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Kindertagespflege im Landkreis Saarlouis Informationen für Eltern ...

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<strong>Kindertagespflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Saarlouis</strong><br />

<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong><br />

<strong>Kindertagespflege</strong> ist eine familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in Tageseinrichtungen<br />

gesetzlich gleichgestellt ist. Anders als dort können <strong>Eltern</strong> bei der <strong>Kindertagespflege</strong> eine Person<br />

aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung<br />

gestaltet werden soll.<br />

Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen.<br />

<strong>Kindertagespflege</strong> kann bei Ihnen zu Hause, <strong>im</strong> Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen<br />

geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.<br />

Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und <strong>Eltern</strong> besonders<br />

berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Tageseinrichtungen<br />

anzubieten und den Betreuungsbedarf in den Randzeiten sicher zu stellen.<br />

Wer darf <strong>Kindertagespflege</strong> anbieten<br />

<strong>Eltern</strong> brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist, ihr Kind<br />

zu betreuen. Deshalb sind Tagespflegepersonen verpflichtet, eine Pflegeerlaubnis zu beantragen. Sie<br />

müssen sich durch ihre Persönlichkeit, genaue Kenntnisse der <strong>Kindertagespflege</strong>, eine Qualifikation<br />

und Kooperationsbereitschaft auszeichnen. Alle Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt<br />

werden, haben dort ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorgelegt. Die Eignung<br />

von Tagespflegepersonen wird durch Mitarbeiterinnen des Aufgabengebietes <strong>Kindertagespflege</strong> des<br />

Kreisjugendamtes zusätzlich nach einem persönlichen Gespräch beurteilt.<br />

Wie wird <strong>Kindertagespflege</strong> finanziert und wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss<br />

<strong>Kindertagespflege</strong> kann privat oder öffentlich finanziert werden. Bei der privat finanzierten Form<br />

vereinbaren Sie und die Tagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang<br />

und die -inhalte.<br />

Sie können auch eine öffentliche Förderung be<strong>im</strong> Kreisjugendamt <strong>Saarlouis</strong>, Abteilung<br />

„Wirtschaftliche Jugendhilfe“ beantragen . Eine Bezuschussung erhalten alle Kinder, nach Prüfung<br />

der einkommensrechtlichen Voraussetzungen, wenn der allein erziehende <strong>Eltern</strong>teil oder beide <strong>Eltern</strong><br />

• berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen,<br />

• an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen<br />

• oder einen Deutsch-Sprachkurs <strong>für</strong> Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs<br />

besuchen<br />

und die Kinder deshalb nicht selbst betreuen können. Die Betreuungsdauer wird nach der Zeit<br />

bemessen, in der kein <strong>Eltern</strong>teil oder Lebenspartner die Kinder betreuen kann.


Wenn Sie arbeitssuchend sind kann eine Betreuung <strong>für</strong> eine begrenzte Zeit bewilligt werden. Bitte<br />

lassen Sie sich <strong>im</strong> Einzelfall von den Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes beraten.<br />

Bei der öffentlich geförderten <strong>Kindertagespflege</strong> erhalten Tagesmütter und –väter <strong>für</strong> ihre Tätigkeit<br />

eine Vergütung nach festgelegten Regelsätzen. Wie bei der Betreuung in Tageseinrichtungen müssen<br />

Sie sich auch bei der <strong>Kindertagespflege</strong> an den Kosten beteiligen. Wie hoch Ihr Anteil ist, hängt vom<br />

Einkommen, der Familiengröße und dem Umfang der Betreuung ab.<br />

Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie einen Platz<br />

Bei allen Fragen zum Thema <strong>Kindertagespflege</strong> stehen Ihnen kompetente Fachkräfte des<br />

Kreisjugendamtes <strong>Saarlouis</strong> als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Die Sozialpädagoginnen des Arbeitsbereiches <strong>Kindertagespflege</strong> sind bei der Vermittlung und<br />

während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihre Ansprechpartner.<br />

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen:<br />

Professor Notton Straße 1,<br />

66740 <strong>Saarlouis</strong><br />

Tel: 06831 - 444202

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