Sitzungsprotokoll vom 25.10.2006 - Gemeinde Oberndorf in Tirol
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möglich) vorwiegende Nutzung Büro- und Verwaltungsgebäude, gem. § 68, Abs. 1<br />
TROG 2oo1 i.d.g.F. (laufender Zählerstempel im Verordnungstext: Nr. 49<br />
und gleichzeitig<br />
b) gem. § 68, Abs. 1 a) TROG 2oo1 i.d.g.F. Beschlussfassung über die Änderung des<br />
„Örtlichen Raumordnungskonzeptes“ gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss<br />
Punkt 14.a); dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn <strong>in</strong>nerhalb der<br />
Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er<br />
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
8. a) Beschlussfassung über die Auflage des Entwurfes der Änderung der<br />
Flächenwidmung gem. planlicher Darstellung des DI Popp<strong>in</strong>ger betreffend e<strong>in</strong>e<br />
Fläche über 5.ooo m2 der östlichen Teilfläche der Gp. 4681/1 (Mettler Johann) von<br />
dzt. Freiland <strong>in</strong> „Sonderfläche Büro- und Verwaltungsgebäude gem. § 43 TROG 2oo1<br />
i.d.g.F“.<br />
und gleichzeitig<br />
b) gem. § 68 Abs. 1 a) TROG 2oo1 i.d.g.F. die Beschlussfassung über die Änderung<br />
der Flächenwidmung gem. vorher angeführtem Auflagebeschluss Punkt 15.a); dieser<br />
Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und<br />
Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hierzu berechtigten<br />
Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
9. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe Wasserleitung und Kanal<br />
Gewerbegründe Thaler Simon<br />
10. Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />
Beg<strong>in</strong>n der Sitzung:<br />
19,3o Uhr<br />
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Der Bgm. begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die<br />
Beschlussfähigkeit fest.<br />
2. Berichte des Bürgermeisters<br />
3. Berichte Ausschüsse<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über: <strong>Tirol</strong>er Veranstaltungsgesetz<br />
2oo3, Übertragung der Veranstaltungspolizei h<strong>in</strong>sichtlich<br />
Nebenanlagen von Skipisten auf die zuständige<br />
Bezirkshauptmannschaft 6370 Kitzbühel<br />
Auf Antrag des Bgm. beschließt der GR e<strong>in</strong>stimmig gem. § 19 <strong>Tirol</strong>er<br />
<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ordnung 2oo1, die Besorgung der Veranstaltungspolizei<br />
h<strong>in</strong>sichtlich Nebenanlagen von Skipisten, wie<br />
Lanw<strong>in</strong>ensprengbahnen, Beschneiungsanlagen, Flutlichtanlagen,<br />
Betriebstankstellen und dergleichen auf die zuständige<br />
Bezirkshauptmannschaft (6370 Kitzbühel) zu übertragen.