Andrea Bischof - Lernender.ch
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Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Titelblatt<br />
Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Eingang des Gesu<strong>ch</strong>es<br />
Vorprüfung<br />
Auss<strong>ch</strong>reibung und Auflageverfahren mit Einspra<strong>ch</strong>emögli<strong>ch</strong>keit<br />
Erteilung der Baubewilligung<br />
Frühst mögli<strong>ch</strong>er Baubeginn<br />
Baukontrolle<br />
<strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong><br />
8. Oktober 2005<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 1 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis<br />
Titelblatt .................................................................................................................................1<br />
Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis...................................................................................................................2<br />
Planungsblatt .........................................................................................................................3<br />
Bes<strong>ch</strong>rieb Arbeitsumfeld ........................................................................................................5<br />
Allgemeines..................................................................................................................5<br />
Ortsplanung..................................................................................................................6<br />
Baupolizeire<strong>ch</strong>t.............................................................................................................7<br />
Flussdiagramm.......................................................................................................................9<br />
Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte.....................................................................................11<br />
Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte.....................................................................................12<br />
Mögli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>nittstellen.........................................................................................................16<br />
Baugesu<strong>ch</strong> oder Bauermittlung...................................................................................16<br />
Vollständige Unterlagen..............................................................................................18<br />
BauPro .......................................................................................................................20<br />
Einspra<strong>ch</strong>en ...............................................................................................................21<br />
Auswertungsbogen ..............................................................................................................22<br />
Anhang<br />
................................................................................................................................................I<br />
...............................................................................................................................................II<br />
..............................................................................................................................................III<br />
............................................................................................................................................. IV<br />
.............................................................................................................................................. V<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 2 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Planungsblatt<br />
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Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 4 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Bes<strong>ch</strong>rieb Arbeitsumfeld<br />
Bereits bin i<strong>ch</strong> im 3. Lehrjahr und nehme den letzen Anlauf eine Prozesseinheit während<br />
meiner Lehrzeit zu s<strong>ch</strong>reiben.<br />
Das Gebäude der Gemeindeverwaltung Wildhaus liegt zentral im Dorfzentrum von Wildhaus.<br />
In unmittelbarer Nähe befinden si<strong>ch</strong> eine Post, eine Raiffeisenbank, ein Coop, vers<strong>ch</strong>iedene<br />
Hotels/Restaurants sowie weitere Destinationen.<br />
Im Erdges<strong>ch</strong>oss der Verwaltung befinden si<strong>ch</strong> 3 Büros. Das Kassieramt mit Sektions<strong>ch</strong>ef<br />
und Zivils<strong>ch</strong>utzstelle, sowie Hunde- und Mofakontrolle, das Betreibungs- und Einwohneramt<br />
mit AHV-Zweigstelle, und die Gemeinderatskanzlei mit Vormunds<strong>ch</strong>aftsbehörde und<br />
Sozialamt.<br />
Im Oberges<strong>ch</strong>oss, befindet si<strong>ch</strong> das Steueramt mit Bestattungsamt, das<br />
Gemeindepräsidium, das Bauamt und weitere Räumli<strong>ch</strong>keiten, unter anderem die zwei<br />
Sitzungszimmer, der Pausenraum, der Kopierraum, etc.<br />
Das Bauamt wird von Hansruedi Frei betreut. Er selber wohnt<br />
seit einigen Jahren in Wildhaus. Hansruedi ist zu 50%<br />
angestellt und besetzt das Bauamt jeweils na<strong>ch</strong>mittags.<br />
So man<strong>ch</strong>e Strapazen hat er s<strong>ch</strong>on bestens gemeistert, muss<br />
do<strong>ch</strong> die eine oder andere Bauanzeige an dem Tag no<strong>ch</strong> zur<br />
Post, damit zum Beispiel die Bauanzeige am nä<strong>ch</strong>sten Tag die<br />
Na<strong>ch</strong>barn, wel<strong>ch</strong>e anges<strong>ch</strong>rieben werden müssen, errei<strong>ch</strong>t.<br />
Do<strong>ch</strong> trotzt diesen, zum Teil stressigen Tagen, für ein<br />
Späss<strong>ch</strong>en ist Hansruedi immer zu haben.<br />
Hansruedi’s wi<strong>ch</strong>tigsten Aufgaben sind:<br />
- Erteilung von Auskünfte und Beratungen in Bauangelegenheiten<br />
- die Bearbeitung von Baugesu<strong>ch</strong>en<br />
- Die Dur<strong>ch</strong>führung von Baukontrollen und Bauabnahmen, sowie der<br />
Feuers<strong>ch</strong>utzkontrollen<br />
Allgemeines<br />
Re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />
Der Bund hat vers<strong>ch</strong>ieden Vors<strong>ch</strong>riften für die Planung eines Baus erlassen:<br />
- Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)<br />
- Bundesgesetz über den Umwelts<strong>ch</strong>utz (USG)<br />
- Luftreinhalt-Verordnung (LRV)<br />
- Lärms<strong>ch</strong>utz-Verordnung (LSV)<br />
