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Modernisierung (mit Kostenverteilung), Musterbeschluss*

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<strong>Modernisierung</strong> (<strong>mit</strong> <strong>Kostenverteilung</strong>), <strong>Musterbeschluss*</strong><br />

Die Gemeinschaft der Eigentümer fasste zu TOP _____ folgenden Beschluss:<br />

Einbau einer Gegensprechanlage - Finanzierung durch Erhebung einer<br />

Sonderumlage<br />

Die Wohnanlage wird <strong>mit</strong> einer Gegensprechanlage ausgestattet. In diesem<br />

Zusammenhang werden in die jeweiligen Sondereigentumseinheiten Sprechstellen<br />

eingebaut, die jeweils <strong>mit</strong> der zentralen Sprechstelle am Hauseingang verbunden<br />

werden. Vom Verwalter sind drei Vergleichsangebote einzuholen. Der Beirat wird<br />

ermächtigt, im Einvernehmen <strong>mit</strong> dem Verwalter den entsprechenden Auftrag zu<br />

erteilen. Die Finanzierung erfolgt durch Erhebung einer sofort fälligen Sonderumlage in<br />

Höhe von insgesamt __________________ EUR. Die Verteilung dieser Sonderumlage<br />

auf die einzelnen Miteigentümer erfolgt nach Sondereigentumseinheiten. Die anteiligen<br />

Beträge sind durch die einzelnen Wohnungseigentümer am Verrechnungstag<br />

_______________ auf das gemeinschaftliche Girokonto zu zahlen.<br />

Wohnungseigentümer, die dem Verwalter eine Einzugsermächtigung erteilt haben,<br />

haben zum Verrechnungstermin für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltung<br />

Der Versammlungsleiter verkündet folgendes Beschlussergebnis:<br />

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.<br />

Der Versammlungsleiter machte die Eigentümer vor der Abstimmung darauf<br />

aufmerksam, dass eine positive Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

einer Mehrheit von drei Viertel aller im Grundbuch eingetragenen<br />

Wohnungseigentümer bedarf, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der<br />

Miteigentumsanteile repräsentieren muss.<br />

Ergänzend hat der Verwalter die Eigentümer darauf hingewiesen, dass die<br />

Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 16 Abs. 4 WEG und § 22<br />

Abs. 2 WEG abweichend von dem in der Teilungserklärung in § ____ vereinbarten<br />

Wertstimmrecht, nach dem gesetzlichen Kopfstimmrecht des § 25 Abs. 2 WEG zu<br />

erfolgen hat.<br />

* Beschluss kann erst ab 1.7.2007 <strong>mit</strong> Inkrafttreten der WEG-Reform<br />

verwendet werden!<br />

Quelle: VerwalterPraxis<br />

Copyright: Haufe Mediengruppe<br />

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