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Hausmittel helfen wirklich - Hauspost

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Angemerkt<br />

INSOLVENZER<br />

ANWÄLTE<br />

VOM FACH<br />

Helge<br />

Elisabeth<br />

Lampe-<br />

Seitz<br />

Der<br />

Gesetzgeber<br />

wollte neue<br />

moderne Regelungen,<br />

die der sozialen<br />

Wirklichkeit angepasst<br />

sind. So viele grundlegende<br />

Änderungen<br />

hat es lange nicht<br />

gegeben.<br />

Viele waren längst<br />

überfällig, zum Beispiel<br />

den Versorgungsausgleich<br />

betreffend,<br />

wo eine Neuregelung<br />

durch das Bundesverfassungsgericht<br />

schon<br />

längst angemahnt worden<br />

war, oder auch<br />

im Verfahrensrecht,<br />

in dem das Nebeneinandergesetzlicher<br />

Regelungen in<br />

mehreren Gesetzen<br />

Verfahren unnötig<br />

verkomplizierte. Nicht<br />

nur sprachlich weht<br />

jetzt ein neuer Geist<br />

durch die gesetzlichen<br />

Grundlagen: deeskalierende<br />

Maßnahmen<br />

zur Konfliktlösung<br />

wie zum Beispiel die<br />

Möglichkeit eines<br />

Mediationsverfahrens,<br />

sind ausdrücklich<br />

vorgesehen und spiegeln<br />

die gewünschte<br />

Eigenverantwortung<br />

der Beteiligten, die<br />

ganz im Sinne des<br />

neuen Geistes nicht<br />

mehr Parteien genannt<br />

werden, wider. Um<br />

diesem Geist Leben<br />

einzuhauchen, bedarf<br />

es mehr als sprachlicher<br />

Veränderungen:<br />

Mehr denn je sind<br />

Angebote unterstützender<br />

Maßnahmen<br />

vonnöten, angesichts<br />

der Haushaltslage der<br />

für öffentliche Hilfen<br />

zuständigen Kommunen<br />

wohl lediglich<br />

eine Illusion.<br />

Adresse<br />

Alexandrinenstr. 17<br />

19055 Schwerin<br />

Telefon<br />

(0385) 57 27 70<br />

e-mail<br />

lampe-seitz@<br />

vom-fach.de.<br />

Schwerin • Seit dem 1. September<br />

2009 gilt in Deutschland ein neues<br />

Familiengesetzbuch. hauspost fragte<br />

Rechtsanwältin Helge Elisabeth Lampe-<br />

Seitz, was <strong>wirklich</strong> neu ist und welche<br />

Auswirkungen die Änderungen in der<br />

Praxis bedeuten werden.<br />

hauspost: Frau Lampe-Seitz, was bedeutet<br />

das nun, ein neues Familiengesetzbuch, ist<br />

darin alles, was Ehe und Familie betrifft<br />

geregelt?<br />

Lampe-Seitz: Nein, das neue Familiengesetzbuch<br />

ist lediglich eine Zusammenfassung<br />

der Gesetze, die das Verfahren der<br />

Gerichte regeln. Die wichtigste Neuregelung<br />

betrifft die Zuständigkeit des Familiengerichts.<br />

Bislang gab es häufig das Problem, dass für<br />

eine Scheidung selbstverständlich das Familiengericht<br />

zuständig war, wenn es aber im<br />

Rahmen der Scheidung zum Beispiel Streit<br />

über gemeinsame Schulden gab, so war<br />

hierfür das normale Zivilgericht zuständig,<br />

was den Rechtsuchenden nur schwer zu<br />

vermitteln war.<br />

Wie bisher finden sich die Regelungen<br />

zu Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Adoption<br />

und so weiter im Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(BGB).<br />