- Verordnung über die Umweltverträgli<strong>ch</strong>keitsprüfung (UVPV)<br />
- Bundesgesetz über den S<strong>ch</strong>utz der Gewässer gegen Verunreinigungen (GS<strong>ch</strong>G)<br />
Der Kanton hat diese Vors<strong>ch</strong>riften erlassen:<br />
- Gesetz über die Raumplanung und das öffentli<strong>ch</strong>e Baure<strong>ch</strong>t (BauG)<br />
- Strassengesetz (StrG)<br />
S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> hat die Gemeinde folgende Vors<strong>ch</strong>riften zu erlassen:<br />
- Baureglement und Zonenplan<br />
- Sondernutzungspläne<br />
- S<strong>ch</strong>utzverordnung<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 5 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Raumplanung<br />
Die Raumplanung dient der zweckmässigen Nutzung des Bodens und der geordneten<br />
Besiedlung des Landes.<br />
Die Raumplanung erfolgt in vier Stufen.<br />
- Der Bund erarbeitet die Grundlagen und erstellt die nötigen Konzepte und Sa<strong>ch</strong>pläne<br />
aufeinander ab.<br />
- Der Kanton ist für die kantonale Gesamtplanung zuständig.<br />
- In der Regionalplanung werden planeris<strong>ch</strong>e Ri<strong>ch</strong>tlinien für ein mehrere Gemeinde umfassendes<br />
Gebiet erarbeitet.<br />
- S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> stellt die Gemeinde dur<strong>ch</strong> Ortsplanung die zweckmässige Nutzung des Bodens<br />
sowie die geordnete Besiedlung und die bauli<strong>ch</strong>e Entwicklung des Gemeindegebietes<br />
si<strong>ch</strong>er.<br />
Ortsplanung<br />
Baureglement<br />
Wer etwas bauli<strong>ch</strong> verändern will, nimmt das Baureglement der Gemeinde zur Hand und<br />
liest es sorgfältig dur<strong>ch</strong>. Das Baureglement wird unter Vorbehalt der Gesetzgebung des<br />
Bundes und des Kantons für das Gebiet der Gemeinde erstellt und enthält öffentli<strong>ch</strong>re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />
Bauvors<strong>ch</strong>riften. Zum Erlass eines Baureglements mit dem dazugehörigen<br />
Zonenplan ist die politis<strong>ch</strong>e Gemeinde verpfli<strong>ch</strong>tet.<br />
Zonenplan<br />
Der Zonenplan teilt das Gemeindegebiet in Baugebiet und Ni<strong>ch</strong>tbaugebiet auf. Er besteht<br />
aus einer planli<strong>ch</strong>en Darstellung der einzelnen Zonen und den dazugehörigen<br />
Bauvors<strong>ch</strong>riften aus dem Baureglement.<br />
Sondernutzungspläne<br />
Das Gesetz sieht vier vers<strong>ch</strong>iedene Sondernutzungspläne vor.<br />
Überbauungsplan<br />
Gestaltungsplan<br />
Deponieplan<br />
Abbauplan<br />
Beim Überbauungsplan ist zwis<strong>ch</strong>en dem Baulinienplan, der<br />
die Ers<strong>ch</strong>liessung regelt, und dem Überbauungsplan, der mit<br />
besonderen Vors<strong>ch</strong>riften die besondere Bauweise regelt, zu<br />
unters<strong>ch</strong>eiden.<br />
Der Gestaltungsplan trifft eine gestalteris<strong>ch</strong>e Regelung der<br />
Überbauung.<br />
Der Deponieplan ist für Ablagerungen und Deponien von<br />
Aushub- und Abraummaterial bestimmt.<br />
Der Abbauplan ordnet für Kies- und Lehmgruben, sowie<br />
Steinbrü<strong>ch</strong>e den Abbau und die Endgestaltung.<br />
S<strong>ch</strong>utzverordnung<br />
S<strong>ch</strong>utzverordnungen werden für besondere S<strong>ch</strong>utzmassnahmen im Interesse des Natur- und<br />
Heimats<strong>ch</strong>utzes erlassen.<br />
Baureglement, Zonenplan, Sondernutzpläne sowie S<strong>ch</strong>utzverordnungen sind für den Bürger<br />
re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> verbindli<strong>ch</strong>e Massnahmen.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 6 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Baupolizeire<strong>ch</strong>t<br />
Unters<strong>ch</strong>ied Bauten und Anlagen<br />
Bauten sind Bauwerke die räumli<strong>ch</strong> in Ers<strong>ch</strong>einung treten und Mens<strong>ch</strong>en, Tiere oder Sa<strong>ch</strong>en<br />
gegen Witterungseinflüsse s<strong>ch</strong>ützen.<br />
Von Anlagen spri<strong>ch</strong>t man, wenn das Ergebnis einer bauli<strong>ch</strong>en Massnahme in Form, Gestalt<br />
und Ausmass in Ers<strong>ch</strong>einung tritt, dass dadur<strong>ch</strong> das öffentli<strong>ch</strong>e Interesse berührt wird.<br />
Si<strong>ch</strong>erheit bei der Gestaltung von Bauten<br />
Die si<strong>ch</strong>erheitspolizeili<strong>ch</strong>en Erfordernisse (Statik, Feuers<strong>ch</strong>utz, Geländer, Brüstungen)<br />
müssen während der Erstellung und der Dauer des Bestandes erfüllt sein.<br />
Hygiene<br />
Die Gemeinde ist verpfli<strong>ch</strong>tet im Baureglement gesundheitspolizeili<strong>ch</strong>e Vors<strong>ch</strong>riften in bezug<br />
auf sanitäre Einri<strong>ch</strong>tungen, Raum- und Fenstergrössen, Besonnung, Beli<strong>ch</strong>tung, Belüftung,<br />
Trockenheit und Lärms<strong>ch</strong>utz zu erlassen.<br />
Rücksi<strong>ch</strong>t auf Behinderte<br />
Bauten und Anlagen im Publikumsverkehr müssen für Behinderte und Betagte zugängli<strong>ch</strong><br />
und benutzbar sein.<br />
Mehrfamilienhäuser mit se<strong>ch</strong>s und mehr Wohnungen müssen rollstuhlgängig und<br />
behindertengere<strong>ch</strong>t gestaltet sein.<br />
Wi<strong>ch</strong>tigste materielle Vors<strong>ch</strong>riften<br />
Wer bauen will, muss si<strong>ch</strong> an wi<strong>ch</strong>tige Vors<strong>ch</strong>riften halten.<br />
Hier eine Auswahl.<br />
Grenzabstand<br />
Gebäudeabstand<br />
Waldabstand<br />
Gewässerabstand<br />
Strassenabstand<br />
Weiter Vors<strong>ch</strong>riften findet man im Baureglement.<br />
Der Grenzabstand wird zwis<strong>ch</strong>en Gebäude und<br />
Grundstücksgrenze gemessen.<br />
Der Gebäudeabstand entspri<strong>ch</strong>t in der Regel der Summe,<br />
der für die beiden Gebäude vorges<strong>ch</strong>riebenen<br />
Grenzabstände. Er bemisst die kürzeste Entfernung<br />
zwis<strong>ch</strong>en zwei Fassaden.<br />
Der Waldabstand beträgt für Bauten und Anlagen mind.<br />
15 Meter. Im Baureglement können andere Abstände<br />
festgelegt werden, jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t unter 10 Meter.<br />
Gegenüber Seen und Flüssen ist ein Mindestabstand vom<br />
25 Meter, gegenüber Bä<strong>ch</strong>en ein Abstand von 10 Meter<br />
einzuhalten. Au<strong>ch</strong> hier können im Baureglement andere<br />
Abstände festgelegt werden, wenn es die örtli<strong>ch</strong>en<br />
Verhältnisse re<strong>ch</strong>tfertigen.<br />
Der Strassenabstand wird im Strassengesetz oder im<br />
