44 10. Freiheit, Sicherheit und Recht
• Die Öffnung der Grenzen zwischen den <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten kommt dem Bürger unmittelbar zugute, da er ohne Grenzkontrollen reisen kann. • Diese Freizügigkeit muss jedoch e<strong>in</strong>hergehen mit zusätzlichen Kontrollen an den Außengrenzen der <strong>EU</strong>, um den Menschen- und Drogenhandel, das organisierte Verbrechen, die illegale Zuwanderung und den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. • Die <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten arbeiten im Bereich Justiz und Inneres eng zusammen, um <strong>Europa</strong> sicherer zu machen. Europäische Bürger haben das Recht, überall <strong>in</strong> der Europäischen Union ohne Angst vor Verfolgung oder Gewalt <strong>in</strong> Freiheit zu leben. Gleichwohl haben die Europäer heute am meisten Angst vor <strong>in</strong>ternationaler Krim<strong>in</strong>alität und Terrorismus. Die Integration im Bereich Justiz und Inneres war ursprünglich im Vertrag zur Gründung der Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft nicht vorgesehen. Im Laufe der Zeit wurde jedoch klar, dass Freizügigkeit bedeutet, dass jeder überall <strong>in</strong> der <strong>EU</strong> den gleichen Schutz und den gleichen Zugang zur Justiz haben muss. Somit wurde im Laufe der Jahre durch Veränderung der ursprünglichen Verträge mithilfe der E<strong>in</strong>heitlichen Europäischen Akte, des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) und des Vertrags von Amsterdam Schritt für Schritt e<strong>in</strong> Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschaffen. I. Freizügigkeit Die Freizügigkeit <strong>in</strong>nerhalb der <strong>EU</strong> wirft für die Mitgliedstaaten die Frage der Sicherheit auf, da die Kontrollen an den meisten B<strong>in</strong>nengrenzen der Union abgeschafft worden s<strong>in</strong>d. Als Ausgleich hierfür müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Außengrenzen der <strong>EU</strong> ergriffen werden. Da die Freizügigkeit <strong>in</strong>nerhalb der Union auch für Krim<strong>in</strong>elle gilt, müssen die nationalen Polizei- und Justizbehörden eng zusammenarbeiten, um das <strong>in</strong>ternationale Verbrechen zu bekämpfen. E<strong>in</strong>er der wichtigsten Schritte zur Erleichterung des Reiseverkehrs <strong>in</strong> der Europäischen Union erfolgte 1985, als Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande <strong>in</strong> der kle<strong>in</strong>en Luxemburger Grenzstadt Schengen vere<strong>in</strong>barten, an ihren geme<strong>in</strong>samen Grenzen alle Personenkontrollen unabhängig von der Nationalität abzuschaffen, die Kontrollen an ihren Grenzen mit Nicht-<strong>EU</strong>-Ländern zu harmonisieren und e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Visapolitik e<strong>in</strong>zuführen. Somit schufen sie e<strong>in</strong>en Raum ohne B<strong>in</strong>nengrenzen, den sogenannten Schengen-Raum. Das Schengen-Paket und das hiervon abgeleitete Recht wurden Bestandteil der <strong>EU</strong>- Verträge, und im Laufe der Zeit wurde der Schengen-Raum ausgeweitet. Im Jahre 2006 haben Island und Norwegen sowie die 13 <strong>EU</strong>- Länder Österreich, Belgien, Dänemark, F<strong>in</strong>nland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden die Vorschriften des Schengener Übere<strong>in</strong>kommens vollständig angewendet. Die zehn Mitgliedstaaten, die 2004 beigetreten s<strong>in</strong>d, haben sieben Jahre Zeit, die Kriterien für e<strong>in</strong>e Mitgliedschaft im Schengen-Raum zu erfüllen. II. Asyl- und E<strong>in</strong>wanderungspolitik <strong>Europa</strong> ist stolz auf se<strong>in</strong>e traditionelle Gastfreundschaft und se<strong>in</strong>e Bereitschaft, Flüchtl<strong>in</strong>gen, die sich Gefahren und Verfolgung ausgesetzt sehen, Asyl zu bieten. Heute stehen die Regierungen der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten vor dem drängenden Problem, wie die zunehmende Zahl der legalen und illegalen E<strong>in</strong>wanderer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum ohne B<strong>in</strong>nengrenzen zu bewältigen ist. <strong>Europa</strong> <strong>in</strong> <strong>12</strong> <strong>Lektionen</strong> 45