Praktikumsvertrag - Berufsbildende Schule 6
Praktikumsvertrag - Berufsbildende Schule 6
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Leitstelle 1 der Region des Lernens - BBS 6 Region Hannover<br />
<strong>Praktikumsvertrag</strong> zum Schulbetriebspraktikum<br />
Zwischen Frau/Herrn ________________________________Klasse __________________<br />
sowie dem Praktikumsbetrieb _________________________________________________<br />
(Name und Adresse, bzw. Stempel)<br />
_________________________________________________<br />
_________________________________________________<br />
wird für den Zeitraum vom<br />
folgender Vertrag geschlossen:<br />
____________ bis zum ____________<br />
§ 1 Allgemeines<br />
Im Rahmen des Betriebspraktikums soll die/der Praktikant/-in die Regeln und Gesetzmäßigkeiten<br />
eines betrieblichen Ablaufes kennen lernen und ihre eigenen beruflichen Fertigkeiten erproben.<br />
Das Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung.<br />
§ 2 Pflichten der Vertragspartner<br />
Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich,<br />
- die/den Praktikant/-in so zu beschäftigen, dass sie/er erfahren kann, ob eine Ausbildung in<br />
diesem Berufsfeld sinnvoll erscheint. Für den Betrieb entsteht keine Verpflichtung zu einer<br />
späteren Übernahme.<br />
- umgehend die <strong>Schule</strong>, bzw. die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn die/der<br />
Praktikant/-in nicht erscheint. Telefonnummer:<br />
Schulsekretariat<br />
Klassenlehrer/in<br />
Betreuende Lehrkraft<br />
Erziehungsberechtigte<br />
_____________________________________________________<br />
_____________________________________________________<br />
_____________________________________________________<br />
Frau/Herr _________________________ ____________________<br />
- die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.<br />
Die/der Praktikant/-in verpflichtet sich, sich dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend<br />
zu verhalten. Insbesondere:<br />
- sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben.<br />
- die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.<br />
- den notwendigen Anleitungen der Weisungsbefugten nachzukommen.<br />
- die geltenden Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über<br />
Schweigepflicht zu beachten.<br />
- bei Fernbleiben vom Praktikum den Praktikumsbetrieb und die <strong>Schule</strong> unverzüglich zu<br />
unterrichten.<br />
- spätestens am dritten Werktag ist der <strong>Schule</strong> eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
(ärztliches Attest) oder eine sonstige amtliche Bescheinigung einzureichen.
Leitstelle 1 der Region des Lernens - BBS 6 Region Hannover<br />
§ 3 Tägliche Praktikumszeiten<br />
Es gelten die Vorschriften der Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Die tägliche Arbeitszeit<br />
entspricht der eines Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr. Diese beträgt in der Regel 8<br />
Stunden. Nach spätestens 4,5 Stunden ist eine Pause vorzusehen. Insgesamt sind 60 Minuten<br />
Pause zu machen, so dass die/der Praktikant/-in 9 Stunden im Betrieb ist. Für Beschäftigungen am<br />
Wochenende gelten die gleichen Arbeitszeitregeln wie für jugendliche Auszubildende. Ergänzung:<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
§ 4 Vergütungsanspruch<br />
Die/der Praktikant/-in hat keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung durch den Praktikumsbetrieb.<br />
Es obliegt dem Betrieb einen Anerkennungsbetrag zu leisten. Während der<br />
Praktikumsdauer besteht kein Urlaubsanspruch.<br />
Im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums werden die Fahrtkosten mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln des Nahverkehrs zwischen <strong>Schule</strong> und Betrieb (bis zu einer Entfernung von 25<br />
km) vom Schulträger übernommen. Hierfür müssen die Fahrkarten gesammelt und beim<br />
Schulträger eingereicht werden.<br />
§ 5 Versicherungsschutz<br />
Im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums besteht gesetzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz<br />
durch den Schulträger. Der Krankenversicherungsschutz ist privat geregelt.<br />
§ 6 Vertragsausfertigung<br />
Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner<br />
erhält eine Ausfertigung.<br />
§ 7 Auflösung des Vertrages<br />
Dieser Vertrag kann ohne Fristen jederzeit aufgelöst werden.<br />
§ 8 Ansprechpartnerin / Ansprechpartner im Praktikumsbetrieb<br />
Verantwortlich für die Unterweisung der/des Praktikantin/-en im Praktikumsbetrieb ist:<br />
Frau/Herr _________________________________________________________________<br />
Sie/er ist fachlich und persönlich für die Anleitung geeignet.<br />
§ 9 Sonstige Vereinbarungen<br />
Der Praktikumsbetrieb stellt der/dem Praktikantin/-en eine Praktikumsbescheinigung aus.<br />
______________________________________, den _______________________________<br />
Ort, Datum<br />
__________________________________<br />
Stempel und Unterschrift des Betriebes<br />
_____________________________<br />
Unterschrift Praktikant/-in