emskurier-harsewinkel_28-11-2014
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Stellungnahme der Bürgermeisterin …<br />
zu den Wertungen der »Harsewinkeler Bürgerinitiative … stoppt Gewerbegebiet per Gerichtsbeschluss« im Emskurier Nr. 447 / November <strong>2014</strong><br />
Aus Fürsorgeflicht gegenüber meinem<br />
Mitarbeiter Reinhard Pawel<br />
und aus Gründen der Informationspflicht<br />
gegenüber der Öffentlichkeit<br />
müssen Behauptungen im Emskurier<br />
der Bürgerinitiative berichtigt<br />
bzw. einige Wertungen kommentiert<br />
werden. Es ist aus Sicht des<br />
Personalrates der Stadt Harsewinkel<br />
und aus meiner Sicht nicht akzeptabel,<br />
wenn persönliche Angriffe<br />
unter Namensnennung eines Kollegen<br />
in der Öffentlichkeit erfolgen,<br />
ohne dass der Autor des Artikels<br />
sich seinerseits namentlich zu erkennen<br />
gibt. Insoweit reicht nicht<br />
der Verweis auf die Webseite der Initiative.<br />
Worum geht es?<br />
Die Bürgerinitiative wendet sich gegen<br />
die Planung eines Gewerbegebiets<br />
an der Steinhäger Straße/Auf<br />
den Middeln. Die Flächen zwischen<br />
Sertürnerweg und Steinhäger Straße<br />
wurden von 1999 bis 2001 von<br />
der Stadt gekauft. Im Gebietsentwicklungsplan/Regionalplan<br />
aus<br />
dem Jahr 2004 hat die Bezirksregierung<br />
Detmold die Flächen als »Allgemeine<br />
Siedlungsfläche« ausgewiesen,<br />
d.h. für Wohnen und wohnverträgliches<br />
Gewerbe.<br />
Im Jahr 2008 habe ich Herrn Pawel<br />
mit der Prüfung beauftragt, ob städtische<br />
Reservebaulandflächen für<br />
»Industriegebiete« ausgewiesen<br />
werden können, weil Eigentümer<br />
geeigneter Industrieflächen damals<br />
nicht verkaufsbereit waren und<br />
noch heute nicht sind.<br />
Die Stadt hatte zwar zu diesem Zeitpunkt<br />
noch Industrieflächen, die<br />
später von Arvato gekauft wurden.<br />
Es war jedoch klar, dass wir irgendwann<br />
weitere Industrieflächen benötigen<br />
werden. In diesem Zusammenhang<br />
wurde auch die Fläche<br />
»Auf den Middeln« geprüft.<br />
Herr Pawel stellte fest, dass es keinerlei<br />
planungsrechtliche Möglichkeit<br />
gibt, diese städtische Reservebaulandfläche<br />
für Industrie zu nutzen,<br />
aber Teilbereiche als Gewerbefläche<br />
unter Umständen mit Nutzungseinschränkungen<br />
ausgewiesen<br />
werden können.<br />
Er riet allerdings von einer Planung<br />
ab, da es damals keine Anfragen<br />
nach Gewerbeflächen für nichtstörendes<br />
Gewerbe gab und im Bereich<br />
der Adam-Opel-Straße noch einige<br />
Grundstücke zum Verkauf standen.<br />
Anlass für das aktuelle Bebauungsplanverfahren<br />
war die Anfrage eines<br />
örtlichen Unternehmens nach Gewerbeflächen<br />
für nichtstörendes,<br />
also wohnverträgliches Gewerbe.<br />
Im Bebauungsplanverfahren hat es<br />
schon in einem sehr frühen Stadium<br />
eine umfangreiche Beteiligung<br />
der Bürger gegeben. Anregungen<br />
und Änderungsvorschläge sind in<br />
die Planung eingeflossen. Einige<br />
Vorschläge haben nach Diskussion<br />
und Entscheidung des Rates allerdings<br />
keine Berücksichtigung gefunden.<br />
Was sagt das Gericht dazu?<br />
Das Oberverwaltungsgericht hat<br />
auf den Antrag von sieben Antragsstellern<br />
