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emskurier-harsewinkel_28-11-2014

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Stellungnahme der Bürgermeisterin …<br />

zu den Wertungen der »Harsewinkeler Bürgerinitiative … stoppt Gewerbegebiet per Gerichtsbeschluss« im Emskurier Nr. 447 / November <strong>2014</strong><br />

Aus Fürsorgeflicht gegenüber meinem<br />

Mitarbeiter Reinhard Pawel<br />

und aus Gründen der Informationspflicht<br />

gegenüber der Öffentlichkeit<br />

müssen Behauptungen im Emskurier<br />

der Bürgerinitiative berichtigt<br />

bzw. einige Wertungen kommentiert<br />

werden. Es ist aus Sicht des<br />

Personalrates der Stadt Harsewinkel<br />

und aus meiner Sicht nicht akzeptabel,<br />

wenn persönliche Angriffe<br />

unter Namensnennung eines Kollegen<br />

in der Öffentlichkeit erfolgen,<br />

ohne dass der Autor des Artikels<br />

sich seinerseits namentlich zu erkennen<br />

gibt. Insoweit reicht nicht<br />

der Verweis auf die Webseite der Initiative.<br />

Worum geht es?<br />

Die Bürgerinitiative wendet sich gegen<br />

die Planung eines Gewerbegebiets<br />

an der Steinhäger Straße/Auf<br />

den Middeln. Die Flächen zwischen<br />

Sertürnerweg und Steinhäger Straße<br />

wurden von 1999 bis 2001 von<br />

der Stadt gekauft. Im Gebietsentwicklungsplan/Regionalplan<br />

aus<br />

dem Jahr 2004 hat die Bezirksregierung<br />

Detmold die Flächen als »Allgemeine<br />

Siedlungsfläche« ausgewiesen,<br />

d.h. für Wohnen und wohnverträgliches<br />

Gewerbe.<br />

Im Jahr 2008 habe ich Herrn Pawel<br />

mit der Prüfung beauftragt, ob städtische<br />

Reservebaulandflächen für<br />

»Industriegebiete« ausgewiesen<br />

werden können, weil Eigentümer<br />

geeigneter Industrieflächen damals<br />

nicht verkaufsbereit waren und<br />

noch heute nicht sind.<br />

Die Stadt hatte zwar zu diesem Zeitpunkt<br />

noch Industrieflächen, die<br />

später von Arvato gekauft wurden.<br />

Es war jedoch klar, dass wir irgendwann<br />

weitere Industrieflächen benötigen<br />

werden. In diesem Zusammenhang<br />

wurde auch die Fläche<br />

»Auf den Middeln« geprüft.<br />

Herr Pawel stellte fest, dass es keinerlei<br />

planungsrechtliche Möglichkeit<br />

gibt, diese städtische Reservebaulandfläche<br />

für Industrie zu nutzen,<br />

aber Teilbereiche als Gewerbefläche<br />

unter Umständen mit Nutzungseinschränkungen<br />

ausgewiesen<br />

werden können.<br />

Er riet allerdings von einer Planung<br />

ab, da es damals keine Anfragen<br />

nach Gewerbeflächen für nichtstörendes<br />

Gewerbe gab und im Bereich<br />

der Adam-Opel-Straße noch einige<br />

Grundstücke zum Verkauf standen.<br />

Anlass für das aktuelle Bebauungsplanverfahren<br />

war die Anfrage eines<br />

örtlichen Unternehmens nach Gewerbeflächen<br />

für nichtstörendes,<br />

also wohnverträgliches Gewerbe.<br />

Im Bebauungsplanverfahren hat es<br />

schon in einem sehr frühen Stadium<br />

eine umfangreiche Beteiligung<br />

der Bürger gegeben. Anregungen<br />

und Änderungsvorschläge sind in<br />

die Planung eingeflossen. Einige<br />

Vorschläge haben nach Diskussion<br />

und Entscheidung des Rates allerdings<br />

keine Berücksichtigung gefunden.<br />

Was sagt das Gericht dazu?<br />

Das Oberverwaltungsgericht hat<br />

auf den Antrag von sieben Antragsstellern<br />

