Verkaufsprospekt Genussrechte
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<strong>Verkaufsprospekt</strong><br />
<strong>Genussrechte</strong><br />
KUHNLE-TOURS Bootscharter GmbH & Co. Investitions KG<br />
Initiiert und vorgelegt von der<br />
Kuhnle-Tours Bootscharter Beteiligungs Gmbh
1 Vorausgeschickt<br />
Liebe Bootsfreunde,<br />
welche Geldanlage riecht nach Meer? Wärmt wie<br />
ein sonniger Ankerplatz? Schmeckt nach Grillabend<br />
am Kanalufer? Bei unseren <strong>Genussrechte</strong>n macht<br />
nicht nur die Rendite Spaß. Sie können sich – wie<br />
auch bei unseren anderen Anlageformen – Ihre<br />
Zinsen ganz oder teilweise in Bootsferien auszahlen<br />
lassen. Dann haben Sie neben allen Sinnesfreuden,<br />
die das Bordleben so mit sich bringt, auch noch die<br />
schöne Gewissheit, dass Ihr Urlaub zum Nulltarif<br />
zu haben ist. Und die Mindestanlage beträgt nur<br />
2.500 Euro.<br />
In diesem Prospekt haben wir alle Informationen<br />
zusammengestellt, die Sie benötigen, um zu entscheiden,<br />
ob ein Genussrecht zu Ihnen passt. Viele<br />
Zahlen, aber auch unsere Geschichte, unsere Pläne<br />
und Visionen finden Sie auf den nächsten Seiten.<br />
Trotzdem möchten wir Sie herzlich einladen, sich<br />
vor Ort bei uns zu informieren. Erkunden Sie unsere<br />
Bootsreviere, sprechen Sie mit den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern (egal ob im Blaumann oder im<br />
Blazer) und lassen Sie sich von unserer Begeisterung<br />
für Bootsferien anstecken. Wenn Sie die große Freiheit<br />
erfasst, sobald Ihr Schiffsbug die Hafenausfahrt<br />
passiert, dann wissen Sie, warum Wassertourismus<br />
immer noch ein wachsender Markt ist. Und damit<br />
ein sicherer Hafen für Ihre Geldanlage.<br />
Wir sehen uns auf dem Wasser<br />
Ihr Harald Kuhnle
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Vorausgeschickt 3<br />
2 Die Kapitalanlage im Überblick 6<br />
2.1 Die Kapitalanlage 7<br />
2.2 Anlegerzielgruppe<br />
2.3 Die Emittentin<br />
2.4 Form und Einteilung der Kapitalanlage<br />
2.5 Anlageobjekte<br />
2.6 Anlageziel und Rendite 8<br />
2.6.1 KUHNLE-TOURS Investors-Club<br />
2.6.2 Bonusprogramm<br />
2.7 Wassersport als Anlagemarkt 9<br />
2.8 Initiatorin/Prospektverantwortung<br />
2.9 Geschäftsleitung<br />
2.10 Verwaltungsrat<br />
2.11 Steuerliche Situation<br />
2.12 Rechtliche Situation<br />
2.13 Zeichnungsfrist<br />
2.14 Einzahlungen<br />
2.15 Mittelverwendungsplanung<br />
10<br />
2.16 Ausschüttungen<br />
2.17 Vergütung der geschäftsführenden Komplementärin<br />
2.18 Laufzeit und Bindung des Anlegers<br />
2.19 Haftung des Anlegers<br />
2.20 Berichterstattung<br />
11<br />
3 Risiken 12<br />
3.1 Anlagegefährdende Risiken<br />
3.1.1 Wirtschaftliche Risiken<br />
3.1.2 Investitions- und Management-Risiken<br />
3.1.3 Eingeschränkte Einflussnahme durch<br />
Minderheitsbeteiligung 13<br />
3.1.4 Potentielle Interessenkonflikte<br />
3.1.5 Risiko des Totalverlustes<br />
3.1.6 Liquiditätsrisiken<br />
3.1.7 Kostenrisiken<br />
3.1.8 Risiken durch die unbegrenzte Laufzeit<br />
3.1.9 Risiken durch rechtliche Änderungen 14<br />
3.2 Anlegergefährdende Risiken<br />
3.2.1 Einzahlungsverpflichtung, Nachschusspflicht,<br />
Haftung des Anlegers<br />
3.2.2 Einzahlungsverzug und Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
3.2.3 Eingeschränkte Verfügbarkeit über das Genussrechtskapital 15<br />
3.2.4 Langfristige Bindung, Zahlungsströme<br />
und Bewertung der <strong>Genussrechte</strong><br />
3.2.5 Fremdfinanzierung der Kapitalanlage<br />
3.3 Informationsrisiken 16<br />
3.4 Steuerliche Risiken<br />
3.5 Maximales Risiko und Zusammenfassung
4 Kuhnle-Unternehmensgruppe 18<br />
4.1 Entwicklung der Kuhnle-Unternehmensgruppe<br />
4.2 Organigramm 24<br />
4.3 KUHNLE-TOURS Bootscharter Beteiligungs GmbH 25<br />
4.4 KUHNLE-TOURS Bootscharter GmbH & Co. KG<br />
4.5 KUHNLE-TOURS GmbH<br />
4.6 Kuhnle Wassersportanlagen GmbH<br />
4.7 Kuhnle Werft GmbH 26<br />
5 Wassersport als Markt 27<br />
5.1 Begriffliche Definition<br />
5.2 Anlagemöglichkeiten im Wassersport 28<br />
5.3 Marktteilnehmer<br />
5.4 Marktanalyse Deutschand 30<br />
5.4.1 Reviere in Deutschland<br />
5.4.2 Segmente Deutschlands 32<br />
5.5 Marktanalyse Frankreich 34<br />
5.5.1 Reviere in Frankreich<br />
5.5.2 Segmente Frankreichs<br />
6 Die Fondsgesellschaft 36<br />
6.1 Anlagekonzept und Status<br />
6.2 Anlageobjekte 38<br />
6.2.1 Stralsund, Citymarina Stralsund 39<br />
6.2.2 Elsass-Lothringen, Marina Niderviller 42<br />
6.2.3 Mecklenburg-Vorpommern, Marina Müritz 44<br />
6.2.4 Brandenburg an der Havel, Anleger am Plauer Schloss 50<br />
6.2.5 Stralsund, Wassersportzentrum Schwedenschanze 52<br />
6.2.6 Investitionen in Charterboote 56<br />
6.2.7 Innovationen der Kuhnle Werft GmbH 58<br />
6.2.8 Erweiterungen der Kuhnle Werft GmbH 64<br />
6.2.9 Gründung einer weiteren Charterbasis in Frankreich 66<br />
6.3 Handelnde Personen und Gesellschaften 68<br />
6.3.1 KUHNLE-TOURS Bootscharter GmbH & Co. Investitions KG<br />
6.3.2 KUHNLE-TOURS Bootscharter Beteiligungs GmbH<br />
6.3.3 Gründungskommanditist und Gründungskomplementär 69<br />
6.3.4 Weitere Mandate und Beteiligungen von Harald Kuhnle<br />
6.4<br />
6.3.5 Verwaltungsrat<br />
Jahresabschluss und Lagebericht<br />
der KT Investitions KG 70<br />
6.4.1 Bilanz per 31. Oktober 2006<br />
6.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für die Zeit vom 1. November 2005 bis 31. Oktober 2006 71<br />
6.4.3 Anhang und Lagebericht 72<br />
6.4.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 73<br />
6.4.5 Voraussichtliche Entwicklung<br />
7 Rechtliche Aspekte 74<br />
7.1 Emittentin, Unternehmensgegenstand<br />
und Gesellschafter<br />
7.2 Zeichnung und Zeichnungsunterlagen 75<br />
7.3 Kosten<br />
7.4 Haftung des Anlegers<br />
7.5 Laufzeit und Ausscheiden<br />
7.6 Anteilsverfügungen 76<br />
7.7 Berichterstattung<br />
7.8 Rechte der Genussrechtsinhaber<br />
