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Judith Barben - VgT

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16<br />

In der neuen Verfassung wurden die Wörtchen «vollziehend» und «leitend»<br />

einfach vertauscht. Der Artikel lautet neu:<br />

«Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des<br />

Bundes.» (Art. 174 BV neu)<br />

Ein wacher Mitbürger kommentierte diese Manipulation wie folgt:<br />

«In der alten Verfassung […] war der Bundesrat primär vollziehende<br />

Behörde und erst in zweiter Linie leitende Behörde. Das Vollziehen<br />

dessen, was Bürgerinnen und Bürger oder das Parlament beschlossen<br />

haben, ist wie ein Dienen am Volk. Nun wird das Dienen erst in zweiter<br />

Linie erwähnt, und das Leiten steht im Vordergrund; das ist ihnen also<br />

so wichtig, dass sie eine Änderung vornahmen! […] der Bundesrat will<br />

mehr regieren, mehr Macht in seinen Händen, weniger dienen.» 41<br />

Milizarmee oder stehendes Berufsheer<br />

Sehr gravierend – besonders angesichts der aktuellen Entwicklungen – ist auch<br />

die mit der «Verfassungsreform» angelegte Neuordnung der Armee. Die alte<br />

Verfassung bot Schutz vor einer militärischen Machtkonzentration beim Bund:<br />

«1. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende Truppen zu halten.<br />

2. Ohne Bewilligung der Bundesbehörde darf kein Kanton […] mehr als<br />

300 Mann stehende Truppen halten.» (Artikel 13 BV alt)<br />

Dieser Artikel, der dem Bund verbot, stehende Truppen zu halten, wurde gestrichen.<br />

Ebenso der folgende:<br />

«Die Waffe bleibt […] in den Händen des Wehrmannes.»<br />

(Art. 18 BV alt)<br />

Diese Bestimmung ist von staatspolitischer Bedeutung. Sie bringt das Vertrauen<br />

des Staates in seine Bürger zum Ausdruck. Der Soldat wird als «Bürger in Uniform»<br />

verstanden, der sein Land und seine Familie verteidigt. Gegen die Streichung<br />

des Artikels gab es Opposition. Diese beschwichtigte der Bundesrat mit<br />

der Versicherung, die Bestimmung bleibe erhalten, gehöre aber in ein Gesetz.<br />

Das Argument überzeugt nicht; wichtige Grundsätze gehören in die Verfassung.<br />

Was der Bundesrat nicht erwähnte: Die Herabstufung auf Gesetzesebe-<br />

41<br />

Ammann Christoph. A.a.O.

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