Hauptsatzung der Gemeinde Vielank Auf der ... - Amt Dömitz-MalliÃ
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(4) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen<br />
1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb einer Wertgrenze<br />
von 1.000,- € bis 5.000,- € sowie bei wie<strong>der</strong>kehrenden Leistungen innerhalb einer<br />
Wertgrenze von 500,- € bis 2.500,- € pro Monat<br />
2. über überplanmäßige Ausgaben innerhalb <strong>der</strong> Wertgrenze von 30 - 50 % <strong>der</strong> betreffenden<br />
Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 5.000,- € sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben<br />
innerhalb <strong>der</strong> Wertgrenze von 2.500,- € bis 10.000,- € je Ausgabenfall<br />
3. bei Veräußerung o<strong>der</strong> Belastung von Grundstücken innerhalb <strong>der</strong> Wertgrenze von 2.500,-<br />
€ bis 10.000,- €, bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres<br />
zurückgezahlt werden bis zu 20.000,- € sowie die <strong>Auf</strong>nahme von Krediten im Rahmen<br />
des Haushaltsplanes innerhalb <strong>der</strong> Wertgrenze von 50.000,- € bis 100.000,- €<br />
4. über Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger<br />
Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte bis zu<br />
einer Wertgrenze von 5.000,- €<br />
(5) Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne <strong>der</strong> Absätze 3 und 4<br />
zu unterrichten.<br />
(6) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich.<br />
§ 5<br />
Ausschüsse<br />
(1) Alle beratenden Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung setzen sich, soweit nichts an<strong>der</strong>es<br />
bestimmt ist, aus vier <strong>Gemeinde</strong>vertretern und drei sachkundigen Einwohnern zusammen.<br />
(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:<br />
Name<br />
Ausschuss für <strong>Gemeinde</strong>entwicklung,<br />
Bau und Verkehr<br />
<strong>Auf</strong>gabengebiet<br />
Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung,<br />
Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung,<br />
Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten,<br />
Denkmalpflege, Probleme <strong>der</strong><br />
Kleingartenanlagen<br />
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und<br />
Sport<br />
Betreuung <strong>der</strong> Schul- und<br />
Kin<strong>der</strong>einrichtungen,<br />
Kulturför<strong>der</strong>ung und Sportentwicklung,<br />
Jugendför<strong>der</strong>ung, Sozialwesen,<br />
Fremdenverkehr<br />
(3) Die Sitzungen <strong>der</strong> Ausschüsse nach Abs. 2 sind nicht öffentlich.<br />
(4) Gemäß § 36 wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus vier<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretern zusammen. Er tagt nicht öffentlich.<br />
§ 6<br />
Weitere Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Amt</strong>sausschusses<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung wählt aus ihrer Mitte nach § 132 KV M-V zwei weitere Mitglie<strong>der</strong><br />
für den <strong>Amt</strong>sausschuss.<br />
(2) Für den Verhin<strong>der</strong>ungsfall wählt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung aus ihrer Mitte zwei<br />
stellvertretende weitere Mitglie<strong>der</strong> für den <strong>Amt</strong>sausschuss entsprechend <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong><br />
<strong>Hauptsatzung</strong> des <strong>Amt</strong>es Dömitz-Malliß.<br />
§ 7<br />
Bürgermeister / Stellvertreter<br />
(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen<br />
1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, unterhalb <strong>der</strong> Wertgrenze von<br />
1.000,- € sowie bei wie<strong>der</strong>kehrenden Leistungen unterhalb <strong>der</strong> Wertgrenze von 500,- €<br />
pro Monat