7.9 Nachrangigkeit des Genussrechtskapitals<br />
8 Wesentliche steuerliche Grundlagen 77<br />
8.1 Gesellschaftsform<br />
8.2 Einkunftsart<br />
8.3 Werbungskosten 78<br />
8.4 Umsatzsteuer<br />
8.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
9 Verträge und Erklärungen 79<br />
9.1 Vertragstexte<br />
9.1.1 Gesellschaftsvertrag<br />
9.1.2 Genussrechtsbedingungen 84<br />
9.1.3 Beteiligungsvertrag 88<br />
9.2 Besondere Angaben nach VermVerkProspV 91<br />
9.3 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzgeschäften 92<br />
9.4 Angabenvorbehalt 95<br />
9.5 Abwicklungs- und rechtliche Hinweise<br />
9.6 Vollständigkeitserklärung<br />
Anlage Zeichnungsschein 97<br />
Anlage Widerrufsbelehrung 98<br />
Bildnachweis 99<br />
Hinweis:<br />
Dieser Prospekt muss nach der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung<br />
und dem <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz<br />
der Bundesanstalt für Finanz-<br />
dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Genehmigung<br />
eingereicht werden.<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />
gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es durch die<br />
BaFin.
2 Die Kapitalanlage im Überblick<br />
Form der Kapitalanlage Namens-<strong>Genussrechte</strong> mit Gewinn- und Verlustbeteiligung zu einem Nennbetrag<br />
von je 250 Euro<br />
Emissionsvolumen 15 Mio. Euro, 60.000 Namens-<strong>Genussrechte</strong> im Gesamtwert von 15 Mio. Euro, das entspricht<br />
6.000 angebotenen Anteilen, Mindestanzahl: ein Genussrechtsinhaber mit zehn <strong>Genussrechte</strong>n<br />
(2.500 Euro)<br />
Fondskonzept Unternehmensbeteiligungsfonds, der sich als stiller Gesellschafter an den Unternehmen<br />
der Kuhnle-Unternehmensgruppe beteiligt<br />
Mindestbeteiligung Einlage ab 2.500 Euro (zehn <strong>Genussrechte</strong> à 250 Euro)<br />
Höhere Zeichnungen in Schritten von 250 Euro<br />
Mindestlaufzeit der Beteiligung Drei Jahre<br />
Investment Fokus Der maritime Markt in Deutschland und Europa mit einem regionalen Schwerpunkt<br />
auf Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Ost-Frankreich<br />
Einmalaufwand Die Konzeptionskosten werden nicht der Fondsgesellschaft belastet, und da der Fonds<br />
ausschließlich direkt vertrieben wird, entstehen auch keine Vertriebskosten.<br />
Somit werden der Fondsgesellschaft keine Einmalaufwendungen berechnet.<br />
Laufende Vergütung 0,3% p.a.<br />
Basisverzinsung 6% p.a. auf die geleistete Einlage, eventuell zuzüglich Boni durch Teilnahme am<br />
KUHNLE-TOURS Investors-Club<br />
Kapitalrückzahlung Bei Kündigung zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger Gewinnanteile und<br />
abzüglich noch nicht wieder aufgefüllter Verlustanteile
2.1 Die Kapitalanlage<br />
Die KUHNLE-TOURS Bootscharter GmbH & Co. Investitions KG<br />
(im Folgenden KT Investitions KG) bietet unverbriefte Namens-<br />
genussrechte mit einem Nennwert von je 250 Euro an. Es handelt<br />
sich dabei um eine indirekte Beteiligung an den Aktivitäten der<br />
Kuhnle-Unternehmensgruppe, die im Wassersportmarkt aktiv ist,<br />
da der Geschäftszweck der KT Investitions KG die stille Beteiligung<br />
an Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe ist. Die Kuhnle-<br />
Unternehmensgruppe investiert mit den zur Verfügung gestellten<br />
Mitteln unter anderem in die Erweiterung der Bootsflotte und den<br />
Ausbau der firmeneigenen Marinas und Stützpunkte für den Char-<br />
terbetrieb. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 2.500 Euro.<br />
2.2 Anlegerzielgruppe<br />
Das Angebot richtet sich vorrangig an die wassersportverbundenen<br />
Anleger, die die Reize und Entwicklungspotenziale dieses Marktes<br />
einschätzen können. Die Anleger sollten ein langfristiges Engage-<br />
ment in diesem Markt anstreben und die investierten Mittel nicht<br />
kurzfristig anderweitig benötigen. Durch die Langfristigkeit der<br />
Anlage (Mindestanlagedauer drei Jahre) bedingt, eignet sich die<br />
Investition nur für Anleger, die während dieses Zeitraums über<br />
ausreichend andere Geldmittel verfügen. Die Anlage eignet sich<br />
somit für Investoren mit langfristigem Horizont, die jährliche<br />
Ausschüttungen anstreben. Die Anlage richtet sich primär an<br />
Investoren, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Im Falle der<br />
Unsicherheit bezüglich der rechtlichen und steuerlichen Implika-<br />
tionen dieses Investments auf ihre individuelle Situation bezogen<br />
wird den Investoren empfohlen, sich von einem Vertreter der rechts-<br />
oder steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.<br />
2.3 Die Emittentin<br />
Emittierendes Unternehmen ist die KUHNLE-TOURS Bootscharter<br />
GmbH & Co. Investitions KG.<br />
2.4. Form und Einteilung<br />
der Kapitalanlage<br />
Die Emittentin bietet 60.000 unverbriefte Namens-<strong>Genussrechte</strong><br />
mit einem Nennwert von je 250 Euro an. Die Mindestzeichnungs-<br />
summe beträgt 2.500 Euro (10 <strong>Genussrechte</strong> à 250 Euro). Damit<br />
beträgt die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen 6.000. Die<br />
<strong>Genussrechte</strong> sind ab dem Tag, der auf die Wertstellung der jewei-<br />
ligen Einzahlung auf dem Bankkonto folgt, an den Gewinnen und<br />
Verlusten der Gesellschaft beteiligt.<br />
2.5 Anlageobjekte<br />
Die KT Investitions KG investiert als stiller Gesellschafter in Unter-<br />
nehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe. Diese wiederum inves-<br />
tieren in den Wassersportmarkt in Form von Bootsflotten für den<br />
Charterbetrieb und dafür notwendige Infrastruktur wie Marinas,<br />
Bootsstege etc. Die KUHNLE-TOURS GmbH betreibt das Charter-<br />
geschäft der Gruppe, mit ihr besteht bereits ein Beteiligungsvertrag<br />
als erste getätigte Investition der KT Investitions KG. Weitere Be-<br />
teiligungen als stiller Gesellschafter an Unternehmen der Kuhnle-<br />
Unternehmensgruppe werden folgen.