Baureglement geregelt. Gemessen wird ab der<br />
Gebäudefassade bis zur Strassen- oder Trottoirgrenze.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 7 von 22
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Baubewilligung<br />
Das Erri<strong>ch</strong>ten und Ändern von Bauten und Anlagen ist grundsätzli<strong>ch</strong> bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig. In<br />
Art. 78 BauG sind die bewilligungspfli<strong>ch</strong>tigen Bauten und Anlagen detailliert aufgeführt.<br />
Die Baubewilligung ist eine behördli<strong>ch</strong>e Feststellung, das der Verwirkli<strong>ch</strong>ung des<br />
Bauvorhabens keine öffentli<strong>ch</strong>e-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Hindernisse im Wege stehen. Sie enthält<br />
Bedingungen und Auflagen, wel<strong>ch</strong>e im Rahmen der Bauausführung berücksi<strong>ch</strong>tigt werden<br />
müssen. Die Baubewilligung gilt ein Jahr ab Eintritt der Re<strong>ch</strong>tskraft. Sie kann verlängert<br />
werden.<br />
Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong><br />
Das s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> an den Gemeinderat einzurei<strong>ch</strong>end Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> dient zur Abklärung<br />
wi<strong>ch</strong>tiger Baufragen. Ob an diesem Ort überhaupt gebaut werden darf und wenn ja, ob man<br />
eine Chance hätte, dass es bewilligt wird.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 8 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Flussdiagramm<br />
B<br />
Kopien mit<br />
Katasterplänen an<br />
notwendige Institutionen/Personen<br />
vers<strong>ch</strong>icken<br />
Start<br />
Baugesu<strong>ch</strong> trifft<br />
ein<br />
Unterlagen<br />
vollständig<br />
und unters<strong>ch</strong>rieben?<br />
Ja<br />
Pläne werden gestempelt<br />
und<br />
Aktenmappe<br />
anges<strong>ch</strong>rieben<br />
Erfassung der<br />
Daten im BauPro<br />
Bauanzeige<br />
s<strong>ch</strong>reiben<br />
Einspra<strong>ch</strong>efrist<br />
von 2 Wo<strong>ch</strong>en<br />
abwarten<br />
A<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 9 von 22<br />
Nein<br />
Fehlende<br />
Unters<strong>ch</strong>rift/Unterlagen<br />
einholen<br />
Original im<br />
Ans<strong>ch</strong>lagkasten<br />
aufhängen
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Brief an Gesu<strong>ch</strong>steller;<br />
versu<strong>ch</strong>en<br />
mit Einspre<strong>ch</strong>er zu<br />
einigen<br />
Einigung<br />
ergeben?<br />
Nein<br />
GR Ents<strong>ch</strong>eid wer<br />
im Re<strong>ch</strong>t ist;<br />
Einspre<strong>ch</strong>er oder<br />
Gesu<strong>ch</strong>steller<br />
Ents<strong>ch</strong>eid für<br />
Einspre<strong>ch</strong>er<br />
Gesu<strong>ch</strong>steller<br />
kann bei Baudepartement<br />
in SG<br />
Einspra<strong>ch</strong>e<br />
erheben<br />
Ja<br />
Ja<br />
Mögli<strong>ch</strong>keiten<br />
ni<strong>ch</strong>t genutzt<br />
Ni<strong>ch</strong>t bauen<br />
A<br />
Einspra<strong>ch</strong>en<br />
eingegangen?<br />
S<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er<br />
Rückzug des<br />
Einspre<strong>ch</strong>ers<br />
abwarten<br />
Ents<strong>ch</strong>eid für<br />
Gesu<strong>ch</strong>steller<br />
Einspre<strong>ch</strong>er kann<br />
bei Baudepartement<br />
in SG Einspra<strong>ch</strong>e<br />
erheben<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 10 von 22<br />
B<br />
Nein<br />
C
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
C<br />
Unterlagen kontrollieren<br />
ob alle nötigen<br />
Bewilligungen vorhanden<br />
sind und wenn nötig<br />
weiterleiten an Kanton<br />
Unterlagen mit<br />
Bewilligungen (au<strong>ch</strong> wenn<br />
nötig vom Kanton) GR für<br />
Sitzung geben<br />
Na<strong>ch</strong> positivem GR-<br />
Ents<strong>ch</strong>eid<br />
Bewilligungen (GR<br />
Protokoll) und Pläne<br />
(gestempelt) an die<br />
nötigen Institutionen/<br />
Personen s<strong>ch</strong>icken<br />
Sobald der Bauherr den<br />
Auszug aus dem GR<br />
Protokoll (Bewilligung)<br />
hat, kann mit dem Bau<br />
begonnen werden<br />
Baukontrolle<br />
Ziel<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 11 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte<br />
Wenn jemand etwas bauen mö<strong>ch</strong>te, dann fragen die meisten Personen beim Bauamt an,<br />
wel<strong>ch</strong>e Unterlagen eingerei<strong>ch</strong>t werden müssen. Das Bauamt Wildhaus hat ein Merkblatt<br />
(siehe Anhang) auf dem steht was für Unterlagen ein Baugesu<strong>ch</strong> umfassen muss.<br />
Ausserdem steht auf der gelben Mappe, wel<strong>ch</strong>e der Gesu<strong>ch</strong>steller ausfüllt und einrei<strong>ch</strong>t<br />
wel<strong>ch</strong>e Unterlagen beiliegen müssen.<br />
Wenn das Baugesu<strong>ch</strong> beim Bauamt eintrifft, s<strong>ch</strong>aue i<strong>ch</strong> ob die gelbe Mappe unters<strong>ch</strong>rieben<br />
ist (wenn nötig vom Gesu<strong>ch</strong>steller und Grundeigentümer) und ob das Bauvorhaben<br />
bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig ist. Das Erri<strong>ch</strong>ten und Ändern vom Bauten und Anlagen ist grundsätzli<strong>ch</strong><br />
bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig. In Art. 78 BauG sind die bewilligungspfli<strong>ch</strong>tigen Bauten und Anlagen<br />
detailliert aufgeführt.<br />
Vom Grundbu<strong>ch</strong>amt fordere i<strong>ch</strong> das Parzellen-Blatt an, damit i<strong>ch</strong> allfällige Bauverbote und<br />
Fahrwegre<strong>ch</strong>te berücksi<strong>ch</strong>tige.<br />
Wenn i<strong>ch</strong> bei der Prüfung der Unterlagen sehe, dass das Baugesu<strong>ch</strong> abgelehnt werden<br />
könnte, zum Beispiel wegen Überbauung des Grundstücks, s<strong>ch</strong>lage i<strong>ch</strong> dem Gesu<strong>ch</strong>steller<br />
vor, ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzurei<strong>ch</strong>en. Das spart Kosten und gibt ihm Klarheit über<br />
seine Re<strong>ch</strong>tslage. Gegen eine negativen Ents<strong>ch</strong>eid, können keine Re<strong>ch</strong>tsmittel ergriffen<br />
werden. Die Mögli<strong>ch</strong>keit zur Einrei<strong>ch</strong>ung eines ordentli<strong>ch</strong>em Baugesu<strong>ch</strong>s und dort von den<br />
gegebenen Re<strong>ch</strong>tsmittel gebrau<strong>ch</strong> zu ma<strong>ch</strong>en, besteht aber.<br />
Auf der gelben Mappe wird der Name, der Vorname und die Adresse des Bauherrn, des<br />
Grundeigentümers und des Projektverfassers angegeben. Das Bauvorhaben, die Lage/den<br />
