zum Download als pdf - Akademie im Park
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WEITERBILDUNG PSYCHIATRIE<br />
• Die mündliche Prüfung kann <strong>als</strong> Einzel- oder Gruppenprüfung (max. vier Personen)<br />
erfolgen.<br />
• Die mündliche Prüfung wird <strong>im</strong> Beisein von mindestens zwei Mitgliedern des<br />
Prüfungsausschusses durchgeführt.<br />
16.9 Prüfungsergebnisse<br />
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und des Gesamtergebnisses gelten die<br />
folgenden Grundsätze:<br />
„sehr gut“, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,<br />
„gut“, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,<br />
„befriedigend“, wenn die Leistung <strong>im</strong> allgemeinen den Anforderungen entspricht,<br />
„ausreichend“, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber <strong>im</strong> ganzen den<br />
Anforderungen noch entspricht,<br />
„mangelhaft“, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen<br />
lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer<br />
Zeit behoben werden können,<br />
„ungenügend“, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die<br />
Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben<br />
werden können.<br />
16.10 Gesamtergebnis<br />
Nach den Ergebnissen der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ermittelt der<br />
Prüfungsausschuss in einer Schlusssitzung das Gesamtergebnis der Prüfung, wobei die drei<br />
Prüfungsteile gleich zu gewichten sind.<br />
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der Prüfungsteile (schriftlich, mündlich, praktisch)<br />
mit mindestens „ausreichend“ bewertet wird. Das Ergebnis wird dem Prüfling unverzüglich<br />
mitgeteilt.<br />
16.11 Prüfungsniederschrift<br />
Über jeden Prüfungsabschnitt ist für jeden Prüfling eine Niederschrift anzufertigen. Die<br />
Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu<br />
unterschreiben.<br />
16.12 Zeugnis<br />
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling ein staatlich anerkanntes<br />
Weiterbildungszeugnis. Über das Nichtbestehen der Prüfung erteilt der Vorsitzende des<br />
Prüfungsausschusses einen schriftlichen Bescheid. Auf Wunsch erhält der Prüfling, bei<br />
Nichtbestehen, die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile und die Anmeldenote.<br />
Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße<br />
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