aufnahme- und behandlungsvertrag für selbstzahler - Marcus Klinik
aufnahme- und behandlungsvertrag für selbstzahler - Marcus Klinik
aufnahme- und behandlungsvertrag für selbstzahler - Marcus Klinik
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An die<br />
<strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong><br />
Patientenservice/-<strong>aufnahme</strong> Vergessen Sie nicht, vor Ihrer Aufnahme<br />
Postfach 1520 die Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenkasse<br />
oder bei dem <strong>für</strong> Sie zuständigen Kostenträger<br />
33005 Bad Driburg zu beantragen!<br />
AUFNAHME- UND BEHANDLUNGSVERTRAG FÜR SELBSTZAHLER<br />
Zwischen der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong>, Brunnenstr. 1, 33014 Bad Driburg <strong>und</strong> Frau/Herrn<br />
Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand<br />
Straße/Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer<br />
wird unter Anerkennung des jeweils gültigen Vergütungssatzes sowie der umseitigen<br />
Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsbedingungen die Aufnahme<br />
zum(r) stationären Heilverfahren/AHB in der Vergütungssatz je Tag<br />
orthopädischen Abteilung <strong>für</strong> wenigstens 21 Tage 162,60 €<br />
neurologischen Abteilung (Phase D) 207,10 €<br />
neurologischen Abteilung (Phase C) 255,19 €<br />
neurologischen Abteilung (Phase B)<br />
<strong>für</strong> wenigstens 21 Tage<br />
388,32 €<br />
zum(r) teilstationären Heilverfahren/AHB in der<br />
orthopädischen Tagesklinik (von montags - freitags) 138,00 €<br />
neurologischen Tagesklinik (von montags - freitags) 160,00 €<br />
vereinbart. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist zu den Bedingungen dieses Vertrages möglich<br />
Als gesondert berechenbare Leistungen werden vereinbart<br />
Unterbringung in einer Suite 36,00 €<br />
Zuschlag zum stationären Vergütungssatz je Tag<br />
Behandlung durch den liquidationsberechtigten Chefarzt<br />
Mit dem Arzt ist ein separater Vertrag abzuschließen.<br />
Datum<br />
Unterschrift des Patienten oder Unterschrift des<br />
Vertreters mit Vertretungsvollmacht unter<br />
Übernahme der selbstschuldnerischen Haftung<br />
i. A.<br />
Unterschrift <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong><br />
F.VL.MK.009.03_v bitte wenden
Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsbedingungen (ABB) der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong> Bad Driburg<br />
Geltungsbereich<br />
Die Aufnahme - <strong>und</strong> Behandlungsbedingungen (ABB) gelten, soweit<br />
nichts anderes vereinbart ist, <strong>für</strong> die vertraglichen Beziehungen zwischen<br />
der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>und</strong> dem Patienten. Sie gelten <strong>für</strong> alle <strong>Klinik</strong>-<br />
leistungen innerhalb der <strong>Klinik</strong>, soweit nicht mit der Entsendestelle oder<br />
dem Kostenträger (Dritte) besondere Vereinbarungen bestehen.<br />
Der Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsvertrag ist mit der schriftlichen Bestätigung<br />
des verbindlichen Aufnahmetages, spätestens mit der Inanspruchnahme<br />
von <strong>Klinik</strong>leistungen gleich welcher Art, gültig.<br />
1. Aufnahme<br />
Über die Aufnahme von Patienten entscheidet der Chefarzt der jeweiligen<br />
Abteilung im Einvernehmen mit der Verwaltungsdirektion. Eine<br />
Aufnahme kann nur im Rahmen der Leistungsmöglichkeiten der <strong>Klinik</strong><br />
erfolgen.<br />
2.1 Aufnahme als Selbstzahler<br />
Selbstzahler sind Patienten, die <strong>für</strong> den Aufenthalt in der <strong>Klinik</strong> den<br />
pauschalierten Pflegesatz <strong>für</strong> die Abteilung entrichten, ohne einen Anspruch<br />
auf Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt zu haben. Die<br />
Wahlleistung Einzelzimmer oder Suite kann bei entsprechender Verfügbarkeit<br />
zusätzlich vereinbart werden.<br />
2.2 Aufnahme als Begleitpersonen<br />
Begleitpersonen sind Personen, die entsprechend der Verfügbarkeit mit<br />
einem Patienten zusammen zu dessen Pflege oder auch zum gemeinsamen<br />
Aufenthalt in die <strong>Klinik</strong> aufgenommen werden, ohne jedoch einen<br />
Anspruch auf ärztliche, pflegerische oder therapeutische Leistungen<br />