2 Die Kapitalanlage im Überblick<br />
2.6 Anlageziel und Rendite<br />
Das verfolgte Anlageziel der KT Investitions KG ist die Beteiligung<br />
an Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe, wodurch der<br />
Anleger an den Potentialen des Wassersportmarktes partizipiert.<br />
Der Anleger erhält eine feste Verzinsung auf das eingezahlte Ka-<br />
pital in Höhe von 6 % p.a. Darüber hinaus kann der Anleger an dem<br />
speziellen Bonusprogramm der Kuhnle-Unternehmensgruppe für<br />
Investoren teilnehmen. Dadurch kann der Anleger seine Rendite<br />
steigern, indem er bei Dienstleistungen der Kuhnle-Unternehmens-<br />
gruppe wie zum Beispiel einer Bootscharter Rabatte erhält. Im<br />
Folgenden stellen wir Ihnen die möglichen Boni vor:<br />
2.6.1 KUHNLE-TOURS Investors-Club<br />
Als Investor – Genussrechtsinhaber – werden Sie automatisch und<br />
kostenlos Mitglied im KUHNLE-TOURS Investors-Club. Damit<br />
genießen Sie beim Bootscharter oder wenn Sie mit Ihrem eigenen<br />
Boot in einer Rundtörn Marina anlegen, viele Vorteile:<br />
• zwei Freikarten zu allen Bootsausstellungen mit KUHNLE-<br />
TOURS-Beteiligung<br />
• keine Anzahlungen bei Buchungen (Boote und Ferienwohnungen)<br />
• kostenloses Beiboot bei Buchungen für Bootsferien mit<br />
KUHNLE-TOURS in Deutschland<br />
• keine Kaution (die Selbstbeteiligung im Schadensfall bleibt)<br />
• kein Mitgliedsbeitrag<br />
2.6.2 Bonusprogramm<br />
Darüber hinaus erhalten Sie folgende Rabatte beim Chartern von<br />
Booten der KUHNLE-TOURS Flotte sowie bei weiteren KUHNLE-<br />
TOURS Produkten:<br />
A. Ein Grundrabatt in Höhe von 2 % auf das einbezahlte<br />
Genussrechtskapital pro Jahr. (So beträgt der jährliche<br />
Rabatt pro 2.500 Euro Kapital 50 Euro. Für beispielsweise<br />
10.000 Euro Kapital beträgt der Rabatt 200 Euro.)<br />
B. Zusätzlich kann die vorgesehene Ausschüttung in Höhe<br />
von 6 % auf das einbezahlte Genussrechtskapital mit<br />
einem Extra-Bonus (Aufschlag) als Rabatt auf Bootsmieten<br />
(Konditionen vergleiche B1.) und weitere KUHNLE-TOURS<br />
Produkte (Konditionen vergleiche B2.) verbessert werden.<br />
Die 6 % Ausschüttung wird in diesem Fall NICHT ausbezahlt,<br />
sondern als Rabatt verrechnet.<br />
B1. Für Bootsmieten bei KUHNLE-TOURS-eigenen Booten<br />
(nicht bei Booten von Partnerfirmen) gilt:<br />
Der Extra-Bonus beträgt 20 % bezogen auf die 6 %<br />
vorgesehene Ausschüttung (somit 7,2%) für Bootsmieten<br />
im Zeitraum Mai bis September und 40 % (somit<br />
8,4%) für Bootsmieten im März, April und Oktober.<br />
Das Anfangs- und das Enddatum der Bootsmiete müssen<br />
jeweils in diesem Zeitraum liegen.<br />
Werden die 2% Grundrabatt (vergleiche A.) noch dazu<br />
addiert, ergibt sich bei 20% Extra-Bonus auf die<br />
vorgesehene Ausschüttung eine Rendite von 9,2% pro<br />
Jahr und beim Extra-Bonus von 40 % auf die vorgesehene<br />
Ausschüttung eine Rendite von 10,4% pro Jahr.<br />
Somit sind, unter Ausnutzung der maximalen Extra-Boni,<br />
in der Spitze bis zu 10,4% (2% + 8,4%) jährliche Rendite<br />
bezogen auf das eingezahlte Genussrechtskapital möglich.<br />
Eine Grundkostenpauschale (für zum Beispiel Gas,<br />
Bettwäsche und Reinigung) wird bei der Bootsmiete<br />
nicht erhoben. Sie müssen nur den Treibstoff (Abrechnung<br />
nach Betriebsstunden) bezahlen.<br />
B2. Die vorgenannten Rabatte können alternativ auch bei<br />
folgenden KUHNLE-TOURS Produkten angewandt<br />
werden:<br />
• Kurse der KUHNLE-TOURS Bootsschule (nicht jedoch auf<br />
Prüfungsgebühren)<br />
• Ferienwohnungen im Obergeschoss des Captain´s Inn im<br />
Hafendorf Müritz, in der Ferienwohnung Biber am<br />
Erlebnissteg Seenplatte sowie bei den Ferienwohnungen<br />
in der Marina Niderviller<br />
• Miete von kleinen Sportbooten und Segelbooten an<br />
unseren Stationen (soweit diese dort angeboten werden)
• Liegeplatzmiete in den Rundtörn Marinas der Kuhnle-<br />
Unternehmensgruppe (Sommer und Winter, Dauer- und<br />
Gastlieger).<br />
Bei diesen KUHNLE-TOURS Produkten beträgt der Bonus<br />
immer 20% auf die 6 % vorgesehene Ausschüttung (somit<br />
7,2 %) zuzüglich der 2% Grundrabatt (vgl. A.) auf die<br />
einbezahlte Einlage pro Jahr (insgesamt 9,2 %).<br />
Alle anderen Produkte der Rundtörn Marinas und der Kuhnle<br />
Werft GmbH sind NICHT rabattfähig. Hierzu gehören zum Beispiel<br />
Strom, Wasser, Kran, Dienstleistungen, Bootszubehör etc.<br />
Mehrere Jahre sind kumulierbar sowie aufteilbar auf mehrere<br />
Bootsmieten, Liegeplatzmieten usw. Die Rabatte können auf<br />
Folgejahre übertragen werden und bleiben gültig bis zur Einlösung.<br />
Eine Erhöhung der angesparten Rabatte durch Verzinsung erfolgt<br />
nicht. Noch nicht ausbezahlte Ausschüttungen können jederzeit<br />
in Rabatte umgewandelt werden.<br />
Die Rabatte können nur vom Anleger (Genussrechtsinhaber) sowie<br />
seinen direkten Familienangehörigen ersten Grades (Ehepartner/<br />
Lebensgefährte/in und Kinder sowie Eltern) eingelöst werden.<br />
Sie sind NICHT übertragbar. Kündigt der Anleger sein Genussrecht,<br />
so sind sämtliche noch als Rabatt nutzbare Boni in dem Jahr zu<br />
verbrauchen, in dem die Rückzahlung des Genussrechtskapitals<br />
erfolgt, ansonsten verfällt ihre Gültigkeit.<br />
Die Rabatte werden in der Regel als geldwerter Vorteil gewertet,<br />
