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aufnahme- und behandlungsvertrag für selbstzahler - Marcus Klinik

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An die<br />

<strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong><br />

Patientenservice/-<strong>aufnahme</strong> Vergessen Sie nicht, vor Ihrer Aufnahme<br />

Postfach 1520 die Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenkasse<br />

oder bei dem <strong>für</strong> Sie zuständigen Kostenträger<br />

33005 Bad Driburg zu beantragen!<br />

AUFNAHME- UND BEHANDLUNGSVERTRAG FÜR SELBSTZAHLER<br />

Zwischen der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong>, Brunnenstr. 1, 33014 Bad Driburg <strong>und</strong> Frau/Herrn<br />

Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand<br />

Straße/Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer<br />

wird unter Anerkennung des jeweils gültigen Vergütungssatzes sowie der umseitigen<br />

Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsbedingungen die Aufnahme<br />

zum(r) stationären Heilverfahren/AHB in der Vergütungssatz je Tag<br />

orthopädischen Abteilung <strong>für</strong> wenigstens 21 Tage 162,60 €<br />

neurologischen Abteilung (Phase D) 207,10 €<br />

neurologischen Abteilung (Phase C) 255,19 €<br />

neurologischen Abteilung (Phase B)<br />

<strong>für</strong> wenigstens 21 Tage<br />

388,32 €<br />

zum(r) teilstationären Heilverfahren/AHB in der<br />

orthopädischen Tagesklinik (von montags - freitags) 138,00 €<br />

neurologischen Tagesklinik (von montags - freitags) 160,00 €<br />

vereinbart. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist zu den Bedingungen dieses Vertrages möglich<br />

Als gesondert berechenbare Leistungen werden vereinbart<br />

Unterbringung in einer Suite 36,00 €<br />

Zuschlag zum stationären Vergütungssatz je Tag<br />

Behandlung durch den liquidationsberechtigten Chefarzt<br />

Mit dem Arzt ist ein separater Vertrag abzuschließen.<br />

Datum<br />

Unterschrift des Patienten oder Unterschrift des<br />

Vertreters mit Vertretungsvollmacht unter<br />

Übernahme der selbstschuldnerischen Haftung<br />

i. A.<br />

Unterschrift <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong><br />

F.VL.MK.009.03_v bitte wenden


Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsbedingungen (ABB) der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong> Bad Driburg<br />

Geltungsbereich<br />

Die Aufnahme - <strong>und</strong> Behandlungsbedingungen (ABB) gelten, soweit<br />

nichts anderes vereinbart ist, <strong>für</strong> die vertraglichen Beziehungen zwischen<br />

der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>und</strong> dem Patienten. Sie gelten <strong>für</strong> alle <strong>Klinik</strong>-<br />

leistungen innerhalb der <strong>Klinik</strong>, soweit nicht mit der Entsendestelle oder<br />

dem Kostenträger (Dritte) besondere Vereinbarungen bestehen.<br />

Der Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsvertrag ist mit der schriftlichen Bestätigung<br />

des verbindlichen Aufnahmetages, spätestens mit der Inanspruchnahme<br />

von <strong>Klinik</strong>leistungen gleich welcher Art, gültig.<br />

1. Aufnahme<br />

Über die Aufnahme von Patienten entscheidet der Chefarzt der jeweiligen<br />

Abteilung im Einvernehmen mit der Verwaltungsdirektion. Eine<br />

Aufnahme kann nur im Rahmen der Leistungsmöglichkeiten der <strong>Klinik</strong><br />

erfolgen.<br />

2.1 Aufnahme als Selbstzahler<br />

Selbstzahler sind Patienten, die <strong>für</strong> den Aufenthalt in der <strong>Klinik</strong> den<br />

pauschalierten Pflegesatz <strong>für</strong> die Abteilung entrichten, ohne einen Anspruch<br />

auf Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt zu haben. Die<br />

Wahlleistung Einzelzimmer oder Suite kann bei entsprechender Verfügbarkeit<br />

zusätzlich vereinbart werden.<br />

2.2 Aufnahme als Begleitpersonen<br />

Begleitpersonen sind Personen, die entsprechend der Verfügbarkeit mit<br />

einem Patienten zusammen zu dessen Pflege oder auch zum gemeinsamen<br />

Aufenthalt in die <strong>Klinik</strong> aufgenommen werden, ohne jedoch einen<br />

