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Sitzung vom 14.02.2008 (66 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Punkt 5<br />

Verwendung der Finanzzuweisung des Bundes gem. § 20 FAG für die Förderung von<br />

öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Finanz- und Sozialausschusses, Herrn Vzbgm.<br />

Mag. Dieter Paschinger.<br />

Der Bund gewährt den <strong>Gemeinde</strong>n für Personen-Nahverkehrs-Investitionen eine<br />

Finanzzuweisung nach § 20 Abs. 2 FAG 2005.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> erhält insgesamt eine Finanzzuweisung für das Jahr 2007<br />

in Höhe von …………………………………………………………………….…….€ 55.189,13.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Paschinger stellt den<br />

Antrag,<br />

die Finanzzuweisung für das Jahr 2007 wie folgt zu verwenden:<br />

Nahverkehrsförderung für Verkehrsknoten Hitzing € 46.000,77<br />

Zuführung an das gemeindeeigene Autobusunternehmen WILIA € 9.188,36<br />

€ 55.189,13<br />

Beschluss:<br />

Abstimmungsart:<br />

e i n s t i m m i g<br />

Erheben der Hand<br />

Punkt 6<br />

Auflassung und Rückübereignung des öffentlichen Gutes Parzelle 774/11 (411 m²) an<br />

die EBS Wohnungsgesellschaft, Linz, Ziegeleistraße 37, infolge Änderung des<br />

Bebauungsplanes; Abschluss eines Vertrages und Erlassung einer Verordnung;<br />

Berichterstattung durch Herrn LAbg. Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstück Nr. 774/11, KG Schönering im<br />

Gesamtausmaß von 411 m² (öffentliches Gut der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>) in Folge der<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1<strong>66</strong> aufzulassen. Für die Auflassung der Fläche ist<br />

erforderlich, dass einerseits eine Verordnung beschlossen sowie ein Vertrag abgeschlossen<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den<br />

Antrag,<br />

nachfolgende Verordnung sowie beiliegenden Vertrag zwischen der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> und der EBS Wohnungsgesellschaft Linz zu beschließen.<br />

Verordnung<br />

über die Auflassung des Grundstückes Nr. 774/11, KG Schönering<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 14. Februar 2008<br />

gemäß § 11 Abs. 3 OÖ. Straßengesetz 1991 i.d.g.F beschlossen:<br />

§ 1

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