Schöner Heiraten Kassel - Hochzeitsmagazin Kassel
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S T A N D E S A M T<br />
Familienname der Ehepartner<br />
Bei der Eheschließung können Brautpaare<br />
den Geburts- oder Familienname<br />
ändern und einen gemeinsamen<br />
Ehenamen bestimmen. Dies kann der<br />
Name des Mannes oder der Name der<br />
Frau sein. Auch wenn sich die meisten<br />
Brautpaare am Tag ihrer Eheschließung<br />
zu diesem Schritt entscheiden, muss die<br />
Ehenamensbestimmung aber nicht bei<br />
der Eheschließung erfolgen, sondern<br />
kann ohne jede Frist auch zu einem<br />
späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.<br />
Eine Ehenamensbestimmung ist<br />
unwiderruflich. Nach deutschem Recht<br />
sind derzeit nachfolgend aufgeführte<br />
Möglichkeiten der Namensführung gegeben.<br />
1. Jeder Partner behält seinen Namen,<br />
den er vor der Eheschließung<br />
geführt hat.<br />
Beispiel: Sabine Sommer & Theo<br />
Traum<br />
2. Eine weitere Möglichkeit besteht<br />
in der Wahl eines gemeinsamen Ehenamens.<br />
Dies kann der Geburtsname<br />
oder der im Zeitpunkt der Eheschließung<br />
geführte Name der Frau oder<br />
des Mannes sein.<br />
Beispiel: Sabine Traum, geb. Sommer<br />
& Theo Traum<br />
oder Sabine Sommer & Theo Sommer,<br />
geb. Traum<br />
Sollten sich die Eheleute für diese<br />
Möglichkeit entscheiden, dann kann<br />
auch derjenige, dessen Name nicht<br />
Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen<br />
oder den im Zeitpunkt der<br />
Eheschließung geführten Namen, dem<br />
Ehenamen voranstellen oder anfügen.<br />
Beispiel: Sabine Sommer & Theo<br />
Sommer-Traum<br />
oder Sabine Sommer & Theo<br />
Traum-Sommer<br />
oder Sabine Sommer-Traum &<br />
Theo Traum<br />
oder Sabine Traum-Sommer &<br />
Theo Traum<br />
Die Bestimmung eines Doppelnamens<br />
für beide Ehepartner lässt das<br />
deutsche Namensrecht nicht zu. Besteht<br />
der Ehename bereits aus einem Doppelnamen,<br />
kann keine weitere Erklärung<br />
zum Namen abgegeben werden.<br />
Weiterführende Fragen zum Namensrecht<br />
beantwortet gerne ihr zuständiges<br />
Standesamt.<br />
Unterlagen für die Anmeldung<br />
der Eheschließung<br />
Ganz ohne Bürokratie kommen<br />
Sie nicht in den Hafen der Ehe. Die<br />
nachfolgende Aufstellung soll Ihnen<br />
helfen, sich einen ersten Überblick zu<br />
verschaffen. Bitte beachten Sie, dass<br />
Ihre persönliche Lebenssituation über<br />
die vom Standesamt benötigten Papiere<br />
entscheidet.<br />
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn:<br />
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige<br />
sind,<br />
- beide Verlobte volljährig und kinderlos<br />
sind,<br />
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet<br />
war,<br />
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz<br />
in <strong>Kassel</strong> haben<br />
- und beide in <strong>Kassel</strong> geboren sind).<br />
Dann brauchen Sie zur Anmeldung<br />
der Eheschließung nur Ihre gültigen<br />
Personalausweise oder Reisepässe.<br />
Sind einzelne oder mehrere dieser<br />
Bedingungen nicht erfüllt, benötigen<br />
Sie folgende Unterlagen (Urkunden<br />
sollen neueren Datums sein):<br />
1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht<br />
<strong>Kassel</strong> ist,<br />
- eine Aufenthaltsbescheinigung<br />
der zuständigen Meldebehörde des<br />
Hauptwohnsitzes „zur Vorlage beim<br />
Standesamt“. Diese Bescheinigung<br />
soll nicht älter als einen Monat sein.<br />
2. Wenn sie nicht in <strong>Kassel</strong> geboren<br />
sind, brauchen Verlobte,<br />
Gebühren<br />
- einen Auszug aus ihrem Geburtenregister.<br />
Zu erhalten beim Standesamt<br />
ihres Geburtsortes<br />
3. Verwitwete und geschiedene Verlobte<br />
müssen zusätzlich folgende Urkunden<br />
vorlegen:<br />
- eine Eheurkunde mit der letzten<br />
vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.<br />
Wenn das erforderliche Dokument<br />
beim Standesamt <strong>Kassel</strong> aufbewahrt<br />
wird, greifen wir auf die bei uns geführten<br />
Bücher zurück; ist die geforderte<br />
Eheurkunde jedoch bei einem<br />
anderen Standesamt auszustellen,<br />
besorgen Sie bitte dieses Dokument<br />
dort (beim Standesamt der letzten<br />
Eheschließung).<br />
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung<br />
wiederfinden, reichen die genannten<br />
Unterlagen meistens aus. Allerdings<br />
können in Einzelfällen weitere Unterlagen<br />
notwendig werden.<br />
In folgenden Fällen sollten Sie sich<br />
auf jeden Fall persönlich beim Standesamt<br />
erkundigen:<br />
- eine/r der Verlobten besitzt eine<br />
ausländische Staatsangehörigkeit<br />
- eine/r der Verlobten ist nicht im<br />
Bundesgebiet geboren<br />
- die Verlobten haben gemeinsame<br />
Kinder<br />
- eine/r der Verlobten ist adoptiert<br />
- eine/r der Verlobten hat mehrere<br />
Vorehen<br />
- eine/r der Verlobten ist im Ausland<br />
geschieden worden<br />
• Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung<br />
oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses :<br />
- wenn nur deutsches Recht zu prüfen ist 40,– Euro<br />
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist 60,– Euro<br />
• Aufnahme einer Versicherung an Eides statt 30,– Euro<br />
• Aufenthaltsbescheinigung<br />
• Beurkundung der Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder<br />
8,– Euro<br />
Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 20,– Euro<br />
• Ausstellung einer Eheurkunde 10,– Euro<br />
jede weitere Eheurkunde 5,– Euro<br />
• Familienstammbuch, je nach Ausführung<br />
• Trauungen und Begründung von Lebenspartnerschaften<br />
12 - 75,– Euro<br />
in den Amtsräumen 40,– Euro<br />
- außerhalb der Öffnungszeiten, d.h. freitags ab 13 Uhr 60,– Euro<br />
- außerhalb des Rathauses 60,– Euro<br />
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten und außerhalb des Rathauses 90,– Euro<br />
• Nachträgliche Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 80,– Euro