der gegebenenfalls einer Steuerbelastung unterliegt. Freistellungs-<br />
aufträge für Kapitalerträge finden keine Anwendung.<br />
2.7 Wassersport als<br />
Anlagemarkt<br />
Die KT Investitions KG investiert über stille Beteiligungen an Un-<br />
ternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe in den Wassersport-<br />
markt. Wie andere Teile des Freizeitmarktes ist auch dieser stark<br />
wachsend. Immer größere Kundengruppen wollen in den Genuss<br />
eines entspannenden Bootsurlaubes kommen. Insbesondere auch<br />
bei den Hausbooten für Binnengewässer ist dies inzwischen auch<br />
in Deutschland weitestgehend barrierefrei für alle Kundengruppen<br />
zugänglich, da diese Wasserfahrzeuge führerscheinfrei bewegt<br />
werden dürfen. Die Kuhnle-Unternehmensgruppe hat in diesem<br />
Markt eine führende Stellung und ist in Deutschland Marktführer<br />
im Bereich Hausboot-Charter.<br />
2.8 Initiatorin/<br />
Prospektverantwortung<br />
Die Initiatorin des vorliegenden Investitionsvorhabens und damit<br />
der KT Investitions KG ist die KUHNLE-TOURS Bootscharter Betei-<br />
ligungs GmbH, sie ist die Prospektverantwortliche im Sinne des<br />
§ 3 der Vermögensanlagen-<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung.<br />
2.9 Geschäftsleitung<br />
Die Geschäftsleitung der KT Investitions KG wird ebenfalls durch<br />
die KUHNLE-TOURS Bootscharter Beteiligungs GmbH übernommen,<br />
die die Rolle der geschäftsführenden Komplementärin einnimmt.<br />
Geschäftsführer und alleiniger Inhaber der KUHNLE-TOURS Boot-<br />
scharter Beteiligungs GmbH ist der Gründer der Kuhnle-Unterneh-<br />
mensgruppe Herr Dipl.-Ing. Harald Kuhnle.<br />
Harald Kuhnle<br />
Harald Kuhnle, geboren 1956 in Stuttgart, lernte auf dem Boden-<br />
see segeln. Noch als Maschinenbau-Student machte er sich 1981<br />
selbstständig, indem er Bekannten, die eine Segelyacht besaßen,<br />
zahlende Mitsegler vermittelte. Schon ein Jahr nach der Firmen-<br />
gründung vermittelte er auch Hausboote auf den französischen<br />
Gewässern. 1990 kaufte er die ersten vier Boote, die er von Waren<br />
(Müritz) aus vermietete. Es folgte die Entwicklung des eigenen<br />
Hausboots Kormoran und 1997 die Gründung der eigenen Werft.<br />
Harald Kuhnle ist verheiratet und hat zwei Kinder, mit denen er<br />
gerne Boot fährt. Außerdem ist er begeisterter Hobbykoch.
2 Die Kapitalanlage im Überblick<br />
2.10 Verwaltungsrat<br />
Die KT Investitions KG hat einen Verwaltungsrat, der aus drei Mit-<br />
gliedern besteht. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von<br />
der Gesellschafterversammlung gewählt. Die Amtszeit der Mit-<br />
glieder des Verwaltungsrates beträgt drei Jahre. Der Verwaltungs-<br />
rat wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
Er tagt circa zwei bis vier Mal pro Jahr und berät die Geschäfts-<br />
führung und gibt Empfehlungen ab.<br />
2.11 Steuerliche Situation<br />
Mit der Zeichnung von <strong>Genussrechte</strong>n erzielt der Anleger<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Weiterhin wird davon ausgegangen,<br />
dass die Investoren als Steuerinländer behandelt werden, die ihre<br />
Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />
2.12 Rechtliche Situation<br />
Die KT Investitions KG ist als Kommanditgesellschaft gestaltet. Die<br />
Anleger haben entweder die Möglichkeit, sich als Kommanditist<br />
oder als stiller Gesellschafter zu beteiligen. Die Beteiligung als<br />
Kommanditist oder stiller Gesellschafter ist in einem separaten<br />
Verkaufspropekt dargestellt. Darüber hinaus ist die Emission<br />
von Genussscheinen im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Die<br />
Komplementärfunktion als voll haftender Gesellschafter über-<br />
nimmt die KUHNLE-TOURS Bootscharter Beteiligungs GmbH.<br />
Die Komplementärin übernimmt auch die Geschäftsführung.<br />
Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Harald Kuhnle, der<br />
auch Gründungskommanditist mit einer Hafteinlage in Höhe von<br />
40.000 Euro ist.<br />
10<br />
2.13 Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des vorliegenden <strong>Verkaufsprospekt</strong>es und endet mit der Vollplat-<br />
zierung. Es gibt keine Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die ein<br />
Beenden der Zeichnungsfrist oder Ändern der Zeichnungsbedin-<br />
gungen betreffen.<br />
2.14 Einzahlungen<br />
Binnen einer Frist von 14 Tagen nach Zeichnung ist das Genuss-<br />
rechtskapital einzubezahlen. Die Zeichnung der <strong>Genussrechte</strong> wird<br />
wirksam, nachdem die Geschäftsführung der KT Investitions KG<br />
die Zeichnungserklärung unterschrieben an den Anleger zurück<br />
gesendet hat. Bei der vorliegenden Kapitalanlage wird kein Agio<br />
fällig. Der Anleger hat sein Genussrechtskapital ausschließlich<br />
netto zu leisten.<br />
2.15 Mittelverwendungsplanung<br />
Bei dem vorliegenden Fonds fallen keine Auflegungs- und Konzep-<br />
tionskosten an. Dies ist sehr ungewöhnlich und kann nur derart<br />
dargestellt werden, weil dieser Aufwand von der Kuhnle-Unter-<br />
nehmensgruppe als Finanzierungsaufwand getragen wird. Die ge-<br />
leisteten Einlagen der Anleger stehen somit zu hundert Prozent für<br />
Investitionen und Liquidität zur Verfügung. Der Fonds hat damit<br />
eine 100%ige Investitionsquote.
