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Zukunft gestalten. Unsere Bildungseinrichtung ist seit dem 31.01 ...

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Kreismusikschule Potsdam-Mittelmark<br />

„Engelbert Humperdinck“<br />

Auszug aus der Entgeltordnung gültig ab 01.08.2007<br />

(4) Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosengeld II-Empfängern, Behinderten (die gemäß § 4 Schwerbehindertengesetz<br />

anerkannt sind) wird auf Antrag bei entsprechen<strong>dem</strong> Nachweis eine Ermäßigung<br />

von 50 v. H. des jeweiligen Unterrichtsentgeltes für ein Unterrichtsfach für die Dauer eines<br />

Schuljahres gewährt. Studenten erhalten bei entsprechen<strong>dem</strong> Nachweis eine Ermäßigung<br />

von 25 v. H. des jeweiligen Unterrichtsentgeltes für ein Unterrichtsfach.<br />

(5) In begründeten sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung nach Abs.<br />

4 Satz 1 für ein Unterrichtsfach gewährt werden.<br />

(6) Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigungen nach Abs. 3 bis 5 weg, <strong>ist</strong> ab <strong>dem</strong> Folgemonat<br />

der volle Betrag zu entrichten.<br />

(7) Die Entgelte für zusätzlichen Unterricht können aus Gründen einer speziellen Begabten- und<br />

Instrumentenförderung abweichend von den Absätzen 2 bis 4 ermäßigt oder erlassen werden.<br />

(8) Die Ermäßigungen nach Abs. 2 – 5 gelten nur für Einwohner des Landkreises Potsdam-<br />

Mittelmark.<br />

§ 5 Instrumentenüberlassung<br />

(1) Die Musikschule kann den Teilnehmern im Rahmen ihres Bestandes für die Dauer der Ausbildung<br />

Musikinstrumente entgeltpflichtig überlassen. Ein Rechtsanspruch auf vorübergehende Überlassung<br />

eines Instruments besteht nicht.<br />

(2) Die Höhe der monatlichen Miete beträgt 8,00€<br />

(3) Für die Überlassung von Instrumenten für besondere musikalische Aufgaben in den Ensembles der<br />

Musikschule werden keine Entgelte erhoben.<br />

(4) Die Miete wird analog <strong>dem</strong> Unterrichtsentgelt (§4 Abs. 1 - 3) fällig.<br />

§ 7 Kündigung, Probezeiten<br />

(1) Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Fr<strong>ist</strong> von 2 Monaten zum 31. Januar und zum 31. Juli eines<br />

Schuljahres gekündigt werden. Darüber hinaus kann bei Härtefällen die Musikschule einer<br />

vorzeitigen Vertragsaufhebung zustimmen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus<br />

wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.<br />

(2) In der Grundstufe <strong>ist</strong> eine Kündigung während des Schuljahres ausgeschlossen<br />

(ausgenommen Probezeit (3)).<br />

(3) Die ersten 3 Monate nach Unterrichtsaufnahme gelten für Teilnehmer des instrumentalen Gruppen-,<br />

Einzel- und Ensembleunterrichts als Probezeit. Eine Abmeldung während dieser Zeit <strong>ist</strong><br />

jeweils im Voraus zum Monatsende möglich; das Entgelt wird dann anteilmäßig erhoben. Für<br />

Teilnehmer der musikalischen Früherziehung, Grundausbildung, des Musikgartens und Orffschen<br />

Spielkreises gilt ab Beginn des Unterrichts eine 2monatige kostenpflichtige Probezeit.<br />

Im Fach Instrumentenkarussell gibt es keine Probezeit.<br />

(4) Wird der Unterrichtsvertrag zu einem anderen Zeitpunkt als zum 31. Juli eines Schuljahres beendet<br />

und hat der Teilnehmer <strong>seit</strong> Beginn des letzten Schuljahres bis zum Ende des Unterrichtsvertrages<br />

nicht durchschnittlich drei Unterrichtstermine pro Monat angeboten bekommen, wird<br />

die Musikschule die fehlenden Unterrichtstermine in Absprache mit <strong>dem</strong> Teilnehmer nachholen.<br />

Soweit dies nicht möglich <strong>ist</strong>, wird die Musikschule das Entgelt anteilig erstatten.<br />

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