sind. Die<br />

Straßengrundabtretung wurde bereits durchgeführt. Der Bebauungsplan stammt aus<br />

dem Jahre 1975 und entspricht nicht mehr einer zeitgemäßen Bebauung.<br />

Die rechtlichen Grundlagen sowie die Baugesinnung haben sich in den letzten 29<br />

Jahren massiv geändert. Der Bebauungsplan ist mit einer zeitgemäßen Bebauung<br />

nicht mehr vereinbar. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes gilt für die Bebauung<br />

die OÖ. Bauordnung samt Nebengesetzen.


Die Angelegenheit wurde am 6. September 2004 im Ausschuss für örtliche<br />

Raumplanung und Sport behandelt und wurde vorgeschlagen, den Bebauungsplan<br />

ersatzlos aufzuheben.<br />

Herr GV Winter stellt als Obmann des Ausschusses für Raumplanung den<br />

A n t r a g,<br />

den Grundsatzbeschluss zur Bebauungsplanaufhebung zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Herr GR Bodenski betritt wieder den Sitzungssaal.<br />

Punkt 11<br />

Bebauungsplan Nr. 100 „Kraft“ – 4. Änderung – Grundsatzbeschluss<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GV<br />

Manfred Winter:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 100 abzuändern.<br />

Das Planungsgebiet liegt im Kreuzungsbereich Schöneringer Straße - Angerweg in<br />

der Ortschaft Schönering.<br />

Von Herrn Fischerlehner wurde die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ersucht, den Punkt 8<br />

der Legende des Bebauungsplanes abzuändern oder ersatzlos zu streichen. Der<br />

Punkt 8 der Legende enthält die Bestimmungen hinsichtlich der Errichtung von<br />

Nebengebäuden.<br />

Mit den Bebauungsplanänderungen Nr. 1 und 2 wurde in den Jahren 1988 und 1996<br />

der Punkt 8 der Legende bereits abgeändert und hinsichtlich der Nachbarabstände<br />

auf §95 OÖ. Bauverordnung verwiesen.<br />

Nachdem die Oö. Bauverordnung mit der OÖ. Bautechnikverordnung und dem Oö.<br />

Bautechnikgesetz ersetzt wurde und bei Bebauung der Grundstücke mit<br />

Nebengebäuden mit der geltenden Baugesetzgebung das Auslangen gefunden<br />

werden kann, wurde vom Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 6. September<br />

2004 vorgeschlagen den Punkt 8 der Legende ersatzlos zu streichen.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag ,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.


Punkt 12<br />

Antrag der SPÖ Fraktion gem. § 46 Abs. 2 Oö.GemO 1990 zur Aufnahme<br />

folgenden Tagesordnungspunktes:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, eine Arbeitsgruppe aus allen im GR<br />

vertretenen Fraktionen zu bilden, mit dem Ziel, Voraussetzungen und<br />

Möglichkeiten zu erarbeiten, um an die Landesregierung einen Antrag zu<br />

stellen, in der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> eine Landesausstellung zu<br />

veranstalten<br />

Der Bürgermeister verliest den Antrag wie in Beilage V dargestellt.<br />

Herr GR August Huemer ergänzt, dass eine Landesausstellung wichtige Impulse im<br />

kulturellen Bereich setzen würde. Es könnte eine Vielzahl von Veranstaltungen nach<br />

<strong>Wilhering</strong> geholt werden, mit denen nicht nur ideelle, sondern auch finanzielle<br />

Vorteile verbunden wären. Im <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat sitzen doch einige namhafte<br />

und einflussreiche Persönlichkeiten, und wenn diese an einem Strang ziehen, wäre<br />

ein solches Projekt sicher machbar. Es wäre dies auch eine Chance für den<br />

Kulturausschuss, entsprechende Akzente zu setzen.<br />

Herr GR Habermann ergänzt die Wortmeldung von Herrn GR Huemer durch einen<br />

Z u s a t z a n t r a g ,<br />

der wie folgt lautet:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge diese Angelegenheit dem Kulturausschuss zur weiteren<br />

