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Andrea Bischof - Lernender.ch

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Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Titelblatt<br />

Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Eingang des Gesu<strong>ch</strong>es<br />

Vorprüfung<br />

Auss<strong>ch</strong>reibung und Auflageverfahren mit Einspra<strong>ch</strong>emögli<strong>ch</strong>keit<br />

Erteilung der Baubewilligung<br />

Frühst mögli<strong>ch</strong>er Baubeginn<br />

Baukontrolle<br />

<strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong><br />

8. Oktober 2005<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 1 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis<br />

Titelblatt .................................................................................................................................1<br />

Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis...................................................................................................................2<br />

Planungsblatt .........................................................................................................................3<br />

Bes<strong>ch</strong>rieb Arbeitsumfeld ........................................................................................................5<br />

Allgemeines..................................................................................................................5<br />

Ortsplanung..................................................................................................................6<br />

Baupolizeire<strong>ch</strong>t.............................................................................................................7<br />

Flussdiagramm.......................................................................................................................9<br />

Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte.....................................................................................11<br />

Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte.....................................................................................12<br />

Mögli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>nittstellen.........................................................................................................16<br />

Baugesu<strong>ch</strong> oder Bauermittlung...................................................................................16<br />

Vollständige Unterlagen..............................................................................................18<br />

BauPro .......................................................................................................................20<br />

Einspra<strong>ch</strong>en ...............................................................................................................21<br />

Auswertungsbogen ..............................................................................................................22<br />

Anhang<br />

................................................................................................................................................I<br />

...............................................................................................................................................II<br />

..............................................................................................................................................III<br />

............................................................................................................................................. IV<br />

.............................................................................................................................................. V<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 2 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Planungsblatt<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 3 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 4 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Bes<strong>ch</strong>rieb Arbeitsumfeld<br />

Bereits bin i<strong>ch</strong> im 3. Lehrjahr und nehme den letzen Anlauf eine Prozesseinheit während<br />

meiner Lehrzeit zu s<strong>ch</strong>reiben.<br />

Das Gebäude der Gemeindeverwaltung Wildhaus liegt zentral im Dorfzentrum von Wildhaus.<br />

In unmittelbarer Nähe befinden si<strong>ch</strong> eine Post, eine Raiffeisenbank, ein Coop, vers<strong>ch</strong>iedene<br />

Hotels/Restaurants sowie weitere Destinationen.<br />

Im Erdges<strong>ch</strong>oss der Verwaltung befinden si<strong>ch</strong> 3 Büros. Das Kassieramt mit Sektions<strong>ch</strong>ef<br />

und Zivils<strong>ch</strong>utzstelle, sowie Hunde- und Mofakontrolle, das Betreibungs- und Einwohneramt<br />

mit AHV-Zweigstelle, und die Gemeinderatskanzlei mit Vormunds<strong>ch</strong>aftsbehörde und<br />

Sozialamt.<br />

Im Oberges<strong>ch</strong>oss, befindet si<strong>ch</strong> das Steueramt mit Bestattungsamt, das<br />

Gemeindepräsidium, das Bauamt und weitere Räumli<strong>ch</strong>keiten, unter anderem die zwei<br />

Sitzungszimmer, der Pausenraum, der Kopierraum, etc.<br />

Das Bauamt wird von Hansruedi Frei betreut. Er selber wohnt<br />

seit einigen Jahren in Wildhaus. Hansruedi ist zu 50%<br />

angestellt und besetzt das Bauamt jeweils na<strong>ch</strong>mittags.<br />

So man<strong>ch</strong>e Strapazen hat er s<strong>ch</strong>on bestens gemeistert, muss<br />

do<strong>ch</strong> die eine oder andere Bauanzeige an dem Tag no<strong>ch</strong> zur<br />

Post, damit zum Beispiel die Bauanzeige am nä<strong>ch</strong>sten Tag die<br />

Na<strong>ch</strong>barn, wel<strong>ch</strong>e anges<strong>ch</strong>rieben werden müssen, errei<strong>ch</strong>t.<br />

Do<strong>ch</strong> trotzt diesen, zum Teil stressigen Tagen, für ein<br />

Späss<strong>ch</strong>en ist Hansruedi immer zu haben.<br />

Hansruedi’s wi<strong>ch</strong>tigsten Aufgaben sind:<br />

- Erteilung von Auskünfte und Beratungen in Bauangelegenheiten<br />

- die Bearbeitung von Baugesu<strong>ch</strong>en<br />

- Die Dur<strong>ch</strong>führung von Baukontrollen und Bauabnahmen, sowie der<br />

Feuers<strong>ch</strong>utzkontrollen<br />

Allgemeines<br />

Re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />

Der Bund hat vers<strong>ch</strong>ieden Vors<strong>ch</strong>riften für die Planung eines Baus erlassen:<br />

- Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)<br />

- Bundesgesetz über den Umwelts<strong>ch</strong>utz (USG)<br />

- Luftreinhalt-Verordnung (LRV)<br />

- Lärms<strong>ch</strong>utz-Verordnung (LSV)<br />

- Verordnung über die Umweltverträgli<strong>ch</strong>keitsprüfung (UVPV)<br />

- Bundesgesetz über den S<strong>ch</strong>utz der Gewässer gegen Verunreinigungen (GS<strong>ch</strong>G)<br />

Der Kanton hat diese Vors<strong>ch</strong>riften erlassen:<br />

- Gesetz über die Raumplanung und das öffentli<strong>ch</strong>e Baure<strong>ch</strong>t (BauG)<br />

- Strassengesetz (StrG)<br />

S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> hat die Gemeinde folgende Vors<strong>ch</strong>riften zu erlassen:<br />

- Baureglement und Zonenplan<br />

- Sondernutzungspläne<br />

- S<strong>ch</strong>utzverordnung<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 5 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Raumplanung<br />

Die Raumplanung dient der zweckmässigen Nutzung des Bodens und der geordneten<br />

Besiedlung des Landes.<br />

Die Raumplanung erfolgt in vier Stufen.<br />

- Der Bund erarbeitet die Grundlagen und erstellt die nötigen Konzepte und Sa<strong>ch</strong>pläne<br />

aufeinander ab.<br />

- Der Kanton ist für die kantonale Gesamtplanung zuständig.<br />

- In der Regionalplanung werden planeris<strong>ch</strong>e Ri<strong>ch</strong>tlinien für ein mehrere Gemeinde umfassendes<br />

Gebiet erarbeitet.<br />

- S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> stellt die Gemeinde dur<strong>ch</strong> Ortsplanung die zweckmässige Nutzung des Bodens<br />

sowie die geordnete Besiedlung und die bauli<strong>ch</strong>e Entwicklung des Gemeindegebietes<br />

si<strong>ch</strong>er.<br />

Ortsplanung<br />

Baureglement<br />

Wer etwas bauli<strong>ch</strong> verändern will, nimmt das Baureglement der Gemeinde zur Hand und<br />

liest es sorgfältig dur<strong>ch</strong>. Das Baureglement wird unter Vorbehalt der Gesetzgebung des<br />

Bundes und des Kantons für das Gebiet der Gemeinde erstellt und enthält öffentli<strong>ch</strong>re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e<br />

Bauvors<strong>ch</strong>riften. Zum Erlass eines Baureglements mit dem dazugehörigen<br />

Zonenplan ist die politis<strong>ch</strong>e Gemeinde verpfli<strong>ch</strong>tet.<br />

