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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 4 von 39<br />

2.1.2 Lärm<br />

Es gelten sinngemäß die Aussagen unter Punkt 2.1.1 Luftverunreinigungen, wonach nicht<br />

mit erheblichen zusätzlichen Lärmemissionen zu rechnen ist.<br />

2.1.2.1 Erschließungsstraße<br />

Die verkehrliche Anbindung erfolgt im ersten Schritt über den Abzweig „Im Herrengestell“<br />

von der Kreisstraße K 1401 „Messelbergsteige“. Untergeordnet wird eine Verbindung zum<br />

Wohngebiet „Sommerhalde II“ geschaffen, das wiederum über die Dr.-Frey-Straße bzw.<br />

den Roten Weg an das innerörtliche Straßennetz bzw. die Kreisstraße K 1401 angebunden<br />

ist. Die Leistungsfähigkeit der Straßenverbindungen für die zusätzliche Anbindung ist gegeben.<br />

Es gelten sinngemäß die Aussagen unter Punkt 2.1.1 Luftverunreinigungen, wonach<br />

nicht mit erheblichen zusätzlichen Lärmemissionen durch den zusätzlichen Erschließungsverkehr<br />

für das Plangebiet zu rechnen ist. Im Plangebiet werden max. 75 Wohnungen<br />

(vgl. Ausführungen in Ziffer 3) zugelassen, wobei tatsächlich mit der Realisierung von<br />

50 Wohnungen gerechnet wird (2 Wohnungen je Bauplatz). Bei unterstellten 1,5 PKW pro<br />

Wohnung und durchschnittlich 2 Fahrten pro Tag und Fahrzeug haben die beiden Erschließungsstraße<br />

in der Summe etwa 150 zusätzliche Fahrten am Tag aufzunehmen. Bei maximaler<br />

Ausnutzung der Wohnungszahl wären es rund 225 Fahrten je Tag zusätzlich. Die<br />

Hauptverkehrsbelastung wird über die Nordanbindung Abzweig „Im Herrengestell“ abgewickelt,<br />

die Südanbindung ist über die schmale Querspange im Wohngebiet „Sommerhalde II“<br />

und der längeren Wegstrecke weniger attraktiv. Außer der unmittelbar am Abzweig „Im Herrengestell“<br />

befindlichen Wohnbebauung wird keine nennenswerte Mehrbelastung gesehen.<br />

Die zusätzlichen Lärmemissionen durch den Anwohnerverkehr werden als nicht erheblich<br />

und für die betroffenen Anwohner im Herrengestell als zumutbar erachtet.<br />

2.1.2.2 Schießanlagen<br />

In ca. 800 Luftlinie zum Plangebiet liegt die Sportstätte der Schützengesellschaft <strong>Donzdorf</strong><br />

1560 e. V., das Schützenhaus mit ihren folgenden genehmigten und tatsächlich ausgeführten<br />

Schießanlagen und den beabsichtigten Pflege- und Anpassungsmaßnahmen:<br />

Istsituation<br />

(Seit ca. 1995)<br />

Luftgewehrhalle im<br />

Hauptgebäude<br />

3 Stück<br />

50 m - Schiessbahnen<br />

für Langwaffen aller<br />

zugelassenen Kaliber<br />

(7500 Joule)<br />

2 Stück<br />

100 m – Schiessbahnen<br />

für Langwaffen,<br />

aller zugelassenen<br />

Kaliber (7500 Joule)<br />

5 Stück<br />

25 m Kurzwaffenbahnen<br />

im UG, zum Ort<br />

eingehaust durch eine<br />

Schutzmauer<br />

Bestand aus der BIm-<br />

SchG - Genehmigung<br />

Luftgewehrhalle im<br />

Hauptgebäude<br />

4 Stück<br />

50 m - Schiessbahnen<br />

für Langwaffen für KK<br />

2 Stück<br />

100 m – Schiessbahnen<br />

für Langwaffen,<br />

aller zugelassenen<br />

Kaliber (7500 Joule)<br />

5 Stück<br />

25 m Kurzwaffenbahnen<br />

im UG, zum Ort<br />

eingehaust durch eine<br />

Schutzmauer<br />

Die Gebäudestruktur wurde im Laufe der Zeit<br />

durch Sanierungen und Pflege den Forderungen<br />

angepasst und entspricht der Genehmigungsvorgabe.<br />

Zielsituation nach Pflege- und Anpassungsmaßnahmen*)<br />

Keine Änderungen<br />

Nicht genehmigungspflichtig<br />

Es bleibt in der Zukunft eine Schiessbahn weniger als<br />

genehmigt und bei der Nutzung seit 1995 (wesentliche<br />

Änderungen, die zu einer Veränderung der Immissionen<br />

führen könnten, sind nicht geplant)<br />

Bestehende Nutzung mindestens seit 1990, (1500<br />

Joule). Wesentliche Änderungen, die zu einer Veränderung<br />

der Immissionen führen könnten, sind nicht<br />

geplant<br />

An der Anzahl der Stände ändert sich nichts.<br />

Geplant ist die Technik dieser Stände in der Ausstattung<br />

zu sanieren und gleichzeitig durch Neubau der<br />

Schutzwand und durch Aufbringen von Fassadenelementen<br />

mit Dämmsystemen zu modernisieren. Diese<br />

Maßnahmen spiegeln u.a. den Stand der Technik<br />

wieder und mindern die Lärmimmissionen im Stand-<br />

bereich und damit auch außerhalb der Anlagen.<br />

Durch die geplante Schutzwand der Kurzwaffenbahnen<br />

und die damit verbundenen Umbauten im Standblendenbereich<br />

wird es sinnvoll sein, die bestehende<br />

Überdachung des Servicebereiches und der Standaufsicht<br />

(derzeit Blechmodule) durch massive und<br />

schallabsorbierende Materialien zu ersetzen. Nebeneffekt:<br />

Weitere Minderung von Lärmemissionen

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