Standort des Bauvorhabens mit Kataster Nr., Assekuranz Nr., Gebäudeflä<strong>ch</strong>e, Zone, sowie<br />
das Datum des Baubeginns und der Bauvollendung muss auf der Mappe ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> sein. Die<br />
Höhe der Bausumme ist für uns au<strong>ch</strong> von Bedeutung. Denn der Re<strong>ch</strong>nungsbetrag beläuft<br />
si<strong>ch</strong> au 3.0 ‰ von der Bausumme. Falls eine dieser Angaben fehlt kann i<strong>ch</strong> die entweder<br />
selbstständig ergänzen (Flä<strong>ch</strong>e, Zone) oder i<strong>ch</strong> setze mi<strong>ch</strong> mit dem Gesu<strong>ch</strong>steller in<br />
Verbindung.<br />
Auf der Innenseite der Mappe muss ni<strong>ch</strong>ts ausgefüllt werden, ausser das Datum und die<br />
Unters<strong>ch</strong>rift darf ni<strong>ch</strong>t fehlen.<br />
Als nä<strong>ch</strong>stes überprüfe i<strong>ch</strong>, ob die Pläne unters<strong>ch</strong>rieben sind. Falls die Pläne mangelhaft<br />
sind, sei dies wegen der fehlende Unters<strong>ch</strong>rift oder wegen einer s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ten<br />
Vermassung/Zei<strong>ch</strong>nung, vordere i<strong>ch</strong> den Gesu<strong>ch</strong>steller auf dies na<strong>ch</strong> zu holen, allenfalls zu<br />
ergänzen.<br />
Dann überprüfe i<strong>ch</strong> die Vollständigkeit der Unterlagen. Hier unters<strong>ch</strong>eide i<strong>ch</strong> ob der Bau in<br />
der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone oder in der Bauzonen statt findet. Denn für einen Bau in der<br />
Bauzone benötigt man ni<strong>ch</strong>t ganz die glei<strong>ch</strong>en Formulare wie in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone.<br />
Für das Bauvorhaben in der Bauzone benötigen wir<br />
- die gelbe Mappe 2x die 2. wird meistens von uns ges<strong>ch</strong>rieben oder die Vorhandene<br />
kopiert)<br />
- Katasterpläne oder Situationspläne<br />
- Werkpläne, Pläne der Abwasser-, Dorfkorporation<br />
- Ausnützungsbere<strong>ch</strong>nung<br />
- Energiena<strong>ch</strong>weise<br />
- S<strong>ch</strong>utzraumunterlagen<br />
Für einen Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone brau<strong>ch</strong>e i<strong>ch</strong> zusätzli<strong>ch</strong>e Unterlagen. Hier kommt<br />
es darauf an, ob das Grundstück/Gebäude landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e genutzt wird oder ni<strong>ch</strong>t.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 12 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Bei ni<strong>ch</strong>t landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Nutzung benötigen wir zusätzli<strong>ch</strong><br />
- das Formular Bauten ausserhalb der Bauzone<br />
- S<strong>ch</strong>ätzungen ab dem Jahr 1972<br />
- Zusätzli<strong>ch</strong> 2 Pläne für das Planungsamt St. Gallen<br />
Und bei landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Nutzung kommt dazu no<strong>ch</strong><br />
- das Formular Nährstoffbilanz<br />
- das Formular Hofdüngerlager<br />
Falls etwas fehlt fordere i<strong>ch</strong> es ein.<br />
Die Pläne werden mit dem Bauamt-Stempel und aktuellem Datum gestempelt. Der<br />
Bausekretär, Hansruedi Frei, unters<strong>ch</strong>reibt die Pläne.<br />
Auf den Plänen ist der Abbru<strong>ch</strong> mit gelber Farbe, der Neubau mit roter Farbe versehen.<br />
Wenn i<strong>ch</strong> alle Unterlagen habe, erfasse i<strong>ch</strong> die Daten im BauPro. Das ist ein Programm<br />
indem das Gesu<strong>ch</strong> mit sämtli<strong>ch</strong>en Daten erfasst wird.<br />
Zu Beginn der Erfassung überprüfe i<strong>ch</strong> ob die automatis<strong>ch</strong> vergebende Baugesu<strong>ch</strong>-Nummer<br />
au<strong>ch</strong> die Ri<strong>ch</strong>tige ist. Unter der Rubrik „Stammdaten“ gebe i<strong>ch</strong> den Name, die Adresse des<br />
Gesu<strong>ch</strong>stellers, des Grundeigentümers und des Planverfassers ein. Dazu Art des<br />
Bauvorhabens, zB. Neubau Einfamilienhaus.<br />
Unter der Rubrik „Lage“ gebe i<strong>ch</strong> die Zone mit Flä<strong>ch</strong>e in m2 ein, und wann das Vorhaben<br />
öffentli<strong>ch</strong> ausges<strong>ch</strong>rieben wird.<br />
Bei der nä<strong>ch</strong>sten Rubrik „Bauobjekt/-Etappen“ wird der Standort, die Versi<strong>ch</strong>erungs-Nr. und<br />
die Bausumme eingegeben.<br />
Unter der Rubrik „Gesu<strong>ch</strong>sunterlagen“ gebe i<strong>ch</strong> ein, was für Pläne wir bekommen haben.<br />
Situationspläne, Grundrisse usw. Wenn ein Massstab und ein Datum auf dem Plan<br />
angegeben ist übernehme i<strong>ch</strong> diese beiden Angaben au<strong>ch</strong>.<br />
Beim Bauverfahren wähle i<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en dem ordentli<strong>ch</strong>en Verfahren, dem vereinfa<strong>ch</strong>ten<br />
Verfahren und dem Meldeverfahren aus. Für meine PE ist aber nur das ordentli<strong>ch</strong>e<br />
Verfahren relevant.<br />
Die Na<strong>ch</strong>barn im 30 Meter Berei<strong>ch</strong> werden s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> über das Bauvorhaben informiert. Sie<br />
werden au<strong>ch</strong> im BauPro mit Name, Adresse und Kataster Nr. erfasst. Für die Briefe, wel<strong>ch</strong>e<br />
einges<strong>ch</strong>rieben vers<strong>ch</strong>ickt werden, kann i<strong>ch</strong> anhand dieser Eingabe das Borderaux für die<br />
Post ohne weiteren Aufwand erstellen und ausdrucken.<br />
Sobald im BauPro alle Daten erfasst sind drucke i<strong>ch</strong> die Bauanzeige aus. Diese wird<br />
automatis<strong>ch</strong>, anhand der eingegebenen Daten zusammen gefügt. Die Bauanzeige erhält die<br />
Gesu<strong>ch</strong>s-Nr. sowie das Erstell-Datum. Im weiteren ist wieder der Bauherr, der<br />
Projektverfasser und der Grundeigentümer mit Name und Adresse aufgeführt. Das<br />
Baugrundstück ist mit Parzellen-Nr. und Standort angegeben, das Bauvorhaben<br />
sti<strong>ch</strong>wortartig Bes<strong>ch</strong>rieben.<br />
Ein wi<strong>ch</strong>tiger Hinweis auf der Bauanzeige ist der Zeitpunkt von Beginn bis Ende der<br />
Auflagefrist. Während diesen 14 Tagen, in denen das Baugesu<strong>ch</strong> öffentli<strong>ch</strong> aufliegt, kann<br />
man in die Bauakte einsehen. Während diesen 2 Wo<strong>ch</strong>en hat man die Mögli<strong>ch</strong>keit, eine<br />
begründete Einspra<strong>ch</strong>e beim Gemeinderat zu erheben.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 13 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Mit der Auflage des Gesu<strong>ch</strong>es senden wir eine Kopie des Katasterplans und einer Kopie der<br />