Zonenplan<br />

Der Zonenplan teilt das Gemeindegebiet in Baugebiet und Ni<strong>ch</strong>tbaugebiet auf. Er besteht<br />

aus einer planli<strong>ch</strong>en Darstellung der einzelnen Zonen und den dazugehörigen<br />

Bauvors<strong>ch</strong>riften aus dem Baureglement.<br />

Sondernutzungspläne<br />

Das Gesetz sieht vier vers<strong>ch</strong>iedene Sondernutzungspläne vor.<br />

Überbauungsplan<br />

Gestaltungsplan<br />

Deponieplan<br />

Abbauplan<br />

Beim Überbauungsplan ist zwis<strong>ch</strong>en dem Baulinienplan, der<br />

die Ers<strong>ch</strong>liessung regelt, und dem Überbauungsplan, der mit<br />

besonderen Vors<strong>ch</strong>riften die besondere Bauweise regelt, zu<br />

unters<strong>ch</strong>eiden.<br />

Der Gestaltungsplan trifft eine gestalteris<strong>ch</strong>e Regelung der<br />

Überbauung.<br />

Der Deponieplan ist für Ablagerungen und Deponien von<br />

Aushub- und Abraummaterial bestimmt.<br />

Der Abbauplan ordnet für Kies- und Lehmgruben, sowie<br />

Steinbrü<strong>ch</strong>e den Abbau und die Endgestaltung.<br />

S<strong>ch</strong>utzverordnung<br />

S<strong>ch</strong>utzverordnungen werden für besondere S<strong>ch</strong>utzmassnahmen im Interesse des Natur- und<br />

Heimats<strong>ch</strong>utzes erlassen.<br />

Baureglement, Zonenplan, Sondernutzpläne sowie S<strong>ch</strong>utzverordnungen sind für den Bürger<br />

re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> verbindli<strong>ch</strong>e Massnahmen.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 6 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Baupolizeire<strong>ch</strong>t<br />

Unters<strong>ch</strong>ied Bauten und Anlagen<br />

Bauten sind Bauwerke die räumli<strong>ch</strong> in Ers<strong>ch</strong>einung treten und Mens<strong>ch</strong>en, Tiere oder Sa<strong>ch</strong>en<br />

gegen Witterungseinflüsse s<strong>ch</strong>ützen.<br />

Von Anlagen spri<strong>ch</strong>t man, wenn das Ergebnis einer bauli<strong>ch</strong>en Massnahme in Form, Gestalt<br />

und Ausmass in Ers<strong>ch</strong>einung tritt, dass dadur<strong>ch</strong> das öffentli<strong>ch</strong>e Interesse berührt wird.<br />

Si<strong>ch</strong>erheit bei der Gestaltung von Bauten<br />

Die si<strong>ch</strong>erheitspolizeili<strong>ch</strong>en Erfordernisse (Statik, Feuers<strong>ch</strong>utz, Geländer, Brüstungen)<br />

müssen während der Erstellung und der Dauer des Bestandes erfüllt sein.<br />

Hygiene<br />

Die Gemeinde ist verpfli<strong>ch</strong>tet im Baureglement gesundheitspolizeili<strong>ch</strong>e Vors<strong>ch</strong>riften in bezug<br />

auf sanitäre Einri<strong>ch</strong>tungen, Raum- und Fenstergrössen, Besonnung, Beli<strong>ch</strong>tung, Belüftung,<br />

Trockenheit und Lärms<strong>ch</strong>utz zu erlassen.<br />

Rücksi<strong>ch</strong>t auf Behinderte<br />

Bauten und Anlagen im Publikumsverkehr müssen für Behinderte und Betagte zugängli<strong>ch</strong><br />

und benutzbar sein.<br />

Mehrfamilienhäuser mit se<strong>ch</strong>s und mehr Wohnungen müssen rollstuhlgängig und<br />

behindertengere<strong>ch</strong>t gestaltet sein.<br />

Wi<strong>ch</strong>tigste materielle Vors<strong>ch</strong>riften<br />

Wer bauen will, muss si<strong>ch</strong> an wi<strong>ch</strong>tige Vors<strong>ch</strong>riften halten.<br />

Hier eine Auswahl.<br />

Grenzabstand<br />

Gebäudeabstand<br />

Waldabstand<br />

Gewässerabstand<br />

Strassenabstand<br />

Weiter Vors<strong>ch</strong>riften findet man im Baureglement.<br />

Der Grenzabstand wird zwis<strong>ch</strong>en Gebäude und<br />

Grundstücksgrenze gemessen.<br />

Der Gebäudeabstand entspri<strong>ch</strong>t in der Regel der Summe,<br />

der für die beiden Gebäude vorges<strong>ch</strong>riebenen<br />

Grenzabstände. Er bemisst die kürzeste Entfernung<br />

zwis<strong>ch</strong>en zwei Fassaden.<br />

Der Waldabstand beträgt für Bauten und Anlagen mind.<br />

15 Meter. Im Baureglement können andere Abstände<br />

festgelegt werden, jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t unter 10 Meter.<br />

Gegenüber Seen und Flüssen ist ein Mindestabstand vom<br />

25 Meter, gegenüber Bä<strong>ch</strong>en ein Abstand von 10 Meter<br />

einzuhalten. Au<strong>ch</strong> hier können im Baureglement andere<br />

Abstände festgelegt werden, wenn es die örtli<strong>ch</strong>en<br />

Verhältnisse re<strong>ch</strong>tfertigen.<br />

Der Strassenabstand wird im Strassengesetz oder im<br />

Baureglement geregelt. Gemessen wird ab der<br />

Gebäudefassade bis zur Strassen- oder Trottoirgrenze.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 7 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Baubewilligung<br />

Das Erri<strong>ch</strong>ten und Ändern von Bauten und Anlagen ist grundsätzli<strong>ch</strong> bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig. In<br />

Art. 78 BauG sind die bewilligungspfli<strong>ch</strong>tigen Bauten und Anlagen detailliert aufgeführt.<br />

Die Baubewilligung ist eine behördli<strong>ch</strong>e Feststellung, das der Verwirkli<strong>ch</strong>ung des<br />

Bauvorhabens keine öffentli<strong>ch</strong>e-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Hindernisse im Wege stehen. Sie enthält<br />

Bedingungen und Auflagen, wel<strong>ch</strong>e im Rahmen der Bauausführung berücksi<strong>ch</strong>tigt werden<br />

müssen. Die Baubewilligung gilt ein Jahr ab Eintritt der Re<strong>ch</strong>tskraft. Sie kann verlängert<br />

werden.<br />

Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong><br />

Das s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> an den Gemeinderat einzurei<strong>ch</strong>end Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> dient zur Abklärung<br />

wi<strong>ch</strong>tiger Baufragen. Ob an diesem Ort überhaupt gebaut werden darf und wenn ja, ob man<br />

eine Chance hätte, dass es bewilligt wird.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 8 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Flussdiagramm<br />

