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Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-luth ...

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<strong>Friedhofsgebührenordnung</strong> Dom- und Waldfriedhof<br />

Stand: 6.12.2007<br />

5. Urnenanlage – neues Feld –<br />

a) <strong>für</strong> 30 Jahre – je Grabstelle- 1.350,00 €<br />

b) <strong>für</strong> jedes Jahr <strong>der</strong> Verlängerung 45,00 €<br />

(Platz, Gruftausheben, Friedhofsunterhaltungsgebühr, Grabstein,<br />

Totensonntagsschmuck am zentralen Gedenkstein)<br />

c) Grabplatz <strong>für</strong> 2 Urnen – <strong>für</strong> 30 Jahre - 1.530,00 €<br />

(Platz, Gruftausheben, Friedhofsunterhaltungsgebühr, Grabstein,<br />

Totensonntagsschmuck am zentralen Gedenkstein)<br />

d) bei <strong>der</strong> Beisetzung <strong>der</strong> 2.Urne <strong>für</strong> jedes Jahr <strong>der</strong> Verlängerung 51,00 €<br />

Gebühren <strong>für</strong> beide <strong>Friedhöfe</strong><br />

II. Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahl- o<strong>der</strong> Urnenwahlgrabstätte gemäß §<br />

11 Absatz 5 <strong>der</strong> Friedhofsordnung<br />

Bei einer Beisetzung in einer einstelligen Wahlgrabstätte bzw. mehrstelligen Wahlgrabstätte zusätzlich eine<br />

Gebühr gemäß 2b), 3b), 4b) <strong>für</strong> <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en Grabstellen zur Anpassung an <strong>die</strong> neue Ruhezeit.<br />

III.<br />

Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenkammer/ Friedhofskapelle<br />

1. Gebühr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Leichenkammer 110,00 €<br />

je Bestattungsfall<br />

2. Gebühr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung <strong>der</strong> Kühlung in den Leichenkammern 15,00 €<br />

pro angefangenen Tag<br />

3. Gebühr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Friedhofskapelle 90,00 €<br />

je Bestattungsfall<br />

IV.<br />

Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beisetzung<br />

<strong>für</strong> das Ausheben und Verfüllen <strong>der</strong> Grube, Abräumen <strong>der</strong> Kränze<br />

und <strong>der</strong> überflüssigen Erde<br />

1. <strong>für</strong> eine Erdbestattung<br />

a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5.Lebensjahr 250,00 €<br />

b) bei Verstorbenen ab dem 6.Lebensjahr 530,00 €<br />

2. <strong>für</strong> eine Urnenbestattung 100,00 €<br />

3. bei Zweitbeerdigungen auf einer Wahlgrabstätte<br />

zusätzlich das Entfernen von Bäumen, Sträuchern,<br />

Büschen, Hecken, Wurzelwerk usw., zur Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Grabstätte <strong>für</strong> eine Beerdigung, je angefangene Stunde<br />

eine Gebühr in Höhe von 31,- €<br />

erhoben<br />

V. Gebühren <strong>für</strong> Umbettungen<br />

1. Verwaltungsgebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beaufsichtigung <strong>der</strong> gewerbliche Arbeiten<br />

zur Durchführung <strong>der</strong> Umbettung je angefangen Stunde 31,- €<br />

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