Bauanzeige an<br />
- den Bauherrn<br />
- den Grundeigentümer (falls der Bauherr ni<strong>ch</strong>t der glei<strong>ch</strong>e ist)<br />
- den Projektverfasser<br />
- die Dorfkorporation<br />
- die Abwasserkorporation<br />
- die SAK<br />
- die Na<strong>ch</strong>barn im 30 Meter Berei<strong>ch</strong> (einges<strong>ch</strong>rieben)<br />
wenn si<strong>ch</strong> das Bauvorhaben in der Landwirts<strong>ch</strong>afszone befindet zusätzli<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> an<br />
- den Heimats<strong>ch</strong>utz<br />
- die Pro Natura<br />
- den WWF<br />
- das Amtsblatt (wenn man Strukturverbesserungsbeiträge erhält)<br />
Diese genannten Instanzen haben die Mögli<strong>ch</strong>keit uns zu melden, wenn sie etwas entdecken<br />
dass ni<strong>ch</strong>t in Ordnung ist oder wenn sie mit dem Bau ni<strong>ch</strong>t einverstanden sind.<br />
Ist die 2-wö<strong>ch</strong>ige Auflagefrist abgelaufen ohne Einspra<strong>ch</strong>en überprüfe i<strong>ch</strong> ob die Bewilligung<br />
von<br />
- der Abwasser-,Dorfkorporation und der SAK<br />
- des Strassinspektrorats (falls an einer Hauptstrasse gebaut wird)<br />
hier sind.<br />
Bei einem Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone sende i<strong>ch</strong> die Unterlagen mit den nötigen<br />
Bewilligungen ans Amt für Raumentwicklung (ARE). Von dort aus gehen die Unterlagen,<br />
wenn nötig an die weiter Instanzen bevor die Unterlagen dann mit den entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Bewilligungen zu uns zurück kommen.<br />
Wenn i<strong>ch</strong> die Unterlagen zusammen habe, s<strong>ch</strong>reibe i<strong>ch</strong> die Bewilligung für den Gemeinderat.<br />
Dieser wird das Baugesu<strong>ch</strong> während der Gemeinderatssitzung prüfen und über eine<br />
Genehmigung ents<strong>ch</strong>eiden.<br />
Die Brands<strong>ch</strong>utzbewilligung kann i<strong>ch</strong> zu diesen Zeitpunkt bereits au<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>reiben. Wird aber<br />
meistens erst ges<strong>ch</strong>rieben, wenn die Bauakte vom Gemeinderat mit der entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Bewilligung zurück ist.<br />
Wenn das Gesu<strong>ch</strong> genehmigt wurde, werden die Baupläne für den Gesu<strong>ch</strong>steller, den<br />
Bauherr, den Planer und die Bauakte gestempelt mit „ wird vom Gemeinderat genehmigt,<br />
Datum, Unters<strong>ch</strong>rift Präsident und Ratss<strong>ch</strong>reiberin“.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 14 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Ans<strong>ch</strong>liessend wird die Baubewilligung (Gemeindratsprotokoll-Auszug), die<br />
Brands<strong>ch</strong>tuzbewilligung, die Bewilligungen der kantonalen Ämter (wenn nötig) und ein<br />
gestempelter Plan gesendet an<br />
- Eigentümer (falls ni<strong>ch</strong>t selbe Person wie Bauherr)<br />
- Projektverfasser<br />
- Dorfkorporation<br />
- Abwasserkorporation<br />
- Grundbu<strong>ch</strong>amt (Neus<strong>ch</strong>ätzung)<br />
- FKL Ingenieurbüro (Vermesseung)<br />
- Evt. Strasseninspektorat (falls an Hauptstrasse gebaut wird)<br />
- Bauherr<br />
+ Re<strong>ch</strong>nung der Gemeinde und der kantonalen Ämter<br />
+ GVA-Karte (Gebäudeversi<strong>ch</strong>erungskarte)<br />
Falls aber innerhalb dieser 2 Wo<strong>ch</strong>en eine Einspra<strong>ch</strong>e kommt, muss das Ende dies Frist<br />
abgewartet werden, dann s<strong>ch</strong>reiben wir eine Brief an den Gesu<strong>ch</strong>steller, er soll Versu<strong>ch</strong>en<br />
si<strong>ch</strong> mit den Einspre<strong>ch</strong>er zu einigen. Wenn si<strong>ch</strong> eine Einigung ergeben hat, dann wird<br />
gewartet bis der s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Rückzug bei uns ist und dann wird wieder wie gewohnt die<br />
Bewilligung für den Gemeindrat ges<strong>ch</strong>rieben und dort mit dem Verfahren fortgesetzt.<br />
Hat si<strong>ch</strong> allerdings keine Einigung ergeben, wird der Gemeinderat zuerst ents<strong>ch</strong>eiden wer<br />
bere<strong>ch</strong>tigt ist.<br />
Wird dem Gesu<strong>ch</strong>steller entspro<strong>ch</strong>en, kann der Einspre<strong>ch</strong>er beim Baudepartement in St.<br />
Gallen gegen den Ents<strong>ch</strong>eid vom Gemeinderat Einspra<strong>ch</strong>e erheben.<br />
Wurde dem Einspre<strong>ch</strong>er entspro<strong>ch</strong>en, so kann der Gesu<strong>ch</strong>steller beim Baudepartement in<br />
St. Gallen gegen den Ents<strong>ch</strong>eid vom Gemeindrat Einspra<strong>ch</strong>e erheben.<br />
Werden diese Mögli<strong>ch</strong>keiten ni<strong>ch</strong>t genutzt, wird die Bewilligung re<strong>ch</strong>tskräftig und dem<br />
Baubeginn steht ni<strong>ch</strong>ts mehr im Wege.<br />
Sobald der Bau beendet worden ist, muss der Bauherr Hansruedi Frei dies melden.<br />
Hansruedi wird dann gelegentli<strong>ch</strong> die Baukontrolle dur<strong>ch</strong>führen.<br />
Bei der Kontrolle überprüft er ob der Bau na<strong>ch</strong> dem Bes<strong>ch</strong>rieb der Bewilligung von der<br />
Gemeinde und eventuell vom Kanton dur<strong>ch</strong>geführt worden ist.<br />
Kleinere Abwei<strong>ch</strong>ungen gegenüber den Plänen kann es immer geben und diese werden<br />
au<strong>ch</strong> akzeptiert. Zu den kleineren Abwei<strong>ch</strong>ungen zählen kleine Veränderungen der Läge,<br />
Breite und Höhe, Veränderung der Da<strong>ch</strong>neigung, der Fassade (Farbe oder Material) oder<br />
man baut 2 Flügel-Fenster statt 4 Flügel-Fenster.<br />
Bei extrem grösseren Abwei<strong>ch</strong>ungen müssen Änderungspläne verlagt werden und diese<br />
Änderung wird neu ausges<strong>ch</strong>rieben.<br />
Wenn man bei einer Zwis<strong>ch</strong>enkontrolle dies s<strong>ch</strong>on entdeckt, muss ein Baustopp eingerei<strong>ch</strong>t<br />
werden.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 15 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Mögli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>nittstellen<br />
Baugesu<strong>ch</strong> oder Bauermittlung<br />
Ausgangslage<br />
Wenn das Baugesu<strong>ch</strong> eintrifft s<strong>ch</strong>aue i<strong>ch</strong> ob das Bauvorhaben bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig ist. Wenn<br />
eine Bewilligung fragli<strong>ch</strong> ist, z.B. wegen zu geringem Abstand zur Grenze, s<strong>ch</strong>lage i<strong>ch</strong> dem<br />
Gesu<strong>ch</strong>steller vor, eine Bauermittlung einzugeben und somit allfällige Kosten zu sparen. Bei<br />
