Judith Barben - VgT
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In der neuen Verfassung wurden die Wörtchen «vollziehend» und «leitend»<br />
einfach vertauscht. Der Artikel lautet neu:<br />
«Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des<br />
Bundes.» (Art. 174 BV neu)<br />
Ein wacher Mitbürger kommentierte diese Manipulation wie folgt:<br />
«In der alten Verfassung […] war der Bundesrat primär vollziehende<br />
Behörde und erst in zweiter Linie leitende Behörde. Das Vollziehen<br />
dessen, was Bürgerinnen und Bürger oder das Parlament beschlossen<br />
haben, ist wie ein Dienen am Volk. Nun wird das Dienen erst in zweiter<br />
Linie erwähnt, und das Leiten steht im Vordergrund; das ist ihnen also<br />
so wichtig, dass sie eine Änderung vornahmen! […] der Bundesrat will<br />
mehr regieren, mehr Macht in seinen Händen, weniger dienen.» 41<br />
Milizarmee oder stehendes Berufsheer<br />
Sehr gravierend – besonders angesichts der aktuellen Entwicklungen – ist auch<br />
die mit der «Verfassungsreform» angelegte Neuordnung der Armee. Die alte<br />
Verfassung bot Schutz vor einer militärischen Machtkonzentration beim Bund:<br />
«1. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende Truppen zu halten.<br />
2. Ohne Bewilligung der Bundesbehörde darf kein Kanton […] mehr als<br />
300 Mann stehende Truppen halten.» (Artikel 13 BV alt)<br />
Dieser Artikel, der dem Bund verbot, stehende Truppen zu halten, wurde gestrichen.<br />
Ebenso der folgende:<br />
«Die Waffe bleibt […] in den Händen des Wehrmannes.»<br />
(Art. 18 BV alt)<br />
Diese Bestimmung ist von staatspolitischer Bedeutung. Sie bringt das Vertrauen<br />
des Staates in seine Bürger zum Ausdruck. Der Soldat wird als «Bürger in Uniform»<br />
verstanden, der sein Land und seine Familie verteidigt. Gegen die Streichung<br />
des Artikels gab es Opposition. Diese beschwichtigte der Bundesrat mit<br />
der Versicherung, die Bestimmung bleibe erhalten, gehöre aber in ein Gesetz.<br />
Das Argument überzeugt nicht; wichtige Grundsätze gehören in die Verfassung.<br />
Was der Bundesrat nicht erwähnte: Die Herabstufung auf Gesetzesebe-<br />
41<br />
Ammann Christoph. A.a.O.