Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer ...
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7 Dokumentation und Kennzeichnung<br />
!<br />
Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren!<br />
Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren<br />
sinnvoll. Durch ein längerfristiges Aufbewahren lassen sich Veränderungen des Zustandes<br />
der Arbeitsmittel darstellen und Prüffristen bestätigen oder korrigieren.<br />
Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:<br />
Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.),<br />
Standort,<br />
Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage),<br />
Prüfergebnis,<br />
Prüffrist,<br />
Prüfperson, Prüfteam (EuP),<br />
verwendetes Prüf- und/oder Messgerät.<br />
Beispiele für Prüfprotokolle: siehe Information „Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher <strong>elektrischer</strong><br />
Betriebsmittel-Handlungshilfe (BGI 5090)<br />
Bestandteil der Dokumentation ist auch die Festlegung der Prüffrist, z. B. in Form des nächsten<br />
Prüftermins, durch die befähigte Person.<br />
Der Nachweis dazu kann z. B. durch Registrierung in<br />
einer Gerätekartei,<br />
einem Prüfprotokoll,<br />
einem Prüfbuch,<br />
elektronischer Form<br />
erbracht werden.<br />
Um auch dem Benutzer die Mitwirkung bei der Überwachung der Prüffrist zu ermöglichen, ist<br />
die zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin<br />
auf dem Arbeitsmittel sinnvoll. Gleichermaßen kann damit die Kategoriekennzeichnung K1/K2<br />
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