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Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer ...

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7 Dokumentation und Kennzeichnung<br />

!<br />

Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren!<br />

Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren<br />

sinnvoll. Durch ein längerfristiges Aufbewahren lassen sich Veränderungen des Zustandes<br />

der Arbeitsmittel darstellen und Prüffristen bestätigen oder korrigieren.<br />

Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:<br />

Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.),<br />

Standort,<br />

Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage),<br />

Prüfergebnis,<br />

Prüffrist,<br />

Prüfperson, Prüfteam (EuP),<br />

verwendetes Prüf- und/oder Messgerät.<br />

Beispiele für Prüfprotokolle: siehe Information „Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher <strong>elektrischer</strong><br />

Betriebsmittel-Handlungshilfe (BGI 5090)<br />

Bestandteil der Dokumentation ist auch die Festlegung der Prüffrist, z. B. in Form des nächsten<br />

Prüftermins, durch die befähigte Person.<br />

Der Nachweis dazu kann z. B. durch Registrierung in<br />

einer Gerätekartei,<br />

einem Prüfprotokoll,<br />

einem Prüfbuch,<br />

elektronischer Form<br />

erbracht werden.<br />

Um auch dem Benutzer die Mitwirkung bei der Überwachung der Prüffrist zu ermöglichen, ist<br />

die zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin<br />

auf dem Arbeitsmittel sinnvoll. Gleichermaßen kann damit die Kategoriekennzeichnung K1/K2<br />

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