sommerhalde iii - Stadt Donzdorf
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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 4 von 39<br />
2.1.2 Lärm<br />
Es gelten sinngemäß die Aussagen unter Punkt 2.1.1 Luftverunreinigungen, wonach nicht<br />
mit erheblichen zusätzlichen Lärmemissionen zu rechnen ist.<br />
2.1.2.1 Erschließungsstraße<br />
Die verkehrliche Anbindung erfolgt im ersten Schritt über den Abzweig „Im Herrengestell“<br />
von der Kreisstraße K 1401 „Messelbergsteige“. Untergeordnet wird eine Verbindung zum<br />
Wohngebiet „Sommerhalde II“ geschaffen, das wiederum über die Dr.-Frey-Straße bzw.<br />
den Roten Weg an das innerörtliche Straßennetz bzw. die Kreisstraße K 1401 angebunden<br />
ist. Die Leistungsfähigkeit der Straßenverbindungen für die zusätzliche Anbindung ist gegeben.<br />
Es gelten sinngemäß die Aussagen unter Punkt 2.1.1 Luftverunreinigungen, wonach<br />
nicht mit erheblichen zusätzlichen Lärmemissionen durch den zusätzlichen Erschließungsverkehr<br />
für das Plangebiet zu rechnen ist. Im Plangebiet werden max. 75 Wohnungen<br />
(vgl. Ausführungen in Ziffer 3) zugelassen, wobei tatsächlich mit der Realisierung von<br />
50 Wohnungen gerechnet wird (2 Wohnungen je Bauplatz). Bei unterstellten 1,5 PKW pro<br />
Wohnung und durchschnittlich 2 Fahrten pro Tag und Fahrzeug haben die beiden Erschließungsstraße<br />
in der Summe etwa 150 zusätzliche Fahrten am Tag aufzunehmen. Bei maximaler<br />
Ausnutzung der Wohnungszahl wären es rund 225 Fahrten je Tag zusätzlich. Die<br />
Hauptverkehrsbelastung wird über die Nordanbindung Abzweig „Im Herrengestell“ abgewickelt,<br />
die Südanbindung ist über die schmale Querspange im Wohngebiet „Sommerhalde II“<br />
und der längeren Wegstrecke weniger attraktiv. Außer der unmittelbar am Abzweig „Im Herrengestell“<br />
befindlichen Wohnbebauung wird keine nennenswerte Mehrbelastung gesehen.<br />
Die zusätzlichen Lärmemissionen durch den Anwohnerverkehr werden als nicht erheblich<br />
und für die betroffenen Anwohner im Herrengestell als zumutbar erachtet.<br />
2.1.2.2 Schießanlagen<br />
In ca. 800 Luftlinie zum Plangebiet liegt die Sportstätte der Schützengesellschaft <strong>Donzdorf</strong><br />
1560 e. V., das Schützenhaus mit ihren folgenden genehmigten und tatsächlich ausgeführten<br />
Schießanlagen und den beabsichtigten Pflege- und Anpassungsmaßnahmen:<br />
Istsituation<br />
(Seit ca. 1995)<br />
Luftgewehrhalle im<br />
Hauptgebäude<br />
3 Stück<br />
50 m - Schiessbahnen<br />
für Langwaffen aller<br />
zugelassenen Kaliber<br />
(7500 Joule)<br />
2 Stück<br />
100 m – Schiessbahnen<br />
für Langwaffen,<br />
aller zugelassenen<br />
Kaliber (7500 Joule)<br />
5 Stück<br />
25 m Kurzwaffenbahnen<br />
im UG, zum Ort<br />
eingehaust durch eine<br />
Schutzmauer<br />
Bestand aus der BIm-<br />
SchG - Genehmigung<br />
Luftgewehrhalle im<br />
Hauptgebäude<br />
4 Stück<br />
50 m - Schiessbahnen<br />
für Langwaffen für KK<br />
2 Stück<br />
100 m – Schiessbahnen<br />
für Langwaffen,<br />
aller zugelassenen<br />
Kaliber (7500 Joule)<br />
5 Stück<br />
25 m Kurzwaffenbahnen<br />
im UG, zum Ort<br />
eingehaust durch eine<br />
Schutzmauer<br />
Die Gebäudestruktur wurde im Laufe der Zeit<br />
durch Sanierungen und Pflege den Forderungen<br />
angepasst und entspricht der Genehmigungsvorgabe.<br />
Zielsituation nach Pflege- und Anpassungsmaßnahmen*)<br />
Keine Änderungen<br />
Nicht genehmigungspflichtig<br />
Es bleibt in der Zukunft eine Schiessbahn weniger als<br />
genehmigt und bei der Nutzung seit 1995 (wesentliche<br />
Änderungen, die zu einer Veränderung der Immissionen<br />
führen könnten, sind nicht geplant)<br />
Bestehende Nutzung mindestens seit 1990, (1500<br />
Joule). Wesentliche Änderungen, die zu einer Veränderung<br />
der Immissionen führen könnten, sind nicht<br />
geplant<br />
An der Anzahl der Stände ändert sich nichts.<br />
Geplant ist die Technik dieser Stände in der Ausstattung<br />
zu sanieren und gleichzeitig durch Neubau der<br />
Schutzwand und durch Aufbringen von Fassadenelementen<br />
mit Dämmsystemen zu modernisieren. Diese<br />
Maßnahmen spiegeln u.a. den Stand der Technik<br />
wieder und mindern die Lärmimmissionen im Stand-<br />
bereich und damit auch außerhalb der Anlagen.<br />
Durch die geplante Schutzwand der Kurzwaffenbahnen<br />
und die damit verbundenen Umbauten im Standblendenbereich<br />
wird es sinnvoll sein, die bestehende<br />
Überdachung des Servicebereiches und der Standaufsicht<br />
(derzeit Blechmodule) durch massive und<br />
schallabsorbierende Materialien zu ersetzen. Nebeneffekt:<br />
Weitere Minderung von Lärmemissionen