Stellungnahme ohne Rücknahme! - Interessengemeinschaft Hund
Stellungnahme ohne Rücknahme! - Interessengemeinschaft Hund
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Guten Tag, Herr Weh,<br />
ich habe die Ablehnung erhalten und werde den Widerspruch KEINESFALLS zurücknehmen<br />
und nehme die Kosten hierfür in Kauf! Dazu einige <strong>Stellungnahme</strong>n, die sich alle auf die Sache<br />
beziehen und keineswegs Sie persönlich meinen:<br />
Zunächst einmal kommt mir bei dem ganzen Schriftwechsel immer wieder der Satz ‚Eine Krähe<br />
hackt der anderen kein Auge aus’ in den Sinn – ob es wohl an Ihrer Behörde liegt, die Arbeit<br />
vermeiden möchte/soll/muss?<br />
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass eine VERDOPPELUNG nicht anders als sittenwidrig zu<br />
sehen ist – nennen Sie mir EIN Beispiel für eine Verdoppelung irgendeiner Gebühr, einer Steuer,<br />
sonstiger Abgaben, Einzelshandelswaren oder anderes: Sie werden keines nennen können,<br />
denn kein Bürger und kein Konsument würde dies <strong>ohne</strong> Gegenwehr mit sich machen lassen! Es<br />
geht ja nicht nur um die tatsächliche Höhe, sondern um die Tatsache, dass es sich hier um eine<br />
100%ige Steuererhöhung, sprich VERDOPPELUNG handelt!<br />
Ich habe nie in Zweifel gestellt, dass die Gemeinde berechtigt ist, <strong>Hund</strong>esteuer zu erheben – in<br />
keiner meiner schriftlichen Mitteilungen!<br />
Sie greifen wie unser Bürgermeister so schön auch gleich die Umrechnung auf den Tagessatz<br />
auf – sehr nett gemeint, aber das zieht weder bei ihm noch bei Ihnen. Mich belastet diese<br />
drastische Verteuerung, denn ich bin aus rein finanziellen Gründen wieder zurück ins Fuchstal<br />
gezogen und hier bei mir rufen die Rentner und Alleinstehenden an und es ist mir ehrlich gesagt<br />
vollkommen gleichgültig, was ein Hamburger Gericht hierzu meint – ich/wir leben hier in Bayern<br />
mit deutlich höheren Lebenshaltungskosten! Außerdem – wer bewahrt mich denn dann davor,<br />
dass unserem Bürgermeister und seinen Wegelagerern nicht dieses Jahr schon wieder einfällt,<br />
die Steuer zu verdoppeln? Offensichtlich sind ihm ja keinerlei Schranken diesbezüglich<br />
auferlegt…<br />
Mein <strong>Hund</strong> ist mein einziger ‚Luxus’, sofern man davon sprechen kann und ich habe sie in einer<br />
Zeit bekommen, in der finanziell alles geregelt war. Und da ich nicht zu den verantwortungslosen<br />
Menschen gehöre, die bei einem finanziellen Sturm die Flinte ins Korn, sprich den <strong>Hund</strong> ins<br />
Tierheim geben (nach dem Motto ‚Da wird sich schon jemand drum kümmern!), nehme ich<br />
meine Verantwortung sehr ernst. Ich lebe von monatlich 500 €, da ich selbständig bin und das<br />
Geschäft sich im Aufbau befindet, denn im Gegensatz zu manch anderem Bürger ist mir daran<br />
gelegen, mein Leben in die Hand zu nehmen. Das Geschäft entwickelt sich, doch jeder<br />
Selbständige weiß, dass es nun mal eine Zeit dauert, bis annehmbare finanzielle Einkünfte<br />
bleiben!<br />
Da es sich ja nun hierbei um eine ‚Lenkungssteuer’ handelt, die sicher aufgrund früherer<br />
Proteste aus der ‚Luxussteuer’ umbenannt wurde – ein neues Kleid macht noch nichts Besseres<br />
daraus! – stellt sich die Frage, warum denn dann nicht auch Katzen und Pferde besteuert<br />
werden. Auch Katzen verunreinigen Gärten, Vorgärten und sonstige Areale und Pferde<br />
ebenfalls. Ein <strong>Hund</strong> kann als Rettungshund ausgebildet werden, aber haben Sie schon mal von<br />
einer Rettungskatze oder einem Noteinsatz-Pferd gehört? Ich nicht!<br />
Daher bleibe ich bei meinem Widerspruch und behalte mir die Klageerhebung vor!<br />
Sylvia Bressel<br />
Lechsbergstr. 3<br />
86925 Fuchstal
Tel. 0049.(0)8243.96 87 58<br />
Fax 0049.(0)8243.96 87 59<br />
Mobil 0049.(0)172.971 66 89