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Verkaufsprospekt Genussrechte

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3.2.3 Eingeschränkte Verfügungsmöglich-<br />

keit über das Genussrechtskapital<br />

Die Zeichnung der <strong>Genussrechte</strong> bei der KT Investitions KG ist als<br />

langfristiges Engagement zu betrachten. Die Verfügungsmöglich-<br />

keiten über <strong>Genussrechte</strong> an der KT Investitions KG, insbesondere<br />

die Möglichkeit einer Veräußerung, sind in wirtschaftlicher und<br />

rechtlicher Hinsicht stark eingeschränkt. Da kein geregelter Markt<br />

für den Handel von <strong>Genussrechte</strong>n an der KT Investitions KG besteht,<br />

sind diese wahrscheinlich nur schwer und wenn, dann nur mit<br />

erheblichen Preisabschlägen veräußerbar. Insofern muss sich der<br />

Anleger über die Langfristigkeit seines Engagements und die ein-<br />

geschränkte Veräußerbarkeit seiner <strong>Genussrechte</strong> im Klaren sein.<br />

3.2.4 Langfristige Bindung, Zahlungsströme<br />

und Bewertung der <strong>Genussrechte</strong><br />

Der Anleger geht mit der Zeichnung von <strong>Genussrechte</strong>n bei der<br />

KT Investitions KG ein langfristiges Engagement ein und kann nicht<br />

kurzfristig über seine Anlage verfügen. Der Anleger kann seine<br />

<strong>Genussrechte</strong> nur mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäfts-<br />

jahresende kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit besteht auch<br />

erst nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. Insofern muss sich<br />

der Anleger des Risikos bewusst sein, dass er über seine Anlage nur<br />

mit einer Frist von sechs Monaten frei verfügen kann. Im Falle der<br />

Kündigung besteht die Möglichkeit, dass der Wert der Anlage<br />

unter dem Einstandswert liegt, da der Anleger am Verlust der Ge-<br />

sellschaft teilnimmt. Insofern trägt der Anleger das Risiko eines<br />

Wertverlustes seiner Anlage bis hin zu einem Totalverlust im<br />

schlechtesten Falle. Plant der Anleger die Ausschüttungen aus den<br />

<strong>Genussrechte</strong>n bei der KT Investitions KG für andere Zwecke fest<br />

ein und sollten diese auf Grund wirtschaftlicher Risiken etc. aus-<br />

bleiben, trägt der Anleger das Risiko, diese Mittel aus anderen<br />

Quellen bereitstellen zu müssen.<br />

3.2.5 Fremdfinanzierung der Kapitalanlage<br />

Der oben ausgeführte Punkt trifft insbesondere bei der Fremdfi-<br />

nanzierung des Erwerbs von <strong>Genussrechte</strong>n zu. In diesem Fall muss<br />

der Anleger Zins- und Tilgungszahlungen aus anderen Quellen<br />

bedienen können, wenn die Ausschüttungen aus der KT Investitions<br />

KG ausbleiben. Der Anleger muss sich auch darüber im Klaren sein,<br />

dass im Falle der Kündigung seiner <strong>Genussrechte</strong> der Anteilswert<br />

unter dem Restwert des Darlehens liegen kann und er deshalb<br />

zusätzliche Finanzmittel für die Rückführung des Darlehens benö-<br />

tigen kann. Insofern erhöht sich durch die Fremdfinanzierung der<br />

Kapitalanlage das Risiko für den Anleger, und generell wird davon<br />

abgeraten. Der Anleger muss die Folgen für ihn genau abwägen,<br />

falls er eine Fremdfinanzierung in Erwägung zieht.<br />

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