02.12.2014 Aufrufe

Praktikumsvertrag - Berufsbildende Schule 6

Praktikumsvertrag - Berufsbildende Schule 6

Praktikumsvertrag - Berufsbildende Schule 6

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leitstelle 1 der Region des Lernens - BBS 6 Region Hannover<br />

<strong>Praktikumsvertrag</strong> zum Schulbetriebspraktikum<br />

Zwischen Frau/Herrn ________________________________Klasse __________________<br />

sowie dem Praktikumsbetrieb _________________________________________________<br />

(Name und Adresse, bzw. Stempel)<br />

_________________________________________________<br />

_________________________________________________<br />

wird für den Zeitraum vom<br />

folgender Vertrag geschlossen:<br />

____________ bis zum ____________<br />

§ 1 Allgemeines<br />

Im Rahmen des Betriebspraktikums soll die/der Praktikant/-in die Regeln und Gesetzmäßigkeiten<br />

eines betrieblichen Ablaufes kennen lernen und ihre eigenen beruflichen Fertigkeiten erproben.<br />

Das Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung.<br />

§ 2 Pflichten der Vertragspartner<br />

Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich,<br />

- die/den Praktikant/-in so zu beschäftigen, dass sie/er erfahren kann, ob eine Ausbildung in<br />

diesem Berufsfeld sinnvoll erscheint. Für den Betrieb entsteht keine Verpflichtung zu einer<br />

späteren Übernahme.<br />

- umgehend die <strong>Schule</strong>, bzw. die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn die/der<br />

Praktikant/-in nicht erscheint. Telefonnummer:<br />

Schulsekretariat<br />

Klassenlehrer/in<br />

Betreuende Lehrkraft<br />

Erziehungsberechtigte<br />

_____________________________________________________<br />

_____________________________________________________<br />

_____________________________________________________<br />

Frau/Herr _________________________ ____________________<br />

- die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.<br />

Die/der Praktikant/-in verpflichtet sich, sich dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend<br />

zu verhalten. Insbesondere:<br />

- sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.<br />

- die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.<br />

- den notwendigen Anleitungen der Weisungsbefugten nachzukommen.<br />

- die geltenden Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über<br />

Schweigepflicht zu beachten.<br />

- bei Fernbleiben vom Praktikum den Praktikumsbetrieb und die <strong>Schule</strong> unverzüglich zu<br />

unterrichten.<br />

- spätestens am dritten Werktag ist der <strong>Schule</strong> eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(ärztliches Attest) oder eine sonstige amtliche Bescheinigung einzureichen.


Leitstelle 1 der Region des Lernens - BBS 6 Region Hannover<br />

§ 3 Tägliche Praktikumszeiten<br />

Es gelten die Vorschriften der Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Die tägliche Arbeitszeit<br />

entspricht der eines Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr. Diese beträgt in der Regel 8<br />

Stunden. Nach spätestens 4,5 Stunden ist eine Pause vorzusehen. Insgesamt sind 60 Minuten<br />

Pause zu machen, so dass die/der Praktikant/-in 9 Stunden im Betrieb ist. Für Beschäftigungen am<br />

Wochenende gelten die gleichen Arbeitszeitregeln wie für jugendliche Auszubildende. Ergänzung:<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

§ 4 Vergütungsanspruch<br />

Die/der Praktikant/-in hat keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung durch den Praktikumsbetrieb.<br />

Es obliegt dem Betrieb einen Anerkennungsbetrag zu leisten. Während der<br />

Praktikumsdauer besteht kein Urlaubsanspruch.<br />

Im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums werden die Fahrtkosten mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln des Nahverkehrs zwischen <strong>Schule</strong> und Betrieb (bis zu einer Entfernung von 25<br />

km) vom Schulträger übernommen. Hierfür müssen die Fahrkarten gesammelt und beim<br />

Schulträger eingereicht werden.<br />

§ 5 Versicherungsschutz<br />

Im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums besteht gesetzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz<br />

durch den Schulträger. Der Krankenversicherungsschutz ist privat geregelt.<br />

§ 6 Vertragsausfertigung<br />

Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner<br />

erhält eine Ausfertigung.<br />

§ 7 Auflösung des Vertrages<br />

Dieser Vertrag kann ohne Fristen jederzeit aufgelöst werden.<br />

§ 8 Ansprechpartnerin / Ansprechpartner im Praktikumsbetrieb<br />

Verantwortlich für die Unterweisung der/des Praktikantin/-en im Praktikumsbetrieb ist:<br />

Frau/Herr _________________________________________________________________<br />

Sie/er ist fachlich und persönlich für die Anleitung geeignet.<br />

§ 9 Sonstige Vereinbarungen<br />

Der Praktikumsbetrieb stellt der/dem Praktikantin/-en eine Praktikumsbescheinigung aus.<br />

______________________________________, den _______________________________<br />

Ort, Datum<br />

__________________________________<br />

Stempel und Unterschrift des Betriebes<br />

_____________________________<br />

Unterschrift Praktikant/-in

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!