einem sol<strong>ch</strong>en Fall geht die Akte na<strong>ch</strong> der Prüfung zum Gemeinderat für einen Vorents<strong>ch</strong>eid.<br />
Der Gemeinderat ents<strong>ch</strong>eidet dann ob er positiv hinter dem Vorhaben steht oder ni<strong>ch</strong>t. Wenn<br />
nötig gehen die Unterlagen no<strong>ch</strong> an den Kanton (Landwirts<strong>ch</strong>aftszone).<br />
Wenn i<strong>ch</strong> den Ents<strong>ch</strong>eid erhalten habe und dieser positiv ist, kann das Baugesu<strong>ch</strong><br />
eingerei<strong>ch</strong>t werden.<br />
Falls der Ents<strong>ch</strong>eid negativ ist, können keine Re<strong>ch</strong>tsmittel ergriffen werden.<br />
Problemstellung<br />
Ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> kann empfohlen werden wenn der Abstand zu Wald, Wege,<br />
Gewässer usw. zu gering ist, denn es gibt Vors<strong>ch</strong>riften die besagen wie viele Meter der<br />
Abstand betragen muss.<br />
Bei einem Bauvorhaben kläre i<strong>ch</strong> mit dem Grundbu<strong>ch</strong> ab, ob irgendetwas im Grundbu<strong>ch</strong>blatt<br />
(Parzellenblatt) eingetragen ist. Falls etwas vermerkt ist und der Gesu<strong>ch</strong>steller dies ni<strong>ch</strong>t<br />
bea<strong>ch</strong>tet hat, informiere i<strong>ch</strong> ihn darüber.<br />
Fall 1<br />
Eine Person, Herr C, wollte das alte Haus abbre<strong>ch</strong>en und ein Neues wieder aufbauen. Für<br />
das alte Haus hatte Herr C bei den Na<strong>ch</strong>barn die Unters<strong>ch</strong>riften für das Grenzbaure<strong>ch</strong>t<br />
benötigt, da der Abstand zur Grenze zu gering war.<br />
Wir waren uns ni<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong>er ob das Grenzbaure<strong>ch</strong>t mit dem Abbru<strong>ch</strong> dieser Baute nun lös<strong>ch</strong>t<br />
oder ni<strong>ch</strong>t. Das Grundbu<strong>ch</strong>amt teilte uns mit, dass das Grenzbaure<strong>ch</strong>t ewig bestehen wird,<br />
da im Grundbu<strong>ch</strong>blatt kein Ablauf-Datum eingetragen wurde.<br />
Da Herr C das Haus etwas verlängern mö<strong>ch</strong>te und es somit ni<strong>ch</strong>t auf dieselben<br />
Grundmauern kommt, haben wir ihm empfohlen ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzurei<strong>ch</strong>en. Der<br />
Gemeinderat wird dann ein Vorents<strong>ch</strong>eid geben.<br />
Die jetzigen Na<strong>ch</strong>barn, wel<strong>ch</strong>e das Haus, von jenem der die Unters<strong>ch</strong>rift vor Jahren gab<br />
gekauft haben, sagen sie würden die Unters<strong>ch</strong>rift ni<strong>ch</strong>t geben. Au<strong>ch</strong> aus diesem Grund<br />
haben wir der Person empfohlen ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzurei<strong>ch</strong>en, den Imfalle einer<br />
Einspra<strong>ch</strong>e steht der Gemeinderat hinter dem Gesu<strong>ch</strong>steller.<br />
Situation<br />
Grundstück<br />
neu Haus<br />
alt<br />
Grenzabstand zu gering<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 16 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Fall 2<br />
Es besteht ein Gehweg am Rande des Grundstückes zu einem Haus in der<br />
Landwirts<strong>ch</strong>aftszone. Jener Besitzer des Hauses, Herr D, will nun eine Strasse in der Mitte<br />
dur<strong>ch</strong> das Grundstück ma<strong>ch</strong>en. Weil dies aber in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone ist und die<br />
Landwirts<strong>ch</strong>aftszone für die Bauern ist, kann er dies ni<strong>ch</strong>t realisieren. Dann wollte er die<br />
Strasse auf der anderen Seite des Grundstücks, dem Ba<strong>ch</strong> entlang ma<strong>ch</strong>en. Da kommt jetzt<br />
aber der Grenzabstand zu Gewässern zum Zuge, und au<strong>ch</strong> dort müssen mindest Abstände<br />
eingehalten, was bei diesem Projekt ni<strong>ch</strong>t wird. Aus diesem Grund haben wir ihm empfohlen<br />
ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzure<strong>ch</strong>en.<br />
Situation<br />
Grundstück<br />
bestehender Weg<br />
gewüns<strong>ch</strong>ter Weg 1<br />
gewüns<strong>ch</strong>ter Weg 2<br />
Gewässer/Ba<strong>ch</strong><br />
Haus<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 17 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Vollständige Unterlagen<br />
Ausgangslage<br />
Der Gesu<strong>ch</strong>steller hat vers<strong>ch</strong>iedene Unterlagen einzurei<strong>ch</strong>en. Bei Erhalt überprüfe i<strong>ch</strong><br />
anhand der Liste auf der gelben Mappe oder meiner Notizen ob alle nötigen Unterlagen<br />
dabei sind.<br />
Die Unterlagen, wel<strong>ch</strong>e wir benötigen sind von Projekt zu Projekt vers<strong>ch</strong>ieden. Die<br />
wi<strong>ch</strong>tigsten hier:<br />
- Gelbe Mappe 2x<br />
- Situations-/Katasterpläne<br />
- Werkpläne der Abwasser-, Dorfkorporation und der SAK<br />
- Pläne des Grundrisses und der Fassaden<br />
- Ausnützungsbere<strong>ch</strong>nung<br />
Zusätzli<strong>ch</strong> bei einem Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone<br />
- Formular Bauten ausserhalb Bauzone<br />
- S<strong>ch</strong>ätzungen von Grundbu<strong>ch</strong>amt ab 1972<br />
- Zusätzli<strong>ch</strong> 2 Pläne fürs Planungsamt<br />
Wenn etwas fehlt fordere i<strong>ch</strong> den Gesu<strong>ch</strong>steller auf die fehlenden Unterlagen einzurei<strong>ch</strong>en.<br />
Problemstellung<br />
Die gelbe Mappe brau<strong>ch</strong>en wir in zweifa<strong>ch</strong>er Ausführung und muss unters<strong>ch</strong>rieben sein.<br />
Wenn wir sie nur 1 Mal bekommen, füllen wir entweder selber eine zweite Mappe aus, oder<br />
kopieren jene, die wir haben. Eine Mappe brau<strong>ch</strong>en wir für die Bauakte und die andere für<br />
den Baukontrolleur. Wenn der Gesu<strong>ch</strong>steller und der Grundeigentümer (falls jener ni<strong>ch</strong>t dem<br />
Gesu<strong>ch</strong>steller entspri<strong>ch</strong>t) ni<strong>ch</strong>t unters<strong>ch</strong>rieben haben, fordern wir sie auf zu unters<strong>ch</strong>reiben.<br />
Die Situationspläne bzw. Katasterpläne zeigen wo si<strong>ch</strong> das Bauprojekt befindet. Diese<br />
Plänen dürfen ni<strong>ch</strong>t älter als 1 Jahr sein. Der Massstab und das Datum muss darauf stehen.<br />
Wenn das Datum ni<strong>ch</strong>t vermerkt ist, oder der Plan älter als 1 Jahr ist, können wir diesen<br />
ni<strong>ch</strong>t akzeptieren und fordern einen aktuellen an. Den Katasterplan erhält man auf Anfrage<br />
beim Bauamt oder beim Grundbu<strong>ch</strong>amt.<br />
