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B30 Insider - 1/2015

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Glossar<br />

Leserbriefe<br />

Gerne können Sie Ihre Meinung und<br />

Fragen als Leserbrief an die Redaktion<br />

senden:<br />

"Initiative B 30"<br />

Franz Fischer<br />

Alter Bühlweg 8<br />

88339 Bad Waldsee<br />

Deutschland<br />

info@B 30neu.de<br />

www.B 30neu.de<br />

Nur Zuschriften mit der Angabe von Vorund<br />

Nachnamen sowie der Anschrift<br />

werden bearbeitet. Die Zuschriften<br />

werden auch unter www.B 30neu.de<br />

veröffentlicht.<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

"Initiative B 30"<br />

Franz Fischer<br />

Alter Bühlweg 8<br />

88339 Bad Waldsee<br />

Deutschland<br />

info@B 30neu.de<br />

www.B 30neu.de<br />

Redaktion<br />

Franz Fischer<br />

Redaktionsschluss<br />

Jeweils 30 Tage vor Erscheinen.<br />

Letzte Änderung dieser Ausgabe:<br />

12.12.2014 17:24<br />

"B 30 <strong>Insider</strong>" erscheint viermal jährlich.<br />

Aktuelle Auflage: 500 Exemplare<br />

Anzeigenannahme<br />

Franz Fischer<br />

(01 51) 57 76 23 02<br />

info@B 30neu.de<br />

Druck<br />

Bundesfernstraßenplanung<br />

Unter Bundesfernstraßenplanung<br />

wird der gesamte Planungsablauf einer<br />

Bundesfernstraße verstanden.<br />

Beginnend auf der Generalplanungsebene<br />

(Bundesverkehrswegeplanung)<br />

bis zur Ausführungsplanung.<br />

1. Bundesverkehrswegeplanung<br />

Mit der Bundesverkehrswegeplanung<br />

wird entschieden ob ein Bedarf für ein<br />

Projekt besteht und wie dringend dieser<br />

Bedarf ist. Das Ergebnis sind die<br />

Ausbaugesetze des Bundes mit den<br />

Bedarfsplänen. In einem ersten Schritt<br />

wird ein Bundesverkehrswegeplan<br />

erstellt, aus dem die Bedarfspläne<br />

abgeleitet werden.<br />

2. Vorplanung<br />

Nach dem ein Projekt in den Bedarfsplan<br />

mit Planungsrecht aufgenommen<br />

wurde, beginnt die Vorplanung. Das<br />

Ergebnis der Vorplanung ist die Voruntersuchung.<br />

In der Vorplanung<br />

werden mögliche Trassen untersucht.<br />

Es erfolgt eine Umweltverträglichkeitsstudie,<br />

eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung, sofern FFH-<br />

Gebiete betroffen sind und ein Raumordnungsverfahren.<br />

Nach dem Raumordnungsverfahren<br />

werden die überarbeiteten<br />

Unterlagen dem Bund zur<br />

Linienbestimmung vorgelegt. Die Linienbestimmung<br />

ist bei Ortsumgehungen<br />

nicht erforderlich - die Unterlagen<br />

werden dennoch mit dem Bund<br />

abgestimmt. Die Vorplanung dauert in<br />

der Regel ca. 3-4 Jahre.<br />

3. Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />

Nach der Vorplanung folgt die eigentliche<br />

Planung mit der Entwurfs- und<br />

Genehmigungsplanung. Das Ergebnis<br />

der Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />

ist der Planfeststellungsbeschluss.<br />

Zunächst wird ein Vorentwurf<br />

erstellt, der mit dem Bund abgestimmt<br />

wird. Nach dem Vorentwurf<br />

wird der Feststellungsentwurf für das<br />

Zulassungsverfahren erstellt. Im Vorentwurf<br />

und Feststellungsentwurf<br />

werden die umweltfachlichen Unterlagen<br />

detailliert ausgearbeitet. Dazu<br />

zählen der Landschaftspflegerische<br />

Begleitplan mit Artenschutzbeitrag,<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsstudie<br />

aus der<br />

Vorplanung, weitere Unterlagen nach<br />

§ 6 UVPG und Unterlagen zum Immissionsschutz<br />

(Lärm, Abgase). Die Unterlagen<br />

werden so detailliert ausgearbeitet,<br />

wie es die Zulassung des Vorhabens<br />

erfordert. Umso höhere Umweltkonflikte<br />

auftreten, desto detaillierter<br />

werden die Unterlagen ausgearbeitet.<br />

Im Anschluss entscheidet die<br />

Zulassungsbehörde im Zulassungsverfahren<br />

über die Zulässigkeit eines<br />

Projekts. Sofern alle umweltfachlichen<br />

Konflikte mit der vorgelegten Planung<br />

wirksam bewältigt werden können,<br />

ergeht ein Planfeststellungsbeschluss.<br />

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />

dauert in der Regel ca.<br />

7-12 Jahre. Vor allem Umweltaspekte<br />

verzögern die Planung. Planfeststellungsbeschlüsse<br />

können beklagt werden,<br />

was zu weiteren erheblichen Verzögerungen<br />

führen kann. Nach dem<br />

ein Planfeststellungsbeschluss Rechtsgültigkeit<br />

erlangt besteht Baurecht.<br />

4. Ausführungsplanung<br />

Nach der Entwurfs- und Genehmigungsplanung<br />

erfolgt die Ausführungsplanung.<br />

In der Ausführungsplanung<br />

werden auf Basis des Feststellungsentwurfs<br />

und der Bestimmungen<br />

aus dem Zulassungsverfahren die<br />

Baupläne erarbeitet. Für die Ausführung<br />

der Landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen werden Landschaftspflegerische<br />

Ausführungspläne erarbeitet.<br />

Nach Mittelfreigabe durch den<br />

Bund und der Fertigstellung der Baupläne<br />

erfolgt die Bauausführung.<br />

Nach der Bauausführung erfolgt die<br />

Verkehrsfreigabe. (ff) Q32<br />

Redaktionsleitung<br />

Franz Fischer, presserechtlich verantwortlich.<br />

-11-

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