auf Erlass einer einstweiligen<br />

Anordnung gegen den Bebauungsplan<br />

keine durchgreifenden<br />

Mängel festgestellt, die die Plankonzeption<br />

insgesamt in Frage stellen.<br />

»Einen Verstoß gegen unser aller<br />

Recht«, auf deren Wahrnehmung<br />

sich die Bürgerinitiative beruft, hat<br />

es nicht gegeben. Im Gegenteil das<br />

Gericht hat für die Antragsteller aus<br />

dem Ginsterweg und der Robert-<br />

Koch-Straße eine Rechtsverletzung<br />

von vornherein ausgeschlossen und<br />

auch die Anträge der Antragsteller<br />

aus den Straßen Im Wiesengrund<br />

und Vincenzstraße als unbegründet<br />

abgelehnt. Soweit entfernt von dem<br />

Plangebiet gibt es nach der Entscheidung<br />

des Gerichtes keine<br />

spürbare Verschlechterung durch<br />

die Realisierung des geplanten Gewerbegebietes.<br />

Für drei Antragsteller, deren Wohngrundstücke<br />

unmittelbar am Plangebiet<br />

liegen, aus dem Martin-<br />

Niemöller-Weg, Kiebitzweg und Sertürnerweg<br />

hat das Gericht festgestellt,<br />

dass sie unterhalb eines<br />

schweren Nachteils in ihren Rechten<br />

verletzt sein könnten durch Gewerbe-<br />

und Verkehrslärm, wenn der<br />

Bebauungsplan umgesetzt wird.<br />

Das Lärmschutzgutachten muss danach<br />

zum Schutz der Antragsteller<br />

dahingehend nachgebessert werden,<br />

dass auch nur eine geringfügige<br />

Überschreitung, die vorläufig<br />

hinnehmbar wäre, mit hinreichender<br />

Sicherheit auszuschließen ist.<br />

Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes<br />

war der Stadt über<br />

unsere Anwälte während meines Urlaubs<br />

mitgeteilt worden mit der<br />

rechtlichen Einschätzung, dass die<br />

Mängel im Lärmschutzgutachten<br />

grundsätzlich in einem ergänzenden<br />

Verfahren heilbar sind.<br />

Für den Fall, dass das Gericht Verfahrensfehler<br />

feststellen würde,<br />

war mit dem Rat der Stadt abgestimmt,<br />

dass diese Fehler korrigiert<br />

werden und die Planung für wohnverträgliches<br />

Gewerbe weiter verfolgt<br />

werden wird. Diese Planungsabsicht<br />

wurde zuletzt am<br />

30.09.<strong>2014</strong> durch den neuen Stadtrat<br />

bestätigt hinsichtlich der Erschließungsmaßnahmen.Die<br />

Behauptung<br />

der Bürgerinitiative, Herr<br />

Pawel habe sich ohne Rücksprache<br />

mit mir und den Anwälten der Stadt<br />

in der Presse geäußert, ist demnach<br />

unwahr. Nach Eingang der Gerichtsentscheidung<br />

hat er auf die Nachfrage<br />

der Presse reagiert, entsprechend<br />

der einstimmigen Beschlusslage<br />

des Rates.<br />

Wie geht es weiter?<br />

Zusammen mit dem Lärmschutzgutachter<br />

werden wir die bisher festgestellten<br />

Fehler beheben und ein ergänzendes<br />

Verfahren durchführen.<br />

Nach wie vor ist es Ziel, dem Unternehmen<br />

mit 70 neuen Arbeitsplätzen<br />

die Ansiedlung zu ermöglichen.<br />

Sollte sich das Unternehmen wegen<br />

der zeitlichen Verzögerung anders<br />

entscheiden müssen, so soll es dennoch<br />

bei dem Ziel der Planung für<br />

wohnverträgliches Gewerbe bleiben.<br />

300 Wohneinheiten in Ein- und<br />

Mehrfamilienhäuser, die mindestens<br />

alternativ auf dieser Reservebaulandfläche<br />

entstehen könnten,<br />

würden zu einem Überangebot auf<br />

dem Grundstücksmarkt führen.

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