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Schöner Heiraten Kassel - Hochzeitsmagazin Kassel

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28<br />

S T A N D E S A M T<br />

Familienname der Ehepartner<br />

Bei der Eheschließung können Brautpaare<br />

den Geburts- oder Familienname<br />

ändern und einen gemeinsamen<br />

Ehenamen bestimmen. Dies kann der<br />

Name des Mannes oder der Name der<br />

Frau sein. Auch wenn sich die meisten<br />

Brautpaare am Tag ihrer Eheschließung<br />

zu diesem Schritt entscheiden, muss die<br />

Ehenamensbestimmung aber nicht bei<br />

der Eheschließung erfolgen, sondern<br />

kann ohne jede Frist auch zu einem<br />

späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.<br />

Eine Ehenamensbestimmung ist<br />

unwiderruflich. Nach deutschem Recht<br />

sind derzeit nachfolgend aufgeführte<br />

Möglichkeiten der Namensführung gegeben.<br />

1. Jeder Partner behält seinen Namen,<br />

den er vor der Eheschließung<br />

geführt hat.<br />

Beispiel: Sabine Sommer & Theo<br />

Traum<br />

2. Eine weitere Möglichkeit besteht<br />

in der Wahl eines gemeinsamen Ehenamens.<br />

Dies kann der Geburtsname<br />

oder der im Zeitpunkt der Eheschließung<br />

geführte Name der Frau oder<br />

des Mannes sein.<br />

Beispiel: Sabine Traum, geb. Sommer<br />

& Theo Traum<br />

oder Sabine Sommer & Theo Sommer,<br />

geb. Traum<br />

Sollten sich die Eheleute für diese<br />

Möglichkeit entscheiden, dann kann<br />

auch derjenige, dessen Name nicht<br />

Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen<br />

oder den im Zeitpunkt der<br />

Eheschließung geführten Namen, dem<br />

Ehenamen voranstellen oder anfügen.<br />

Beispiel: Sabine Sommer & Theo<br />

Sommer-Traum<br />

oder Sabine Sommer & Theo<br />

Traum-Sommer<br />

oder Sabine Sommer-Traum &<br />

Theo Traum<br />

oder Sabine Traum-Sommer &<br />

Theo Traum<br />

Die Bestimmung eines Doppelnamens<br />

für beide Ehepartner lässt das<br />

deutsche Namensrecht nicht zu. Besteht<br />

der Ehename bereits aus einem Doppelnamen,<br />

kann keine weitere Erklärung<br />

zum Namen abgegeben werden.<br />

Weiterführende Fragen zum Namensrecht<br />

beantwortet gerne ihr zuständiges<br />

Standesamt.<br />

Unterlagen für die Anmeldung<br />

der Eheschließung<br />

Ganz ohne Bürokratie kommen<br />

Sie nicht in den Hafen der Ehe. Die<br />

nachfolgende Aufstellung soll Ihnen<br />

helfen, sich einen ersten Überblick zu<br />

verschaffen. Bitte beachten Sie, dass<br />

Ihre persönliche Lebenssituation über<br />

die vom Standesamt benötigten Papiere<br />

entscheidet.<br />

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn:<br />

- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige<br />

sind,<br />

- beide Verlobte volljährig und kinderlos<br />

sind,<br />

- keine/r der Verlobten bereits verheiratet<br />

war,<br />

- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz<br />

in <strong>Kassel</strong> haben<br />

- und beide in <strong>Kassel</strong> geboren sind).<br />

Dann brauchen Sie zur Anmeldung<br />

der Eheschließung nur Ihre gültigen<br />

Personalausweise oder Reisepässe.<br />

Sind einzelne oder mehrere dieser<br />

Bedingungen nicht erfüllt, benötigen<br />

Sie folgende Unterlagen (Urkunden<br />

sollen neueren Datums sein):<br />

1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht<br />

<strong>Kassel</strong> ist,<br />

- eine Aufenthaltsbescheinigung<br />

der zuständigen Meldebehörde des<br />

Hauptwohnsitzes „zur Vorlage beim<br />

Standesamt“. Diese Bescheinigung<br />

soll nicht älter als einen Monat sein.<br />

2. Wenn sie nicht in <strong>Kassel</strong> geboren<br />

sind, brauchen Verlobte,<br />

Gebühren<br />

- einen Auszug aus ihrem Geburtenregister.<br />

Zu erhalten beim Standesamt<br />

ihres Geburtsortes<br />

3. Verwitwete und geschiedene Verlobte<br />

müssen zusätzlich folgende Urkunden<br />

vorlegen:<br />

- eine Eheurkunde mit der letzten<br />

vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.<br />

Wenn das erforderliche Dokument<br />

beim Standesamt <strong>Kassel</strong> aufbewahrt<br />

wird, greifen wir auf die bei uns geführten<br />

Bücher zurück; ist die geforderte<br />

Eheurkunde jedoch bei einem<br />

anderen Standesamt auszustellen,<br />

besorgen Sie bitte dieses Dokument<br />

dort (beim Standesamt der letzten<br />

Eheschließung).<br />

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung<br />

wiederfinden, reichen die genannten<br />

Unterlagen meistens aus. Allerdings<br />

können in Einzelfällen weitere Unterlagen<br />

notwendig werden.<br />

In folgenden Fällen sollten Sie sich<br />

auf jeden Fall persönlich beim Standesamt<br />

erkundigen:<br />

- eine/r der Verlobten besitzt eine<br />

ausländische Staatsangehörigkeit<br />

- eine/r der Verlobten ist nicht im<br />

Bundesgebiet geboren<br />

- die Verlobten haben gemeinsame<br />

Kinder<br />

- eine/r der Verlobten ist adoptiert<br />

- eine/r der Verlobten hat mehrere<br />

Vorehen<br />

- eine/r der Verlobten ist im Ausland<br />

geschieden worden<br />

• Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung<br />

oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses :<br />

- wenn nur deutsches Recht zu prüfen ist 40,– Euro<br />

- wenn ausländisches Recht zu beachten ist 60,– Euro<br />

• Aufnahme einer Versicherung an Eides statt 30,– Euro<br />

• Aufenthaltsbescheinigung<br />

• Beurkundung der Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder<br />

8,– Euro<br />

Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 20,– Euro<br />

• Ausstellung einer Eheurkunde 10,– Euro<br />

jede weitere Eheurkunde 5,– Euro<br />

• Familienstammbuch, je nach Ausführung<br />

• Trauungen und Begründung von Lebenspartnerschaften<br />

12 - 75,– Euro<br />

in den Amtsräumen 40,– Euro<br />

- außerhalb der Öffnungszeiten, d.h. freitags ab 13 Uhr 60,– Euro<br />

- außerhalb des Rathauses 60,– Euro<br />

- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten und außerhalb des Rathauses 90,– Euro<br />

• Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 80,– Euro

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