Behandlung zuweisen, und die Arbeitsgruppe soll nicht nur aus Vertretern aller im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionen bestehen, sondern auch aus interessierten<br />

Bürgern aus der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Frau GR Eisenriegler stellt die Frage, ob ein derartiges Ansinnen bereits mit dem<br />

Stift <strong>Wilhering</strong> abgesprochen wurde. Das Stift <strong>Wilhering</strong> müsste ihrem Verständnis<br />

nach der zentrale Punkt dieser Landesausstellung sein.<br />

Mit dem Stift wurde über dieses Ansinnen noch nicht gesprochen, es wäre also<br />

Aufgabe der Arbeitsgruppe, hier entsprechende Gespräche zu führen.<br />

Herr GV Konsulent Mittermair erinnert daran, dass bereits unter Bürgermeister<br />

Schütz eine Landesausstellung im Gespräch war. Damals sollte natürlich auch das<br />

Stift <strong>Wilhering</strong> Zentrum dieser Landesausstellung sein, man konnte aber<br />

verschiedene Auflagen und Notwendigkeiten nicht erfüllen. Man müsste daher nach<br />

Meinung von Herrn GV Kons. Mittermair grundsätzlich im Vorfeld abklären, ob das<br />

Stift <strong>Wilhering</strong> heute diese Auflagen erfüllen könnte bzw. ob das Stift hier mitziehen<br />

würde. Grundsätzlich steht er aber einer Landesausstellung in <strong>Wilhering</strong> sehr positiv<br />

gegenüber.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Paschinger findet die allgemeine Zustimmung zu diesem Projekt<br />

sehr positiv. Er gibt zu bedenken, dass die Veranstaltung einer Landesausstellung<br />

selbstverständlich im Moment nur als Vision im Raum steht. Die angesprochene<br />

Arbeitsgruppe im Kreise des Kulturausschusses soll daher nach Vorstellung der


SPÖ-Fraktion alle Eventualitäten im Vorfeld klären. Welche Räumlichkeiten stehen<br />

grundsätzlich zur Verfügung? Wie werden die Römerausgrabungen in <strong>Wilhering</strong> mit<br />

eingebunden? Welche Infrastrukturmaßnahmen sind notwendig? usw.<br />

Es folgt eine Reihe von Wortmeldungen, die den vorliegenden Antrag unterstützen.<br />

Herr GR Mag. Dr. Hochleitner stellt abschließend fest, dass es den Rahmen dieser<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung sprengen würde, wenn man die Diskussionen zu diesem<br />

Thema weiterführen würde. Er findet es sinnvoll und richtig, dass der<br />

Kulturausschuss mit dieser Angelegenheit befasst wird. Contraproduktiv wäre es<br />

seiner Meinung nach, wenn neben diesem demokratisch gewählten Organ noch eine<br />

Entscheidungsschiene eingerichtet werden würde. Im Kulturausschuss kann man<br />

ohnedies nach eigenen Überlegungen Experten beiziehen.<br />

Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag der SPÖ-Fraktion und den<br />

Zusatzantrag des Herrn Fraktionsobmannes Habermann abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 13<br />

Allfälliges<br />

Dringlichkeitsantrag<br />

„Das unterfertigte Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3. OÖ. GemO.<br />

1990 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand<br />

Grundsatzbeschluss zur Bauträgerfindung und Baubegleitung für Musikschule<br />

<strong>Wilhering</strong> durch die Firma LAWOG<br />

in die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>16</strong>. September 2004<br />

aufzunehmen und begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:<br />

Da in den nächsten Wochen und Monaten wichtige Entscheidungen bei der<br />

Musikschule <strong>Wilhering</strong> anstehen (Bauverhandlung 19.10.2004) soll keine weitere<br />

