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Alters- und Ehejubilare - Gemeinde Leingarten

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LEINGARTEN<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die 8. Änderung der 2. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Leingarten</strong> (Eppinger Straße) in der Fassung vom<br />

14. September 2012 wird festgestellt.<br />

Zu diesem Tagessordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Steinbrenner<br />

Herrn Uwe Müller vom Büro KMB aus Ludwigsburg.<br />

Der Vorsitzende wies daraufhin, dass die Tagesordnungspunkte<br />

5 – 7 gemeinsam beraten werden.<br />

Zunächst regte ein Redner angesichts der umfangreichen Sitzungsvorlage<br />

an, die Anlagen zur Sitzungsvorlage pro Fraktion<br />

nur einmal zu versenden um Kopierpapier zu sparen.<br />

Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit im Gremium.<br />

Herr Müller erläuterte dem Gremium die einzelnen Sitzungsvorlagen<br />

näher <strong>und</strong> ging dabei auf die Abwägung der eingegangenen<br />

Stellungnahmen ein.<br />

In der Aussprache zu dem Thema wurde kontrovers diskutiert<br />

<strong>und</strong> verschiedene Meinungen zu dem Vorhaben vorgebracht.<br />

Verschiedene Verständnisfragen wurden geklärt.<br />

Einige Rednerinnen <strong>und</strong> Redner äußerten große Bedenken gegenüber<br />

den Planungen. Ihrer Meinung nach seien die Eingriffe<br />

in Natur <strong>und</strong> Landschaft zu groß. Der Standort sei für eine Firmenerweiterung<br />

ungeeignet.<br />

Die Mehrheit des Gremiums sah in den dargelegten Planungen<br />

keinen Ablehnungsgr<strong>und</strong>.<br />

In der Abstimmung sprach sich der <strong>Gemeinde</strong>rat mit 10 Ja-Stimmen,<br />

5 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung für den Beschlussantrag<br />

aus.<br />

6. Bebauungsplan „Eppinger Straße West I“<br />

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 22. Mai 2012<br />

wurde der Bebauungsplanentwurf „Eppinger Straße West I“ (in<br />

der Fassung vom 09. Mai 2012) vom 22. Juni 2012 bis einschließlich<br />

23. Juli 2012 öffentlich ausgelegt <strong>und</strong> die Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange angehört.<br />

Im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> vom 14. Juni 2012 wurde<br />

die öffentliche Auslegung des Planentwurfs bekannt gemacht.<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein. Sie werden in<br />

Anlage 1 dargestellt <strong>und</strong> mit einem Behandlungsvorschlag versehen.<br />

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

Die eingegangenen Anregungen ergeben aufgr<strong>und</strong> der erarbeiteten<br />

Abwägungsvorschläge keine inhaltlichen Änderungen von<br />

Bebauungsplan, Textteil <strong>und</strong> Begründung.<br />

Die Anregungen <strong>und</strong> Hinweise zum Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

zum Artenschutz, zum Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> zum<br />

Überschwemmungsgebiet werden beachtet <strong>und</strong> durch geeignete<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen kompensiert.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Lage der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />

Bebauungsplangebiets, werden zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

<strong>und</strong> dem Landkreis Heilbronn öffentlich-rechtliche Verträge<br />

erforderlich.<br />

Herr Müller vom Büro KMB aus Ludwigsburg wird in der Sitzung<br />

anwesend sein <strong>und</strong> die Abwägung der Stellungnahmen vorstellen.<br />

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan „Eppinger Straße<br />

West I“ als Satzung zu beschließen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Abwägungsbeschluss<br />

Den Behandlungsvorschlägen des Planers/der Verwaltung hinsichtlich<br />

der Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Öffentlichkeit wird zugestimmt.<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

Der Bebauungsplan „Eppinger Straße West I“ in der Fassung vom<br />

09.05.2012 (Zeichnerischer Teil <strong>und</strong> Textteil) wird nach Abwägung<br />

der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend § 10 Abs. 1<br />

BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

Woche 39 · 27.09.2012 · Seite 6<br />

3. Örtliche Bauvorschriften<br />

Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />

Bauvorschriften in der Fassung vom 09.05.2012 werden nach § 10<br />

Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

Auf die Diskussion unter Tagesordnungspunkt 5 wird verwiesen.<br />

In der Abstimmung wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

mit 10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.<br />

7. Bebauungsplan „Eppinger Straße West II“<br />

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 22. Mai 2012<br />

wurde der Bebauungsplanentwurf „Eppinger Straße West II“ (in<br />

der Fassung vom 09.05.2012) vom 22. Juni 2012 bis einschließlich<br />

23. Juli 2012 öffentlich ausgelegt <strong>und</strong> die Behörden <strong>und</strong> sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange angehört.<br />

Im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> vom 14. Juni 2012 wurde<br />

die öffentliche Auslegung des Planentwurfs bekannt gemacht.<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein. Sie werden in<br />

Anlage 1 dargestellt <strong>und</strong> mit einem Behandlungsvorschlag versehen.<br />

Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen.<br />

Einwände der Anwohner wurden in Anlage 1 behandelt. Entsprechende<br />

Abwägungsvorschläge wurden in Anlage 1 bearbeitet.<br />

Unter Beachtung des Schallschutzgutachtens sowie von bereits<br />

durchgeführten Änderungen im Bereich der Bebauungsabstände<br />

zur Ostgrenze sowie zur Gestaltung des Pflanzgebots entlang<br />

der Ostgrenze, ergeben sich aufgr<strong>und</strong> dieser Abwägungsvorschläge<br />

keine weiteren Änderungen des Bebauungsplans.<br />

Die Anregungen <strong>und</strong> Hinweise zum Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

zum Artenschutz, zum Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> zum<br />

Überschwemmungsgebiet werden beachtet <strong>und</strong> durch geeignete<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen kompensiert.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Lage der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />

Bebauungsplangebiets, werden zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

<strong>und</strong> dem Landkreis Heilbronn öffentlich-rechtliche Verträge<br />

erforderlich.<br />

Herr Müller vom Büro KMB aus Ludwigsburg wird in der Sitzung<br />

anwesend sein <strong>und</strong> die Abwägung der Stellungnahmen vorstellen.<br />

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan „Eppinger Straße<br />

West II“ als Satzung zu beschließen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Abwägungsbeschluss<br />

Den Behandlungsvorschlägen des Planers/der Verwaltung hinsichtlich<br />

der Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

sowie der Öffentlichkeit wird zugestimmt.<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

Der Bebauungsplan „Eppinger Straße West II“ in der Fassung vom<br />

09.05.2012 (Zeichnerischer Teil <strong>und</strong> Textteil) wird nach Abwägung<br />

der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend § 10 Abs.<br />

1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

3. Örtliche Bauvorschriften<br />

Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />

Bauvorschriften in der Fassung vom 09.05.2012 werden nach § 10<br />

Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

Auf die Diskussion unter Tagesordnungspunkt 5 wird verwiesen.<br />

In der Abstimmung wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

mit 10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.<br />

8. Bebauungsplanverfahren „Kappmannsgr<strong>und</strong> Ost, 4. Bauabschnitt“<br />

– Aufstellungsbeschluss –<br />

Nach § 1 Baugesetzbuch haben die <strong>Gemeinde</strong>n Bauleitpläne aufzustellen,<br />

sobald <strong>und</strong> soweit es für die städtebauliche Entwicklung<br />

<strong>und</strong> Ordnung erforderlich ist.

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