B<br />

Kopien mit<br />

Katasterplänen an<br />

notwendige Institutionen/Personen<br />

vers<strong>ch</strong>icken<br />

Start<br />

Baugesu<strong>ch</strong> trifft<br />

ein<br />

Unterlagen<br />

vollständig<br />

und unters<strong>ch</strong>rieben?<br />

Ja<br />

Pläne werden gestempelt<br />

und<br />

Aktenmappe<br />

anges<strong>ch</strong>rieben<br />

Erfassung der<br />

Daten im BauPro<br />

Bauanzeige<br />

s<strong>ch</strong>reiben<br />

Einspra<strong>ch</strong>efrist<br />

von 2 Wo<strong>ch</strong>en<br />

abwarten<br />

A<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 9 von 22<br />

Nein<br />

Fehlende<br />

Unters<strong>ch</strong>rift/Unterlagen<br />

einholen<br />

Original im<br />

Ans<strong>ch</strong>lagkasten<br />

aufhängen


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Brief an Gesu<strong>ch</strong>steller;<br />

versu<strong>ch</strong>en<br />

mit Einspre<strong>ch</strong>er zu<br />

einigen<br />

Einigung<br />

ergeben?<br />

Nein<br />

GR Ents<strong>ch</strong>eid wer<br />

im Re<strong>ch</strong>t ist;<br />

Einspre<strong>ch</strong>er oder<br />

Gesu<strong>ch</strong>steller<br />

Ents<strong>ch</strong>eid für<br />

Einspre<strong>ch</strong>er<br />

Gesu<strong>ch</strong>steller<br />

kann bei Baudepartement<br />

in SG<br />

Einspra<strong>ch</strong>e<br />

erheben<br />

Ja<br />

Ja<br />

Mögli<strong>ch</strong>keiten<br />

ni<strong>ch</strong>t genutzt<br />

Ni<strong>ch</strong>t bauen<br />

A<br />

Einspra<strong>ch</strong>en<br />

eingegangen?<br />

S<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er<br />

Rückzug des<br />

Einspre<strong>ch</strong>ers<br />

abwarten<br />

Ents<strong>ch</strong>eid für<br />

Gesu<strong>ch</strong>steller<br />

Einspre<strong>ch</strong>er kann<br />

bei Baudepartement<br />

in SG Einspra<strong>ch</strong>e<br />

erheben<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 10 von 22<br />

B<br />

Nein<br />

C


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

C<br />

Unterlagen kontrollieren<br />

ob alle nötigen<br />

Bewilligungen vorhanden<br />

sind und wenn nötig<br />

weiterleiten an Kanton<br />

Unterlagen mit<br />

Bewilligungen (au<strong>ch</strong> wenn<br />

nötig vom Kanton) GR für<br />

Sitzung geben<br />

Na<strong>ch</strong> positivem GR-<br />

Ents<strong>ch</strong>eid<br />

Bewilligungen (GR<br />

Protokoll) und Pläne<br />

(gestempelt) an die<br />

nötigen Institutionen/<br />

Personen s<strong>ch</strong>icken<br />

Sobald der Bauherr den<br />

Auszug aus dem GR<br />

Protokoll (Bewilligung)<br />

hat, kann mit dem Bau<br />

begonnen werden<br />

Baukontrolle<br />

Ziel<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 11 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte<br />

Wenn jemand etwas bauen mö<strong>ch</strong>te, dann fragen die meisten Personen beim Bauamt an,<br />

wel<strong>ch</strong>e Unterlagen eingerei<strong>ch</strong>t werden müssen. Das Bauamt Wildhaus hat ein Merkblatt<br />

(siehe Anhang) auf dem steht was für Unterlagen ein Baugesu<strong>ch</strong> umfassen muss.<br />

Ausserdem steht auf der gelben Mappe, wel<strong>ch</strong>e der Gesu<strong>ch</strong>steller ausfüllt und einrei<strong>ch</strong>t<br />

wel<strong>ch</strong>e Unterlagen beiliegen müssen.<br />

Wenn das Baugesu<strong>ch</strong> beim Bauamt eintrifft, s<strong>ch</strong>aue i<strong>ch</strong> ob die gelbe Mappe unters<strong>ch</strong>rieben<br />

ist (wenn nötig vom Gesu<strong>ch</strong>steller und Grundeigentümer) und ob das Bauvorhaben<br />

bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig ist. Das Erri<strong>ch</strong>ten und Ändern vom Bauten und Anlagen ist grundsätzli<strong>ch</strong><br />

bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig. In Art. 78 BauG sind die bewilligungspfli<strong>ch</strong>tigen Bauten und Anlagen<br />

detailliert aufgeführt.<br />

Vom Grundbu<strong>ch</strong>amt fordere i<strong>ch</strong> das Parzellen-Blatt an, damit i<strong>ch</strong> allfällige Bauverbote und<br />

Fahrwegre<strong>ch</strong>te berücksi<strong>ch</strong>tige.<br />

Wenn i<strong>ch</strong> bei der Prüfung der Unterlagen sehe, dass das Baugesu<strong>ch</strong> abgelehnt werden<br />

könnte, zum Beispiel wegen Überbauung des Grundstücks, s<strong>ch</strong>lage i<strong>ch</strong> dem Gesu<strong>ch</strong>steller<br />

vor, ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzurei<strong>ch</strong>en. Das spart Kosten und gibt ihm Klarheit über<br />

seine Re<strong>ch</strong>tslage. Gegen eine negativen Ents<strong>ch</strong>eid, können keine Re<strong>ch</strong>tsmittel ergriffen<br />

werden. Die Mögli<strong>ch</strong>keit zur Einrei<strong>ch</strong>ung eines ordentli<strong>ch</strong>em Baugesu<strong>ch</strong>s und dort von den<br />

gegebenen Re<strong>ch</strong>tsmittel gebrau<strong>ch</strong> zu ma<strong>ch</strong>en, besteht aber.<br />

Auf der gelben Mappe wird der Name, der Vorname und die Adresse des Bauherrn, des<br />

Grundeigentümers und des Projektverfassers angegeben. Das Bauvorhaben, die Lage/den<br />

Standort des Bauvorhabens mit Kataster Nr., Assekuranz Nr., Gebäudeflä<strong>ch</strong>e, Zone, sowie<br />

das Datum des Baubeginns und der Bauvollendung muss auf der Mappe ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> sein. Die<br />

Höhe der Bausumme ist für uns au<strong>ch</strong> von Bedeutung. Denn der Re<strong>ch</strong>nungsbetrag beläuft<br />

si<strong>ch</strong> au 3.0 ‰ von der Bausumme. Falls eine dieser Angaben fehlt kann i<strong>ch</strong> die entweder<br />

selbstständig ergänzen (Flä<strong>ch</strong>e, Zone) oder i<strong>ch</strong> setze mi<strong>ch</strong> mit dem Gesu<strong>ch</strong>steller in<br />

Verbindung.<br />

Auf der Innenseite der Mappe muss ni<strong>ch</strong>ts ausgefüllt werden, ausser das Datum und die<br />

Unters<strong>ch</strong>rift darf ni<strong>ch</strong>t fehlen.<br />

Als nä<strong>ch</strong>stes überprüfe i<strong>ch</strong>, ob die Pläne unters<strong>ch</strong>rieben sind. Falls die Pläne mangelhaft<br />

sind, sei dies wegen der fehlende Unters<strong>ch</strong>rift oder wegen einer s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ten<br />

Vermassung/Zei<strong>ch</strong>nung, vordere i<strong>ch</strong> den Gesu<strong>ch</strong>steller auf dies na<strong>ch</strong> zu holen, allenfalls zu<br />

ergänzen.<br />

Dann überprüfe i<strong>ch</strong> die Vollständigkeit der Unterlagen. Hier unters<strong>ch</strong>eide i<strong>ch</strong> ob der Bau in<br />

der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone oder in der Bauzonen statt findet. Denn für einen Bau in der<br />

Bauzone benötigt man ni<strong>ch</strong>t ganz die glei<strong>ch</strong>en Formulare wie in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone.<br />