Zeitverzögerung in Richtung Bauträgerfindung eintreten.<br />

Mario Mühlböck eh.<br />

Mittermair Josef eh.“<br />

Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Die Firma LAWOG hat ein Angebot betreffend Projektmanagement Musikschule<br />

<strong>Wilhering</strong> vorgelegt. Nachstehende Leistungen sind darin enthalten:


Leistungskatalog Projektmanagement zur Errichtung der Musikschule<br />

<strong>Wilhering</strong><br />

1.) Bauträgerfindung im „Verhandlungsverfahren mit vorheriger<br />

Bekanntmachung“ gemäß Bundesvergabegesetz<br />

Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden,<br />

nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Bietern (Bauträgern) öffentlich<br />

zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte<br />

Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.<br />

Danach kann über den gesamten Auftrag verhandelt werden.<br />

Mit der Wahl dieses Verfahrens werden ein geringerer Aufwand und<br />

kürzere Fristen erwirkt und können allfällige Wünsche berücksichtigt<br />

werden.<br />

• Bekanntmachung im Amtlicher Linzer Zeitung nach gemeinsam<br />

vereinbarten Auswahlkriterien<br />

• Begleitung der Angebotsphase (Erteilung von Auskünften, udgl.)<br />

• Annahme der Teilnahmeanträge<br />

• Auswahl der ausgewählten Bewerber in einer Jury, deren<br />

Mitglieder gemeinsam fixiert werden<br />

• Annahme und Prüfung der Angebote inkl. aller erf. Niederschriften<br />

• Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung<br />

• Bearbeitung von eventuellen Einsprüchen bzw. Nachprüfungsanträgen<br />

• Auftragserteilung<br />

2.) Beratende Tätigkeit im Zuge der Bauabwicklung für den Bauherrn<br />

• Bauherrnberatung bei Planung, Ausschreibungen und Beauftragungen<br />

• Baustellenbegehungen zur Feststellung der Einhaltung von<br />

Terminen und Vertragsleistungen in gemeinsam zu vereinbarenden<br />

Intervallen<br />

• Unterstützung bei Begehungen und Terminen mit Organen<br />

des Landes Oö. udgl. im Bedarfsfall<br />

• Prüfung der vom Bauträger erstellten Kostenberechnungsgrundlage<br />

und des Finanzierungsplanes<br />

• Prüfung des vom Bauträger erstellten Bautermin- und Baufinanzplanes<br />

• Beratung bei der Endabrechnung<br />

Für die LAWOG wäre diese Tätigkeit ein Pilotprojekt und daher ist auch das Honorar<br />

von brutto € 30.000,00 relativ niedrig gehalten.


‣ Herr GV Konsulent Mittermair sagt in seiner Wortmeldung, dass er den<br />

Preis angesichts des Leistungsumfanges als sehr moderat empfindet.<br />

‣ Herr GR Dkfm. Narzt möchte wissen, ob es Angebote von Bauträgern gibt,<br />

die bereits Erfahrung im Umbau Historischer Gebäude haben.<br />

Der Bürgermeister sagt dazu, dass hier Kriterien, welche Firmen bei<br />

historischen Gebäuden entsprechende Erfahrungswerte haben, sehr<br />

schwer definierbar sind. Im konkreten Fall geht es aber auch nicht um die<br />

Sanierung des Hofrichterhauses, sondern um die begleitenden<br />

Maßnahmen durch die Firma LAWOG. Die Firma LAWOG wird selbst<br />

keine Ausführungsarbeiten an dem Gebäude durchführen.<br />

‣ Herr GR Mag. Dr. Hochleitner findet es als sehr wichtig, dass man sich<br />

seitens der <strong>Gemeinde</strong> zum gegebenen Zeitpunkt einer professionellen<br />

Baubegleitung bedient. Diese begleitende Leistung wird nun von der Firma<br />

LAWOG angeboten. Die Firma LAWOG wird natürlich darauf schauen,<br />

dass die Generalunternehmen Erfahrung im Bereich der Renovierung<br />

historischer Gebäude haben. Aus den eigenen Ressourcen heraus wird die<br />

<strong>Gemeinde</strong> sicherlich nicht in der Lage sein, hier eine entsprechende<br />

