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OÖ. Rechtsanwaltskammer<br />

le“ ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen<br />

der Rechtsanwaltschaft und dem OLG<br />

Linz). Noch heuer wird die 2. Auflage des Handbuchs<br />

zur Immobilienertragsbesteuerung kostenlos<br />

an alle oö. Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter<br />

versandt. Zuletzt präsentierte<br />

Präsident Dr. Mittendorfer das gemeinsam von<br />

KFL – Vermögensverwaltung und Immobilien<br />

GmbH und Gruberstraße 21 Vermietungs<br />

GmbH erworbene Bürocenter Vöcklabruck, das<br />

als Hauptmieter die Republik Österreich hat.<br />

Im Tätigkeitsbericht des Disziplinarrates erinnerte<br />

Dr. Christian Slana an die Verpflichtung<br />

des Rechtsanwaltes, Fremdgeld unverzüglich<br />

weiterzuleiten und legte die Regelungen der<br />

RAO und der RL-BA zur Doppelvertretung dar.<br />

Die Änderungen der Geschäftsordnung für die<br />

OÖ. Rechtsanwaltskammer sowie deren Ausschuss<br />

und Plenarversammlung (Befreiung in<br />

der Verfahrenshilfe wegen Geburt eines Kindes<br />

bzw. Annahme an Kindesstatt) sowie der<br />

Satzungen der Versorgungseinrichtungen Teil<br />

A und Teil B der OÖ. Rechtsanwaltskammer<br />

(im Teil A: Einführung einer Karenzregelung,<br />

die eine Reduzierung der Beiträge für 12 Monate<br />

ermöglicht, Gewährung einer Waisenrente<br />

über das 26. Lebensjahr hinaus, wenn eine<br />

Erwerbsunfähigkeit des Waisen eingetreten ist;<br />

Einführung eines grundsätzlichen Rentenanspruchs<br />

für RA, deren Berufsbefugnis vor dem<br />

01.01.2004 erloschen ist; im Teil B: künftig jährlich<br />

Wechsel der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft<br />

möglich, Einführung des AVO plus;<br />

bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente<br />

aus dem Teil A wird bereits ab Pensionsantritt<br />

ein Bezug aus dem Teil B gewährt) wurden<br />

mit den erforderlichen Quoren beschlossen,<br />

ebenso das Treuhandstatut der OÖ. Rechtsanwaltskammer<br />

(im Wesentlichen: Schaffung der<br />

Möglichkeit eines elektronischen Treuhandbuches,<br />

Festlegung der Aufbewahrungspflicht für<br />

TRH-Unterlagen gemäß § 12 RAO, auch Treuhandschaften<br />

mit Ablehnungserklärungen sind<br />

in das TRH-Verzeichnis aufzunehmen und an<br />

die RAK zu melden, Berichtspflicht im Falle der<br />

dauernden oder vorübergehenden Beendigung<br />

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