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Stellungnahme ohne Rücknahme! - Interessengemeinschaft Hund

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Guten Tag, Herr Weh,<br />

ich habe die Ablehnung erhalten und werde den Widerspruch KEINESFALLS zurücknehmen<br />

und nehme die Kosten hierfür in Kauf! Dazu einige <strong>Stellungnahme</strong>n, die sich alle auf die Sache<br />

beziehen und keineswegs Sie persönlich meinen:<br />

Zunächst einmal kommt mir bei dem ganzen Schriftwechsel immer wieder der Satz ‚Eine Krähe<br />

hackt der anderen kein Auge aus’ in den Sinn – ob es wohl an Ihrer Behörde liegt, die Arbeit<br />

vermeiden möchte/soll/muss?<br />

Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass eine VERDOPPELUNG nicht anders als sittenwidrig zu<br />

sehen ist – nennen Sie mir EIN Beispiel für eine Verdoppelung irgendeiner Gebühr, einer Steuer,<br />

sonstiger Abgaben, Einzelshandelswaren oder anderes: Sie werden keines nennen können,<br />

denn kein Bürger und kein Konsument würde dies <strong>ohne</strong> Gegenwehr mit sich machen lassen! Es<br />

geht ja nicht nur um die tatsächliche Höhe, sondern um die Tatsache, dass es sich hier um eine<br />

100%ige Steuererhöhung, sprich VERDOPPELUNG handelt!<br />

Ich habe nie in Zweifel gestellt, dass die Gemeinde berechtigt ist, <strong>Hund</strong>esteuer zu erheben – in<br />

keiner meiner schriftlichen Mitteilungen!<br />

Sie greifen wie unser Bürgermeister so schön auch gleich die Umrechnung auf den Tagessatz<br />

auf – sehr nett gemeint, aber das zieht weder bei ihm noch bei Ihnen. Mich belastet diese<br />

drastische Verteuerung, denn ich bin aus rein finanziellen Gründen wieder zurück ins Fuchstal<br />

gezogen und hier bei mir rufen die Rentner und Alleinstehenden an und es ist mir ehrlich gesagt<br />

vollkommen gleichgültig, was ein Hamburger Gericht hierzu meint – ich/wir leben hier in Bayern<br />

mit deutlich höheren Lebenshaltungskosten! Außerdem – wer bewahrt mich denn dann davor,<br />

dass unserem Bürgermeister und seinen Wegelagerern nicht dieses Jahr schon wieder einfällt,<br />

die Steuer zu verdoppeln? Offensichtlich sind ihm ja keinerlei Schranken diesbezüglich<br />

auferlegt…<br />

Mein <strong>Hund</strong> ist mein einziger ‚Luxus’, sofern man davon sprechen kann und ich habe sie in einer<br />

Zeit bekommen, in der finanziell alles geregelt war. Und da ich nicht zu den verantwortungslosen<br />

Menschen gehöre, die bei einem finanziellen Sturm die Flinte ins Korn, sprich den <strong>Hund</strong> ins<br />

Tierheim geben (nach dem Motto ‚Da wird sich schon jemand drum kümmern!), nehme ich<br />

meine Verantwortung sehr ernst. Ich lebe von monatlich 500 €, da ich selbständig bin und das<br />

Geschäft sich im Aufbau befindet, denn im Gegensatz zu manch anderem Bürger ist mir daran<br />

gelegen, mein Leben in die Hand zu nehmen. Das Geschäft entwickelt sich, doch jeder<br />

Selbständige weiß, dass es nun mal eine Zeit dauert, bis annehmbare finanzielle Einkünfte<br />

bleiben!<br />

Da es sich ja nun hierbei um eine ‚Lenkungssteuer’ handelt, die sicher aufgrund früherer<br />

Proteste aus der ‚Luxussteuer’ umbenannt wurde – ein neues Kleid macht noch nichts Besseres<br />

daraus! – stellt sich die Frage, warum denn dann nicht auch Katzen und Pferde besteuert<br />

werden. Auch Katzen verunreinigen Gärten, Vorgärten und sonstige Areale und Pferde<br />

ebenfalls. Ein <strong>Hund</strong> kann als Rettungshund ausgebildet werden, aber haben Sie schon mal von<br />

einer Rettungskatze oder einem Noteinsatz-Pferd gehört? Ich nicht!<br />

Daher bleibe ich bei meinem Widerspruch und behalte mir die Klageerhebung vor!<br />

Sylvia Bressel<br />

Lechsbergstr. 3<br />

86925 Fuchstal


Tel. 0049.(0)8243.96 87 58<br />

Fax 0049.(0)8243.96 87 59<br />

Mobil 0049.(0)172.971 66 89

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