Ausschreibung bzw. fortführend dann Bauüberwachung zu übernehmen.<br />

Es ist daher diese Vorgangsweise sehr sinnvoll.<br />

Der Bürgermeister lässt dann über den Antrag, die oben angeführten Leistungen zu<br />

einem Preis von brutto € 30.000,00 an die LAWOG zu vergeben, abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Dringlichkeitsantrag<br />

„Das unterfertigte Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3. OÖ. GemO.<br />

1990 den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand<br />

Beitritt zur „Europäischen Kampagne zukunftsbeständiger Städte und<br />

<strong>Gemeinde</strong>n“<br />

in die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>16</strong>. September 2004<br />

aufzunehmen und begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:<br />

Das Land Oö. hat seinen Beitritt in der Regierungssitzung am 9.8.2004 beschlossen.<br />

Lokale Agenda 21 Vorreitergemeinden wie Steinbach/Steyr, <strong>Wilhering</strong> und Schlägl<br />

sind ebenfalls aufgefordert, ihre Vorreiterrolle bei den Lokale Agenda 21 Prozessen<br />

durch einen Beitritt herauszustreichen.<br />

Mario Mühlböck eh“.<br />

Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.


‣ Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger lädt am 25.9. zur Veranstaltung<br />

„Gesund bis in die Knochen“ im Rahmen der Gesunden <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wilhering</strong> ein.<br />

Herr GV Winter ergänzt, dass am selben Tag auch der Charity-Lauf in<br />

gemeinsamer Veranstaltung abgehalten wird.<br />

Weiters findet am 11.11. im Theaterstadl eine Vernissage statt. Veranstaltet<br />

wird sie vom „Kulturverein Querfeldein“ in Ergänzung mit dem<br />

Kulturausschuss.<br />

5 Künstlerinnen haben ihre Eindrücke von <strong>Wilhering</strong> in Bildern festgehalten<br />

und diese Bilder werden an besagtem Tag ausgestellt.<br />

‣ Herr GR Wolfschluckner dankt den Mitarbeitern des Bauhofes dafür, dass<br />

sie den Wasserleitungsrohrbruch in der vergangenen Woche so rasch und<br />

unkompliziert behoben haben.<br />

‣ Frau GV Mag. Karin Peticzka gibt bekannt, dass am 5.10. im Rahmen der<br />

Aktion Gesunde <strong>Gemeinde</strong> gemeinsam mit dem Lauftreff <strong>Wilhering</strong> ein<br />

Informationsabend über „Bewusste Ernährung“ im Gasthaus „Bründl im<br />

Fall“ abgehalten wird.<br />

‣ Frau GR Doris Eisenriegler möchte wissen, welche Maßnahmen nun auf<br />

Grund des Antrages der Fraktion GRÜNE „Gentechnikfreies <strong>Wilhering</strong>“<br />

gesetzt wurden.<br />

Frau Vzbgm. Kapl und Herr Bgm. Mühlböck antworten, dass die in diesem<br />

Antrag festgehaltenen Punkte abgearbeitet wurden und der gesamte<br />

Schriftverkehr in diesem Zusammenhang an Frau GR Eisenriegler<br />

übermittelt wird.<br />

‣ Da für Frau GR Eisenriegler die Vorsprache bei Herrn LR Sigl bezüglich<br />

des Waldkindergartens nicht das für sie gewünschte Ergebnis gebracht<br />

hat, möchte sie nun wissen, was die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> generell im<br />

Bezug auf den Waldkindergarten machen möchte.<br />

‣ Eine weitere Frage von Frau GR Eisenriegler bezieht sich darauf, was die<br />

<strong>Gemeinde</strong> zu tun gedenkt, weil Herr Jakob Moser alle Ausländerwohnungen<br />

kündigt.<br />

Weiters schlägt sie vor, für <strong>Gemeinde</strong>ankündigungen und auch politische<br />

