Europa in 12 Lektionen - EU Bookshop - Europa
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• Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Aufenthaltsrecht <strong>in</strong>nerhalb<br />
der Union s<strong>in</strong>d die elementarsten Rechte, die jeder Bürger <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen kann.<br />
• Im täglichen Leben fördert und f<strong>in</strong>anziert die <strong>EU</strong> Programme, um die<br />
Bürger zusammenzuführen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Bereichen Bildung und<br />
Kultur.<br />
• E<strong>in</strong> Zusammengehörigkeitsgefühl entsteht nur allmählich durch greifbare<br />
Errungenschaften und Erfolge.<br />
• Bestimmte Symbole stehen bereits für e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same europäische<br />
Identität. Hierzu gehört die geme<strong>in</strong>same Währung, aber auch die <strong>EU</strong>-<br />
Flagge und die <strong>Europa</strong>-Hymne.<br />
I. Reisen, Leben und Arbeiten<br />
<strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />
Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Aufenthaltsrecht<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Union s<strong>in</strong>d die<br />
elementarsten Rechte, die jeder Bürger <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen kann. Dieses Recht ist im Vertrag<br />
von Maastricht <strong>in</strong> dem Kapitel über die<br />
Unionsbürgerschaft verankert.<br />
Die <strong>EU</strong> hat e<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ie über die gegenseitige<br />
Anerkennung von Hochschulabschlüssen<br />
verabschiedet. Sie betrifft alle Studiengänge<br />
von m<strong>in</strong>destens drei Jahren Dauer und beruht<br />
auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens<br />
<strong>in</strong> die Qualität der Bildungs- und Ausbildungsgänge.<br />
Mit Ausnahme von Tätigkeiten, die direkt mit<br />
der Ausübung hoheitlicher Befugnisse (Polizei,<br />
Streitkräfte, auswärtige Angelegenheiten<br />
usw.) zusammenhängen, können Staatsangehörige<br />
anderer Mitgliedstaaten im Gesundheits-<br />
und Bildungswesen sowie anderen<br />
öffentlichen Diensten arbeiten. Denn warum<br />
sollte nicht e<strong>in</strong> britischer Lehrer Schülern <strong>in</strong><br />
Rom die englische Sprache nahe br<strong>in</strong>gen oder<br />
e<strong>in</strong> frisch diplomierter belgischer Verwaltungswissenschaftler<br />
an e<strong>in</strong>em Auswahlverfahren<br />
für Verwaltungsbeamte <strong>in</strong> Frankreich teilnehmen<br />
können?<br />
Seit 2004 erhalten Unionsbürger für Reisen<br />
<strong>in</strong>nerhalb der <strong>EU</strong> von den nationalen Stellen<br />
e<strong>in</strong>e europäische Krankenversicherungskarte,<br />
die bei Krankheiten im Ausland die Behandlungskosten<br />
abdeckt.<br />
II. Die Rechte der Bürger<br />
Europäer s<strong>in</strong>d nicht nur Verbraucher oder Teilnehmer<br />
am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Geschehen, sondern auch Bürger der<br />
Europäischen Union und verfügen über besondere<br />
politische Rechte. Aufgrund des Vertrags<br />
von Maastricht hat jeder Unionsbürger, unabhängig<br />
von se<strong>in</strong>er Staatsangehörigkeit, das<br />
aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen<br />
sowie bei Wahlen zum Europäischen<br />
Parlament <strong>in</strong> dem <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat,<br />
<strong>in</strong> dem er se<strong>in</strong>en Wohnsitz hat.<br />
Dies br<strong>in</strong>gt die <strong>EU</strong> ihren Bürgern näher. Die<br />
Unionsbürgerschaft ist <strong>in</strong>zwischen im Vertrag<br />
verankert: „Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit<br />
e<strong>in</strong>es Mitgliedstaats besitzt.<br />
Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale<br />
Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht“.<br />
III. Grundrechte<br />
Durch den 1999 <strong>in</strong> Kraft getretenen Vertrag<br />
von Amsterdam wurden die Grundrechte weiter<br />
gestärkt. Er führte e<strong>in</strong> Verfahren e<strong>in</strong>, wonach<br />
e<strong>in</strong> <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat verklagt werden<br />
kann, wenn er gegen die bürgerlichen Grundrechte<br />
verstößt. Ferner wird der Grundsatz der<br />
Nichtdiskrim<strong>in</strong>ierung über die Staatsangehörigkeit<br />
h<strong>in</strong>aus auch auf Geschlecht, Rasse, Religion,<br />
Lebensalter und sexuelle Ausrichtung<br />
ausgedehnt.<br />
Schließlich wurden durch den Vertrag von<br />
Amsterdam die Maßnahmen der <strong>EU</strong> für mehr<br />
<strong>Europa</strong> <strong>in</strong> <strong>12</strong> <strong>Lektionen</strong><br />
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