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Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-luth ...

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<strong>Friedhofsgebührenordnung</strong> Dom- und Waldfriedhof<br />

Stand: 6.12.2007<br />

VI.<br />

VII.<br />

Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Errichtung und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung <strong>der</strong><br />

Standsicherheit von Grabmalen<br />

a) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigung zur Errichtung eines stehenden Grabmales 60,00 €<br />

sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> laufende Überprüfung <strong>der</strong> Standsicherheit eines<br />

Grabmales <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Nutzungsrechtes<br />

b) <strong>für</strong> <strong>die</strong> laufende Überprüfung <strong>der</strong> Standsicherheit eines<br />

stehenden Grabmales <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer <strong>der</strong> Verlängerung<br />

des Nutzungsrechtes 2,00 €<br />

c) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigung zur Errichtung eines Liegesteines 15,- €<br />

Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />

Für ein Jahr – je Grabstelle - 12,00 €<br />

VIII.<br />

Einebnungsgebühr<br />

(Einebnung <strong>der</strong> Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit<br />

o<strong>der</strong> bei ungepflegten Gräbern) pro angefangene Stunde 31,- €<br />

(Die Gebühr beinhaltet das Abräumen <strong>der</strong> Grabfläche, sowie das Entfernen des Grabsteines und <strong>der</strong><br />

Einfassungen)<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass Grabsteine, <strong>die</strong> nur durch einen Steinmetzbetrieb<br />

abgeräumt werden können, selber in Auftrag zu geben sind.<br />

IX. Mahngebühren 5,00 €<br />

X. Pflegeaufwandsentschädigungsgebühr:<br />

Bei vorzeitiger Rückgabe einer Wahlgrabstätte/Reihengrabstätte<br />

wird eine Aufwandsentschädigung pro Jahr und Grabstelle erhoben 30,- €<br />

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