Brand- und Havarieordnung
Brand- und Havarieordnung
Brand- und Havarieordnung
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Diese Ordnung regelt das gr<strong>und</strong>sätzliche Verhalten bei der Auslösung eines Hausalarmes im<br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> Havariefall.<br />
Objektverantwortlicher<br />
Hauptgeschäftsführer 0361 / 6707 – 212<br />
in Vertretung:<br />
Geschäftsführer I 0361 / 6707 - 220<br />
Abteilungsleiter Verwaltung 0361 / 6707 - 655 0172 / 3646019<br />
Leiter Berufsbildungszentrum 0361 / 6707 - 501<br />
Zuständigkeit<br />
Information <strong>und</strong> Koordinierung der Maßnahmen im Alarmfall:<br />
Erstinformation<br />
Telefon<br />
Mitarbeiter Informationscenter 0361 / 6707 - 530<br />
Koordinator<br />
Mobiltelefon<br />
Techn. Mitarbeiter 0361 / 6707 - 532 0173 / 5645625<br />
0361 / 6707 - 632<br />
<strong>Brand</strong>alarm<br />
Die Auslösung von <strong>Brand</strong>alarm in der <strong>Brand</strong>meldezentrale (BMZ) kann erfolgen durch:<br />
- autom. Auslösen eines Rauchmelders / Wärmemelders<br />
- Betätigen eines Druckknopfmelders<br />
- direkten Anruf zur Feuerwehr (112)<br />
Alle Druckknopfmelder, Feuerlöscher & Wandhydranten für den jeweiligen Standort sind in den<br />
Flucht- u. Rettungswegeplänen in jedem Flur auf Plänen erkenntlich.<br />
Bei Auslösung eines <strong>Brand</strong>alarms erfolgt automatisch die Weiterleitung des Alarms zur Feuerwehr.<br />
Bei dem Ertönen des Dauertonsignals muss unmittelbar die Räumung des Objektes erfolgen.<br />
Außerdem hat der Mitarbeiter des Informationscenters einen der o.g. Objektverantwortlichen /<br />
Koordinator zu informieren <strong>und</strong> folgende Durchsage über die Ausrufanlage durchzugeben:<br />
„Herr Samuel bitte Kontrollgang zur I- Meldeanlage!<br />
Ich wiederhole: Herr Samuel bitte Kontrollgang zur I- Meldeanlage!“<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Durchsage hat sich das technische Personal an der <strong>Brand</strong>meldezentrale einzufinden.<br />
Zwischenzeitlich lokalisiert der Mitarbeiter des Informationscenters den mutmaßlichen <strong>Brand</strong>ort an<br />
der Anzeige der <strong>Brand</strong>meldeanlage.<br />
<strong>Brand</strong>- <strong>und</strong> <strong>Havarieordnung</strong> - BBZ- Erfurt - 03.03.03