Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-luth ...
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<strong>Friedhofsgebührenordnung</strong> Dom- und Waldfriedhof<br />
Stand: 6.12.2007<br />
VI.<br />
VII.<br />
Gebühren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Errichtung und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung <strong>der</strong><br />
Standsicherheit von Grabmalen<br />
a) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigung zur Errichtung eines stehenden Grabmales 60,00 €<br />
sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> laufende Überprüfung <strong>der</strong> Standsicherheit eines<br />
Grabmales <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer des Nutzungsrechtes<br />
b) <strong>für</strong> <strong>die</strong> laufende Überprüfung <strong>der</strong> Standsicherheit eines<br />
stehenden Grabmales <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer <strong>der</strong> Verlängerung<br />
des Nutzungsrechtes 2,00 €<br />
c) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Genehmigung zur Errichtung eines Liegesteines 15,- €<br />
Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />
Für ein Jahr – je Grabstelle - 12,00 €<br />
VIII.<br />
Einebnungsgebühr<br />
(Einebnung <strong>der</strong> Grabstätte nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeit<br />
o<strong>der</strong> bei ungepflegten Gräbern) pro angefangene Stunde 31,- €<br />
(Die Gebühr beinhaltet das Abräumen <strong>der</strong> Grabfläche, sowie das Entfernen des Grabsteines und <strong>der</strong><br />
Einfassungen)<br />
Wir machen darauf aufmerksam, dass Grabsteine, <strong>die</strong> nur durch einen Steinmetzbetrieb<br />
abgeräumt werden können, selber in Auftrag zu geben sind.<br />
IX. Mahngebühren 5,00 €<br />
X. Pflegeaufwandsentschädigungsgebühr:<br />
Bei vorzeitiger Rückgabe einer Wahlgrabstätte/Reihengrabstätte<br />
wird eine Aufwandsentschädigung pro Jahr und Grabstelle erhoben 30,- €<br />
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