Anspruch auf ärztliche, pflegerische oder therapeutische Leistungen<br />

zu haben. Die Unterbringung erfolgt im Zimmer des Patienten.<br />

Schuldner des Rechnungsbetrages ist der Patient.<br />

3. Wahlleistungen<br />

• Wahlleistungen sind Leistungen, die die <strong>Klinik</strong> zusätzlich zu ihren in<br />

den pauschalierten Pflegesätzen enthaltenen Leistungen anbietet. Die<br />

Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren.<br />

3.1 Wahlleistung Chefarzt<br />

Wahlleistung-Chefarzt beinhaltet die persönliche Behandlung durch<br />

den liquidationsberechtigten Chefarzt oder dessen Vertretung. Der Patient<br />

hat über diese Leistungen mit dem Chefarzt einen separaten Vertrag<br />

abzuschließen. Die Unterbringung erfolgt in der Regel - sofern von<br />

ärztlicher Seite keine Bedenken bestehen - im Einbettzimmer, wo<strong>für</strong><br />

der von der <strong>Klinik</strong> da<strong>für</strong> festgelegte Tarif zu zahlen ist. Die ärztlichen<br />

Leistungen werden gemäß den allgemein gültigen Abrechnungsverfahren<br />

der GOÄ (Gebührenrechnung <strong>für</strong> Ärzte) direkt durch den liquidationsberechtigten<br />

Chefarzt abgerechnet. Alle nicht im Selbstzahlerpflegesatz<br />

der <strong>Klinik</strong> enthaltenen Leistungen, wie z. B. externe Untersuchungen<br />

<strong>und</strong> ähnliches werden durch den Leistungserbringer gesondert<br />

berechnet.<br />

3.2 Wahlleistung Einzelzimmer<br />

Die Wahlleistung Einzelzimmer kann nur bei entsprechender Verfügbarkeit,<br />

sofern keine medizinischen Gründe dagegen stehen, vereinbart<br />

werden.<br />

Die <strong>Klinik</strong> kann Wahlleistungen sofort einstellen, wenn dies zur Erfüllung<br />

der allgemeinen <strong>Klinik</strong>leistungen <strong>für</strong> andere Patienten erforderlich<br />

wird. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Gr<strong>und</strong> von beiden Teilen<br />

mit einer eintägigen Frist gekündigt werden.<br />

4. Pflegesätze<br />

Die von der <strong>Klinik</strong> erbrachten Leistungen werden durch pauschalierte<br />

Pflegesätze berechnet. Die jeweils gültigen Pflegesätze sind dem umseitigen<br />

Vertrag zu entnehmen. Sie sind ausschließliche Vertragsgr<strong>und</strong>lage,<br />

unabhängig von der Höhe evtl. Beihilfe- oder sonstiger Erstattungsleistungen.<br />

Mit diesen Pflegesätzen sind alle in der <strong>Klinik</strong> erbrachten<br />

Leistungen - außer den Wahlleistungen- abgegolten.<br />

Nicht enthalten ist eine über die in den Pauschalsätzen enthaltenen<br />

notwendigen ärztlichen <strong>und</strong> diagnostischen Leistungen hinausgehende<br />

persönliche Behandlung durch die liquidationsberechtigten Chefärzte.<br />

Sofern dieses gewünscht wird, ist mit dem zuständigen Chefarzt ein<br />

separater Behandlungsvertrag abzuschließen. Es erfolgt eine direkte<br />

Abrechnung durch den Arzt nach der GOÄ (siehe 3. Wahlleistungen).<br />

Diese tagesgleichen Pflegesätze werden <strong>für</strong> den Aufnahmetag <strong>und</strong> jeden<br />

weiteren Tag berechnet. Der Entlassungs- oder Verlegungstag<br />

wird nicht berechnet. Sollte der Aufnahme- <strong>und</strong> Entlassungstag auf einen<br />

Tag fallen, so wird ein Tag berechnet.<br />

Über den Entlassungstag muss sich der Patient mit dem behandelnden<br />

Arzt in Verbindung setzen, wobei die vereinbarte Mindestaufenthaltsdauer<br />

einzuhalten ist.<br />

Eine Ermäßigung des pauschalierten Pflegesatzes auch <strong>für</strong> nicht bzw.<br />

nicht voll in Anspruch genommene Tagesverpflegung oder Therapien<br />

tritt nicht ein. Dieses gilt auch <strong>für</strong> vereinbarte Wahlleistungen.<br />

Leistungen jeder Art, die nicht in der <strong>Klinik</strong> durchgeführt werden oder<br />

die medizinisch nicht <strong>für</strong> erforderlich gehalten werden (interkurrente<br />

