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Verkaufsprospekt Genussrechte

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3.1.3 Eingeschränkte Einflussnahme<br />

durch Minderheitsbeteiligung<br />

Die KT Investitions KG beteiligt sich als stiller Gesellschafter an den<br />

Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe. Ihr unternehme-<br />

risches Mitspracherecht in den Unternehmen, an denen sie sich<br />

beteiligt, ist deshalb eingeschränkt. Bei den Gesellschafterver-<br />

sammlungen der Beteiligungsunternehmen hat die KT Investitions<br />

KG keine Stimmrechte, sondern nur Informationsrechte. Insofern<br />

hat sie keinen Einfluss auf in den Gesellschaften zu treffende Ge-<br />

sellschafterbeschlüsse, die entgegen der Interessen der KT Inves-<br />

titions KG und damit gegen den Anleger getroffen werden könnten.<br />

So könnte beschlossen werden, dass das durch die Anleger zur<br />

Verfügung gestellte Beteiligungskapital ganz oder teilweise nicht<br />

benötigt wird. Dadurch könnten die Ausschüttungen für den An-<br />

leger gefährdet werden.<br />

3.1.4 Potentielle Interessenkonflikte<br />

Da die geschäftsführende Komplementärin und ihr Geschäftsfüh-<br />

rer Herr Harald Kuhnle auch an anderen Unternehmen der Gruppe<br />

beteiligt sind, kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KT<br />

Investitions KG, ihrer geschäftsführenden Komplementärin und<br />

Herrn Harald Kuhnle kommen. Diese Interessenkonflikte können zu<br />

für die KT Investitions KG und damit für den Anleger nachteiligen<br />

Entscheidungen führen. Nachteilige Entscheidungen können sein,<br />

dass das durch die Anleger zur Verfügung gestellte Beteiligungs-<br />

kapital ganz oder teilweise nicht mehr benötigt wird oder durch<br />

Einsatz anderer investiver Mittel eine schlechte Rendite einfährt<br />

und dadurch die Ausschüttungen für den Anleger gefährdet werden<br />

können.<br />

3.1.5 Risiko des Totalverlustes<br />

Im Falle eines gleichzeitigen Wertverlustes wie zum Beispiel im<br />

Insolvenzfall der Unternehmen der Kuhnle-Unternehmensgruppe,<br />

an denen die KT Investitions KG beteiligt ist, könnte es zu einem<br />

Totalverlust der Anlage führen, da die Genussrechtsinhaber an den<br />

Verlusten beteiligt sind und erst alle Gläubiger befriedigt werden<br />

müssten.<br />

3.1.6 Liquiditätsrisiken<br />

Sollten sich einzelne Beteiligungen an einem Unternehmen nicht<br />

so entwickeln wie ursprünglich geplant und gerät dieses Beteili-<br />

gungsunternehmen in Zahlungsverzug gegenüber der KT Investi-<br />

tions KG, könnte diese wiederum in Zahlungsschwierigkeiten ge-<br />

genüber den Anlegern und in einen Liquiditätsengpass geraten.<br />

Weiterhin könnte ein Liquiditätsengpass entstehen, wenn die ge-<br />

schäftsführende Komplementärin eine nicht ausreichende Liquidi-<br />

tätsreserve gebildet hat und eine nicht geplante Investitionsaus-<br />

weitung durch zum Beispiel Übersteigen der geplanten Anschaf-<br />

fungskosten im Sinne eines gesamthaften Investitionsschutzes<br />

einen höheren Investitionsbedarf erfordert.<br />

3.1.7 Kostenrisiken<br />

Es besteht das Risiko, dass die geschätzten Kosten gemäß der<br />

Finanzplanung nicht eingehalten werden können. Damit könnten<br />

höhere Kosten für die KT Investitions KG entstehen, die ihre be-<br />

triebswirtschaftliche Planung und Rentabilität beeinflussen könnten.<br />

Höhere Kosten könnten zum Beispiel für die steuerliche Beratung<br />

oder Abschluss- und Buchhaltungsarbeiten entstehen.<br />

3.1.8 Risiken durch die<br />

unbegrenzte Laufzeit<br />

Die KT Investitions KG ist als Beteiligungsgesellschaft mit unbe-<br />

grenzter Laufzeit konzipiert, dadurch hat der Anleger keinen fest<br />

einplanbaren Termin für den Rückfluss seiner Anlage. Der Anleger<br />

sollte vielmehr von einer ebenfalls auf unbegrenzte Zeit geschlos-<br />

senen Anlage ausgehen und kann nur gemäß der im Gesellschafts-<br />

vertrag vorgenommenen Kündigungsregelungen mit einer Frist von<br />

sechs Monaten frühestens nach drei Jahren sein Genussrechts-<br />

kapital kündigen. Durch die unbegrenzte Laufzeit können sehr<br />

langfristige Engagements eingegangen werden. Sollte zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt ein größerer Teil der Genussrechtsinhaber<br />

die Anlage kündigen wollen, könnte das für die KT Investitions KG<br />

schwer darstellbar sein. Für den Anleger ergeben sich somit im<br />

Wesentlichen zwei Risiken aus der unbegrenzten Laufzeit. Erstens<br />

kann er in Liquiditätsengpässe geraten, wenn er kurzfristig über<br />

die gebundenen Mittel verfügen muss, diese aber nur mit einer<br />

Frist von sechs Monaten frühestens nach drei Jahren gekündigt<br />

werden können. Zweitens könnte die KT Investitions KG durch eine<br />

Kündigungsflut der Anleger in die Insolvenz gedrängt werden und<br />

dadurch die Anlage einen Totalverlust erleiden.<br />

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