Die Werkpläne der Abwasser-, Dorfkorporation und der SAK sind bei einem Neubau sehr<br />
relevant. Da erkennet man wo die Leitungen dur<strong>ch</strong> gehen.<br />
Die Pläne des Grundrisses und der Fassaden sind eigentli<strong>ch</strong> die wi<strong>ch</strong>tigsten Unterlagen.<br />
Dort muss die Zweckbestimmung des Raumes angegeben werden, sowie die<br />
Raumbodenflä<strong>ch</strong>e, das Fensterli<strong>ch</strong>tmass und der Niveaupunkt. Als Niveaupunkt bezei<strong>ch</strong>net<br />
man den S<strong>ch</strong>werpunkt des Gebäudegrundrisses auf dem gewa<strong>ch</strong>senen Terrain.<br />
Die Pläne müssen vermasst sein und mit den Angaben des Abwasser-, Meteor,- und<br />
Stromleitungen versehen sein. Zudem benötige i<strong>ch</strong> mind. 5 Pläne. Einen für die Akte, den<br />
Baukontrolleur, den Eigentümer, den Bauherrn und den Planer. Wenn die Pläne von einem<br />
Ar<strong>ch</strong>itekturbüro ausgestellt worden sind, fordere i<strong>ch</strong> dort die restli<strong>ch</strong>en an. Wenn aber der<br />
Gesu<strong>ch</strong>steller die Pläne gezei<strong>ch</strong>net hat, kann i<strong>ch</strong> jene kopieren.<br />
Die Ausnützungsbere<strong>ch</strong>nung ist bei einem Neubau relevant. Sie dient zur Bere<strong>ch</strong>nung der<br />
nötigen Infrastruktureinri<strong>ch</strong>tungen, dass keine Gefahr der Überbauung bestehet. Sie ist die<br />
Differenz zwis<strong>ch</strong>en der Ges<strong>ch</strong>ossflä<strong>ch</strong>e und der Parzellenflä<strong>ch</strong>e.<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 18 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Für einen Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone wird das Formular Bauten ausserhalb der<br />
Bauzone benötigt. Dort müssen Angaben zur Lage, Art des Bauvorhabens, Abwasser,<br />
Grundwassers<strong>ch</strong>utz, Waldabständen, und S<strong>ch</strong>utzgegenständen gema<strong>ch</strong>t. Dieses Formular<br />
benötigt wiederum das Amt für Raumentwicklung (ARE).<br />
Das ARE benötigt die S<strong>ch</strong>ätzungen des Grundstücks ab dem Jahre 1972 um zusehen ob<br />
das Grundstück jemals ni<strong>ch</strong>tlandwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong> genutzt wurde. Die S<strong>ch</strong>ätzungen fordere i<strong>ch</strong><br />
vom Grundbu<strong>ch</strong>amt an.<br />
Wenn irgendwas von diesen Unterlagen fehlt, muss i<strong>ch</strong> den Gesu<strong>ch</strong>steller darauf<br />
Aufmerksam ma<strong>ch</strong>en dies na<strong>ch</strong>zuholen.<br />
Fall 1<br />
Man<strong>ch</strong>mal gibt es Probleme, wenn wir die Unterlagen na<strong>ch</strong> St. Gallen ans ARE s<strong>ch</strong>icken<br />
(nur bei Bauten in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone) und uns das ARE meldet dass Unterlagen<br />
fehlen, teile i<strong>ch</strong> dies dem Gesu<strong>ch</strong>steller mit. Es gibt sol<strong>ch</strong>e, die Verstehen überhaupt ni<strong>ch</strong>t<br />
warum das ARE diese Unterlagen brau<strong>ch</strong>en und werden teils unvers<strong>ch</strong>ämt.<br />
I<strong>ch</strong> sende darum dem Gesu<strong>ch</strong>steller meist einen kurzen Brief was wir no<strong>ch</strong> benötigen,<br />
beiliegend erhält der Gesu<strong>ch</strong>steller ein Ausdruck aus dem Mail von jener Person vom<br />
Kanton. Denn diese melden uns meist per Mail was ihnen no<strong>ch</strong> fehlt.<br />
Das Mail zeigen wir dem Gesu<strong>ch</strong>steller um ihm einen gewissen Druck zu ma<strong>ch</strong>en, denn<br />
solange ni<strong>ch</strong>t alle Unterlagen in St. Gallen sind wird das Gesu<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t fertig bearbeitet<br />
und so hindert si<strong>ch</strong> der Gesu<strong>ch</strong>steller selber daran vorwärts zu kommen.<br />
In diesem Zusammenhang hatten wir Baugesu<strong>ch</strong>e vers<strong>ch</strong>iedener Alpen, jene mussten die<br />
Mistplatten und Jau<strong>ch</strong>egruben erstellen/vergrössern. Das ARE brau<strong>ch</strong>te die Information wie<br />
viel Vieh in jedem Alpstall eingestallt wird und damit war ni<strong>ch</strong>t jeder einverstanden uns dies<br />
zu melden.<br />
Fall 2<br />
Der Gesu<strong>ch</strong>steller, Herr A, hat die Visiere aufgestellt und jene fotografiert und uns dies als<br />
Plan eingerei<strong>ch</strong>t. Es war ni<strong>ch</strong>ts vermasst und ni<strong>ch</strong>ts na<strong>ch</strong>gezei<strong>ch</strong>net nur eine Fotographie<br />
der Visiere des S<strong>ch</strong>opfs. Hansruedi Frei hat dann die Wände anhand der Visiere gezei<strong>ch</strong>net<br />
und den Plan einigermassen vervollständigt.<br />
Do<strong>ch</strong> dann sagte er, er werde den Gesu<strong>ch</strong>steller, Herr A, auffordern einen Plan zu zei<strong>ch</strong>nen.<br />
S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> können das andere au<strong>ch</strong>, wieso sollte Herr A das ni<strong>ch</strong>t au<strong>ch</strong> müssen. Er hat<br />
dann mit Herr A telefoniert und ihm gesagt, er soll ein Plan zei<strong>ch</strong>nen und diesen vermassen.<br />
Jener aber sagte, er wisse ni<strong>ch</strong>t wie das aussehen soll. Somit hat Hansruedi si<strong>ch</strong> angeboten<br />
eine Skizze zu ma<strong>ch</strong>en und diese Herr A zuzustellen. Hansruedi ma<strong>ch</strong>te dann aber do<strong>ch</strong><br />
eine Kopie eines ähnli<strong>ch</strong>en Objektes, da es ihm do<strong>ch</strong> zu aufwändig war und er no<strong>ch</strong> anderes<br />
zu erledigen hatten an jenem Na<strong>ch</strong>mittag. Herr A hat aber bis heute ni<strong>ch</strong>ts eingerei<strong>ch</strong>t und<br />
Hansruedi meinte viellei<strong>ch</strong>t steht der Anbau au<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>on.<br />
Situation<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 19 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
BauPro<br />
Ausgangslage<br />
Die Baudaten werden, wie im Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte, im BauPro erfasst. Für<br />
die Adressen der Eigentümer im 30 Meter-Berei<strong>ch</strong>, frage i<strong>ch</strong> das Grundbu<strong>ch</strong>amt an, ob sie<br />
mir die Adressen mitteilen können. Wenn i<strong>ch</strong> die Adressen habe, überprüfe i<strong>ch</strong> anhand des<br />
Twixtel ob die Adressen stimmen, denn einen Tippfehler hat es au<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>on gegeben.<br />
Vom Geometerbüro in Nesslau haben wir eine Liste mit den Eigentümern der Grundstücke<br />