Für das Bauvorhaben in der Bauzone benötigen wir<br />

- die gelbe Mappe 2x die 2. wird meistens von uns ges<strong>ch</strong>rieben oder die Vorhandene<br />

kopiert)<br />

- Katasterpläne oder Situationspläne<br />

- Werkpläne, Pläne der Abwasser-, Dorfkorporation<br />

- Ausnützungsbere<strong>ch</strong>nung<br />

- Energiena<strong>ch</strong>weise<br />

- S<strong>ch</strong>utzraumunterlagen<br />

Für einen Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone brau<strong>ch</strong>e i<strong>ch</strong> zusätzli<strong>ch</strong>e Unterlagen. Hier kommt<br />

es darauf an, ob das Grundstück/Gebäude landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e genutzt wird oder ni<strong>ch</strong>t.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 12 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Bei ni<strong>ch</strong>t landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Nutzung benötigen wir zusätzli<strong>ch</strong><br />

- das Formular Bauten ausserhalb der Bauzone<br />

- S<strong>ch</strong>ätzungen ab dem Jahr 1972<br />

- Zusätzli<strong>ch</strong> 2 Pläne für das Planungsamt St. Gallen<br />

Und bei landwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Nutzung kommt dazu no<strong>ch</strong><br />

- das Formular Nährstoffbilanz<br />

- das Formular Hofdüngerlager<br />

Falls etwas fehlt fordere i<strong>ch</strong> es ein.<br />

Die Pläne werden mit dem Bauamt-Stempel und aktuellem Datum gestempelt. Der<br />

Bausekretär, Hansruedi Frei, unters<strong>ch</strong>reibt die Pläne.<br />

Auf den Plänen ist der Abbru<strong>ch</strong> mit gelber Farbe, der Neubau mit roter Farbe versehen.<br />

Wenn i<strong>ch</strong> alle Unterlagen habe, erfasse i<strong>ch</strong> die Daten im BauPro. Das ist ein Programm<br />

indem das Gesu<strong>ch</strong> mit sämtli<strong>ch</strong>en Daten erfasst wird.<br />

Zu Beginn der Erfassung überprüfe i<strong>ch</strong> ob die automatis<strong>ch</strong> vergebende Baugesu<strong>ch</strong>-Nummer<br />

au<strong>ch</strong> die Ri<strong>ch</strong>tige ist. Unter der Rubrik „Stammdaten“ gebe i<strong>ch</strong> den Name, die Adresse des<br />

Gesu<strong>ch</strong>stellers, des Grundeigentümers und des Planverfassers ein. Dazu Art des<br />

Bauvorhabens, zB. Neubau Einfamilienhaus.<br />

Unter der Rubrik „Lage“ gebe i<strong>ch</strong> die Zone mit Flä<strong>ch</strong>e in m2 ein, und wann das Vorhaben<br />

öffentli<strong>ch</strong> ausges<strong>ch</strong>rieben wird.<br />

Bei der nä<strong>ch</strong>sten Rubrik „Bauobjekt/-Etappen“ wird der Standort, die Versi<strong>ch</strong>erungs-Nr. und<br />

die Bausumme eingegeben.<br />

Unter der Rubrik „Gesu<strong>ch</strong>sunterlagen“ gebe i<strong>ch</strong> ein, was für Pläne wir bekommen haben.<br />

Situationspläne, Grundrisse usw. Wenn ein Massstab und ein Datum auf dem Plan<br />

angegeben ist übernehme i<strong>ch</strong> diese beiden Angaben au<strong>ch</strong>.<br />

Beim Bauverfahren wähle i<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en dem ordentli<strong>ch</strong>en Verfahren, dem vereinfa<strong>ch</strong>ten<br />

Verfahren und dem Meldeverfahren aus. Für meine PE ist aber nur das ordentli<strong>ch</strong>e<br />

Verfahren relevant.<br />

Die Na<strong>ch</strong>barn im 30 Meter Berei<strong>ch</strong> werden s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> über das Bauvorhaben informiert. Sie<br />

werden au<strong>ch</strong> im BauPro mit Name, Adresse und Kataster Nr. erfasst. Für die Briefe, wel<strong>ch</strong>e<br />

einges<strong>ch</strong>rieben vers<strong>ch</strong>ickt werden, kann i<strong>ch</strong> anhand dieser Eingabe das Borderaux für die<br />

Post ohne weiteren Aufwand erstellen und ausdrucken.<br />

Sobald im BauPro alle Daten erfasst sind drucke i<strong>ch</strong> die Bauanzeige aus. Diese wird<br />

automatis<strong>ch</strong>, anhand der eingegebenen Daten zusammen gefügt. Die Bauanzeige erhält die<br />

Gesu<strong>ch</strong>s-Nr. sowie das Erstell-Datum. Im weiteren ist wieder der Bauherr, der<br />

Projektverfasser und der Grundeigentümer mit Name und Adresse aufgeführt. Das<br />

Baugrundstück ist mit Parzellen-Nr. und Standort angegeben, das Bauvorhaben<br />

sti<strong>ch</strong>wortartig Bes<strong>ch</strong>rieben.<br />

Ein wi<strong>ch</strong>tiger Hinweis auf der Bauanzeige ist der Zeitpunkt von Beginn bis Ende der<br />

Auflagefrist. Während diesen 14 Tagen, in denen das Baugesu<strong>ch</strong> öffentli<strong>ch</strong> aufliegt, kann<br />

man in die Bauakte einsehen. Während diesen 2 Wo<strong>ch</strong>en hat man die Mögli<strong>ch</strong>keit, eine<br />

begründete Einspra<strong>ch</strong>e beim Gemeinderat zu erheben.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 13 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Mit der Auflage des Gesu<strong>ch</strong>es senden wir eine Kopie des Katasterplans und einer Kopie der<br />

Bauanzeige an<br />

- den Bauherrn<br />

- den Grundeigentümer (falls der Bauherr ni<strong>ch</strong>t der glei<strong>ch</strong>e ist)<br />

- den Projektverfasser<br />

- die Dorfkorporation<br />

- die Abwasserkorporation<br />

- die SAK<br />

- die Na<strong>ch</strong>barn im 30 Meter Berei<strong>ch</strong> (einges<strong>ch</strong>rieben)<br />

wenn si<strong>ch</strong> das Bauvorhaben in der Landwirts<strong>ch</strong>afszone befindet zusätzli<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> an<br />

- den Heimats<strong>ch</strong>utz<br />

- die Pro Natura<br />

- den WWF<br />

- das Amtsblatt (wenn man Strukturverbesserungsbeiträge erhält)<br />

Diese genannten Instanzen haben die Mögli<strong>ch</strong>keit uns zu melden, wenn sie etwas entdecken<br />

dass ni<strong>ch</strong>t in Ordnung ist oder wenn sie mit dem Bau ni<strong>ch</strong>t einverstanden sind.<br />

Ist die 2-wö<strong>ch</strong>ige Auflagefrist abgelaufen ohne Einspra<strong>ch</strong>en überprüfe i<strong>ch</strong> ob die Bewilligung<br />

von<br />

- der Abwasser-,Dorfkorporation und der SAK<br />

- des Strassinspektrorats (falls an einer Hauptstrasse gebaut wird)<br />

hier sind.<br />

Bei einem Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone sende i<strong>ch</strong> die Unterlagen mit den nötigen<br />

