Verkaufsprospekt Genussrechte
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3 Risiken<br />
3.1.9 Risiken durch rechtliche Änderungen<br />
Änderungen in der Gesetzgebung, insbesondere der Steuergesetz-<br />
gebung, können die Rentabilität der Anlage beeinflussen. Vor<br />
allem durch die unbegrenzte Laufzeit der Anlage, mit einer sechs-<br />
monatigen Kündigungsmöglichkeit frühestens nach drei vollen<br />
Geschäftsjahren, muss von Änderungen in der Gesetzgebung aus-<br />
gegangen werden. Dies kann negative Auswirkungen für den An-<br />
leger haben. Der Anleger sollte sich in einem solchen Fall durch<br />
entsprechenden fachlichen Rat absichern und die Auswirkung auf<br />
seine Anlage abschätzen.<br />
1<br />
3.2 Anlegergefährdende Risiken<br />
3.2.1 Einzahlungsverpflichtung, Nach-<br />
schusspflicht, Haftung des Anlegers<br />
Mit Zeichnung der <strong>Genussrechte</strong> bei der KT Investitions KG ver-<br />
pflichtet sich der Anleger zur Leistung der Kapitalanlage. Gerät der<br />
Anleger mit seiner Einzahlungsverpflichtung in Verzug, kann die<br />
KT Investitions KG Schadenersatz gegen ihn geltend machen und<br />
ihn gegebenenfalls aus der Gesellschaft ausschließen. In diesem<br />
Fall können auf den Zeichner Kosten zukommen, ohne dass er<br />
wirksam <strong>Genussrechte</strong> bei der KT Investitions KG erwirbt.<br />
Der Genussrechtsinhaber haftet nur mit seinem voll eingezahlten<br />
Kapital. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />
3.2.2 Einzahlungsverzug und<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Kommt der Anleger gegenüber der KT Investitions KG seiner Ein-<br />
zahlungspflicht des Genussrechtskapital nicht nach, kann die Ge-<br />
sellschaft die Anlage beitreiben oder der Anleger ausgeschlossen<br />
werden. Im Falle einer schuldhaften Nichtleistung der Anlage kann<br />
möglicherweise ein Schadenersatzanspruch der Gesellschaft ge-<br />
genüber dem Zeichner bestehen. Eventuellen Schadenersatz kann<br />
die Fondsgesellschaft gegenüber dem Anleger in diesem Fall geltend<br />
machen. Dies kann zur Folge haben, dass der Anleger auf Grund<br />
seiner nicht geleisteten Zahlung nicht Genussrechtsinhaber der<br />
KT Investitions KG wird, der Gesellschaft aber Schadenersatz<br />
leisten muss.