Erkrankungen) sowie ambulante Leistungen werden von den pauschalierten<br />

Pflegesätzen nicht gedeckt <strong>und</strong> deshalb gesondert in Rechnung<br />

gestellt.<br />

5. Zahlungspflicht<br />

Für den Fall, dass keine verbindliche Kostenübernahmeerklärung, die<br />

der <strong>Marcus</strong>-<strong>Klinik</strong> eine direkte Abrechnung mit dem Kostenträger ermöglicht,<br />

vorgelegt wird, gelten nachstehende Zahlungsziele als vereinbart:<br />

am Tag der Anreise in der Abt. Orthopädie 1.500,00 EUR, in der Abt.<br />

Neurologie 2.500,00 EUR<br />

jeweils nach 14 Tagen Aufenthalt weitere 1.500,00 EUR (Orthopädie)<br />

bzw. 2.500,00 EUR (Neurologie),<br />

Restzahlung 1 Tag vor Abreise.<br />

Folgende Kosten sind nicht enthalten: außergewöhnliche Medikamente<br />

sowie Heil- <strong>und</strong> Hilfsmittel, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der hier behandelten Erkrankung stehen.<br />

6. Vorzeitige Beendigung des <strong>Klinik</strong>aufenthaltes<br />

Verlässt der Patient die <strong>Klinik</strong> vor Ablauf des Vertragsverhältnisses - aus<br />

Gründen, die die <strong>Klinik</strong> nicht zu vertreten hat - so hat die <strong>Klinik</strong> Anspruch<br />

auf 80 % des gültigen Pflegesatzes bis zur Wiederbelegung des<br />

Bettes, höchstens jedoch bis zur vorhergesehenen Beendigung des<br />

Aufnahme- <strong>und</strong> Behandlungsvertrages.<br />

7. Eingebrachte Sachen, Haftung<br />

In die <strong>Klinik</strong> dürfen nur die <strong>für</strong> die Dauer der Behandlung notwendigen<br />

Kleidungsstücke <strong>und</strong> Gebrauchsgegenstände mitgebracht werden. Die<br />

Einbringung weiterer Gegenstände (z.B. EDV-Anlagen, Fernseher etc.)<br />

bedarf der Zustimmung der <strong>Klinik</strong>leitung. Die <strong>Klinik</strong> haftet <strong>für</strong> Schäden,<br />

die den Patienten selbst oder an eingebrachten Sachen entstehen, nur<br />

bei Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit durch Personen, die in einem<br />

Angestelltenverhältnis zur <strong>Klinik</strong> stehen. Eine Haftung <strong>für</strong> Geld oder<br />

Wertgegenstände besteht gr<strong>und</strong>sätzlich nur, wenn diese im Tresor an<br />

der Rezeption hinterlegt werden. In jedem Fall ist die Haftung auf einen<br />

Höchstbetrag von 1000,00 EUR begrenzt.<br />

Sollten dem Patienten während seines Aufenthaltes in der <strong>Klinik</strong>, die<br />

ihm überlassenen Schlüssel <strong>für</strong> Zimmer/Postfach/Safe schuldhaft verloren<br />

gehen bzw. gestohlen werden, behält sich die <strong>Klinik</strong> vor, die dann<br />

hier<strong>für</strong> anfallenden notwendigen Kosten <strong>für</strong> die Auswechslung der<br />

Schlösser, dem Patienten in Rechnung zu stellen.<br />

8. Entlassung<br />

Die Entlassung von Patienten erfolgt durch den jeweils behandelnden<br />

Arzt. Wird die Entlassung vom Patienten gegen den Willen des Arztes<br />

verlangt, so haftet die <strong>Klinik</strong> nicht <strong>für</strong> eventuell daraus entstehende<br />

Folgen. Die Beurlaubung ist nur in dringenden Fällen mit Zustimmung<br />

des behandelnden Arztes möglich. Während der Dauer der Beurlaubung<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich der Pflegesatz sowie der Tarif <strong>für</strong> Wahlleistungen<br />

weiterzuzahlen.<br />

9. Sonstige Bestimmungen<br />

Sämtliche während der Behandlung von der <strong>Klinik</strong> angefertigten Aufzeichnungen,<br />

Bef<strong>und</strong>e, Aufnahmen usw. sind Eigentum der <strong>Klinik</strong>. Es<br />

besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieses Materials mit Ausnahme<br />

eines ärztlichen Schlußberichtes.<br />

Ich gebe mein Einverständnis, dass die von der <strong>Klinik</strong> aufgenommenen<br />

<strong>und</strong> ermittelten Daten, soweit nicht offensichtlich meine Interessen<br />

verletzt werden, per EDV in der <strong>Klinik</strong> gespeichert werden dürfen. Diese<br />

Regelung gilt als Einwilligung im Sinne des § 3 B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz.<br />

Die Patienten sind an die jeweils geltende Hausordnung geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> deren Einhaltung verantwortlich.<br />

Erfüllungsort <strong>und</strong> ausschließlicher Gerichtsstand <strong>für</strong> sämtliche Streitigkeiten<br />

aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der <strong>Klinik</strong> (AG Höxter).<br />

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder aufgr<strong>und</strong> geänderter<br />

Rechtssprechung oder Gesetzeslage unwirksam werden, so hat<br />

dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.<br />

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<br />

F.VL.MK.009.01_r

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