2.16 Ausschüttungen<br />
Die vorgesehenen Ausschüttungen der KT Investitions KG in Höhe<br />
von 6% auf die geleistete Einlage erfolgen jährlich zum 30. April.<br />
Der Anleger erhält einen jährlichen festgesetzten Zinsbetrag.<br />
Darüber hinaus kann der Anleger am Bonusprogramm der Kuhnle-<br />
Unternehmensgruppe teilnehmen, um seine Rendite weiter zu<br />
steigern. Durch Anrechnen des Extra-Bonus kann damit die<br />
Rendite auf bis zu 8,4% pro Jahr gesteigert werden. Hinzu kommt<br />
noch der Grundrabatt in Höhe von 2% auf das einbezahlte Genuss-<br />
rechtskapital pro Jahr. Damit beträgt die maximal mögliche Ren-<br />
dite 10,4 % pro Jahr. Gewinnausschüttungen oder Entnahmen aus<br />
der Gesellschaft außer den festgesetzten Ausschüttungen sind<br />
ausgeschlossen. Vergleiche dazu auch Kapitel 2.6.2.<br />
2.17 Vergütung der geschäfts-<br />
führenden Komplementärin<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die KUHNLE-TOURS Boots-<br />
charter Beteiligungs GmbH, erhält eine pauschale Haftungs- und<br />
Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 0,3 % p.a. der einge-<br />
zahlten Pflichteinlagen. Darüber hinaus gehende gesellschaftsbe-<br />
dingte Aufwendungen, die der Komplementärin entstehen, werden<br />
ihr zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer ersetzt, es sei denn,<br />
es handelt sich hierbei um umsatzsteuerbefreite Leistungen.<br />
2.18 Laufzeit und Bindung<br />
des Anlegers<br />
Die Laufzeit der Anlage ist unbegrenzt. Der Anleger kann sein<br />
Genussrechtskapital mit einer Frist von sechs Monaten kündigen,<br />
erstmals jedoch zum Ablauf von drei vollen Geschäftsjahren zum<br />
31. Oktober (das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom<br />
1. November bis 31. Oktober). Der Anlagezeitraum beträgt somit<br />
für den Anleger mindestens drei Jahre. Danach beträgt die Kündi-<br />
gungsfrist sechs Monate zum 31. Oktober jeden Jahres.<br />
Im übrigen kann jeder Genussrechtsinhaber seine <strong>Genussrechte</strong><br />
jederzeit ganz oder teilweise frei an Dritte verkaufen, abtreten oder<br />
vererben. Bei der Übertragung von Teilen der <strong>Genussrechte</strong> oder<br />
der Übertragung an mehrere neue Inhaber sind die <strong>Genussrechte</strong><br />
so zu stückeln, dass sowohl die beim bisherigen Inhaber verblei-<br />
benden als auch die an jeden neuen Inhaber übertragenen Genuss-<br />
rechte die Mindesteinlage von 2.500 Euro nicht unterschreiten (10<br />
<strong>Genussrechte</strong> à 250 Euro). Der Nennbetrag beim bisherigen Inha-<br />
ber verbleibender bzw. auf die neuen Inhaber übertragener Genuss-<br />
rechte, die die Mindesteinlage übersteigen, muss durch 250 teilbar<br />
sein.<br />
2.19 Haftung des Anlegers<br />
Die Haftung der Genussrechtsinhaber ist gänzlich auf die geleis-<br />
tete Einlage begrenzt. Haftungen über die geleistete Einlage kann<br />
es für den Genussrechtsinhaber nicht geben, eine Nachschussver-<br />
pflichtung besteht also nicht.<br />
2.20 Berichterstattung<br />
Die Genussrechtsinhaber erhalten jährlich einen Geschäftsbericht<br />
über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Verwendung des<br />
Genussrechtskapitals.<br />
11
3 Risiken<br />
Die in diesem Kapitalanlageangebot in Aussicht gestellte Rendite<br />
basiert auf einer Beteiligung an der KT Investitions KG, die mit den<br />
entsprechenden Risiken einer unternehmerischen Betätigung ver-<br />
bunden ist. Der Erfolg der Unternehmen der Kuhnle-Unternehmens-<br />
gruppe, an denen sich die Fondsgesellschaft beteiligt, kann nicht<br />
garantiert werden. Insofern kann der Fall eintreten, dass die Zins-<br />
zahlungen an die Anleger nicht geleistet werden können und dass<br />
die <strong>Genussrechte</strong> an Wert verlieren. Im schlimmsten Fall könnten<br />
die <strong>Genussrechte</strong> ihren kompletten Wert verlieren. Diese Kapital-<br />
anlage ist dementsprechend nur für Anleger geeignet, bei denen<br />
durch negative Entwicklungen keine finanziellen Probleme durch<br />
zum Beispiel ausbleibende Ausschüttungen oder Wertverluste der<br />
<strong>Genussrechte</strong> auftreten. Somit ist lediglich die Beimischung zu<br />
anderen Depotwerten eines Anlegers unter gleichzeitiger Wahrung<br />
einer entsprechenden Liquiditätsreserve sinnvoll. Bei einer Finan-<br />
zierung der <strong>Genussrechte</strong> können zusätzliche Risiken auftreten,<br />
wenn die Ausschüttungen ausbleiben oder die <strong>Genussrechte</strong> an<br />
Wert verlieren, so dass dann andere Finanzmittel für Zins- und<br />
Rückzahlung des Darlehens verwendet werden müssen. Die nach-<br />
folgenden Erläuterungen enthalten nach Ansicht des Anbieters<br />
sämtliche zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Risiken.<br />
Es wird dazu geraten, dass der Investor vor Zeichnung der Genuss-<br />
rechte alle Risiken einer eingehenden Prüfung unterzieht und sich<br />
bei Bedarf geeigneter fachkundiger Berater bedient.<br />