hauspost: Dann hat sich also - außer dass<br />

das Verfahren übersichtlicher geworden ist<br />

- gar nicht so viel getan?<br />

Lampe-Seitz: Doch, denn in letzter Sekunde<br />

wurde - ebenfalls zum 01.09.2009<br />

- das BGB auch geändert, und es wurden<br />

neue Bestimmungen zur Regelung des<br />

Versorgungsausgleiches und des Zugewinns<br />

eingeführt.<br />

hauspost: Möglicherweise wissen unsere<br />

Leser jetzt nicht so genau, wovon Sie spre-<br />

www.vom-fach.de<br />

chen. Was bedeutet Versorgungsausgleich,<br />

können Sie uns das bitte erklären?<br />

Lampe-Seitz: Beim Versorgungsausgleich<br />

werden im Falle einer Ehescheidung die<br />

Ansprüche, die die Ehegatten während der<br />

Ehe in einer Rentenversicherung erworben<br />

haben, ausgeglichen.<br />

Die Eheleute sollen also aus dieser Ehe mit<br />

gleich hohen Ansprüchen herausgehen.<br />

Hier gibt es jetzt gravierende Änderungen:<br />

Bislang konnten Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich<br />

zwischen den Eheleuten<br />

nur in engen Grenzen getroffen werden,<br />

jetzt sieht das Gesetz eine weitergehende<br />

Freiheit vor.<br />

Weiter ist nunmehr grundsätzlich geregelt,<br />

dass betriebliche und auch private Anrechte<br />

einfach in den Systemen geteilt werden.<br />

Eine umständliche Umrechnung zur Bewertung<br />

entfällt. Neu ist auch, dass bei kurzen<br />

Ehen unter drei Jahren ein Versorgungsausgleich<br />

nur noch auf Antrag stattfindet.<br />

hauspost: Und Zugewinnausgleich? Ist das<br />

auch Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens?<br />

Lampe-Seitz: Nein, Zugewinnausgleich<br />

findet immer schon nur statt, wenn einer<br />

der Eheleute dies beantragt. Grob gesagt<br />

heißt Zugewinnausgleich, dass Vermögen,<br />

das während der Ehe erworben wurde,<br />

ausgeglichen wird. Auch hier gibt es neue<br />

Regelungen: Die wichtigste ist wohl, dass<br />

künftig auch Schulden eine Rolle spielen.<br />

Bislang war es so: Kam einer der Partner<br />

mit Schulden in die Ehe und wurden diese<br />

während der Ehezeit abgezahlt, spielten sie<br />

beim Zugewinnausgleich keine Rolle. Das<br />

wurde häufig als ungerecht empfunden.<br />

Jetzt führt es aber möglicherweise dazu,<br />

dass Ansprüche häufiger denkbar sein werden,<br />

nämlich auch immer dann, wenn der<br />

Vermögenszuwachs lediglich in Abbau von<br />

negativem Vermögen gelegen hat.<br />

Seite 24 | hauspost-Anzeige November 2009<br />

Mit der neuen Gesetzgebung ist der finanzielle Ausgleich nach einer Scheidung von Eheleuten gerechter geregelt Foto: cc<br />

Das Familiengesetzbuch vereinfacht Verfahren der Gerichte<br />

Ehescheidung neu geregelt<br />

hauspost: Ist mit diesen Neuregelungen<br />

die Reform des Ehe- und Familienrechts in<br />

Deutschland nun abgeschlossen?<br />

Lampe-Seitz: Davon ist auszugehen,<br />

bereits im vergangenen Jahren hatten wir<br />

ja bereits die Unterhaltsrechtsreform.<br />

Auch diese hat zu einer gewaltigen Veränderung<br />

geführt. Darüber hatte ich in einer<br />

der vorigen Ausgaben bereits berichtet:<br />

Unverheiratete Mütter wurden besser<br />

gestellt, Kindesunterhaltsansprüche gehen<br />

denen geschiedener Partner vor, und als<br />

bedeutendste Neuerung soll jeder Ehepartner<br />

nach einer Ehescheidung wieder<br />

für sich selbst sorgen.<br />

Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen,<br />

aber nur noch wenige, denn grundsätzlich<br />

soll die Ehe als Versorgungsmodell ausgedient<br />

haben.<br />

Ebenfalls bereits seit dem vorigen Jahr gilt<br />

das Beschleunigungsgebot in Kindschaftsverfahren:<br />

Immer wenn es um Umgang<br />

mit Kindern, das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

für die Kinder<br />

oder Kindeswohlgefährdungen geht, soll<br />

das Gericht innerhalb eines Monats zur<br />

Verhandlung laden.<br />

Das verlangt in der Praxis weitreichende<br />

organisatorische Veränderungen bei allen<br />

Beteiligten, die unter Umständen viele<br />

sein können: Die Elternteile mit ihren<br />

Anwälten, der Verfahrensbeistand des Kindes,<br />

der Vertreter des Jugendamtes und<br />

nicht zuletzt das Gericht selbst müssen<br />

innerhalb dieser knapp bemessenen Frist<br />

auf den Termin vorbereitet sein, was häufig<br />

mit einem gewaltigen Kraftakt verbunden<br />

ist. Oft genug dauert der ungeklärte<br />

Zustand für die Kinder bereits schon länger<br />

an, sie da rauszuholen ist die Absicht des<br />

Gesetzgebers und die Mühe wert.<br />

hauspost: Danke für das Gespräch.

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