zu haben. Die Unterbringung erfolgt im Zimmer des Patienten.<br />
Schuldner des Rechnungsbetrages ist der Patient.<br />
3. Wahlleistungen<br />
• Wahlleistungen sind Leistungen, die die <strong>Klinik</strong> zusätzlich zu ihren in<br />
den pauschalierten Pflegesätzen enthaltenen Leistungen anbietet. Die<br />
Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren.<br />
3.1 Wahlleistung Chefarzt<br />
Wahlleistung-Chefarzt beinhaltet die persönliche Behandlung durch<br />
den liquidationsberechtigten Chefarzt oder dessen Vertretung. Der Patient<br />
hat über diese Leistungen mit dem Chefarzt einen separaten Vertrag<br />
abzuschließen. Die Unterbringung erfolgt in der Regel - sofern von<br />
ärztlicher Seite keine Bedenken bestehen - im Einbettzimmer, wo<strong>für</strong><br />
der von der <strong>Klinik</strong> da<strong>für</strong> festgelegte Tarif zu zahlen ist. Die ärztlichen<br />
Leistungen werden gemäß den allgemein gültigen Abrechnungsverfahren<br />
der GOÄ (Gebührenrechnung <strong>für</strong> Ärzte) direkt durch den liquidationsberechtigten<br />
Chefarzt abgerechnet. Alle nicht im Selbstzahlerpflegesatz<br />
der <strong>Klinik</strong> enthaltenen Leistungen, wie z. B. externe Untersuchungen<br />
<strong>und</strong> ähnliches werden durch den Leistungserbringer gesondert<br />
berechnet.<br />
3.2 Wahlleistung Einzelzimmer<br />
Die Wahlleistung Einzelzimmer kann nur bei entsprechender Verfügbarkeit,<br />
sofern keine medizinischen Gründe dagegen stehen, vereinbart<br />
werden.<br />
Die <strong>Klinik</strong> kann Wahlleistungen sofort einstellen, wenn dies zur Erfüllung<br />
der allgemeinen <strong>Klinik</strong>leistungen <strong>für</strong> andere Patienten erforderlich<br />
wird. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Gr<strong>und</strong> von beiden Teilen<br />
mit einer eintägigen Frist gekündigt werden.<br />
4. Pflegesätze<br />
Die von der <strong>Klinik</strong> erbrachten Leistungen werden durch pauschalierte<br />
Pflegesätze berechnet. Die jeweils gültigen Pflegesätze sind dem umseitigen<br />
Vertrag zu entnehmen. Sie sind ausschließliche Vertragsgr<strong>und</strong>lage,<br />
unabhängig von der Höhe evtl. Beihilfe- oder sonstiger Erstattungsleistungen.<br />
Mit diesen Pflegesätzen sind alle in der <strong>Klinik</strong> erbrachten<br />
Leistungen - außer den Wahlleistungen- abgegolten.<br />
Nicht enthalten ist eine über die in den Pauschalsätzen enthaltenen<br />
notwendigen ärztlichen <strong>und</strong> diagnostischen Leistungen hinausgehende<br />
persönliche Behandlung durch die liquidationsberechtigten Chefärzte.<br />
Sofern dieses gewünscht wird, ist mit dem zuständigen Chefarzt ein<br />
separater Behandlungsvertrag abzuschließen. Es erfolgt eine direkte<br />
Abrechnung durch den Arzt nach der GOÄ (siehe 3. Wahlleistungen).<br />
Diese tagesgleichen Pflegesätze werden <strong>für</strong> den Aufnahmetag <strong>und</strong> jeden<br />
weiteren Tag berechnet. Der Entlassungs- oder Verlegungstag<br />
wird nicht berechnet. Sollte der Aufnahme- <strong>und</strong> Entlassungstag auf einen<br />
Tag fallen, so wird ein Tag berechnet.<br />
Über den Entlassungstag muss sich der Patient mit dem behandelnden<br />
Arzt in Verbindung setzen, wobei die vereinbarte Mindestaufenthaltsdauer<br />
einzuhalten ist.<br />
Eine Ermäßigung des pauschalierten Pflegesatzes auch <strong>für</strong> nicht bzw.<br />
nicht voll in Anspruch genommene Tagesverpflegung oder Therapien<br />
tritt nicht ein. Dieses gilt auch <strong>für</strong> vereinbarte Wahlleistungen.<br />
Leistungen jeder Art, die nicht in der <strong>Klinik</strong> durchgeführt werden oder<br />
die medizinisch nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten werden (interkurrente<br />
Erkrankungen) sowie ambulante Leistungen werden von den pauschalierten<br />
Pflegesätzen nicht gedeckt <strong>und</strong> deshalb gesondert in Rechnung<br />
gestellt.<br />
5. Zahlungspflicht<br />
Für den Fall, dass keine verbindliche Kostenübernahmeerklärung, die<br />
der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong> eine direkte Abrechnung mit dem Kostenträger ermöglicht,<br />
vorgelegt wird, gelten nachstehende Zahlungsziele als vereinbart:<br />