Generell werden die Risiken in anlagegefährdende und anleger-<br />
gefährdende Risiken unterteilt. Anlagegefährdende Risiken können<br />
zu einem teilweisen oder im Extremfall sogar zu einem vollständi-<br />
gen Verlust der geleisteten Anlage in die KT Investitions KG führen.<br />
Anlegergefährdende Risiken können über den Verlust der ge-<br />
samten geleisteten Anlage hinaus auch das weitere Vermögen des<br />
Anlegers gefährden.<br />
1<br />
3.1 Anlagegefährdende Risiken<br />
3.1.1 Wirtschaftliche Risiken<br />
Die einzugehenden stillen Beteiligungen an Unternehmen der Kuhnle-<br />
Unternehmensgruppe durch die KT Investitions KG unterliegen<br />
wirtschaftlichen Risiken. Insofern unterliegt die Zeichnung von<br />
Genussrechtskapital eines Anlegers an der KT Investitions KG wirt-<br />
schaftlichen Risiken. So unterliegt die Auslastung der Charterflot-<br />
te Schwankungen und im Extremfall würden die Boote gar nicht<br />
ausgelastet werden. Bei den Entwicklungen von Marinas und Ha-<br />
fenanlagen durch die KUHNLE-TOURS Wassersportanlagen GmbH<br />
oder dem Bootsbau durch die Kuhnle Werft GmbH sind ebenfalls<br />
wirtschaftliche Risiken bezüglich der Erreichung der gesteckten<br />
Ziele vorhanden. Es kann auch zu dem Fall kommen, dass Anla-<br />
geobjekte wie Boote oder bauliche Anlagen wie Hafenanlagen,<br />
Stege etc. veräußert werden sollen, sich zu diesem Zeitpunkt aber<br />
kein Käufer zu einem adäquaten Preis finden lässt und deshalb die<br />
Objekte deutlich unter Wert veräußert werden müssen oder<br />
schlimmsten Falles gar nicht veräußert werden können. Diesen<br />
wirtschaftlichen Risiken muss sich der Anleger vor Zeichnung sei-<br />
ner Kapitalanlage bewusst sein. In Zusammenfassung können die<br />
wirtschaftlichen Risiken zu einem Totalverlust der<br />
Anlage führen.<br />
3.1.2 Investitions- und<br />
Management-Risiken<br />
Bis auf den bestehenden Beteiligungsvertrag mit der KUHNLE-<br />
TOURS GmbH stehen die Verwendung der Mittel und damit die<br />
genauen Investitionsobjekte noch nicht fest. Insofern besteht ein<br />
Risiko bezüglich der Investitionsobjekte, da zwar nur innerhalb der<br />
Kuhnle-Unternehmensgruppe investiert wird, aber noch nicht ge-<br />
nau feststeht, in welchen jeweiligen Unternehmensteil investiert<br />
wird. Es besteht ebenfalls ein Investitionsrisiko, da nicht garantiert<br />
werden kann, dass zum jeweiligen Zeitpunkt ausreichend Investi-<br />
tionsobjekte zur Verfügung stehen. In diesem Fall würden die Mit-<br />
tel in der KT Investitions KG verbleiben und die Erbringung der<br />
Ausschüttungen für den Anleger könnte gefährdet sein. In Bezug<br />
auf das Management-Risiko ist die Ausrichtung auf den Gründer<br />
und Geschäftsführer Herrn Harald Kuhnle anzuführen. Herr Harald<br />
Kuhnle kann ausfallen oder krank werden mit möglichen wirtschaft-<br />
lich nachteiligen Folgen für den Anleger. Insofern besteht ein<br />
Schlüsselpersonen-Risiko.
3.1.3 Eingeschränkte Einflussnahme<br />
durch Minderheitsbeteiligung<br />
Die KT Investitions KG beteiligt sich als stiller Gesellschafter an den<br />
Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe. Ihr unternehme-<br />
risches Mitspracherecht in den Unternehmen, an denen sie sich<br />
beteiligt, ist deshalb eingeschränkt. Bei den Gesellschafterver-<br />
sammlungen der Beteiligungsunternehmen hat die KT Investitions<br />
KG keine Stimmrechte, sondern nur Informationsrechte. Insofern<br />
hat sie keinen Einfluss auf in den Gesellschaften zu treffende Ge-<br />
sellschafterbeschlüsse, die entgegen der Interessen der KT Inves-<br />
titions KG und damit gegen den Anleger getroffen werden könnten.<br />
So könnte beschlossen werden, dass das durch die Anleger zur<br />
Verfügung gestellte Beteiligungskapital ganz oder teilweise nicht<br />
benötigt wird. Dadurch könnten die Ausschüttungen für den An-<br />
leger gefährdet werden.<br />
3.1.4 Potentielle Interessenkonflikte<br />
Da die geschäftsführende Komplementärin und ihr Geschäftsfüh-<br />
rer Herr Harald Kuhnle auch an anderen Unternehmen der Gruppe<br />
beteiligt sind, kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KT<br />
Investitions KG, ihrer geschäftsführenden Komplementärin und<br />
Herrn Harald Kuhnle kommen. Diese Interessenkonflikte können zu<br />
für die KT Investitions KG und damit für den Anleger nachteiligen<br />
Entscheidungen führen. Nachteilige Entscheidungen können sein,<br />
dass das durch die Anleger zur Verfügung gestellte Beteiligungs-<br />
kapital ganz oder teilweise nicht mehr benötigt wird oder durch<br />
Einsatz anderer investiver Mittel eine schlechte Rendite einfährt<br />
und dadurch die Ausschüttungen für den Anleger gefährdet werden<br />
können.<br />
3.1.5 Risiko des Totalverlustes<br />
Im Falle eines gleichzeitigen Wertverlustes wie zum Beispiel im<br />
Insolvenzfall der Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe,<br />