Ankündigungen einheitliche Schautafeln zu verwenden.<br />

‣ Der Bürgermeister antwortet zum letzten Punkt, dass sich bisher immer die<br />

politischen Parteien darauf verständigt haben, welche Tafeln verwendet<br />

werden.<br />

‣ Zu den Wohnungen des Herrn Moser sagt der Bürgermeister, dass ihm<br />

dies auch zu Ohren gekommen ist, dass aber lediglich eine Familie beim<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt vorgesprochen hat. Herr Moser muss diese Kündigungen<br />

natürlich der <strong>Gemeinde</strong> nicht bekannt geben, sollten aber Personen<br />

vorsprechen, wird ihnen sicher die Liste der freien Wohnungen gegeben<br />

bzw. werden sie auf Wunsch in die Warteliste der <strong>Gemeinde</strong><br />

aufgenommen.


‣ Auch von Herrn GV Anton Lehner wird als Obmann des<br />

Wohnungsausschusses berichtet, dass gerade in einem Fall sehr intensiv<br />

versucht wurde, eine Wohnung zu finden. Man kann allerdings<br />

Privatvermieter nicht Zwangsverpflichten, jemanden aufzunehmen.<br />

Außerdem kann es auch nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein dann, wenn<br />

von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> eine Wohnung nicht zugewiesen wird, auf dem<br />

freien Wohnungsmarkt eine Wohnung für den Bewerber zu suchen.<br />

Selbstverständlich bekommen diese Personen alle Informationen über<br />

Wohnungen bzw. Unterstützungen, aber die Suche der Wohnung selbst<br />

kann nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein.<br />

‣ Zum Waldkindergarten wird vom Bürgermeister festgehalten, dass seitens<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine Förderung wie für alle anderen Kindergärten gegeben<br />

wird. Wenn nun das Land keine Subventionen gewährt, kann es auch<br />

wiederum nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein, diesen Kindergarten zu<br />

finanzieren. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> hat den Betreibern des<br />

Waldkindergartens gegenüber immer die Karten offen auf den Tisch gelegt<br />

und diese beiden jungen Leute haben gewusst, mit welchen Förderungen<br />

sie zu rechnen haben.<br />

Frau GR Eisenriegler ist klar, dass die <strong>Gemeinde</strong> die Finanzierung nicht<br />

übernehmen kann. Es stellt sich aber jetzt die Frage, was unternommen<br />

wird, denn mit den vorhandenen Geldmitteln können die beiden Betreiber<br />

den Waldkindergarten nicht weiterführen.<br />

Der Bürgermeister weist nun darauf hin, dass unter Punkt Allfälliges keine<br />

Diskussionen abzuhalten sind, er ist aber gerne bereit, dieses Thema in<br />

einer anderen Runde noch zu besprechen.<br />

‣ Herr GR DI Hauer lädt die Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates zum<br />

Musical des Stiftsgymnasiums <strong>Wilhering</strong> ein.<br />

‣ Herr GV Kons. Mittermair weist darauf hin, dass die Straße zur Donaufähre<br />

Ottensheim-<strong>Wilhering</strong> bereits seit längerem durch die Bauarbeiten<br />

unbefahrbar ist.<br />

Vom Bürgermeister wird dazu festgehalten, dass sich dort die Bauarbeiten<br />

für die Wohnhäuser schwieriger gestalten als ursprünglich geahnt und dass<br />

diese Straße gesperrt werden musste, weil sie sonst abgerissen wäre. Man<br />

wird aber so rasch als möglich den ursprünglichen Zustand wieder<br />

herstellen.<br />

‣ Herr GR Mag. Dr. Hochleitner lädt die Damen und Herren des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates im Namen der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Wilhering</strong> zum<br />

„Kellerfest“ ein.<br />

Punkt 14<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Ende der Sitzung: 20:40 Uhr

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