Bewilligungen ans Amt für Raumentwicklung (ARE). Von dort aus gehen die Unterlagen,<br />

wenn nötig an die weiter Instanzen bevor die Unterlagen dann mit den entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Bewilligungen zu uns zurück kommen.<br />

Wenn i<strong>ch</strong> die Unterlagen zusammen habe, s<strong>ch</strong>reibe i<strong>ch</strong> die Bewilligung für den Gemeinderat.<br />

Dieser wird das Baugesu<strong>ch</strong> während der Gemeinderatssitzung prüfen und über eine<br />

Genehmigung ents<strong>ch</strong>eiden.<br />

Die Brands<strong>ch</strong>utzbewilligung kann i<strong>ch</strong> zu diesen Zeitpunkt bereits au<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>reiben. Wird aber<br />

meistens erst ges<strong>ch</strong>rieben, wenn die Bauakte vom Gemeinderat mit der entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Bewilligung zurück ist.<br />

Wenn das Gesu<strong>ch</strong> genehmigt wurde, werden die Baupläne für den Gesu<strong>ch</strong>steller, den<br />

Bauherr, den Planer und die Bauakte gestempelt mit „ wird vom Gemeinderat genehmigt,<br />

Datum, Unters<strong>ch</strong>rift Präsident und Ratss<strong>ch</strong>reiberin“.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 14 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Ans<strong>ch</strong>liessend wird die Baubewilligung (Gemeindratsprotokoll-Auszug), die<br />

Brands<strong>ch</strong>tuzbewilligung, die Bewilligungen der kantonalen Ämter (wenn nötig) und ein<br />

gestempelter Plan gesendet an<br />

- Eigentümer (falls ni<strong>ch</strong>t selbe Person wie Bauherr)<br />

- Projektverfasser<br />

- Dorfkorporation<br />

- Abwasserkorporation<br />

- Grundbu<strong>ch</strong>amt (Neus<strong>ch</strong>ätzung)<br />

- FKL Ingenieurbüro (Vermesseung)<br />

- Evt. Strasseninspektorat (falls an Hauptstrasse gebaut wird)<br />

- Bauherr<br />

+ Re<strong>ch</strong>nung der Gemeinde und der kantonalen Ämter<br />

+ GVA-Karte (Gebäudeversi<strong>ch</strong>erungskarte)<br />

Falls aber innerhalb dieser 2 Wo<strong>ch</strong>en eine Einspra<strong>ch</strong>e kommt, muss das Ende dies Frist<br />

abgewartet werden, dann s<strong>ch</strong>reiben wir eine Brief an den Gesu<strong>ch</strong>steller, er soll Versu<strong>ch</strong>en<br />

si<strong>ch</strong> mit den Einspre<strong>ch</strong>er zu einigen. Wenn si<strong>ch</strong> eine Einigung ergeben hat, dann wird<br />

gewartet bis der s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Rückzug bei uns ist und dann wird wieder wie gewohnt die<br />

Bewilligung für den Gemeindrat ges<strong>ch</strong>rieben und dort mit dem Verfahren fortgesetzt.<br />

Hat si<strong>ch</strong> allerdings keine Einigung ergeben, wird der Gemeinderat zuerst ents<strong>ch</strong>eiden wer<br />

bere<strong>ch</strong>tigt ist.<br />

Wird dem Gesu<strong>ch</strong>steller entspro<strong>ch</strong>en, kann der Einspre<strong>ch</strong>er beim Baudepartement in St.<br />

Gallen gegen den Ents<strong>ch</strong>eid vom Gemeinderat Einspra<strong>ch</strong>e erheben.<br />

Wurde dem Einspre<strong>ch</strong>er entspro<strong>ch</strong>en, so kann der Gesu<strong>ch</strong>steller beim Baudepartement in<br />

St. Gallen gegen den Ents<strong>ch</strong>eid vom Gemeindrat Einspra<strong>ch</strong>e erheben.<br />

Werden diese Mögli<strong>ch</strong>keiten ni<strong>ch</strong>t genutzt, wird die Bewilligung re<strong>ch</strong>tskräftig und dem<br />

Baubeginn steht ni<strong>ch</strong>ts mehr im Wege.<br />

Sobald der Bau beendet worden ist, muss der Bauherr Hansruedi Frei dies melden.<br />

Hansruedi wird dann gelegentli<strong>ch</strong> die Baukontrolle dur<strong>ch</strong>führen.<br />

Bei der Kontrolle überprüft er ob der Bau na<strong>ch</strong> dem Bes<strong>ch</strong>rieb der Bewilligung von der<br />

Gemeinde und eventuell vom Kanton dur<strong>ch</strong>geführt worden ist.<br />

Kleinere Abwei<strong>ch</strong>ungen gegenüber den Plänen kann es immer geben und diese werden<br />

au<strong>ch</strong> akzeptiert. Zu den kleineren Abwei<strong>ch</strong>ungen zählen kleine Veränderungen der Läge,<br />

Breite und Höhe, Veränderung der Da<strong>ch</strong>neigung, der Fassade (Farbe oder Material) oder<br />

man baut 2 Flügel-Fenster statt 4 Flügel-Fenster.<br />

Bei extrem grösseren Abwei<strong>ch</strong>ungen müssen Änderungspläne verlagt werden und diese<br />

Änderung wird neu ausges<strong>ch</strong>rieben.<br />

Wenn man bei einer Zwis<strong>ch</strong>enkontrolle dies s<strong>ch</strong>on entdeckt, muss ein Baustopp eingerei<strong>ch</strong>t<br />

werden.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 15 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Mögli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>nittstellen<br />

Baugesu<strong>ch</strong> oder Bauermittlung<br />

Ausgangslage<br />

Wenn das Baugesu<strong>ch</strong> eintrifft s<strong>ch</strong>aue i<strong>ch</strong> ob das Bauvorhaben bewilligungspfli<strong>ch</strong>tig ist. Wenn<br />

eine Bewilligung fragli<strong>ch</strong> ist, z.B. wegen zu geringem Abstand zur Grenze, s<strong>ch</strong>lage i<strong>ch</strong> dem<br />

Gesu<strong>ch</strong>steller vor, eine Bauermittlung einzugeben und somit allfällige Kosten zu sparen. Bei<br />

einem sol<strong>ch</strong>en Fall geht die Akte na<strong>ch</strong> der Prüfung zum Gemeinderat für einen Vorents<strong>ch</strong>eid.<br />

Der Gemeinderat ents<strong>ch</strong>eidet dann ob er positiv hinter dem Vorhaben steht oder ni<strong>ch</strong>t. Wenn<br />

nötig gehen die Unterlagen no<strong>ch</strong> an den Kanton (Landwirts<strong>ch</strong>aftszone).<br />

Wenn i<strong>ch</strong> den Ents<strong>ch</strong>eid erhalten habe und dieser positiv ist, kann das Baugesu<strong>ch</strong><br />

eingerei<strong>ch</strong>t werden.<br />

Falls der Ents<strong>ch</strong>eid negativ ist, können keine Re<strong>ch</strong>tsmittel ergriffen werden.<br />

Problemstellung<br />

Ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> kann empfohlen werden wenn der Abstand zu Wald, Wege,<br />

Gewässer usw. zu gering ist, denn es gibt Vors<strong>ch</strong>riften die besagen wie viele Meter der<br />

Abstand betragen muss.<br />

Bei einem Bauvorhaben kläre i<strong>ch</strong> mit dem Grundbu<strong>ch</strong> ab, ob irgendetwas im Grundbu<strong>ch</strong>blatt<br />

