Verkaufsprospekt Genussrechte
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3.1.3 Eingeschränkte Einflussnahme<br />
durch Minderheitsbeteiligung<br />
Die KT Investitions KG beteiligt sich als stiller Gesellschafter an den<br />
Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe. Ihr unternehme-<br />
risches Mitspracherecht in den Unternehmen, an denen sie sich<br />
beteiligt, ist deshalb eingeschränkt. Bei den Gesellschafterver-<br />
sammlungen der Beteiligungsunternehmen hat die KT Investitions<br />
KG keine Stimmrechte, sondern nur Informationsrechte. Insofern<br />
hat sie keinen Einfluss auf in den Gesellschaften zu treffende Ge-<br />
sellschafterbeschlüsse, die entgegen der Interessen der KT Inves-<br />
titions KG und damit gegen den Anleger getroffen werden könnten.<br />
So könnte beschlossen werden, dass das durch die Anleger zur<br />
Verfügung gestellte Beteiligungskapital ganz oder teilweise nicht<br />
benötigt wird. Dadurch könnten die Ausschüttungen für den An-<br />
leger gefährdet werden.<br />
3.1.4 Potentielle Interessenkonflikte<br />
Da die geschäftsführende Komplementärin und ihr Geschäftsfüh-<br />
rer Herr Harald Kuhnle auch an anderen Unternehmen der Gruppe<br />
beteiligt sind, kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KT<br />
Investitions KG, ihrer geschäftsführenden Komplementärin und<br />
Herrn Harald Kuhnle kommen. Diese Interessenkonflikte können zu<br />
für die KT Investitions KG und damit für den Anleger nachteiligen<br />
Entscheidungen führen. Nachteilige Entscheidungen können sein,<br />
dass das durch die Anleger zur Verfügung gestellte Beteiligungs-<br />
kapital ganz oder teilweise nicht mehr benötigt wird oder durch<br />
Einsatz anderer investiver Mittel eine schlechte Rendite einfährt<br />
und dadurch die Ausschüttungen für den Anleger gefährdet werden<br />
können.<br />
3.1.5 Risiko des Totalverlustes<br />
Im Falle eines gleichzeitigen Wertverlustes wie zum Beispiel im<br />
Insolvenzfall der Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe,<br />
an denen die KT Investitions KG beteiligt ist, könnte es zu einem<br />
Totalverlust der Anlage führen, da die Genussrechtsinhaber an den<br />
Verlusten beteiligt sind und erst alle Gläubiger befriedigt werden<br />
müssten.<br />
3.1.6 Liquiditätsrisiken<br />
Sollten sich einzelne Beteiligungen an einem Unternehmen nicht<br />
so entwickeln wie ursprünglich geplant und gerät dieses Beteili-<br />
gungsunternehmen in Zahlungsverzug gegenüber der KT Investi-<br />
tions KG, könnte diese wiederum in Zahlungsschwierigkeiten ge-<br />
genüber den Anlegern und in einen Liquiditätsengpass geraten.<br />
Weiterhin könnte ein Liquiditätsengpass entstehen, wenn die ge-<br />
schäftsführende Komplementärin eine nicht ausreichende Liquidi-<br />
tätsreserve gebildet hat und eine nicht geplante Investitionsaus-<br />
weitung durch zum Beispiel Übersteigen der geplanten Anschaf-<br />
fungskosten im Sinne eines gesamthaften Investitionsschutzes<br />
einen höheren Investitionsbedarf erfordert.<br />
3.1.7 Kostenrisiken<br />
Es besteht das Risiko, dass die geschätzten Kosten gemäß der<br />
Finanzplanung nicht eingehalten werden können. Damit könnten<br />
höhere Kosten für die KT Investitions KG entstehen, die ihre be-<br />
triebswirtschaftliche Planung und Rentabilität beeinflussen könnten.<br />
Höhere Kosten könnten zum Beispiel für die steuerliche Beratung<br />
oder Abschluss- und Buchhaltungsarbeiten entstehen.<br />
3.1.8 Risiken durch die<br />
unbegrenzte Laufzeit<br />
Die KT Investitions KG ist als Beteiligungsgesellschaft mit unbe-<br />
grenzter Laufzeit konzipiert, dadurch hat der Anleger keinen fest<br />
einplanbaren Termin für den Rückfluss seiner Anlage. Der Anleger<br />
sollte vielmehr von einer ebenfalls auf unbegrenzte Zeit geschlos-<br />
senen Anlage ausgehen und kann nur gemäß der im Gesellschafts-<br />
vertrag vorgenommenen Kündigungsregelungen mit einer Frist von<br />
sechs Monaten frühestens nach drei Jahren sein Genussrechts-<br />
kapital kündigen. Durch die unbegrenzte Laufzeit können sehr<br />
langfristige Engagements eingegangen werden. Sollte zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt ein größerer Teil der Genussrechtsinhaber<br />
die Anlage kündigen wollen, könnte das für die KT Investitions KG<br />
schwer darstellbar sein. Für den Anleger ergeben sich somit im<br />
Wesentlichen zwei Risiken aus der unbegrenzten Laufzeit. Erstens<br />
kann er in Liquiditätsengpässe geraten, wenn er kurzfristig über<br />
die gebundenen Mittel verfügen muss, diese aber nur mit einer<br />
Frist von sechs Monaten frühestens nach drei Jahren gekündigt<br />
werden können. Zweitens könnte die KT Investitions KG durch eine<br />
Kündigungsflut der Anleger in die Insolvenz gedrängt werden und<br />
dadurch die Anlage einen Totalverlust erleiden.<br />
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