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sommerhalde iii - Stadt Donzdorf

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Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sommerhalde III“ Seite 6 von 39<br />

Die topografische Lage des Plangebiets und des Gebiets Bödele sind vergleichbar, liegt<br />

das Plangebiet am orografisch rechten Hang der Seitzenbachtalung, befindet sich das „Bödele“<br />

am gegenüber liegenden linken Hang. Am östlichen Talschluss zum Albtrauf hin befinden<br />

sich die Schießanlagen. Zu beiden Gebieten besteht von den Anlagen aus Sichtverbindung,<br />

die Anlagen liegen über 70 Höhenmeter oberhalb der Wohngebiete.<br />

Ausweislich der Windrose der nahegelegenen Wetterstation Stötten des Deutschen Wetterdienstes<br />

der Jahre 1992 bis 2001 kommen ca. 13 % der Winde aus Osten und weitere<br />

13 % aus östlichen (ONO, OSO) Richtungen. Das heißt, ca. Dreiviertel der Winde wehen,<br />

ausgehend von den emittierenden Schießanlagen nicht in Richtung des Plangebiets bzw.<br />

des Wohngebiet Bödele, die Emissionen werden von zu schützenden Wohnnutzungen<br />

„weggetragen“. Hinzu kommen die Erfahrungen des seit 1989 genehmigten Schießbetriebs<br />

und des seit 1991 existierenden Wohngebiets Bödele. Im seither verstrichenen Zeitraum<br />

sind keinerlei Beschwerden wegen Lärmbelästigungen bekannt geworden. Daher ist ein<br />

Nutzungskonflikt zwischen dem ausgeübten Schießsport und der geplanten Wohnnutzung<br />

im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Donzdorf</strong> sind gesundes Wohnen und Erhalt einer traditionsreichen Vereinsanlage<br />

gleichermaßen hohe Schutzgüter. Die <strong>Stadt</strong> sieht sich deshalb in der generellen<br />

Verpflichtung, die Schützengesellschaft bei gegebenenfalls durch diesen Bebauungsplan<br />

erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen (vgl. Bebauungsplanverfahren<br />

„Sommerhalde II“ in den Jahren 2009-2010).<br />

Damit ist das Gebot der Konfliktbewältigung aus § 1 Abs. 7 BauGB befolgt, da vorausgegangenes<br />

Verwaltungshandeln (bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung<br />

inkl. der Nebenbestimmungen vom 21.09.89) die künftigen Bewohner des Allgemeinen<br />

Wohngebiets im Plangebiet schützt. Auch verzichtet die Immissionsschutzbehörde auf<br />

eine weitere Untersuchungen zur Emissionsbelastung.<br />

2.1.3 Flächeninanspruchnahme (Bedarf an Grund und Boden)<br />

Für das geplante Vorhaben sind dauerhaft Flächen erforderlich. Es handelt sich dabei vorwiegend<br />

um Ackerland und Intensivgrünland. Ferner wird eine kleinere Parzelle mit Extensivgrünland<br />

in Anspruch genommen werden. Eine Streuobstwiese mit altem Baumbestand<br />

wird z. T. als Bauland, überwiegend jedoch als Ausgleichsfläche tangiert. Ferner ist ein<br />

geschotterter Feldweg betroffen.<br />

2.1.4 Abfall, hier Überschuss-/ Abtragsmassen bzw. Massenbedarf<br />

Auffüllungen oder Abgrabungen sind aufgrund der Hanglage unvermeidlich. Es wird aber<br />

unser Bestreben sein, beim Wohnungsbau einen Massenausgleich von Abtragsmassen<br />

und Überschussmassen im Plangebiet zu gewährleisten. Beim Straßenbau bzw. bei der<br />

Erschließung ist mit Abtragsmassen zu rechnen.<br />

2.1.5 Abwasser<br />

Mit den geplanten Bauflächen und der Erschließung erhöht sich der Anteil versiegelter Flächen.<br />

Damit erhöht sich der den Vorflutern zuzuführende oberflächige Wasserabfluss. Der<br />

Anteil an Straßenoberflächenwässer ist wegen seiner Schadstoffbelastung (Schwermetalle,<br />

Öl, Reifen- und Belagsabrieb, Auftausalze) als Abwasser zu betrachten. Der Schmutzwasserkanal<br />

soll an die im Südwesten des Plangebiets existierende Ortskanalisation in der<br />

Wohnstraße „Sommerhalde“ angeschlossen werden. Es ist geplant, Oberflächenwasser vor<br />

Ort zu behandeln, zu versickern oder dem südlich angrenzenden Seitzenbach bzw. seiner<br />

Dole zuzuführen.<br />

2.1.6 Versiegelung von Boden<br />

Bodenversiegelung führt zum Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Nach überschlägiger<br />

Abschätzung beläuft sich die Neuversiegelung auf ca. 0,75 ha.

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