erhalten und wenn i<strong>ch</strong> die Adressen vom Grundbu<strong>ch</strong>amt no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t habe, kann i<strong>ch</strong> das<br />
anhand dieser Liste die Na<strong>ch</strong>bar-Adressen bereits eingeben. Wenn die Adressen vom<br />
Grundbu<strong>ch</strong>amt gekommen sind, kontrolliere i<strong>ch</strong> jedo<strong>ch</strong> zu meiner Si<strong>ch</strong>erheit die Adressen<br />
no<strong>ch</strong>mals na<strong>ch</strong>. Denn es könnte ja sein dass jemand die Adresse geändert hat bzw. die<br />
Liegens<strong>ch</strong>aft verkauft hat und somit die Liste ni<strong>ch</strong>t mehr aktuell ist.<br />
Problemstellung<br />
Die Adressen werden im BauPro unter der Rubrik Na<strong>ch</strong>barn eingegeben. Ans<strong>ch</strong>liessend<br />
kann i<strong>ch</strong> für die Na<strong>ch</strong>barn mittels eines Symbolfeldes die Bauanzeige mit Adressfeld<br />
zusammenfügen und ausdrucken. Das Borderau für die einges<strong>ch</strong>riebenen Briefe kann i<strong>ch</strong><br />
au<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> diesem System erstellen.<br />
Das funktioniert aber nur wenn i<strong>ch</strong> alles ri<strong>ch</strong>tig erfasst habe. Fehlt eine Angabe überprüfe i<strong>ch</strong><br />
was i<strong>ch</strong> vergessen oder fals<strong>ch</strong> eingegeben habe.<br />
Die Bauanzeige, für die öffentli<strong>ch</strong>e Auflage erstelle i<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> den glei<strong>ch</strong>en Prinzip wie die<br />
Anzeige der Na<strong>ch</strong>barn, hier bleibt einfa<strong>ch</strong> der Briefkopf leer.<br />
Hier gilt au<strong>ch</strong> wieder, wenn i<strong>ch</strong> etwas vergessen oder fals<strong>ch</strong> eingegeben habe, ist die<br />
Anzeige ni<strong>ch</strong>t vollständig und i<strong>ch</strong> gehe diesem Fehler na<strong>ch</strong>.<br />
Dokumente wel<strong>ch</strong>e i<strong>ch</strong> im Zusammenhang mit dem Baugesu<strong>ch</strong> erstelle kann i<strong>ch</strong> unter der<br />
Rubrik Dokumente hinterlegen und sind jederzeit abrufbar. Von dieser Funktion kann i<strong>ch</strong><br />
jedo<strong>ch</strong> nur profitieren wenn i<strong>ch</strong> die Dokumente auf dem Computer abspei<strong>ch</strong>ere.<br />
Fall 1<br />
Unter der Rubik Zone wird die Zone 1 , die Flä<strong>ch</strong>e des Grundstücks eingegeben werden,<br />
sowie von wann bis wann das Verfahren ausges<strong>ch</strong>rieben wird. Einmal habe i<strong>ch</strong> das fals<strong>ch</strong>e<br />
Datum eingegeben beim Beginn der Auflage und somit hat es au<strong>ch</strong> ein fals<strong>ch</strong>es Ablaufdatum<br />
übernommen. Denn das Ablaufdatum wird automatis<strong>ch</strong>, auf zwei Wo<strong>ch</strong>en na<strong>ch</strong> Beginn der<br />
Auflage festgesetzt.<br />
1 Bauzone / Landwirts<strong>ch</strong>aftszone; Aufteilung der Zonen siehe Anhang Zonenplan VI<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 20 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Die Maske des BauPro sieht so aus.<br />
Einspra<strong>ch</strong>en<br />
Ausgangslage<br />
Das Bauvorhaben wird Anhand der Bauanzeige öffentli<strong>ch</strong> ausges<strong>ch</strong>rieben. Während dieser<br />
2-wö<strong>ch</strong>igen Auflage-Frist, hat man die Mögli<strong>ch</strong>keit beim Gemeinderat, s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> und<br />
begründet gegen das Bauvorhaben Einspra<strong>ch</strong>e zu erheben.<br />
Problemstellung<br />
Na<strong>ch</strong> abgelaufener Frist s<strong>ch</strong>reibe i<strong>ch</strong> dem Gesu<strong>ch</strong>steller einen Brief, er soll versu<strong>ch</strong>en si<strong>ch</strong><br />
mit den Einspre<strong>ch</strong>er zu einigen. Das ist allerdings ni<strong>ch</strong>t immer so einfa<strong>ch</strong>. Denn<br />
s<strong>ch</strong>lussendli<strong>ch</strong> muss der Gesu<strong>ch</strong>steller und der Einspre<strong>ch</strong>e mit der Lösung glückli<strong>ch</strong> sein.<br />
Fall 1<br />
Wir hatten einen Fall, da hatten wir die Bauanzeige eines Mehrfamilienhauses gema<strong>ch</strong>t und<br />
ein Na<strong>ch</strong>bar hat Einspra<strong>ch</strong>e erhoben, da auf den Plänen der Niveaupunkt 2 fehlte.<br />
Jener Na<strong>ch</strong>bar, Herr B), war bei uns vorbeigekommen um die Pläne anzusehen, da<br />
entdeckte er dies. Herr B hat dann sein Anwalt bei uns vorbeiges<strong>ch</strong>ickt und er hat uns dann<br />
gesagt Herr B wisse, dass Terrain aufges<strong>ch</strong>üttet wurde als das bena<strong>ch</strong>barte Hotel, dass vor<br />
Jahren na<strong>ch</strong> einem Brand wieder gebaut wurde. Ein Na<strong>ch</strong>barn von Herr B hatte bei diesem<br />
Bau Fotos von der Aufs<strong>ch</strong>üttung gema<strong>ch</strong>t und dies wegen Einspra<strong>ch</strong>e erhoben, als das<br />
Hotel neu gebaut wurde und der Humus aufs andere Grundstück ges<strong>ch</strong>üttet wurde. In den<br />
Akten vom Gemeinderat sollte na<strong>ch</strong> Angaben von Herrn B jene Fotos no<strong>ch</strong> vorhanden sein.<br />
Na<strong>ch</strong> längerer Su<strong>ch</strong>e wurden diese Fotos gefunden und es wurde mit Hilfe von Experten ein<br />
Sondiers<strong>ch</strong>litz gema<strong>ch</strong>t um zu sehen wieviel Terrain aufges<strong>ch</strong>üttet wurde.<br />
Wir haben den Gesu<strong>ch</strong>steller über diesen Sa<strong>ch</strong>verhalt informiert und ihn gebeten er soll si<strong>ch</strong><br />
mit dem Einspre<strong>ch</strong>er einigen. Das Verfahren läuft no<strong>ch</strong>.<br />
2 S<strong>ch</strong>werpunkt des Gebäudegrundrisses auf gewa<strong>ch</strong>senem Terrain<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 21 von 22
Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />
Auswertungsbogen<br />
Zusammenfassung der Lernjournale zur Prozesseinheit 3<br />
Nehmen Sie Ihre Lernjournalbogen zu dieser Prozesseinheit zur Hand und verglei<strong>ch</strong>en Sie<br />
die entspre<strong>ch</strong>enden Einträge zu den untenstehenden Fragen.<br />
Während der Prozesseinheit war meine Motivation insgesamt<br />
tief ho<strong>ch</strong><br />
Das Erlernen des Prozesses war für mi<strong>ch</strong><br />
einfa<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>wierig<br />
Mit dem Ergebnis meiner Arbeit bin i<strong>ch</strong><br />
unzufrieden sehr zufrieden<br />
Bei der nä<strong>ch</strong>sten Bearbeitung eines Prozesses berücksi<strong>ch</strong>tige i<strong>ch</strong> von meinen<br />
Erfahrungen<br />
ni<strong>ch</strong>ts alles<br />
Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 22 von 22