Modernisierung (mit Kostenverteilung), Musterbeschluss*
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<strong>Modernisierung</strong> (<strong>mit</strong> <strong>Kostenverteilung</strong>), <strong>Musterbeschluss*</strong><br />
Die Gemeinschaft der Eigentümer fasste zu TOP _____ folgenden Beschluss:<br />
Einbau einer Gegensprechanlage - Finanzierung durch Erhebung einer<br />
Sonderumlage<br />
Die Wohnanlage wird <strong>mit</strong> einer Gegensprechanlage ausgestattet. In diesem<br />
Zusammenhang werden in die jeweiligen Sondereigentumseinheiten Sprechstellen<br />
eingebaut, die jeweils <strong>mit</strong> der zentralen Sprechstelle am Hauseingang verbunden<br />
werden. Vom Verwalter sind drei Vergleichsangebote einzuholen. Der Beirat wird<br />
ermächtigt, im Einvernehmen <strong>mit</strong> dem Verwalter den entsprechenden Auftrag zu<br />
erteilen. Die Finanzierung erfolgt durch Erhebung einer sofort fälligen Sonderumlage in<br />
Höhe von insgesamt __________________ EUR. Die Verteilung dieser Sonderumlage<br />
auf die einzelnen Miteigentümer erfolgt nach Sondereigentumseinheiten. Die anteiligen<br />
Beträge sind durch die einzelnen Wohnungseigentümer am Verrechnungstag<br />
_______________ auf das gemeinschaftliche Girokonto zu zahlen.<br />
Wohnungseigentümer, die dem Verwalter eine Einzugsermächtigung erteilt haben,<br />
haben zum Verrechnungstermin für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltung<br />
Der Versammlungsleiter verkündet folgendes Beschlussergebnis:<br />
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.<br />
Der Versammlungsleiter machte die Eigentümer vor der Abstimmung darauf<br />
aufmerksam, dass eine positive Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
einer Mehrheit von drei Viertel aller im Grundbuch eingetragenen<br />
Wohnungseigentümer bedarf, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der<br />
Miteigentumsanteile repräsentieren muss.<br />
Ergänzend hat der Verwalter die Eigentümer darauf hingewiesen, dass die<br />
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 16 Abs. 4 WEG und § 22<br />
Abs. 2 WEG abweichend von dem in der Teilungserklärung in § ____ vereinbarten<br />
Wertstimmrecht, nach dem gesetzlichen Kopfstimmrecht des § 25 Abs. 2 WEG zu<br />
erfolgen hat.<br />
* Beschluss kann erst ab 1.7.2007 <strong>mit</strong> Inkrafttreten der WEG-Reform<br />
verwendet werden!<br />
Quelle: VerwalterPraxis<br />
Copyright: Haufe Mediengruppe<br />
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