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Hauptsatzung der Gemeinde Vielank Auf der ... - Amt Dömitz-Malliß

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Die vorstehende Satzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Vielank</strong> wurde am 29.09.2004 durch den Landrat des<br />

Landkreises Ludwigslust als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 KV M-V als<br />

angezeigt zur Kenntnis genommen.<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde,<br />

können diese entsprechend § 5 Abs. 5 <strong>der</strong> Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) nur<br />

innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die<br />

Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- o<strong>der</strong> Bekanntmachungsvorschriften.<br />

gez. Drewes<br />

ausgehangen am: 13.10.2004 Unterschrift Dienstsiegel<br />

gez. Drewes<br />

abgenommen am: 03.11.2004 Unterschrift Dienstsiegel

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