Alters- und Ehejubilare - Gemeinde Leingarten
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LEINGARTEN<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die 8. Änderung der 2. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplanes<br />
<strong>Leingarten</strong> (Eppinger Straße) in der Fassung vom<br />
14. September 2012 wird festgestellt.<br />
Zu diesem Tagessordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Steinbrenner<br />
Herrn Uwe Müller vom Büro KMB aus Ludwigsburg.<br />
Der Vorsitzende wies daraufhin, dass die Tagesordnungspunkte<br />
5 – 7 gemeinsam beraten werden.<br />
Zunächst regte ein Redner angesichts der umfangreichen Sitzungsvorlage<br />
an, die Anlagen zur Sitzungsvorlage pro Fraktion<br />
nur einmal zu versenden um Kopierpapier zu sparen.<br />
Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit im Gremium.<br />
Herr Müller erläuterte dem Gremium die einzelnen Sitzungsvorlagen<br />
näher <strong>und</strong> ging dabei auf die Abwägung der eingegangenen<br />
Stellungnahmen ein.<br />
In der Aussprache zu dem Thema wurde kontrovers diskutiert<br />
<strong>und</strong> verschiedene Meinungen zu dem Vorhaben vorgebracht.<br />
Verschiedene Verständnisfragen wurden geklärt.<br />
Einige Rednerinnen <strong>und</strong> Redner äußerten große Bedenken gegenüber<br />
den Planungen. Ihrer Meinung nach seien die Eingriffe<br />
in Natur <strong>und</strong> Landschaft zu groß. Der Standort sei für eine Firmenerweiterung<br />
ungeeignet.<br />
Die Mehrheit des Gremiums sah in den dargelegten Planungen<br />
keinen Ablehnungsgr<strong>und</strong>.<br />
In der Abstimmung sprach sich der <strong>Gemeinde</strong>rat mit 10 Ja-Stimmen,<br />
5 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung für den Beschlussantrag<br />
aus.<br />
6. Bebauungsplan „Eppinger Straße West I“<br />
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 22. Mai 2012<br />
wurde der Bebauungsplanentwurf „Eppinger Straße West I“ (in<br />
der Fassung vom 09. Mai 2012) vom 22. Juni 2012 bis einschließlich<br />
23. Juli 2012 öffentlich ausgelegt <strong>und</strong> die Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange angehört.<br />
Im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> vom 14. Juni 2012 wurde<br />
die öffentliche Auslegung des Planentwurfs bekannt gemacht.<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein. Sie werden in<br />
Anlage 1 dargestellt <strong>und</strong> mit einem Behandlungsvorschlag versehen.<br />
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />
Die eingegangenen Anregungen ergeben aufgr<strong>und</strong> der erarbeiteten<br />
Abwägungsvorschläge keine inhaltlichen Änderungen von<br />
Bebauungsplan, Textteil <strong>und</strong> Begründung.<br />
Die Anregungen <strong>und</strong> Hinweise zum Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />
zum Artenschutz, zum Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> zum<br />
Überschwemmungsgebiet werden beachtet <strong>und</strong> durch geeignete<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen kompensiert.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Lage der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />
Bebauungsplangebiets, werden zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
<strong>und</strong> dem Landkreis Heilbronn öffentlich-rechtliche Verträge<br />
erforderlich.<br />
Herr Müller vom Büro KMB aus Ludwigsburg wird in der Sitzung<br />
anwesend sein <strong>und</strong> die Abwägung der Stellungnahmen vorstellen.<br />
Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan „Eppinger Straße<br />
West I“ als Satzung zu beschließen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Abwägungsbeschluss<br />
Den Behandlungsvorschlägen des Planers/der Verwaltung hinsichtlich<br />
der Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
sowie der Öffentlichkeit wird zugestimmt.<br />
2. Satzungsbeschluss<br />
Der Bebauungsplan „Eppinger Straße West I“ in der Fassung vom<br />
09.05.2012 (Zeichnerischer Teil <strong>und</strong> Textteil) wird nach Abwägung<br />
der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend § 10 Abs. 1<br />
BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
Woche 39 · 27.09.2012 · Seite 6<br />
3. Örtliche Bauvorschriften<br />
Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />
Bauvorschriften in der Fassung vom 09.05.2012 werden nach § 10<br />
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
Auf die Diskussion unter Tagesordnungspunkt 5 wird verwiesen.<br />
In der Abstimmung wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />
mit 10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.<br />
7. Bebauungsplan „Eppinger Straße West II“<br />
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 22. Mai 2012<br />
wurde der Bebauungsplanentwurf „Eppinger Straße West II“ (in<br />
der Fassung vom 09.05.2012) vom 22. Juni 2012 bis einschließlich<br />
23. Juli 2012 öffentlich ausgelegt <strong>und</strong> die Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange angehört.<br />
Im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> vom 14. Juni 2012 wurde<br />
die öffentliche Auslegung des Planentwurfs bekannt gemacht.<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein. Sie werden in<br />
Anlage 1 dargestellt <strong>und</strong> mit einem Behandlungsvorschlag versehen.<br />
Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen.<br />
Einwände der Anwohner wurden in Anlage 1 behandelt. Entsprechende<br />
Abwägungsvorschläge wurden in Anlage 1 bearbeitet.<br />
Unter Beachtung des Schallschutzgutachtens sowie von bereits<br />
durchgeführten Änderungen im Bereich der Bebauungsabstände<br />
zur Ostgrenze sowie zur Gestaltung des Pflanzgebots entlang<br />
der Ostgrenze, ergeben sich aufgr<strong>und</strong> dieser Abwägungsvorschläge<br />
keine weiteren Änderungen des Bebauungsplans.<br />
Die Anregungen <strong>und</strong> Hinweise zum Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />
zum Artenschutz, zum Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> zum<br />
Überschwemmungsgebiet werden beachtet <strong>und</strong> durch geeignete<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen kompensiert.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Lage der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />
Bebauungsplangebiets, werden zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
<strong>und</strong> dem Landkreis Heilbronn öffentlich-rechtliche Verträge<br />
erforderlich.<br />
Herr Müller vom Büro KMB aus Ludwigsburg wird in der Sitzung<br />
anwesend sein <strong>und</strong> die Abwägung der Stellungnahmen vorstellen.<br />
Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan „Eppinger Straße<br />
West II“ als Satzung zu beschließen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Abwägungsbeschluss<br />
Den Behandlungsvorschlägen des Planers/der Verwaltung hinsichtlich<br />
der Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
sowie der Öffentlichkeit wird zugestimmt.<br />
2. Satzungsbeschluss<br />
Der Bebauungsplan „Eppinger Straße West II“ in der Fassung vom<br />
09.05.2012 (Zeichnerischer Teil <strong>und</strong> Textteil) wird nach Abwägung<br />
der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend § 10 Abs.<br />
1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
3. Örtliche Bauvorschriften<br />
Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />
Bauvorschriften in der Fassung vom 09.05.2012 werden nach § 10<br />
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
Auf die Diskussion unter Tagesordnungspunkt 5 wird verwiesen.<br />
In der Abstimmung wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />
mit 10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.<br />
8. Bebauungsplanverfahren „Kappmannsgr<strong>und</strong> Ost, 4. Bauabschnitt“<br />
– Aufstellungsbeschluss –<br />
Nach § 1 Baugesetzbuch haben die <strong>Gemeinde</strong>n Bauleitpläne aufzustellen,<br />
sobald <strong>und</strong> soweit es für die städtebauliche Entwicklung<br />
<strong>und</strong> Ordnung erforderlich ist.