auf Erlass einer einstweiligen<br />
Anordnung gegen den Bebauungsplan<br />
keine durchgreifenden<br />
Mängel festgestellt, die die Plankonzeption<br />
insgesamt in Frage stellen.<br />
»Einen Verstoß gegen unser aller<br />
Recht«, auf deren Wahrnehmung<br />
sich die Bürgerinitiative beruft, hat<br />
es nicht gegeben. Im Gegenteil das<br />
Gericht hat für die Antragsteller aus<br />
dem Ginsterweg und der Robert-<br />
Koch-Straße eine Rechtsverletzung<br />
von vornherein ausgeschlossen und<br />
auch die Anträge der Antragsteller<br />
aus den Straßen Im Wiesengrund<br />
und Vincenzstraße als unbegründet<br />
abgelehnt. Soweit entfernt von dem<br />
Plangebiet gibt es nach der Entscheidung<br />
des Gerichtes keine<br />
spürbare Verschlechterung durch<br />
die Realisierung des geplanten Gewerbegebietes.<br />
Für drei Antragsteller, deren Wohngrundstücke<br />
unmittelbar am Plangebiet<br />
liegen, aus dem Martin-<br />
Niemöller-Weg, Kiebitzweg und Sertürnerweg<br />
hat das Gericht festgestellt,<br />
dass sie unterhalb eines<br />
schweren Nachteils in ihren Rechten<br />
verletzt sein könnten durch Gewerbe-<br />
und Verkehrslärm, wenn der<br />
Bebauungsplan umgesetzt wird.<br />
Das Lärmschutzgutachten muss danach<br />
zum Schutz der Antragsteller<br />
dahingehend nachgebessert werden,<br />
dass auch nur eine geringfügige<br />
Überschreitung, die vorläufig<br />
hinnehmbar wäre, mit hinreichender<br />
Sicherheit auszuschließen ist.<br />
Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes<br />
war der Stadt über<br />
unsere Anwälte während meines Urlaubs<br />
mitgeteilt worden mit der<br />
rechtlichen Einschätzung, dass die<br />
Mängel im Lärmschutzgutachten<br />
grundsätzlich in einem ergänzenden<br />
Verfahren heilbar sind.<br />
Für den Fall, dass das Gericht Verfahrensfehler<br />
feststellen würde,<br />
war mit dem Rat der Stadt abgestimmt,<br />
dass diese Fehler korrigiert<br />
werden und die Planung für wohnverträgliches<br />
Gewerbe weiter verfolgt<br />
werden wird. Diese Planungsabsicht<br />
wurde zuletzt am<br />
30.09.<strong>2014</strong> durch den neuen Stadtrat<br />
bestätigt hinsichtlich der Erschließungsmaßnahmen.Die<br />
Behauptung<br />
der Bürgerinitiative, Herr<br />
Pawel habe sich ohne Rücksprache<br />
mit mir und den Anwälten der Stadt<br />
in der Presse geäußert, ist demnach<br />
unwahr. Nach Eingang der Gerichtsentscheidung<br />
hat er auf die Nachfrage<br />
der Presse reagiert, entsprechend<br />
der einstimmigen Beschlusslage<br />
des Rates.<br />
Wie geht es weiter?<br />
Zusammen mit dem Lärmschutzgutachter<br />
werden wir die bisher festgestellten<br />
Fehler beheben und ein ergänzendes<br />
Verfahren durchführen.<br />
Nach wie vor ist es Ziel, dem Unternehmen<br />
mit 70 neuen Arbeitsplätzen<br />
die Ansiedlung zu ermöglichen.<br />
Sollte sich das Unternehmen wegen<br />
der zeitlichen Verzögerung anders<br />
entscheiden müssen, so soll es dennoch<br />
bei dem Ziel der Planung für<br />
wohnverträgliches Gewerbe bleiben.<br />
300 Wohneinheiten in Ein- und<br />
Mehrfamilienhäuser, die mindestens<br />
alternativ auf dieser Reservebaulandfläche<br />
entstehen könnten,<br />
würden zu einem Überangebot auf<br />
dem Grundstücksmarkt führen.