B30 Insider - 1/2015
Zeitung der Initiative B 30
Zeitung der Initiative B 30
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Glossar<br />
Leserbriefe<br />
Gerne können Sie Ihre Meinung und<br />
Fragen als Leserbrief an die Redaktion<br />
senden:<br />
"Initiative B 30"<br />
Franz Fischer<br />
Alter Bühlweg 8<br />
88339 Bad Waldsee<br />
Deutschland<br />
info@B 30neu.de<br />
www.B 30neu.de<br />
Nur Zuschriften mit der Angabe von Vorund<br />
Nachnamen sowie der Anschrift<br />
werden bearbeitet. Die Zuschriften<br />
werden auch unter www.B 30neu.de<br />
veröffentlicht.<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
"Initiative B 30"<br />
Franz Fischer<br />
Alter Bühlweg 8<br />
88339 Bad Waldsee<br />
Deutschland<br />
info@B 30neu.de<br />
www.B 30neu.de<br />
Redaktion<br />
Franz Fischer<br />
Redaktionsschluss<br />
Jeweils 30 Tage vor Erscheinen.<br />
Letzte Änderung dieser Ausgabe:<br />
12.12.2014 17:24<br />
"B 30 <strong>Insider</strong>" erscheint viermal jährlich.<br />
Aktuelle Auflage: 500 Exemplare<br />
Anzeigenannahme<br />
Franz Fischer<br />
(01 51) 57 76 23 02<br />
info@B 30neu.de<br />
Druck<br />
Bundesfernstraßenplanung<br />
Unter Bundesfernstraßenplanung<br />
wird der gesamte Planungsablauf einer<br />
Bundesfernstraße verstanden.<br />
Beginnend auf der Generalplanungsebene<br />
(Bundesverkehrswegeplanung)<br />
bis zur Ausführungsplanung.<br />
1. Bundesverkehrswegeplanung<br />
Mit der Bundesverkehrswegeplanung<br />
wird entschieden ob ein Bedarf für ein<br />
Projekt besteht und wie dringend dieser<br />
Bedarf ist. Das Ergebnis sind die<br />
Ausbaugesetze des Bundes mit den<br />
Bedarfsplänen. In einem ersten Schritt<br />
wird ein Bundesverkehrswegeplan<br />
erstellt, aus dem die Bedarfspläne<br />
abgeleitet werden.<br />
2. Vorplanung<br />
Nach dem ein Projekt in den Bedarfsplan<br />
mit Planungsrecht aufgenommen<br />
wurde, beginnt die Vorplanung. Das<br />
Ergebnis der Vorplanung ist die Voruntersuchung.<br />
In der Vorplanung<br />
werden mögliche Trassen untersucht.<br />
Es erfolgt eine Umweltverträglichkeitsstudie,<br />
eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung, sofern FFH-<br />
Gebiete betroffen sind und ein Raumordnungsverfahren.<br />
Nach dem Raumordnungsverfahren<br />
werden die überarbeiteten<br />
Unterlagen dem Bund zur<br />
Linienbestimmung vorgelegt. Die Linienbestimmung<br />
ist bei Ortsumgehungen<br />
nicht erforderlich - die Unterlagen<br />
werden dennoch mit dem Bund<br />
abgestimmt. Die Vorplanung dauert in<br />
der Regel ca. 3-4 Jahre.<br />
3. Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />
Nach der Vorplanung folgt die eigentliche<br />
Planung mit der Entwurfs- und<br />
Genehmigungsplanung. Das Ergebnis<br />
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />
ist der Planfeststellungsbeschluss.<br />
Zunächst wird ein Vorentwurf<br />
erstellt, der mit dem Bund abgestimmt<br />
wird. Nach dem Vorentwurf<br />
wird der Feststellungsentwurf für das<br />
Zulassungsverfahren erstellt. Im Vorentwurf<br />
und Feststellungsentwurf<br />
werden die umweltfachlichen Unterlagen<br />
detailliert ausgearbeitet. Dazu<br />
zählen der Landschaftspflegerische<br />
Begleitplan mit Artenschutzbeitrag,<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsstudie<br />
aus der<br />
Vorplanung, weitere Unterlagen nach<br />
§ 6 UVPG und Unterlagen zum Immissionsschutz<br />
(Lärm, Abgase). Die Unterlagen<br />
werden so detailliert ausgearbeitet,<br />
wie es die Zulassung des Vorhabens<br />
erfordert. Umso höhere Umweltkonflikte<br />
auftreten, desto detaillierter<br />
werden die Unterlagen ausgearbeitet.<br />
Im Anschluss entscheidet die<br />
Zulassungsbehörde im Zulassungsverfahren<br />
über die Zulässigkeit eines<br />
Projekts. Sofern alle umweltfachlichen<br />
Konflikte mit der vorgelegten Planung<br />
wirksam bewältigt werden können,<br />
ergeht ein Planfeststellungsbeschluss.<br />
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />
dauert in der Regel ca.<br />
7-12 Jahre. Vor allem Umweltaspekte<br />
verzögern die Planung. Planfeststellungsbeschlüsse<br />
können beklagt werden,<br />
was zu weiteren erheblichen Verzögerungen<br />
führen kann. Nach dem<br />
ein Planfeststellungsbeschluss Rechtsgültigkeit<br />
erlangt besteht Baurecht.<br />
4. Ausführungsplanung<br />
Nach der Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />
erfolgt die Ausführungsplanung.<br />
In der Ausführungsplanung<br />
werden auf Basis des Feststellungsentwurfs<br />
und der Bestimmungen<br />
aus dem Zulassungsverfahren die<br />
Baupläne erarbeitet. Für die Ausführung<br />
der Landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen werden Landschaftspflegerische<br />
Ausführungspläne erarbeitet.<br />
Nach Mittelfreigabe durch den<br />
Bund und der Fertigstellung der Baupläne<br />
erfolgt die Bauausführung.<br />
Nach der Bauausführung erfolgt die<br />
Verkehrsfreigabe. (ff) Q32<br />
Redaktionsleitung<br />
Franz Fischer, presserechtlich verantwortlich.<br />
-11-