an denen die KT Investitions KG beteiligt ist, könnte es zu einem<br />
Totalverlust der Anlage führen, da die Genussrechtsinhaber an den<br />
Verlusten beteiligt sind und erst alle Gläubiger befriedigt werden<br />
müssten.<br />
3.1.6 Liquiditätsrisiken<br />
Sollten sich einzelne Beteiligungen an einem Unternehmen nicht<br />
so entwickeln wie ursprünglich geplant und gerät dieses Beteili-<br />
gungsunternehmen in Zahlungsverzug gegenüber der KT Investi-<br />
tions KG, könnte diese wiederum in Zahlungsschwierigkeiten ge-<br />
genüber den Anlegern und in einen Liquiditätsengpass geraten.<br />
Weiterhin könnte ein Liquiditätsengpass entstehen, wenn die ge-<br />
schäftsführende Komplementärin eine nicht ausreichende Liquidi-<br />
tätsreserve gebildet hat und eine nicht geplante Investitionsaus-<br />
weitung durch zum Beispiel Übersteigen der geplanten Anschaf-<br />
fungskosten im Sinne eines gesamthaften Investitionsschutzes<br />
einen höheren Investitionsbedarf erfordert.<br />
3.1.7 Kostenrisiken<br />
Es besteht das Risiko, dass die geschätzten Kosten gemäß der<br />
Finanzplanung nicht eingehalten werden können. Damit könnten<br />
höhere Kosten für die KT Investitions KG entstehen, die ihre be-<br />
triebswirtschaftliche Planung und Rentabilität beeinflussen könnten.<br />
Höhere Kosten könnten zum Beispiel für die steuerliche Beratung<br />
oder Abschluss- und Buchhaltungsarbeiten entstehen.<br />
3.1.8 Risiken durch die<br />
unbegrenzte Laufzeit<br />
Die KT Investitions KG ist als Beteiligungsgesellschaft mit unbe-<br />
grenzter Laufzeit konzipiert, dadurch hat der Anleger keinen fest<br />
einplanbaren Termin für den Rückfluss seiner Anlage. Der Anleger<br />
sollte vielmehr von einer ebenfalls auf unbegrenzte Zeit geschlos-<br />
senen Anlage ausgehen und kann nur gemäß der im Gesellschafts-<br />
vertrag vorgenommenen Kündigungsregelungen mit einer Frist von<br />
sechs Monaten frühestens nach drei Jahren sein Genussrechts-<br />
kapital kündigen. Durch die unbegrenzte Laufzeit können sehr<br />
langfristige Engagements eingegangen werden. Sollte zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt ein größerer Teil der Genussrechtsinhaber<br />
die Anlage kündigen wollen, könnte das für die KT Investitions KG<br />
schwer darstellbar sein. Für den Anleger ergeben sich somit im<br />
Wesentlichen zwei Risiken aus der unbegrenzten Laufzeit. Erstens<br />
kann er in Liquiditätsengpässe geraten, wenn er kurzfristig über<br />
die gebundenen Mittel verfügen muss, diese aber nur mit einer<br />
Frist von sechs Monaten frühestens nach drei Jahren gekündigt<br />
werden können. Zweitens könnte die KT Investitions KG durch eine<br />
Kündigungsflut der Anleger in die Insolvenz gedrängt werden und<br />
dadurch die Anlage einen Totalverlust erleiden.<br />
1
3 Risiken<br />
3.1.9 Risiken durch rechtliche Änderungen<br />
Änderungen in der Gesetzgebung, insbesondere der Steuergesetz-<br />
gebung, können die Rentabilität der Anlage beeinflussen. Vor<br />
allem durch die unbegrenzte Laufzeit der Anlage, mit einer sechs-<br />
monatigen Kündigungsmöglichkeit frühestens nach drei vollen<br />
Geschäftsjahren, muss von Änderungen in der Gesetzgebung aus-<br />
gegangen werden. Dies kann negative Auswirkungen für den An-<br />
leger haben. Der Anleger sollte sich in einem solchen Fall durch<br />
entsprechenden fachlichen Rat absichern und die Auswirkung auf<br />
seine Anlage abschätzen.<br />
1<br />
3.2 Anlegergefährdende Risiken<br />
3.2.1 Einzahlungsverpflichtung, Nach-<br />
schusspflicht, Haftung des Anlegers<br />
Mit Zeichnung der <strong>Genussrechte</strong> bei der KT Investitions KG ver-<br />
pflichtet sich der Anleger zur Leistung der Kapitalanlage. Gerät der<br />
Anleger mit seiner Einzahlungsverpflichtung in Verzug, kann die<br />
KT Investitions KG Schadenersatz gegen ihn geltend machen und<br />
ihn gegebenenfalls aus der Gesellschaft ausschließen. In diesem<br />
Fall können auf den Zeichner Kosten zukommen, ohne dass er<br />
wirksam <strong>Genussrechte</strong> bei der KT Investitions KG erwirbt.<br />
Der Genussrechtsinhaber haftet nur mit seinem voll eingezahlten<br />
Kapital. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />
3.2.2 Einzahlungsverzug und<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Kommt der Anleger gegenüber der KT Investitions KG seiner Ein-<br />
zahlungspflicht des Genussrechtskapital nicht nach, kann die Ge-<br />
sellschaft die Anlage beitreiben oder der Anleger ausgeschlossen<br />
werden. Im Falle einer schuldhaften Nichtleistung der Anlage kann<br />
möglicherweise ein Schadenersatzanspruch der Gesellschaft ge-<br />
genüber dem Zeichner bestehen. Eventuellen Schadenersatz kann<br />
die Fondsgesellschaft gegenüber dem Anleger in diesem Fall geltend<br />
machen. Dies kann zur Folge haben, dass der Anleger auf Grund<br />
seiner nicht geleisteten Zahlung nicht Genussrechtsinhaber der<br />
KT Investitions KG wird, der Gesellschaft aber Schadenersatz<br />
leisten muss.
