Verkaufsprospekt Genussrechte
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3.2.3 Eingeschränkte Verfügungsmöglich-<br />
keit über das Genussrechtskapital<br />
Die Zeichnung der <strong>Genussrechte</strong> bei der KT Investitions KG ist als<br />
langfristiges Engagement zu betrachten. Die Verfügungsmöglich-<br />
keiten über <strong>Genussrechte</strong> an der KT Investitions KG, insbesondere<br />
die Möglichkeit einer Veräußerung, sind in wirtschaftlicher und<br />
rechtlicher Hinsicht stark eingeschränkt. Da kein geregelter Markt<br />
für den Handel von <strong>Genussrechte</strong>n an der KT Investitions KG besteht,<br />
sind diese wahrscheinlich nur schwer und wenn, dann nur mit<br />
erheblichen Preisabschlägen veräußerbar. Insofern muss sich der<br />
Anleger über die Langfristigkeit seines Engagements und die ein-<br />
geschränkte Veräußerbarkeit seiner <strong>Genussrechte</strong> im Klaren sein.<br />
3.2.4 Langfristige Bindung, Zahlungsströme<br />
und Bewertung der <strong>Genussrechte</strong><br />
Der Anleger geht mit der Zeichnung von <strong>Genussrechte</strong>n bei der<br />
KT Investitions KG ein langfristiges Engagement ein und kann nicht<br />
kurzfristig über seine Anlage verfügen. Der Anleger kann seine<br />
<strong>Genussrechte</strong> nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäfts-<br />
jahresende kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit besteht auch<br />
erst nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. Insofern muss sich<br />
der Anleger des Risikos bewusst sein, dass er über seine Anlage nur<br />
mit einer Frist von sechs Monaten frei verfügen kann. Im Falle der<br />
Kündigung besteht die Möglichkeit, dass der Wert der Anlage<br />
unter dem Einstandswert liegt, da der Anleger am Verlust der Ge-<br />
sellschaft teilnimmt. Insofern trägt der Anleger das Risiko eines<br />
Wertverlustes seiner Anlage bis hin zu einem Totalverlust im<br />
schlechtesten Falle. Plant der Anleger die Ausschüttungen aus den<br />
<strong>Genussrechte</strong>n bei der KT Investitions KG für andere Zwecke fest<br />
ein und sollten diese auf Grund wirtschaftlicher Risiken etc. aus-<br />
bleiben, trägt der Anleger das Risiko, diese Mittel aus anderen<br />
Quellen bereitstellen zu müssen.<br />
3.2.5 Fremdfinanzierung der Kapitalanlage<br />
Der oben ausgeführte Punkt trifft insbesondere bei der Fremdfi-<br />
nanzierung des Erwerbs von <strong>Genussrechte</strong>n zu. In diesem Fall muss<br />
der Anleger Zins- und Tilgungszahlungen aus anderen Quellen<br />
bedienen können, wenn die Ausschüttungen aus der KT Investitions<br />
KG ausbleiben. Der Anleger muss sich auch darüber im Klaren sein,<br />
dass im Falle der Kündigung seiner <strong>Genussrechte</strong> der Anteilswert<br />
unter dem Restwert des Darlehens liegen kann und er deshalb<br />
zusätzliche Finanzmittel für die Rückführung des Darlehens benö-<br />
tigen kann. Insofern erhöht sich durch die Fremdfinanzierung der<br />
Kapitalanlage das Risiko für den Anleger, und generell wird davon<br />
abgeraten. Der Anleger muss die Folgen für ihn genau abwägen,<br />
falls er eine Fremdfinanzierung in Erwägung zieht.<br />
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