am Tag der Anreise in der Abt. Orthopädie 1.500,00 EUR, in der Abt.<br />
Neurologie 2.500,00 EUR<br />
jeweils nach 14 Tagen Aufenthalt weitere 1.500,00 EUR (Orthopädie)<br />
bzw. 2.500,00 EUR (Neurologie),<br />
Restzahlung 1 Tag vor Abreise.<br />
Folgende Kosten sind nicht enthalten: außergewöhnliche Medikamente<br />
sowie Heil- <strong>und</strong> Hilfsmittel, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit der hier behandelten Erkrankung stehen.<br />
6. Vorzeitige Beendigung des <strong>Klinik</strong>aufenthaltes<br />
Verlässt der Patient die <strong>Klinik</strong> vor Ablauf des Vertragsverhältnisses - aus<br />
Gründen, die die <strong>Klinik</strong> nicht zu vertreten hat - so hat die <strong>Klinik</strong> Anspruch<br />
auf 80 % des gültigen Pflegesatzes bis zur Wiederbelegung des<br />
Bettes, höchstens jedoch bis zur vorhergesehenen Beendigung des<br />
Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsvertrages.<br />
7. Eingebrachte Sachen, Haftung<br />
In die <strong>Klinik</strong> dürfen nur die <strong>für</strong> die Dauer der Behandlung notwendigen<br />
Kleidungsstücke <strong>und</strong> Gebrauchsgegenstände mitgebracht werden. Die<br />
Einbringung weiterer Gegenstände (z.B. EDV-Anlagen, Fernseher etc.)<br />
bedarf der Zustimmung der <strong>Klinik</strong>leitung. Die <strong>Klinik</strong> haftet <strong>für</strong> Schäden,<br />
die den Patienten selbst oder an eingebrachten Sachen entstehen, nur<br />
bei Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit durch Personen, die in einem<br />
Angestelltenverhältnis zur <strong>Klinik</strong> stehen. Eine Haftung <strong>für</strong> Geld oder<br />
Wertgegenstände besteht gr<strong>und</strong>sätzlich nur, wenn diese im Tresor an<br />
der Rezeption hinterlegt werden. In jedem Fall ist die Haftung auf einen<br />
Höchstbetrag von 1000,00 EUR begrenzt.<br />
Sollten dem Patienten während seines Aufenthaltes in der <strong>Klinik</strong>, die<br />
ihm überlassenen Schlüssel <strong>für</strong> Zimmer/Postfach/Safe schuldhaft verloren<br />
gehen bzw. gestohlen werden, behält sich die <strong>Klinik</strong> vor, die dann<br />
hier<strong>für</strong> anfallenden notwendigen Kosten <strong>für</strong> die Auswechslung der<br />
Schlösser, dem Patienten in Rechnung zu stellen.<br />
8. Entlassung<br />
Die Entlassung von Patienten erfolgt durch den jeweils behandelnden<br />
Arzt. Wird die Entlassung vom Patienten gegen den Willen des Arztes<br />
verlangt, so haftet die <strong>Klinik</strong> nicht <strong>für</strong> eventuell daraus entstehende<br />
Folgen. Die Beurlaubung ist nur in dringenden Fällen mit Zustimmung<br />
des behandelnden Arztes möglich. Während der Dauer der Beurlaubung<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich der Pflegesatz sowie der Tarif <strong>für</strong> Wahlleistungen<br />
weiterzuzahlen.<br />
9. Sonstige Bestimmungen<br />
Sämtliche während der Behandlung von der <strong>Klinik</strong> angefertigten Aufzeichnungen,<br />
Bef<strong>und</strong>e, Aufnahmen usw. sind Eigentum der <strong>Klinik</strong>. Es<br />
besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieses Materials mit Ausnahme<br />
eines ärztlichen Schlußberichtes.<br />
Ich gebe mein Einverständnis, dass die von der <strong>Klinik</strong> aufgenommenen<br />
<strong>und</strong> ermittelten Daten, soweit nicht offensichtlich meine Interessen<br />
verletzt werden, per EDV in der <strong>Klinik</strong> gespeichert werden dürfen. Diese<br />
Regelung gilt als Einwilligung im Sinne des § 3 B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz.<br />
Die Patienten sind an die jeweils geltende Hausordnung geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
<strong>für</strong> deren Einhaltung verantwortlich.<br />
Erfüllungsort <strong>und</strong> ausschließlicher Gerichtsstand <strong>für</strong> sämtliche Streitigkeiten<br />
aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der <strong>Klinik</strong> (AG Höxter).<br />
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder aufgr<strong>und</strong> geänderter<br />
Rechtssprechung oder Gesetzeslage unwirksam werden, so hat<br />
dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.<br />
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<br />
F.VL.MK.009.01_r