(Parzellenblatt) eingetragen ist. Falls etwas vermerkt ist und der Gesu<strong>ch</strong>steller dies ni<strong>ch</strong>t<br />

bea<strong>ch</strong>tet hat, informiere i<strong>ch</strong> ihn darüber.<br />

Fall 1<br />

Eine Person, Herr C, wollte das alte Haus abbre<strong>ch</strong>en und ein Neues wieder aufbauen. Für<br />

das alte Haus hatte Herr C bei den Na<strong>ch</strong>barn die Unters<strong>ch</strong>riften für das Grenzbaure<strong>ch</strong>t<br />

benötigt, da der Abstand zur Grenze zu gering war.<br />

Wir waren uns ni<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong>er ob das Grenzbaure<strong>ch</strong>t mit dem Abbru<strong>ch</strong> dieser Baute nun lös<strong>ch</strong>t<br />

oder ni<strong>ch</strong>t. Das Grundbu<strong>ch</strong>amt teilte uns mit, dass das Grenzbaure<strong>ch</strong>t ewig bestehen wird,<br />

da im Grundbu<strong>ch</strong>blatt kein Ablauf-Datum eingetragen wurde.<br />

Da Herr C das Haus etwas verlängern mö<strong>ch</strong>te und es somit ni<strong>ch</strong>t auf dieselben<br />

Grundmauern kommt, haben wir ihm empfohlen ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzurei<strong>ch</strong>en. Der<br />

Gemeinderat wird dann ein Vorents<strong>ch</strong>eid geben.<br />

Die jetzigen Na<strong>ch</strong>barn, wel<strong>ch</strong>e das Haus, von jenem der die Unters<strong>ch</strong>rift vor Jahren gab<br />

gekauft haben, sagen sie würden die Unters<strong>ch</strong>rift ni<strong>ch</strong>t geben. Au<strong>ch</strong> aus diesem Grund<br />

haben wir der Person empfohlen ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzurei<strong>ch</strong>en, den Imfalle einer<br />

Einspra<strong>ch</strong>e steht der Gemeinderat hinter dem Gesu<strong>ch</strong>steller.<br />

Situation<br />

Grundstück<br />

neu Haus<br />

alt<br />

Grenzabstand zu gering<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 16 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Fall 2<br />

Es besteht ein Gehweg am Rande des Grundstückes zu einem Haus in der<br />

Landwirts<strong>ch</strong>aftszone. Jener Besitzer des Hauses, Herr D, will nun eine Strasse in der Mitte<br />

dur<strong>ch</strong> das Grundstück ma<strong>ch</strong>en. Weil dies aber in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone ist und die<br />

Landwirts<strong>ch</strong>aftszone für die Bauern ist, kann er dies ni<strong>ch</strong>t realisieren. Dann wollte er die<br />

Strasse auf der anderen Seite des Grundstücks, dem Ba<strong>ch</strong> entlang ma<strong>ch</strong>en. Da kommt jetzt<br />

aber der Grenzabstand zu Gewässern zum Zuge, und au<strong>ch</strong> dort müssen mindest Abstände<br />

eingehalten, was bei diesem Projekt ni<strong>ch</strong>t wird. Aus diesem Grund haben wir ihm empfohlen<br />

ein Bauermittlungsgesu<strong>ch</strong> einzure<strong>ch</strong>en.<br />

Situation<br />

Grundstück<br />

bestehender Weg<br />

gewüns<strong>ch</strong>ter Weg 1<br />

gewüns<strong>ch</strong>ter Weg 2<br />

Gewässer/Ba<strong>ch</strong><br />

Haus<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 17 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Vollständige Unterlagen<br />

Ausgangslage<br />

Der Gesu<strong>ch</strong>steller hat vers<strong>ch</strong>iedene Unterlagen einzurei<strong>ch</strong>en. Bei Erhalt überprüfe i<strong>ch</strong><br />

anhand der Liste auf der gelben Mappe oder meiner Notizen ob alle nötigen Unterlagen<br />

dabei sind.<br />

Die Unterlagen, wel<strong>ch</strong>e wir benötigen sind von Projekt zu Projekt vers<strong>ch</strong>ieden. Die<br />

wi<strong>ch</strong>tigsten hier:<br />

- Gelbe Mappe 2x<br />

- Situations-/Katasterpläne<br />

- Werkpläne der Abwasser-, Dorfkorporation und der SAK<br />

- Pläne des Grundrisses und der Fassaden<br />

- Ausnützungsbere<strong>ch</strong>nung<br />

Zusätzli<strong>ch</strong> bei einem Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone<br />

- Formular Bauten ausserhalb Bauzone<br />

- S<strong>ch</strong>ätzungen von Grundbu<strong>ch</strong>amt ab 1972<br />

- Zusätzli<strong>ch</strong> 2 Pläne fürs Planungsamt<br />

Wenn etwas fehlt fordere i<strong>ch</strong> den Gesu<strong>ch</strong>steller auf die fehlenden Unterlagen einzurei<strong>ch</strong>en.<br />

Problemstellung<br />

Die gelbe Mappe brau<strong>ch</strong>en wir in zweifa<strong>ch</strong>er Ausführung und muss unters<strong>ch</strong>rieben sein.<br />

Wenn wir sie nur 1 Mal bekommen, füllen wir entweder selber eine zweite Mappe aus, oder<br />

kopieren jene, die wir haben. Eine Mappe brau<strong>ch</strong>en wir für die Bauakte und die andere für<br />

den Baukontrolleur. Wenn der Gesu<strong>ch</strong>steller und der Grundeigentümer (falls jener ni<strong>ch</strong>t dem<br />

Gesu<strong>ch</strong>steller entspri<strong>ch</strong>t) ni<strong>ch</strong>t unters<strong>ch</strong>rieben haben, fordern wir sie auf zu unters<strong>ch</strong>reiben.<br />

Die Situationspläne bzw. Katasterpläne zeigen wo si<strong>ch</strong> das Bauprojekt befindet. Diese<br />

Plänen dürfen ni<strong>ch</strong>t älter als 1 Jahr sein. Der Massstab und das Datum muss darauf stehen.<br />

Wenn das Datum ni<strong>ch</strong>t vermerkt ist, oder der Plan älter als 1 Jahr ist, können wir diesen<br />

ni<strong>ch</strong>t akzeptieren und fordern einen aktuellen an. Den Katasterplan erhält man auf Anfrage<br />

beim Bauamt oder beim Grundbu<strong>ch</strong>amt.<br />

Die Werkpläne der Abwasser-, Dorfkorporation und der SAK sind bei einem Neubau sehr<br />

relevant. Da erkennet man wo die Leitungen dur<strong>ch</strong> gehen.<br />

Die Pläne des Grundrisses und der Fassaden sind eigentli<strong>ch</strong> die wi<strong>ch</strong>tigsten Unterlagen.<br />

Dort muss die Zweckbestimmung des Raumes angegeben werden, sowie die<br />

Raumbodenflä<strong>ch</strong>e, das Fensterli<strong>ch</strong>tmass und der Niveaupunkt. Als Niveaupunkt bezei<strong>ch</strong>net<br />

man den S<strong>ch</strong>werpunkt des Gebäudegrundrisses auf dem gewa<strong>ch</strong>senen Terrain.<br />

Die Pläne müssen vermasst sein und mit den Angaben des Abwasser-, Meteor,- und<br />

