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OÖ. Rechtsanwaltskammer<br />
le“ ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen<br />
der Rechtsanwaltschaft und dem OLG<br />
Linz). Noch heuer wird die 2. Auflage des Handbuchs<br />
zur Immobilienertragsbesteuerung kostenlos<br />
an alle oö. Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter<br />
versandt. Zuletzt präsentierte<br />
Präsident Dr. Mittendorfer das gemeinsam von<br />
KFL – Vermögensverwaltung und Immobilien<br />
GmbH und Gruberstraße 21 Vermietungs<br />
GmbH erworbene Bürocenter Vöcklabruck, das<br />
als Hauptmieter die Republik Österreich hat.<br />
Im Tätigkeitsbericht des Disziplinarrates erinnerte<br />
Dr. Christian Slana an die Verpflichtung<br />
des Rechtsanwaltes, Fremdgeld unverzüglich<br />
weiterzuleiten und legte die Regelungen der<br />
RAO und der RL-BA zur Doppelvertretung dar.<br />
Die Änderungen der Geschäftsordnung für die<br />
OÖ. Rechtsanwaltskammer sowie deren Ausschuss<br />
und Plenarversammlung (Befreiung in<br />
der Verfahrenshilfe wegen Geburt eines Kindes<br />
bzw. Annahme an Kindesstatt) sowie der<br />
Satzungen der Versorgungseinrichtungen Teil<br />
A und Teil B der OÖ. Rechtsanwaltskammer<br />
(im Teil A: Einführung einer Karenzregelung,<br />
die eine Reduzierung der Beiträge für 12 Monate<br />
ermöglicht, Gewährung einer Waisenrente<br />
über das 26. Lebensjahr hinaus, wenn eine<br />
Erwerbsunfähigkeit des Waisen eingetreten ist;<br />
Einführung eines grundsätzlichen Rentenanspruchs<br />
für RA, deren Berufsbefugnis vor dem<br />
01.01.2004 erloschen ist; im Teil B: künftig jährlich<br />
Wechsel der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft<br />
möglich, Einführung des AVO plus;<br />
bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente<br />
aus dem Teil A wird bereits ab Pensionsantritt<br />
ein Bezug aus dem Teil B gewährt) wurden<br />
mit den erforderlichen Quoren beschlossen,<br />
ebenso das Treuhandstatut der OÖ. Rechtsanwaltskammer<br />
(im Wesentlichen: Schaffung der<br />
Möglichkeit eines elektronischen Treuhandbuches,<br />
Festlegung der Aufbewahrungspflicht für<br />
TRH-Unterlagen gemäß § 12 RAO, auch Treuhandschaften<br />
mit Ablehnungserklärungen sind<br />
in das TRH-Verzeichnis aufzunehmen und an<br />
die RAK zu melden, Berichtspflicht im Falle der<br />
dauernden oder vorübergehenden Beendigung<br />
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