3.2.3 Eingeschränkte Verfügungsmöglich-<br />
keit über das Genussrechtskapital<br />
Die Zeichnung der <strong>Genussrechte</strong> bei der KT Investitions KG ist als<br />
langfristiges Engagement zu betrachten. Die Verfügungsmöglich-<br />
keiten über <strong>Genussrechte</strong> an der KT Investitions KG, insbesondere<br />
die Möglichkeit einer Veräußerung, sind in wirtschaftlicher und<br />
rechtlicher Hinsicht stark eingeschränkt. Da kein geregelter Markt<br />
für den Handel von <strong>Genussrechte</strong>n an der KT Investitions KG besteht,<br />
sind diese wahrscheinlich nur schwer und wenn, dann nur mit<br />
erheblichen Preisabschlägen veräußerbar. Insofern muss sich der<br />
Anleger über die Langfristigkeit seines Engagements und die ein-<br />
geschränkte Veräußerbarkeit seiner <strong>Genussrechte</strong> im Klaren sein.<br />
3.2.4 Langfristige Bindung, Zahlungsströme<br />
und Bewertung der <strong>Genussrechte</strong><br />
Der Anleger geht mit der Zeichnung von <strong>Genussrechte</strong>n bei der<br />
KT Investitions KG ein langfristiges Engagement ein und kann nicht<br />
kurzfristig über seine Anlage verfügen. Der Anleger kann seine<br />
<strong>Genussrechte</strong> nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäfts-<br />
jahresende kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit besteht auch<br />
erst nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. Insofern muss sich<br />
der Anleger des Risikos bewusst sein, dass er über seine Anlage nur<br />
mit einer Frist von sechs Monaten frei verfügen kann. Im Falle der<br />
Kündigung besteht die Möglichkeit, dass der Wert der Anlage<br />
unter dem Einstandswert liegt, da der Anleger am Verlust der Ge-<br />
sellschaft teilnimmt. Insofern trägt der Anleger das Risiko eines<br />
Wertverlustes seiner Anlage bis hin zu einem Totalverlust im<br />
schlechtesten Falle. Plant der Anleger die Ausschüttungen aus den<br />
<strong>Genussrechte</strong>n bei der KT Investitions KG für andere Zwecke fest<br />
ein und sollten diese auf Grund wirtschaftlicher Risiken etc. aus-<br />
bleiben, trägt der Anleger das Risiko, diese Mittel aus anderen<br />
Quellen bereitstellen zu müssen.<br />
3.2.5 Fremdfinanzierung der Kapitalanlage<br />
Der oben ausgeführte Punkt trifft insbesondere bei der Fremdfi-<br />
nanzierung des Erwerbs von <strong>Genussrechte</strong>n zu. In diesem Fall muss<br />
der Anleger Zins- und Tilgungszahlungen aus anderen Quellen<br />
bedienen können, wenn die Ausschüttungen aus der KT Investitions<br />
KG ausbleiben. Der Anleger muss sich auch darüber im Klaren sein,<br />
dass im Falle der Kündigung seiner <strong>Genussrechte</strong> der Anteilswert<br />
unter dem Restwert des Darlehens liegen kann und er deshalb<br />
zusätzliche Finanzmittel für die Rückführung des Darlehens benö-<br />
tigen kann. Insofern erhöht sich durch die Fremdfinanzierung der<br />
Kapitalanlage das Risiko für den Anleger, und generell wird davon<br />
abgeraten. Der Anleger muss die Folgen für ihn genau abwägen,<br />
falls er eine Fremdfinanzierung in Erwägung zieht.<br />
1
3 Risiken<br />
3.3 Informationsrisiken<br />
Da die Investitionsobjekte noch nicht vollständig feststehen, be-<br />
steht für den Anleger ein gewisses Informationsrisiko bezüglich der<br />
zu tätigenden Investitionen. Der Anleger weiß nur, dass in Unter-<br />
nehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe investiert wird, die im<br />
Wassersportmarkt aktiv sind. Er hat keine Informationen über die<br />
konkreten Investitionsobjekte außer den im Folgenden vorgestell-<br />
ten Investitionsbeispielen und dem bereits abgeschlossenen Betei-<br />
ligungsvertrag mit der KUHNLE TOURS GmbH. Insofern hat seine<br />
Anlage bei der KT Investitions KG einen gewissen Blindpool-<br />
Charakter mit den entsprechenden Informationsrisiken. Der Anle-<br />
ger wird auch nicht im Vorfeld zukünftig zu tätigender Investiti-<br />
onsentscheidungen umfassend informiert werden können, da die-<br />
se mitunter zeitnah durch die geschäftsführende Komplementärin<br />
getroffen werden müssen. Darüber hinaus kann es auch vorkommen,<br />
dass bestimmte Informationen zu einer Investition auf Grund der<br />
Regelungen mit Vertragspartnern nicht an die Gesellschafter oder<br />
Genussrechtsinhaber weitergegeben werden dürfen. Der Anleger<br />
muss sich darüber im Klaren sein, dass er eine Geldanlage eingeht,<br />
bei der er nicht umfassend über Details der Investitionsanbah-<br />
nungen und -entscheidungen informiert werden kann.<br />
3.4 Steuerliche Risiken<br />
Bezüglich der steuerlichen Risiken lässt sich festhalten, dass es,<br />
bedingt durch die Langfristigkeit der Anlage, während der Investi-<br />
tionsperiode des Anlegers zu Änderungen in der Steuergesetzge-<br />
bung oder Rechtsprechung kommen kann, die die Renditesituation<br />
der Anlage nachhaltig beeinflussen. Darüber hinaus bestehen für<br />
den Anleger steuerliche Risiken hinsichtlich der Anrechnung und<br />
damit der steuerlichen Geltendmachung eventueller Werbungs-<br />
kosten. Hinsichtlich der als Sonderbetriebsausgaben geltend ge-<br />
machten Aufwendungen trägt der Anleger persönlich die Nach-<br />
weispflicht, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit den erzielten<br />
Einkünften aus der Kapitalanlage in <strong>Genussrechte</strong> stehen.<br />
1<br />
3.5 Maximales Risiko und<br />
Zusammenfassung<br />
Die vorstehend aufgeführten Risiken können gemeinsam auftreten.<br />
Die Darstellung der Risiken beinhaltet nach Ansicht des Anbieters<br />
sämtliche vorstellbaren Risiken zum Tage der Prospektaufstellung.<br />
Die detaillierte Ausführung soll es dem Anleger ermöglichen, die in<br />
seinen Augen relevanten Risiken zur Beurteilung des Investitions-<br />
angebotes zu betrachten. Das aus den Risiken resultierende maxi-<br />
male Risiko kann folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
Die Zeichnung von <strong>Genussrechte</strong>n bei der KT Investitions KG unter-<br />
liegt dem Risiko des Totalverlustes der Einlage für die Anleger.<br />
Im Falle der Fremdfinanzierung des Genussrechtskapitals könnte<br />
zusätzlich der Fremdkapitalbetrag nicht zurückgeführt werden<br />
und die Zinsen für die Finanzierung des Genussrechtskapitals aus<br />
anderen Mitteln zu decken sein.<br />
Aufbauend auf diesen Erläuterungen zu der Risikostruktur der an-<br />
gebotenen Zeichnung von <strong>Genussrechte</strong>n an der KT Investitions<br />
KG wird hier nochmals darauf hingewiesen, dass<br />
1. die <strong>Genussrechte</strong> mit Eigenkapital finanziert werden sollten;<br />
2. die <strong>Genussrechte</strong> lediglich eine Beimischung zu dem Gesamt-<br />
portfolio des Anlegers darstellen sollten;<br />
3. der Anleger über genügend weitere liquide Mittel verfügen<br />
sollte, da die <strong>Genussrechte</strong> einer langen Kapitalbindung un-<br />
terliegen und nur mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Jahresende gekündigt werden können, erstmals jedoch erst<br />
nach drei Jahren.<br />
Weitere wesentliche Risiken als die in Kapitel 3 aufgeführten exis-<br />
tieren nach Kenntnis des Anbieters nicht.