Stromleitungen versehen sein. Zudem benötige i<strong>ch</strong> mind. 5 Pläne. Einen für die Akte, den<br />

Baukontrolleur, den Eigentümer, den Bauherrn und den Planer. Wenn die Pläne von einem<br />

Ar<strong>ch</strong>itekturbüro ausgestellt worden sind, fordere i<strong>ch</strong> dort die restli<strong>ch</strong>en an. Wenn aber der<br />

Gesu<strong>ch</strong>steller die Pläne gezei<strong>ch</strong>net hat, kann i<strong>ch</strong> jene kopieren.<br />

Die Ausnützungsbere<strong>ch</strong>nung ist bei einem Neubau relevant. Sie dient zur Bere<strong>ch</strong>nung der<br />

nötigen Infrastruktureinri<strong>ch</strong>tungen, dass keine Gefahr der Überbauung bestehet. Sie ist die<br />

Differenz zwis<strong>ch</strong>en der Ges<strong>ch</strong>ossflä<strong>ch</strong>e und der Parzellenflä<strong>ch</strong>e.<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 18 von 22


Wohnqualitä Gemeindeverwaltung Wildhaus<br />

Für einen Bau in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone wird das Formular Bauten ausserhalb der<br />

Bauzone benötigt. Dort müssen Angaben zur Lage, Art des Bauvorhabens, Abwasser,<br />

Grundwassers<strong>ch</strong>utz, Waldabständen, und S<strong>ch</strong>utzgegenständen gema<strong>ch</strong>t. Dieses Formular<br />

benötigt wiederum das Amt für Raumentwicklung (ARE).<br />

Das ARE benötigt die S<strong>ch</strong>ätzungen des Grundstücks ab dem Jahre 1972 um zusehen ob<br />

das Grundstück jemals ni<strong>ch</strong>tlandwirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong> genutzt wurde. Die S<strong>ch</strong>ätzungen fordere i<strong>ch</strong><br />

vom Grundbu<strong>ch</strong>amt an.<br />

Wenn irgendwas von diesen Unterlagen fehlt, muss i<strong>ch</strong> den Gesu<strong>ch</strong>steller darauf<br />

Aufmerksam ma<strong>ch</strong>en dies na<strong>ch</strong>zuholen.<br />

Fall 1<br />

Man<strong>ch</strong>mal gibt es Probleme, wenn wir die Unterlagen na<strong>ch</strong> St. Gallen ans ARE s<strong>ch</strong>icken<br />

(nur bei Bauten in der Landwirts<strong>ch</strong>aftszone) und uns das ARE meldet dass Unterlagen<br />

fehlen, teile i<strong>ch</strong> dies dem Gesu<strong>ch</strong>steller mit. Es gibt sol<strong>ch</strong>e, die Verstehen überhaupt ni<strong>ch</strong>t<br />

warum das ARE diese Unterlagen brau<strong>ch</strong>en und werden teils unvers<strong>ch</strong>ämt.<br />

I<strong>ch</strong> sende darum dem Gesu<strong>ch</strong>steller meist einen kurzen Brief was wir no<strong>ch</strong> benötigen,<br />

beiliegend erhält der Gesu<strong>ch</strong>steller ein Ausdruck aus dem Mail von jener Person vom<br />

Kanton. Denn diese melden uns meist per Mail was ihnen no<strong>ch</strong> fehlt.<br />

Das Mail zeigen wir dem Gesu<strong>ch</strong>steller um ihm einen gewissen Druck zu ma<strong>ch</strong>en, denn<br />

solange ni<strong>ch</strong>t alle Unterlagen in St. Gallen sind wird das Gesu<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t fertig bearbeitet<br />

und so hindert si<strong>ch</strong> der Gesu<strong>ch</strong>steller selber daran vorwärts zu kommen.<br />

In diesem Zusammenhang hatten wir Baugesu<strong>ch</strong>e vers<strong>ch</strong>iedener Alpen, jene mussten die<br />

Mistplatten und Jau<strong>ch</strong>egruben erstellen/vergrössern. Das ARE brau<strong>ch</strong>te die Information wie<br />

viel Vieh in jedem Alpstall eingestallt wird und damit war ni<strong>ch</strong>t jeder einverstanden uns dies<br />

zu melden.<br />

Fall 2<br />

Der Gesu<strong>ch</strong>steller, Herr A, hat die Visiere aufgestellt und jene fotografiert und uns dies als<br />

Plan eingerei<strong>ch</strong>t. Es war ni<strong>ch</strong>ts vermasst und ni<strong>ch</strong>ts na<strong>ch</strong>gezei<strong>ch</strong>net nur eine Fotographie<br />

der Visiere des S<strong>ch</strong>opfs. Hansruedi Frei hat dann die Wände anhand der Visiere gezei<strong>ch</strong>net<br />

und den Plan einigermassen vervollständigt.<br />

Do<strong>ch</strong> dann sagte er, er werde den Gesu<strong>ch</strong>steller, Herr A, auffordern einen Plan zu zei<strong>ch</strong>nen.<br />

S<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> können das andere au<strong>ch</strong>, wieso sollte Herr A das ni<strong>ch</strong>t au<strong>ch</strong> müssen. Er hat<br />

dann mit Herr A telefoniert und ihm gesagt, er soll ein Plan zei<strong>ch</strong>nen und diesen vermassen.<br />

Jener aber sagte, er wisse ni<strong>ch</strong>t wie das aussehen soll. Somit hat Hansruedi si<strong>ch</strong> angeboten<br />

eine Skizze zu ma<strong>ch</strong>en und diese Herr A zuzustellen. Hansruedi ma<strong>ch</strong>te dann aber do<strong>ch</strong><br />

eine Kopie eines ähnli<strong>ch</strong>en Objektes, da es ihm do<strong>ch</strong> zu aufwändig war und er no<strong>ch</strong> anderes<br />

zu erledigen hatten an jenem Na<strong>ch</strong>mittag. Herr A hat aber bis heute ni<strong>ch</strong>ts eingerei<strong>ch</strong>t und<br />

Hansruedi meinte viellei<strong>ch</strong>t steht der Anbau au<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>on.<br />

Situation<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 19 von 22


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BauPro<br />

Ausgangslage<br />

Die Baudaten werden, wie im Bes<strong>ch</strong>rieb der einzelnen Teils<strong>ch</strong>ritte, im BauPro erfasst. Für<br />

die Adressen der Eigentümer im 30 Meter-Berei<strong>ch</strong>, frage i<strong>ch</strong> das Grundbu<strong>ch</strong>amt an, ob sie<br />

mir die Adressen mitteilen können. Wenn i<strong>ch</strong> die Adressen habe, überprüfe i<strong>ch</strong> anhand des<br />

Twixtel ob die Adressen stimmen, denn einen Tippfehler hat es au<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>on gegeben.<br />

Vom Geometerbüro in Nesslau haben wir eine Liste mit den Eigentümern der Grundstücke<br />

erhalten und wenn i<strong>ch</strong> die Adressen vom Grundbu<strong>ch</strong>amt no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t habe, kann i<strong>ch</strong> das<br />

anhand dieser Liste die Na<strong>ch</strong>bar-Adressen bereits eingeben. Wenn die Adressen vom<br />

Grundbu<strong>ch</strong>amt gekommen sind, kontrolliere i<strong>ch</strong> jedo<strong>ch</strong> zu meiner Si<strong>ch</strong>erheit die Adressen<br />

no<strong>ch</strong>mals na<strong>ch</strong>. Denn es könnte ja sein dass jemand die Adresse geändert hat bzw. die<br />

