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Dienstvereinbarung über ein Betriebliches ...

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5<br />

§ 14<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Die <strong>Dienstver<strong>ein</strong>barung</strong> tritt am ………....................... in Kraft und ist mit <strong>ein</strong>er Frist<br />

von sechs Monaten zum Jahresende schriftlich kündbar. Im Fall der Kündigung gilt diese<br />

bis zur Ver<strong>ein</strong>barung <strong>ein</strong>er neuen <strong>Dienstver<strong>ein</strong>barung</strong> fort.<br />

(2) Die <strong>Dienstver<strong>ein</strong>barung</strong> wird den Mitarbeiterinnen und insbesondere den<br />

Dienststellenleitungen in geeigneter Weise bekannt gemacht.<br />

................................, den ........................<br />

Der Kirchenkreisvorstand<br />

Die Mitarbeitervertretung<br />

....................................... L.S. ......................................<br />

........................................

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