Liegens<strong>ch</strong>aft verkauft hat und somit die Liste ni<strong>ch</strong>t mehr aktuell ist.<br />

Problemstellung<br />

Die Adressen werden im BauPro unter der Rubrik Na<strong>ch</strong>barn eingegeben. Ans<strong>ch</strong>liessend<br />

kann i<strong>ch</strong> für die Na<strong>ch</strong>barn mittels eines Symbolfeldes die Bauanzeige mit Adressfeld<br />

zusammenfügen und ausdrucken. Das Borderau für die einges<strong>ch</strong>riebenen Briefe kann i<strong>ch</strong><br />

au<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> diesem System erstellen.<br />

Das funktioniert aber nur wenn i<strong>ch</strong> alles ri<strong>ch</strong>tig erfasst habe. Fehlt eine Angabe überprüfe i<strong>ch</strong><br />

was i<strong>ch</strong> vergessen oder fals<strong>ch</strong> eingegeben habe.<br />

Die Bauanzeige, für die öffentli<strong>ch</strong>e Auflage erstelle i<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> den glei<strong>ch</strong>en Prinzip wie die<br />

Anzeige der Na<strong>ch</strong>barn, hier bleibt einfa<strong>ch</strong> der Briefkopf leer.<br />

Hier gilt au<strong>ch</strong> wieder, wenn i<strong>ch</strong> etwas vergessen oder fals<strong>ch</strong> eingegeben habe, ist die<br />

Anzeige ni<strong>ch</strong>t vollständig und i<strong>ch</strong> gehe diesem Fehler na<strong>ch</strong>.<br />

Dokumente wel<strong>ch</strong>e i<strong>ch</strong> im Zusammenhang mit dem Baugesu<strong>ch</strong> erstelle kann i<strong>ch</strong> unter der<br />

Rubrik Dokumente hinterlegen und sind jederzeit abrufbar. Von dieser Funktion kann i<strong>ch</strong><br />

jedo<strong>ch</strong> nur profitieren wenn i<strong>ch</strong> die Dokumente auf dem Computer abspei<strong>ch</strong>ere.<br />

Fall 1<br />

Unter der Rubik Zone wird die Zone 1 , die Flä<strong>ch</strong>e des Grundstücks eingegeben werden,<br />

sowie von wann bis wann das Verfahren ausges<strong>ch</strong>rieben wird. Einmal habe i<strong>ch</strong> das fals<strong>ch</strong>e<br />

Datum eingegeben beim Beginn der Auflage und somit hat es au<strong>ch</strong> ein fals<strong>ch</strong>es Ablaufdatum<br />

übernommen. Denn das Ablaufdatum wird automatis<strong>ch</strong>, auf zwei Wo<strong>ch</strong>en na<strong>ch</strong> Beginn der<br />

Auflage festgesetzt.<br />

1 Bauzone / Landwirts<strong>ch</strong>aftszone; Aufteilung der Zonen siehe Anhang Zonenplan VI<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 20 von 22


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Die Maske des BauPro sieht so aus.<br />

Einspra<strong>ch</strong>en<br />

Ausgangslage<br />

Das Bauvorhaben wird Anhand der Bauanzeige öffentli<strong>ch</strong> ausges<strong>ch</strong>rieben. Während dieser<br />

2-wö<strong>ch</strong>igen Auflage-Frist, hat man die Mögli<strong>ch</strong>keit beim Gemeinderat, s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> und<br />

begründet gegen das Bauvorhaben Einspra<strong>ch</strong>e zu erheben.<br />

Problemstellung<br />

Na<strong>ch</strong> abgelaufener Frist s<strong>ch</strong>reibe i<strong>ch</strong> dem Gesu<strong>ch</strong>steller einen Brief, er soll versu<strong>ch</strong>en si<strong>ch</strong><br />

mit den Einspre<strong>ch</strong>er zu einigen. Das ist allerdings ni<strong>ch</strong>t immer so einfa<strong>ch</strong>. Denn<br />

s<strong>ch</strong>lussendli<strong>ch</strong> muss der Gesu<strong>ch</strong>steller und der Einspre<strong>ch</strong>e mit der Lösung glückli<strong>ch</strong> sein.<br />

Fall 1<br />

Wir hatten einen Fall, da hatten wir die Bauanzeige eines Mehrfamilienhauses gema<strong>ch</strong>t und<br />

ein Na<strong>ch</strong>bar hat Einspra<strong>ch</strong>e erhoben, da auf den Plänen der Niveaupunkt 2 fehlte.<br />

Jener Na<strong>ch</strong>bar, Herr B), war bei uns vorbeigekommen um die Pläne anzusehen, da<br />

entdeckte er dies. Herr B hat dann sein Anwalt bei uns vorbeiges<strong>ch</strong>ickt und er hat uns dann<br />

gesagt Herr B wisse, dass Terrain aufges<strong>ch</strong>üttet wurde als das bena<strong>ch</strong>barte Hotel, dass vor<br />

Jahren na<strong>ch</strong> einem Brand wieder gebaut wurde. Ein Na<strong>ch</strong>barn von Herr B hatte bei diesem<br />

Bau Fotos von der Aufs<strong>ch</strong>üttung gema<strong>ch</strong>t und dies wegen Einspra<strong>ch</strong>e erhoben, als das<br />

Hotel neu gebaut wurde und der Humus aufs andere Grundstück ges<strong>ch</strong>üttet wurde. In den<br />

Akten vom Gemeinderat sollte na<strong>ch</strong> Angaben von Herrn B jene Fotos no<strong>ch</strong> vorhanden sein.<br />

Na<strong>ch</strong> längerer Su<strong>ch</strong>e wurden diese Fotos gefunden und es wurde mit Hilfe von Experten ein<br />

Sondiers<strong>ch</strong>litz gema<strong>ch</strong>t um zu sehen wieviel Terrain aufges<strong>ch</strong>üttet wurde.<br />

Wir haben den Gesu<strong>ch</strong>steller über diesen Sa<strong>ch</strong>verhalt informiert und ihn gebeten er soll si<strong>ch</strong><br />

mit dem Einspre<strong>ch</strong>er einigen. Das Verfahren läuft no<strong>ch</strong>.<br />

2 S<strong>ch</strong>werpunkt des Gebäudegrundrisses auf gewa<strong>ch</strong>senem Terrain<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 21 von 22


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Auswertungsbogen<br />

Zusammenfassung der Lernjournale zur Prozesseinheit 3<br />

Nehmen Sie Ihre Lernjournalbogen zu dieser Prozesseinheit zur Hand und verglei<strong>ch</strong>en Sie<br />

die entspre<strong>ch</strong>enden Einträge zu den untenstehenden Fragen.<br />

Während der Prozesseinheit war meine Motivation insgesamt<br />

tief ho<strong>ch</strong><br />

Das Erlernen des Prozesses war für mi<strong>ch</strong><br />

einfa<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>wierig<br />

Mit dem Ergebnis meiner Arbeit bin i<strong>ch</strong><br />

unzufrieden sehr zufrieden<br />

Bei der nä<strong>ch</strong>sten Bearbeitung eines Prozesses berücksi<strong>ch</strong>tige i<strong>ch</strong> von meinen<br />

Erfahrungen<br />

ni<strong>ch</strong>ts alles<br />

Prozesseinheit 3 <strong>Andrea</strong> <strong>Bis<strong>ch</strong>of</strong> Seite 22 von 22

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